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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 10.04.1926
- Strukturtyp
- Ausgabe
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- 1926-04-10
- Erscheinungsdatum
- 10.04.1926
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- Deutsch
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83, 16. April 1926. Redaktioneller Teil. Bekanntmachung. Die Mitglieder des Arbeitgeber-Verban des der Deutschen Buchhändler, Sitz Leipzig, tverden hiermit zu der am Sonnabend, dem 1. Mai 1926, vor mittags 9 Uhr, stattsindenden Hauptversammlung des Arbeitgeber-Verbandes der Deutschen Buchhändler, Sitz Leipzig, im Buchhändlerhaus, Portal III, eingeladen. Als Ausweis dient die Mitgliedskarte. Tagesordnung: 1. Geschäftsbericht. 2. Rechnungslegung. 3. Neuwahlen im Vorstände und der Rechnungsprüfer. 1. Festsetzung der Mitgliedsbeiträgc; Feststellung des Haus haltplanes. ü. Bericht des Geschäftsführers über die gegenwärtige sozial politische Lage. 6. Allgemeines. Leipzig, den 8. April 1926. Der Vorstand des Arbeitgeber-Verbandes der Deutschen Buchhändler, Sitz Leipzig. Max Röder, Vorsteher. Bekanntmachung. An die Bekanntmachung des Festausschusses in Nr. 81 des Börsenblattes vom 8. April d. I. wird erinnert. Die Anmel dungen und Kartenbestellungen für die geselligen Veranstaltungen zu rkantate 1Y26 müssen bis 14. April an die Geschäftsstelle des Börscnvereins ge langen: sic sind daher s o s o r t zur Abscndung zu bringen. Ohne rechtzeitige Anmeldung besteht keine Gewähr für Teilnahme. Vcrlangzettel ^ liegt auch der heutigen Nummer bei. Leipzig, den 9. April 1926. Der Festausschuß des Börsenvercins der Deutschen Buchhändler zu Leipzig vr. Hellmuth von Hase. Schweizerischer Buchhändlerverein. Bekanntmachung. Infolge Nichteinhaltung der Ladenpreise ist über die Studentenbuchhandlungen von Bafel, Bern und Zürich die Sperre verhängt worden. Wir ersuchen, von dieser Maßnahme Kenntnis und von jeder Belieferung Abstand nehmen zu wollen. Speziell machen wir noch darauf aufmerksam, daß diese oben genannte» Studentenbuchhandlungen in der Regel durch Mittels männer beziehen. Verdächtige Bestellungen bitten wir daher uns zu melden, damit Vorkehrungen getroffen werden können. Bern, den 3. April, 1926. Namens des Vorstandes des Schweizerischen Buchhändlervereins: Der Präsident: Carl Emil Lang. Der Sekretär: vr. R. v. Stärker. Über Drucksachenordnunq. In Buchhandelsbetrieben das Lager der Geschäftsvordrucke und der Werbedrucksachen anzusehen, ist oft keine reine Freude. In dem einen Falle wird irgendwelche Ordnung überhaupt nicht für nötig gehalten, und die Vorräte liegen in irgendwelchen Win keln, die gerade zufälligerweise für keinen anderen Zweck gebraucht Iverden; in anderen Fällen ist zwar ein besonderer Platz für sie vorhanden, doch keine Hand, die sich ihrer mit einer Spur von Liebe und Pflegsamkeit annimml. So liegen sie da, und jeder, der mal etwas von ihnen braucht, nimmt sich davon, ohne an den späteren Bedarf zu denken. Zur Neige gehende Bestände liegen an einer Stelle, Neudrucke derselben Drucksache lagern an einem anderen Platz, und so wird das Arbeiten mit ihnen immer schwieriger. Verluste an Zeit entstehen, Material verdirbt oder liegt ungckannt und unbenutzt. Eine systematische Ordnung der Drucksachen er fordert nun in keinem Falle mehr Geld, im Gegenteil, sie macht sich gut bezahlt. Da hinsichtlich ihrer Ordnung für die eigent lichen Geschäftsvordrucke und die Werbedrucksachen (Prospekte) in vieler Beziehung gemeinsame Grundlagen bestehen, so sind sie im Nachstehenden zusammen behandelt; aus Besonderheiten ist an den gegebenen Stellen hingcwiesen. Zunächst sollen die Grundlagen der Bezeichnung und Kennzeichnung dargelegt werden, dann die der Aufbewahrung und Lagerung, und zum Schluß soll die Regi stratur der Drucksachen, ihr »Archiv« behandelt werden. Bezeichnung und Kennzeichnung. Die Vorteile einer ganz kurzen Bezeichnung jeder Drucksache liegen klar auf der Hand. Es sei hier nur an die in den meisten Betrieben übliche Verwendung verschiedener Briefbogen erinnert, für die sich meist ohne Zwang schlagwortmäßige unmißver ständliche Bezeichnungen finden lassen, oder au die verschiedenen Karteikarten, deren unter Umständen kleine Unterschiede nicht jedem Angestellten bekannt sein können. Es sind also verschiedene Gründe, durch die eine Norm, eine ganz kurze Bezeichnung an regelmäßig wiedcrkehrcnder Stelle sich schon beim Gebrauch inner halb des Betriebes empfiehlt. Fast noch mehr kommen die Vor teile der Arbcitsvercinsachung und Ersparnis bei der Herstellung in Frage. Wie viel einfacher ist die Verständigung mit dem Drucker bei Nachbestellungen, Reklamationen, Rechnungslegung usw., bei der Spesenvcrteilung innerhalb des Betriebs! Die Norm ist immer unmißverständlich, da sie nur einmal überhaupt vorkommt. Für Vordrucke üblich ist die Bezeichnung mit Zahlen bzw. Buchstaben und Zahlen, und zwar derart, daß die ganzen Ge- schästsvordrucke zunächst in Hauptgruppen eingeteilt werden, also etwa Briefe und Postkarten, Rechnungen usw., Konten, Kartei karten, Umschläge und Bersandtaschcn. Diese Hauptgruppcn wer den nun entweder so mit Zahlen benannt, daß sie zusammen mit der Ordnungszahl des Einzelvordrucks eine Bruchzahl ergeben, also z. B. 1,3, 3,6, 4,1 usw., oder mit Buchstaben, zu denen für den Einzclvordruck eine Zahl hinzutrilt, sodaß deren Bezeichnung dann etwa ist: ^1, L3, V4 u. ss. Für die Benennung wird ein Schema aufgestellt, das immer seine Gültigkeit behalten muß und behalten kann, da einerseits Ergänzungen durch die Art der An lage ohne weiteres möglich sind, eingcgangene Vordrucke aber nicht ersetzt zu werden brauchen. Ein derartiges Schema sicht etwa so aus (die zweite Bezeichnung ist unaussälliger und deshalb meist vorzuzichen): 1.1 oder L 1 Briefbogen für Kunden, 1.2 oder L2 Briefbogen für Verleger (mindere Qualität), 1.3 oder ^ 3 Mitteilungsvordrucke, 1.4 oder L4 Postkarte, usw. 2.1 oder 8 I Rechnungen für Kunden i» großem Format, 2.2 oder 8 2 Rechnungen für Kunde» in kleinem Format, 2,6 oder 8 6 Rücksendungsfaktur. Wie schon aus diesem Schema hcrvorgeht, erhalten verschiedene Ausführungen ein und desselben Vordrucks, sofern sie grundsätzlich für verschiedene Zwecke benutzt werden, auch verschiedene Normen. Wie und ob die verschiedenen Abteilungen eines Geschäfts (Verlag, Sortiment, Antiquariat usw.), sür die verschiedene Geschäftsvor- druckc bestehen, schon in der Norm einen Ausdruck finden, muß sich ganz nach der Eigenart des betreffenden Geschäftes richten bzw. der Deutlichkeit, mit der diese Wteilungcn aus dem Vor druck selbst hervorgchen; unter Umständen können auch die gleichen Normen ohne Zusätze Verwendung finden, sofern die Vordrucke durch eine andere Papiersarbe oder eine andere Druckfarbe unter schieden sind. «39
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