Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 10.04.1926
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- 1926-04-10
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
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X- 8Z, I«. April >826. Redaktioneller Teil. Börsenblatt f. d. Dtschn. Buchhandel. TarifabschlSsse mit den deutschen Buchdruckergehilsen aus längere Zeit. — Am 15. Dezember vorigen Jahres fanden zwischen den Ver tretern des Deutschen Buchdrucker-Vereins und den Buchdrucker- gehilfcnverbänden ssreigemcrkschaftlichcr Verband der Deutschen Buch drucker und Gutenberg-Bund, christliche Gewerkschaft) Lohnverhand lungen statt, die zunächst ergebnislos verliefen, da die Arbeitgeber sich mit Recht weigerten, die von den Vertretern der Gehilfenschaft ge forderte Lohnzulage im Betrage von 6 Mark wöchentlich anzucrkennen, wodurch der 48 Mark betragende Spitzenlohn auf 54 Mark gestiegen wäre. Das im Tarifvertrag vorgesehene Zcntral-Schlichtungsamt trat daraufhin in Tätigkeit und fällte einen Schiedsspruch, durch den mit Rücksicht auf die schwierige Lage des gesamten Wirtschaftslebens in Deutschland die geforderte Lohnerhöhung abgelehnt wurde. Die Par teien unterwarfen sich diesem Schiedsspruch. Das Lohnabkommen (also der bisherige Spitzenlohu von 48 Mark) wurde bis 28. Februar 1926 verlängert, der Manteltarif bis 28. Mai 1926. Da die Gehilsen- ocrtreter den Lohntaris nicht kündigten, so verlängerte er sich zunächst automatisch bis zum 28. April 1926. Ende März d. I. fanden zwischen den Tarifparteicn neue Verhandlungen statt, deren Ergebnis die Verlängerung des Manteltarifs bis zum 31. März 1927 und des bisherigen Lohntarifs bis zum 10. September 1926 ist. Wird der Manteltarifvertrag nicht drei Monate vor Ablauf schriftlich ge kündigt, so läuft er stets mit der gleichen Kündigungsfrist weiter. Wenn der Lohntarif nicht spätestens am 9. August d. I. schriftlich ge kündigt wird, so läuft er bis zum 28. Januar 1927 weiter und ver längert sich bis zum 31. März 1927, falls er nicht spätestens am 31. De- schrlst für Deutschlands Buchdrucker« (Nr. 26/27) erschienenen Artikel, in dem der Deutsche Buchdrucker-Verein zu den vorstehend mitgcteilten Tarifabschlüssen Stellung nimmt, wird u. a. darauf verwiesen, das; -der Deutsche Buchdrucker-Verein den Standpunkt vertrete, daß sich erst daun in der Wirtschaft eine Gesundung vorbereiten könne, w e n u ui a n wieder allgemein zu langfristigen Lohn abschlüssen gekommen sei. Besonders das Buchdruckgewerbe brauche, da es zum gröszten Teil für fremde Rechnung arbeite, lang fristige Lohnabschlüsse, um schon auf lauge Sicht Arbeiten zu festen Preisen hcreinnehmen zu können. Weiter wird gesagt, das; die ver einbarte Verlängerung des Lohutarifs natürlich nichts an dem bereits früher gekennzeichneten Standpunkt ändere, das; sich die neuen Ver einbarungen nur auf die Tariflöhne erstrecken und erstrecken könnten, und das; die Gewährung von Leistungszulagen nach wie vor gemäs; den Tarisbcstimmungen der freien Vereinbarung zwischen Prinzipal und Gehilfen überlassen bleiben müsse. In den »Mitteilungen des Kreises III des D. B.-V.« (Fraukfurt/Hesscn) wird betont, daß man alles in allem demnach fcststcllcn könne, daß man sich erfreulicher weise wieder der bewährten Friedenspraxis möglichst langer Tarifperioden nähere. Wohl mancher werde sagen: »Warum geben wir durch so lange Bedingungen die Möglichkeit des Lohn abbaues und der Erleichterung drückender Bestimmungen des Mantel tarifs aus der Hand?« Demgegenüber wird hervorgehoben, daß die lange Tarisperiode eine sichere P r e i s st e l I u n g und Ruhe vor ständigen Lohnbewegungen verheiße. In der gleichen Nummer dieser Mitteilungen« wird ein Urteil des Gewerbegerichts zu Frankfurt a. M. besprochen, durch das 15 Gehilfen, die libertarifliche Löhne be zogen, mit ihrer Klage auf Wicdcreinstellung zu diesen Löhnen ab- gewicsen wurden. Diesen Gehilfen war gekündigt worden; es wurde ihnen aber gleichzeitig erklärt, daß sie zu dem reinen Tariflohn wieder anfangcn könnten. Das lehnten die Gehilfen ab und klagten dann vor dem Gcwerbegericht, und zwar mit dem vorhin mitgeteilten negativen Erfolge. Im allgemeinen sind die aus der Zeit der Hoch konjunktur stammenden ttbertariflöhne noch wenig abgebaut worden. Ein neuer Zusammenschluß auf dem Gebiete der deutschen Papicr- vcrbrauchcr. sVgl. Bbl. Nr. 79.) — Im Hause der Papier verarbei tenden Industrien, Berlin W 30, Nollendorfplatz 1, wurde am 26. März 1926 der »G e s a m t a u s s ch u ß der Papier verarbeiten den Industrien« gegründet. Die Notwendigkeit dieser Grün dung ergab sich aus den zahlreichen Problemen, die die schwierige wirtschaftliche Lage unsrer Zeit wie für alle Industrien, so auch für -die aus dem Verbrauche von Papier basierenden im Gefolge hat. Ter »Bund deutscher Vereine des Truckgewcrbes, Verlags und der Papier verarbeitung«, der in der Kriegszeit als Spitzenverband der Papier verarbeitenden Industrie gegründet wurde, hatte, da er auf die Ver hältnisse seiner Grünüungszeit speziell zugeschnittcn war, im Laufe der Zeit an Bedeutung verloren. Nachdem nun seit der Stabili sierung die Verhältnisse wieder eine Wirtschaft nach wahrhaft kauf- 446 mäunischen Grundsätzen auf längere Sicht bedingen, tritt die Not wendigkeit, in einem weitverzweigten und bedeutenden Industriezweig gleiche Interessen durch einen gemeinsamen Zusammenschluß zu ver treten, wieder sehr viel stärker hervor. In einer Industrie, die etwa 400 000 Arbeiter und Angestellte zählt, werden neben manchen aus einandergehenden Interessen eine große Reihe gemeinschaftlicher sich finden — es braucht nur an die Fragen der Preise und Lieferungs bedingungen des Papiers erinnert zu werden, an stcuerpolitische und allgemein wirtschaftspolitische Aufgaben. Diese Verhältnisse riefen dringend nach einer neuen Gesamtvcrtretung des Faches. Von vorn herein war man sich aber darüber klar, daß man einen Spitzenvcr band vermeiden, vielmehr einen lockereren, dafür aber aktionssähigeren Zusammenschluß aufbaueu wollte. Die neue Spitzenvcrtretung, die also keinen Verband, sondern ein Gremium namhafter Vertreter des Pa piersachs darstellt, umfaßt führende Persönlichkeiten der hauptsäch lichstcn Fachverbände, die durch Zuwahl anderer führender Persön lichkeiten gegebenenfalls ergänzt werden können. Die Höchstzahl der Mitglieder soll 36 betragen. Als Vertreter des Buchhandels sind folgende Herren in den Gcsamlausschuß eingetreten: als Vertreter des Buchverlagcs Herr Geheimrat vr. Karl Sicgismuud in Berlin und Herr vr. F r i e d r i ch O l d e n b o u r g in München, als Vertreter des Musikverlages Herr Hofrat Richard L i u n c m a n n in Leipzig, als Vertreter des Zeitschriftenverlags Herr Hofrat Horst Weber in Leipzig und als Vertreter des Kunstverlags Herr Ernst S ch u l tz e in Berlin. — Zum Vorsitzenden wurde Direktor K r a e m e r gewählt, zum Geschäftsführendeu Mitglied Geheimer Ncgierungsrat T h u r m a n n. Die Geschäftsstelle ist vereinigt mit der des Außen handelsverbandes der Papier verarbeitenden Industrie. Ermäßigung der Druckpapierprcise um 1 Mark für 100 KZ bc schloß der Verband Deutscher Druckpapierfabriken G. m. b. H. in Berlin. Der neue Preis von 33 Mark für Nollenpapier und 34 Mark für Formatpapier gilt bei bisherigen Bedingungen bis 30. Juni 1926» Frcibcrger Papierfabrik in Weißcnborn. Der Aussichtsrat hat beschlossen, die Generalversammlung aus den 11. Mai ciuzuberufen und ihr nach reichlichen Abschreibungen und Rückstellungen 5 Prozent (i. V. keine) Dividende in Vorschlag zu bringen. Kostheimer Zellulose- und Papierfabrik A.-G. — Die Generalver sammlung beschloß dieErhöhung des Kapitals um 480 060 M. zehuprozentiger Vorzugsaktien mit Nachzahlungsanspruch auf einen Gesamtbetrag von 1H Millionen. Tie jungen Aktien werden den Stannnaktionären im Verhältnis von 2 : 1 angcboten und können auf Antrag der Inhaber bis zum 30. Juni 1931 in Stammaktien umge tauscht werden. Das dreifache Stimmrecht der 60 000 M. Vorzugs- rktien wird in der Weise aus der Welt geschasst, das; diese Kategorie der neuen Emission gleichgestellt wird. Das Unternehmen wird also in Zukunft Stimmrcchtaktien überhaupt nicht mehr haben. Man be- ;weckt durch die .Kapitalerhöhung die Finanzierung der beabsichtigten Wiederaufnahme des seit 1923 stilliegenöen Betriebes. Verbotene Druckschrift. — Das Schöffengericht Berlin-Mitte, Abtei lung 203, in Berlin hat am 23. 2. 1926 für Recht erkannt: Die beschlag nahmten 5 Bilder des Albums »Galantes Album« nebst dazu gehörigen Texten werden ein gezogen. Alle übrigen Stücke sowie die zur Herstellung dieser Bilder bestimmten Platten und Formen sind im Nahmen der 88 41, 42 des St.-G.-Bs. unbrauchbar zu machen. (203) 17 3 1316/25 (404/25.) Bcrlin, 26. März 1926. D i e S t a a t s a n w a l t s ch a f t I (Deutsches Fahndungsblatt Nr. 8152 vom 6. April 1926.) AerlkkirgnMIüileii. Viichcrzcttcl richtig frankiere»! — Immer wieder gehe» UN» Klagen zu, dafj die Empfänger fiir nngcnllgcnd frankierte Bücher- zette! Strafporto zu zahlen haben. Obwohl das Bbl, schon so oft auf diese Frankicrungsvorschriftcn hingewiescn hat, finden sie immer noch nicht die richtige Beachtung, Wir wiederholen deshalb nochmals: Bllchcrzettel, offen versandt, in Form einer einfachen Be ftellkartc lgewöhnlicher Bilcherzcltel in Kartenforml oder in Form einer Doppelkarte feine Bnchkartc mit angebogener Beftcllkarte, oder
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