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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 01.03.1923
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1923-03-01
- Erscheinungsdatum
- 01.03.1923
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
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- Saxonica
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1802 Börsenblatt f. d. Dtschn. Buchhandel. Fertige und Künftig erscheinende Bücher. X St, 1. März 1923. 8 4 ep ^ n QeskeS Venlsg X is ^ Geibels Wirtschafts- und sozialpolitische Bücherei Band 4: Das Neichsgefetz für Iugendwohlfahrt vom 9. Juli 1922. Ausführlich erläutert von Oberlandesgerichtsrat l)r. jur. et. pvil. Bovenstepen-Kiel Die „Wohlfahrt", Organ der Hauptwohlfahrtsstelle für Ostpreußen, Königsberg: „Das Gesetz tritt am 1. 4. 23 in Kraft. Zahlreiche Lehrgänge und Konferenzen sind bereits durchgeführt. Sie werden nicht hinreichen, um alle diejenigen mit dem Geist des Gesetzes vertraut zu machen, die zur Mit arbeit berufen sind. Wir können das Buch den in Frage kommenden Be hörden und Vereinen warm empfehlen VerwaltungSbcamte, Fürsorgerinnen, Gemeindeschwestern, Vcreinsvorstände werden bei seinem Studium auf ihre Rechnung kommen." Die „Weibliche Jugend", Fachschrift für weibliche Jugendarbeit: „Das neue Gesetz ist nicht nur ein Gesetz für Jugendfürsorge, sondern es umfaßt die gesamte Jugendhilfe ... So ist diese mit Hinweisen und Erläuterungen versehene Ausgabe cine grotze Hilfe für uns und die Anschaffung warm zu empfehlen." Der „Jugendbund im G. D. A": „Das Reichsgesetz für Jugendwohlfahrt regelt die Arbeit der Jugendwoblfahrtsbehörden, den Schutz der Pflegekinder, die Vormundschaft, die finanzielle Fürsorge für Minderjährige und die Für- Bovensiepen ist deshalb ein begrützenswertes Unternehmen. Allen, die zu empfehlen." D Ferner u. a. empfohlen von: „Der Bürgermeister", „Sächsische Gemeinde- bcamten-Zeitung", „Gemeindepolitik", „Rundschau für Kommunalbeamtc", Professor Stier-Somlo, „Ministerialblatt der preußischen inneren Verwaltung". Für alle Jugendämter, Wohlfahrtsämter und deren Leiter und Helfer, Gemeinde-- und Kreisbehörden, Auskunftsstellen. Grundzahl M. 1— ^ Schlüsselzahl des Börsen - Vereins Demnächst erscheinen: On Bovensiepen, Jugendgerichtsgefetz Landesrat Seelmann, Arbeitslosenversicherungsgesetz Früher erschienen: Seelmann, Kommentar f zum Seelmann. Führer j Reichsversorgungsgesetz Grundzahl M. 4 - resp. M- —.70 ^ Schlüsselzahl des B-V. von Frankenberg. Reichsmietengesetz Grundzahl M. 1 10 ^ Schlüsselzahl des Börsenvereins. Auslieferung in Berlin für sämtliche Bände der Sammlung durch die Firma Ernst Hofmann L So-, Berlin W 35. Derfflingerstrahe 16. Telephon Kurfürst 8689 Band 5: Das A r b e i t s n a ch w e i s g e s e tz vom 22. Juli 1922. Ausführlich erläutert — mit Sachregister — von Stadlrat H. von Frankenberg-Vraunschweig. „Amtsblatt der L. V. A. Württemberg": „Der Name des Verlags und des Verfassers gewährleistet eine für Theorie und PrariS brauch bare Einführung in das Gesetz. Da es ein Rahmengesetz ist, ist es für den Uneingeweihten aus sich selbst nicht leicht zu verstehend Dem trägt der Ver fasser dadurch weitgehend Rechnung, daß er ans den Werdegang und die Begründung der einzelnen Gesetzesbestimmungen eingeht und die für die Ausführungsorgane erwachsenden Ausgaben herausarbeitct. Die Schrift kann sowohl den Bezirks- als den Gemeindebehörden und insbesondere auch den Sozialbeamten und -beamtinnen zur Anschaffung bestens empfohlen werden." „Blätter für Armenpflege": .Diese Ausgabe des Gesetzes ist in ganz hervorragender Weite geeignet, zum klaren und richtigen Verständnis des Inhaltes und der Absichten des Gesetzes zu führen . . . Dazu ist auch sehr wertvoll die den Erläuterungen vorausgeschickte Erörterung der gesetzlichen Fachausdrücke, mittels deren Kenntnis sich das Gesetz leicht und glatt liest. Die Erläuterungen sind durchweg gediegen und sichern ein zuverlässiges Ver- Kreise der Arbeitsnachweise dürfen sich der Führung des kleinen Kom mentars ruhig anvertrauen." Fl. „Die Handels- und Büroangestellte": „Der Name des Verfassers würde an sich schon für gute Arbeit bürgen. Die Durchsicht bestätigt diese Vermutung. Handlich, klar, trotz aller Knappheit nichts Notwendiges über gehend, so stellt sich dieses für Berufsvereine, Arbeitsnachweise, Schrlsileitungen empfehlenswerte Buch dar, das überdies eine wertvolle Neuerung aufweist, die Erklärung gesetzlicher Fachausdrücke." „Der Bürgermeister": „Jeder Gemeinde- und Krcisbcamte, jeder Ge schäftsführer und Vermittler öffentlicher und sonstiger Arbeitsnachweise, jeder Unternehmer und Angestellte. Arbeiter- und Gewerkschaftsvertreter sollte diese Darstellung des Gesetzes und Auslegung seines Inhalts besitzen: sie wird ihm eine wertvolle Hilfe sein." Ferner u. a. empfohlen von: „Der freie Angestellte", ^'Arbeiter-Ver sorgung", „Sächsische Gemeindebeamten-Zeitung", „Der deutsche Landarbeiter", „Gemeindepolitik", „Rundschau f. Kommunalbeamte', „Zentralblatt d.N.V.O.", „Die Wohlfahrt", „Zentralblatt der Kriegsbeschädigten", „Ministerialblatt der GrundzahlM. 1 - ^ Schlüsselzahl des Börsen-Vereins Die deutsche Gewerkschaftsbewegung Koalitionsrecht unv Koalitionen der Arbeiter in Deutschland feit der Gewerbeordnung (1869). Von vr. oec. publ. Jacob Reindl. Mit ausführlichem Inhaltsverzeichnis. Personen- u. Schlagwortregister XVI u. 322 S Ler 8". In Halbl. g-?b. Gz. M. 4 50. Schlz d. B.°B Richtung geschildert zu lesen Reindl verfährt anders; er faßt die Arbeiterbewegung als Ganzes auf und gliedert demzufolge all die verschiedenen Arten der Arbeiterbewegung in sein Werk. Dem Gewerkschaftler dient das Weck dazu, ihm erstens das Gedächtnis wieder aufzusrischen und zweitens gibt es Material in die Hand, das bei seiner Durchsicht als möglichst'lückenlos angespcochen werden muß. Der Vorteil liegt weiter darin, daß es sich nicht um ein mehrbändiges Werk, sondern darum handelt, daß das Material in einem Bande zusammengefatzt ist. Darin liegt ein Vorzug, der nicht außer acht gelassen werden darf ... So ist das Werk als willkommene Quelle für die Arbeiterschaft anzusprechen und muß selbstverständlich zur Ergänzung des bisher vorliegenden Materials in jeder Arbeiterbibliothek zu finden sein." „Münchner Post": - Reindls Werk besitzt den Vorzug, das Ringen um Rcchtsgeltung deutlich zu machen, und insoweit das geschriebene Recht die formale Anerkennung tatsächlicher Machtverhälimsse ausdrückt, beschreibt Reindl die Herausbildung der Gewerkschaftsbewegung zu einer sozialen Macht. Er urteilt darüber wie ein wohlmeinender Sozialliberaler, dessen Gesellschaftsideal die beruflichen Organisationen als ausgleichende und aujbauende Kraft umfaßt ... In der Geschichtsschildernng weitz Reindl die grotzen Linien nufzuzeigcn; im Vordergründe stehen Nechtsfiagen, aber wenigstens im Vorbeigehen werden die sozialen Kämpfe erwähnt und zum Teil besprochen, die den Hintergrund des Streites um die Rechtsformung bilden . . . Für dic Büchereien der gewerkschaftlichen Organisationen bringt Rcin-ls Werk eine Bereicherung. Es ist darin jede Gewerkschafisrichtung erörtert nach der Bedeutung, die ihr zukommt, so daß der Leser einen allgemeinen lleberblick gewinnt, ohne sich durch Spezialwerke mühsam dnrchlesen zu müssen." N W. „Deutsches Lehrerblatt": ..... Der Verlag hat sich durch die Herausgabe dieses Werkes ein groszes Verdienst erworben." „Rhein.-Westfäl. Zeitung": „Der Verfasser sagt ganz richtig in seinem Vorwort, daß sein Werk wohl zum ersten Male eine gedrängte Gesamt darstellung der Gewerkschaftsbewegung bringt. Unter diesem Gesichtspunkt ist deshalb jedes derartige Buch zu begrüßen . . . Das ganze Werk zeigt, daß Reindl mit emsiger Rührigkeit alles nötige Material herbeigetragen hat . . ." „Arbeit und Wirtschaft", Wien: .... Das Buch ist cine wertvolle Bereicherung der arbeitsrechtlichen und sozialpolitischen Literatur!" „Hamburger Frerndenblatt": ..... Diese Lücke füllt Reindl mit dem vorliegenden Werke aus. Er gibt uns eine Schilderung des Entwicklungsganges der deutschen Gewerkschaften und baut sie unter Zugrundelegung der politischen, wirtschaftlichen und sozialen Verhältnisse in Deutschland auf. Ein reiches, tabellarisch geordnetes Zahlenmaterial, zu dem auch die deutsche Kriminalstattstik mit interessanten Vergleichsziffern herangezoaen ist. sowie ein ausführliches Pcrsonen- und Schlagwortverzeichnis vervollständigen die Arbeit und runden sie ab. So haben wir hier zum erstenmal eine Geschichte der deutschen Gewerkschafts bewegung in ihren rechtlichen, politischen und wirtschaftlichen Zusammenhängen, einschließlich aller Streikbewegungen und ihrer Bekämpfung, vom Anfang bis zur jüngsten Zeit in knapper, aber umfassender und flüssig geschriebener Darstellung. Das Buch ist unentbehrlich für den ArbcitSrechtler. für den Sozialpolitiker» für den Arbeiterführer und überhaupt für jeden, der an der Lösung der sozialen Frage interessiert ist.
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