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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 01.03.1923
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1923-03-01
- Erscheinungsdatum
- 01.03.1923
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- Deutsch
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Thodcsche Papierfabrik, A.-G. zu Hainsberg. — Die ausserordent liche Generalversammlung beschloß die Erhöhung des Aktien kapitals von 60 auf 127,5 Mill. Mark. Von den neuen Aktien wird ein Teil den alten Aktionären im Verhältnis von 1 zu 1 zu 750 Prozent augeboten, wcHrcnd der Nest unter namhafter Gewinn beteiligung der Gesellschaft freihändig verwertet wird. Nach Mit teilung des Vorsitzenden hält die rege Nachfrage nach wie vor an, und die Fabrik ist für die nächsten Monate voll beschäftigt. Die neu ausgestellte Papiermaschine ist in Betrieb genommen worden. Zeitunsts- und Zcitschristcn-Pcrbotc im besetzte» Gebiete. Tie N h e i n l a n d k o m m i s s i o n hat verboten: 1. mit Schreiben vom 14. Februar 1923 — Nr. 8875 ^1011'lr mit Wirkung vom 16. Februar 1923 ab auf die Dauer von drei Monaten den Vertrieb der »M ü n ch c n - A n g s b n r g e r Abendzeitung« wegen der in der Nummer vom 5. Februar enthaltenen Angriffe gegen -die Besatzungstrnppcn an der Ruhr; 2. mit Schreiben vom 15. Februar 1923 — Nr. 8896/tt(.'Hir - die »N h c i n i s ch - W e st f äl i s ch e Z c i t n n g« mit Wirkung vom 16. Februar 1923 ab auf die Dauer von 15 Tagen wegen der » Artikel in den Nrn. 112 und 114 vom 7. und 13. Februar 1923; 3. mit Schreiben vom 15. Februar 1923 — Nr. 8902/HOHIi — bis auf weiteres den Vertrieb der in Stuttgart erscheinenden illustrierten Zeitschrift »D e r w a h r e Jakob«, da sie geeignet sei, die Würde und die Sicherheit der Msatzungstruppcn zu beein trächtigen. Tic einzelnen Exemplare sind zu beschlagnahmen, und Personen, welche sich mit dem Verkauf oder mit dem Ver trieb befassen, ziehen sich -die wegen Verstoßes gegen die Ver ordnung der Nheiulauidkommission ausgesetzten Strafen zu; 4. mit Schreiben vom 16. Februar 1923 — 8919/HOII'li — mit Wirkung vom 2V. Februar ab endgültig den Vertrieb des »B e r- liner Tageblatts« wegen -der Artikel in den Nummern vom 8. und 9. Februar 1923 iiber Ausschreitung französischer Truppen; 5. mit Schreiben voN 16. Februar 1923 — Nr. 8920/ttLII'li - die »Cohlenzcr Zeitung« vom 17. Februar 1923 ab für die Tauer von einem Monat wegen der Artikel in der Nr. 65 vom 13. Februar 1923; 6. mit Schreiben vom 18. Februar 1923 — Nr. 8945/11(1 IDki die Zeitungen «Calcarer Zeitung« und »U c d e m c r Zeitung« in Goch (Kreis Eleve) m-it Wirkung vom 19. Fe bruar 1923 ab auf die Dauer von 10 Tagen; 7. mit Schreiben vom 19. Februar 1923 — Nr. 8971/I101DK — die Zeitungen »Pfälzischer M erku r« in Zweibrücken und »Rheinische Rundschau« in Coblcnz vom 21. Februar 1923 ab auf die Dauer eines Monats, das »N cuc Wiener Journal« in Wien vom 21. Februar 1923 ab für die Dauer von drei Monaten; 8. mit Schreiben vom 20. Februar 1923 — Nr. 8979/HOII'ir - die »M a y e n e r Z e i t u n g« in> Mayen vom 21. Februar 1923 ab für die Dauer'von einem Monat, da sie geeignet seien, die Würde der Besatzungstrnppcn zu beein trächtigen. övreüisaal. Abrechnungsgenossenschsft Deutscher Buchhändler. Ein Vorschlag zu schnellerer Belebung! Es ist wohl zweifellos, daß die Abrcchnungsgenossenschaft — die Buchhänölerbank — nur dann ersprießliche Arbeit leisten kann, wenn nicht nur alle Verleger ihr augchöreu, sondern wenn vor allen Dingeir alle Sortimenter daran tcilnehmen, die »zum Bau gehören«! Das zunächst veröffentlichte Verzeichnis der bisher angeincldetc» Mitglieder oder Genossen läßt aber noch viel in dieser Hinsicht zu wünschen übrig. Für eine größere. Teilnahme der Verleger müßte der Vorstand des Verlegcrvereins sorgen und evtl, direkt an die einzelnen dieserhalb herantretcn. Die von Herrn. Robert Voigtländer in so schlagender Weise geschilderten Vorteile für den Verlag hätten eigentlich einen größeren Erfolg haben müssen! — Bei Durchsicht der Sortimenter- Genossenliste fällt auf, daß iu allen Städten, in denen die Vorstände Beriintivortl. Redakteur: Richard A l b e r t i. — Verlas,: D e^V ö r s c i 260 der Ortsvereine für die »Bag« geworben haben, sich fast alle in Frage kommenden Firmen bereits zur Teilnahme verpflichtet haben, während in anderen Orten, in denen der Entschluß den einzelnen über lassen war, die Beteiligung zweifellos ungenügend erscheinen muß. Um aber die Beteiligung aller zu erzielen und die Entschlußkraft der einzelnen zu stärken, müßten die Kreis- und Ortsvereine nunmehr ihre Tätigkeit aufnehmen, um damit ein Ziel zu erreichen, das schon in früheren Zeiten der ausgesprochene Wunsch der meisten Buchhändler gewesen ist. Allgemeine Kundgebungen und Empfehlungen scheinen ihre Wirkung zu versagen, und so würden die Vereine dazu übergehen" müssen, ihren Einfluß durch direkt au den einzelnen gerichteten Aufruf geltend zu machen. Das wäre einmal eine produktive Arbeit der Organisationen, die schon so oft und so dringend von allen Seiten a'Is notwendig erkannt worden ist. — Vielleicht kommt der neue Vorstand der »Bag« diesem Bestreben durch Darbietung einer in »recht überzeugender Weise« abgefaßten Drucksachenpostkarte entgegen, die nur abgcstempelt und adressiert zu werden -brauchte?! Vereinigung Magdeburger Buchhändler. Max K r e t s ch m a n n, Vorsitzender. Teuerungszuschlag! Anbei ein Beispiel, das deutlich zeigt, wie verderblich der Sorti- menterzuschlag ist: Der Verlag A. liefert am 14, Februar a» das Sorti ment B, 1 Grundzahl 750 X Schlüsselzahl des B,-V, <14VOs, also 10 500 Mark ord, Ter Sortimenter berechnet aber dem Kunden das Buch mit der Schlüsselzahl LOM vom IS. Februar und schlägt noch 2V«/» Sortimenterzuschlag hinzu, Ter Preis wird also hiermit auf 18 0 ü 0 Mark heraufgeschraubt. Der Kunde ist natürlich entrüstet, und wohl auch mit Recht, Zudem war dem Sortiment bekannt, daß der Kunde das Buch aus eine Anzeige in einem Familienblatt hin bei ihm bestellt hatte, und der Preis war i» der Anzeige noch mit bvvv Mark angegeben. Ist cs nun nicht richtiger, das, bei Bestellungen, die sich der artig schnell erledigen, lieber die Schlüsselzahl dem Kunden berechnet wirb, mit der dem Sortimenter bar geliefert wurde? Bei Lagcr- bcstellungen ist es wohl etivas anders; bei solchen kann die Schlüssel zahl berechnet werden, die am Tage des Verkauft gültig ist. In obigem Kalle begnügt sich der Sortimenter also nicht einmal mit der einen Erhöhung, sei es mit der Erhöhung der Schlüsselzahl, oder mit dem Sortimenterzuschiag, Vielmehr verteuert er das Buch erstens durch die erhöhte Schlüsselzahl und dann noch um 3000 Mark durch den Svrtimenterzuschlag, Der Kunde, der bas Buch für 10 500 Marl erhalten müßte, soll also 18 vvv Mark zahlen, und der Sortimenter hat einen Nutzen von über 1VVVV Mark, Das ist des Guten zuviel nnd tut nur dem Absatz ber Bücher Abbruch, H, Bankspesen. Kürzlich ging uns von einem Kunden in Holland ein Restbetrag oon 0,55 Gulden in einem Scheck auf Amsterdam zu. Diesen Scheck aus Amsterdam gaben wir mit zur Bank nnd er hielten daraushin folgende Abrechnung: hfl, —,55 Scheck a/Ainsterdam zu Mk. 12 269.25 Mk. 6748.— 7i-7°- Zinsen Mk. 18.— '/r°/o Maklergebühren Mk, 1.50 tt-«/» Provision Mk, 8.50 Stempel Ml, 8.— 0.10 Spesen Mk. 1 227.- —.25 Platzverlnst, Quit- tnngsstempcl Mk, 3 667 — Auss.-Gebühr Mk. 500.— Mk, 4830. Mk. 1918. Diese Abrechnung weist also eine» weit höheren Spcscnbetrag ans, als der uns für den Scheck ausgczahlte Betrag ausmacht. Aus unsere Beschwerde bei der Direktion erhielten wir folgende Antwort: »Zu der von Ihnen speziell bereglcn Abrechnung über eine» für Sie verkauften Scheck von 55 Cents a/Amsterdam haben wir festgestellt, daß die in Ansatz gebrachten Abzüge zu Recht bestehen und daß sogar entgegenkommenderweise ein usanzmäßig als Minimum in Anrechnung zu bringender Betrag von 2tt Cents für Jnkassogebühren nur mit 1v Cents eingestellt morden ist,» Die Direktion ist also der Meinung, daß eigentlich n o ch 10 Cents Spesen hätten mehr berechnet werden können, wodurch dann so gut wie nichts zur Auszahlung gekommen i wäre, Kommentar überflüssig, j .k v e rein der Deutschen Buchhändler zu^Lcipzi^, Deuyches^Buchhändlcrhaub.
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