249, 23. Oktober 1925. Fertige Bücher. MrsrnriLtt ». Dtsch«. «««»«»». 16331 Earl Heymanns Äerlag l !zu -Berlin -B 8 »INI»I>I»IN»,»««u»,»«»,»»»»»»»»,,»»»««,,,»»»,,! Nachdem Ende Februar d. I. von der Neubearbeitung des Brauchitsch-Werkes vorab der 2. Band Mr Ver sendung gelangte, ist jetzt erschienen Band 1 von: M. v. Brauchitsch Die Preußischen Verwaltunasaesetze »mm, Neu herausgegeben von Or. Bill Drews vr. Gerhard Laffar Staatsminister a. o. Profeffor der Rechte Präsident des Oberverwaltungsgerichtes an der Universität Hamburg Honorarprofessor an der Universität Berlin Erster Band Dreiundzwanzigste, vollständig «eugearbettete Auflage Zehnte Bearbeitung XII u. 563 Seiten Großoktav 3n Ganzleinen gebunden 20 Marck Inhalt des 1. Bandes: Landesverwaltungsgesetz, Verwaltungszwangsverfahren, Zuständigkeitsgesetz, Gesetzgebung über de» Kompetenzkonflikt von D. Berner, Vizepräsidenten des Oberverwaltungsgerichts a. D. Allgemeines Polizeirecht / 8 10 n 17 A.L.R. Polizeiverwaltungsgesetz, Polizeikostengesetz, Gesetz über die Zulässigkeit des Rechtsweges gegen polizeiliche Verfügungen, gerichtliche Polizei / unter Mitwirkung von Staatsminister Prof. vr. Drews, Präsident des OberverwaltungsgerlchtS, bearbeitet von vr. Laffar, a. v. Profeffor der Rechte an der Universität Lamburg. Presse- und Lichtspielgesetz von Ministerialdirektor vr. Falck, Präsidenten des Bundesamts filr das Leimatwesen. Medizinalpolizeirecht / Reichs- und Landesseuchengesetz, Tuberkulosegesetz, Lebammengesetz, Zmpsgesetz / von Wirkl. Geh. Oberregierungsrat Prof. vr. Kirchner, Ministerialdirektor a D. Kraftfahrzeugrecht von RegierungSaffeffor vr. Peters, Privatdozent a« der Universität Breslau. Das Brauchitsch-Werk wird vom Preußischen Ministerium des Innern in größerer Zahl für die ihm Nachgeordneten Behörden beschafft. Es scheiden also auch für diesen Band 1, wie vordem beim 2. Band, die diesem Ministerium Nachgeordneten Dienststellen zum Teil als Käufer für den Buchhandel aus. Der Käuferkrets für die Neubearbeitung des berühmten Werkes, dessen letzte Bearbeitung viele Jahre zurückliegt, ist jedoch außer ordentlich groß, und es kommen neben den staatlichen Behörden, für die allein der Vorzugspreis gilt, vor allem die kommunalen Behörden und die einzelnen Beamten der Kommunalverwaltungen als Käufer in Betracht. Auch der Buchhandel ist in der Lage, zum vertraglichen Vorzugspreis von 16 Mark zu liefern, den ich mit 25°/„ rabattiere. Für Bestellungen, die das Sortiment infolge direkter Lieferung des Ministeriums nicht ausführen kann, vergüte ich bet Nachweis 4 Mark für jeden Band. Ich empfehle, den jetzt zur Ausgabe gelangten 1. Band den noch überaus zahlreich vorhandenen Interessenten vorzulegen. Eine energische Verwendung für das aus 6 Bänden bestehende anerkannte Werk wird sich für jedes, auch das kleinere Sortiment gut lohnen; auch die zahlreichen juristischen oder volkswirtschaftlichen Büros und Archive größerer Firmen in Handel und Industrie sind sichere Käufer der Neubearbeitung. G