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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 18.04.1913
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1913-04-18
- Erscheinungsdatum
- 18.04.1913
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- Deutsch
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^ 88, 18. April 1913. Redaktioneller Teil. «Srftndlalt I. d. Dtlchn. vuchh-nd-I. 4147 Gerichts, »möglicherweise« gehe die Entwicklung dahin, »daß die Allgemeinheit der billig und gerecht Denkenden die An schauungen des Böcfenvereins teilen wird«, schwerlich erfüllen. In vielen Fällen versagt eben noch die Rechtsprechung in allzu weitherziger Auslegung der Freiheit des Individuums und allzu enger Begrenzung der Aufgaben der Berussvereine, soweit sie, wie das beim Börsenverein der Fall ist, von der Mehrheit der Berufsgenossen getragen sind und sich zu Grund sätzen bekennen, die über dem Interesse für die berufliche Wohlfahrt auch die Rücksicht auf das Allgemeinwohl nicht außer acht lassen. Diese Stellungnahme der Gerichte ist kaum anders als durch einen Mangel an Kenntnis der wirtschaftlichen Verhältnisse zu erklären, obwohl diese Kenntnis gerade heute für die Rechtsprechung mehr als je notwendig ist, um Auswüchse schon im Keime zu ersticken und nicht erst zu warten, bis das Übel sich so tief einfrißt, daß eine Heilung kaum noch möglich ist. Hier sollte die Rechtsprechung weit eher, Ziel und Richtung weisend, den »guten Sitten« zum Siege verhelfen, als in scholastischer Beschränkung auf den Gesetzesbuchstaben gute Sitten durch böse Beispiele ver derben zu lassen. Um zum Schluß noch mit einem Wort auf den Fall Quelle L Meyer einzugehen, sei bemerkt, daß eine Klage seitens des Auch- buchhändlers gegen den Verlag deswegen nicht in Frage kommen kann, weil keinerlei Vertragsverhältnis zwischen ihm und der ge nannten Firma besteht, mithin auch keinerlei Ansprüche auf Lie ferung seitens des Auchbuchhändlers an den Verlag erhoben wer den können. Ob und inwieweit ein solcher Anspruch seitens des vermittelnden Grossisten geltend gemacht wird, entzieht sich un serer Kenntnis. Jedenfalls ist den Ausführungen des Herrn vr. Bl. darin beizustimmen, daß, wenn je eine Lieferungsver- weigerung aus berechtigtem Grunde erfolgte, er in diesem Falle von dem Verleger ins Treffen geführt werden kann. Nichtsdesto weniger wird sich auch hier der Segen der neu in die Ver- kehrsordnung eingefügten Bestimmung erweisen, wonach ein Lie ferungszwang der Buchhändler untereinander nicht besteht, um gegen alle Eventualitäten geschützt zu sein. Red. Kleine Mitteilungen. Kriegswcchsel. — Durch eine soeben eingebrachte Gesetzesvorlage trägt auch Deutschland de» Schwierigkeiten des Handelsverkehrs auf dem Balkan Rechnung, die für die kaufmännischen Kreise durch Mora torien in den Balkanstaaten entstanden sind. In Bulgarien, Serbien, Montenegro und Griechenland ist die Hinausschiebung der Zahlungs termine im Jahre 1812 angeordnet worden. Die Folge davon war, dah auch ausländische Wechsel in den betreffenden Ländern einmal nicht zur Zahlung kamen, aber auch, was besonders unangenehm empfunden wurde, nicht zum Protest gehen konnten, da ja die Fällig keit krast staatlicher Anordnung nicht eingetretcn war. Hieraus er gab sich weiter die unerwünschte Konsequenz, daß derartige Wechsel mangels rechtzeitiger Protestierung ihre Bedeutung gegenüber anderen inländischen Indossanten und Wechselschuldnern verloren. In Öster reich-Ungarn, in dem sich die bezeichnete Kalamität stärker fühlbar machte, hat man durch ein gesetzliches Eingreifen Abhilfe zu schassen gesucht und bestimmt, daß, wenn ein solcher Fall höherer Gewalt cin- tritt, die versäumte Handlung später nachgeholt werden kann und das RUckgrisssrecht in einem solchen Kalle auch ohne diese Nachholung erhalten bleibt. Der deutsche Entwurf, den soeben der Reichskanzler dem Reichstage vorgelegt hat, lautet nun folgendermaßen: Einziger Artikel. Wird die rechtzeitige Vornahme einer Handlung, die im Aus land zur Ausübung oder Erhaltung der Rechte aus einem Wechsel oder aus einem Scheck vorzunehmen ist, durch eine dort erlassene gesetzliche Vorschrift verhindert, so kann durch Kaiserliche Verordnung mit Zustimmung des Bundesrats bestimmt werden, daß die Rechte ungeachtet der Versäumung bestehen bleiben, sofern die Handlung unverzüglich nach Wegfall des Hindernisses nachgeholt wird. In gleicher Weise kann verordnet werden, daß bei einer solchen Verhin derung nach einer bestimmten Frist Rückgriff genommen werden kann, ohne daß es der Vornahme der Handlung bedarf. Urkundlich usw. Gegeben usw. Man will also auch bei uns für die Zukunft Vorsorgen, und durch eine Kaiserliche Verordnung, die sich inhaltlich den gegebenen Verhält nissen am besten von Fall zu Kall anpassen kann, Abhilfe schassen, um die NückgrifsSrechte gegen die übrigen Wechsclvcrpflichieten zu er halten. Man hasst insbesondere, daß in manchen Fällen schon eine einfache Fristverlängerung genügen wird; deshalb hat man diese Mög lichkeit in dem Entwurs besonders vorgesehen. De. Vl. Internationale Elcktrikerversammlung. — In den Tagen vom 21. bis 24. Mai wird inParis eine gemeinsame Versammlung der Inter nationalen Gesellschaft der Elektriker und des Instituts der Elektro ingenieure stattfinden. Für die Verhandlungen ist besonders die Er örterung der Elektrisierung von Eisenbahnen, der Übertragung elek trischer Energie aus weite Entfernung, der Beleuchtung durch Lampen mit glühenden Dämpfen sowie des Standes der drahtlosen Telegraphie in Aussicht genommen worden. Von den übrigen Veranstaltungen, zu denen die Versammlung eingeladcn werden wird, ist ein Besuch des aerodynamischen Laboratoriums von Eissel zu nennen. Der berühmte Ingenieur wird bei dieser Gelegenheit einen Empsang aus der höchsten Plattform des von ihm erbauten und nach ihm benannten Turms mit einer Besichtigung der dortigen Anlagen sllr drahtlose Telegraphie ab- haltcn. Die Vereinigung sür staatsbürgerliche Bildung und Erziehung hält am 25. und 28. April inBerlin ihre erste deutsche Konferenz ab. Es werden an den beiden Tagen folgende Fragen behandelt: Die Ziele und Ausgaben der Vereinigung, von Staatsminister z. D. llr. von Heutig; Staatsbürgerliche Bildung und Erziehung als staatliche Notwendigkeit, von Universitätsprofessor Or. Rauchberg, Prag; Staatsbürgerliche Bildung und Erziehung in ihrer Bedeutung für die deutsche Volkswirt schaft, von Justizrat Ilr. Waldschmidt; Staatsbürgerkunde an den deutschen Universitäten, von Universttätsprosessor Or. Bernhard; Die Behandlung von Gegenwartsfragen im Geschichtsunterricht, von Semi nardirktor Bär, und Die Presse als staatsbürgerliche Erziehungs macht, von Chefredakteur Vollrath, Vorsitzendem des Vereins Berliner Presse, Berlin. Die Deutsche anthropologische Gesellschaft hält ihre 44. Tagung vom 3. bis S. August in Nürnberg ab. Im Anschluß daran wird ein Ausflug in die fränkische Schweiz und nach München stattfinden und eine dreitägige Studienfahrt zur Besichtigung vor- und sriih- geschichtlicher Anlagen in Slldbayern. Die Sauptversammluug des Vereins der östcrr.-ungar. Buch händler findet am Samstag, den 2l. Juni in Wien statt. <Ort und Stunde werden rechtzeitig bekanntgegcben werden.) Auf der vor läufigen Tagesordnung stehen: 1. Bericht des Vorsitzenden. — 2. Be richt des Schatzmeisters. — 3. Neuwahlen des Vorstandes und der ScktionSobmänner. — Anträge sind im Sinne des K 18 dem Vorstände so zeitig mitzuteilen, daß sie 14 Tage vor der Versammlung in der -Buchhändler-Correspondenz« veröffentlicht werden können. In Österreich verboten: II mio matriinonio eon I-uisa cki 8assoaia (blnrlco Doseili). Vortag 3ooietä blckiloriale Italiana, dlailanck. 7. Deutscher Jmpsgcgncr - Kongreß. — Im Rahmen der Jubel feiern aus Anlaß der Einweihung des Völkerschlachtdenkmals wird auch der 7. Kongreß des Deutschen Retchsverbandes zur Bekämpfung der Impfung seine Sitzungen in Leipzig abhalten. Mit ihm zu sammen tagen die deutschen Vereine impszwangsgegnerifcher Arzte, viviseklionsgegnerischer Ärzte, der deutsche Verein impfgegnerischer Juristen und der deutsche Frauenbund gegen den Impfzwang. Neue Bücher, Kataloge etc. E 20^0rÄ°^ ^8^1-7«! "kir.^"-3gN. ^ ^ " '' ^Lvergasse Llsaties. — Lntiqu.-lLstalog klr. 40 von l-inckner's 6ueti- llancklung unck ^ntiguariat (Lau! 8cürveLktiarckt) Ln Llrassdurg i. Lisas 8, Llaurvolleengasse 27. 8". 192 8. 5048 kirn. 8ori«. 59. ckaargang 1913. Or. 8°. XII, 766 u. 32 8. in. 1 ?or- lrait von ?. V. dt. Loele von Hensbroelr unck vielen vruoü- probon etc. 2 ,11 50 Deutsches Altertum und Mittelalter. April-Heft des Bücherwurms 1913. 7. Heft des 8. Jahrgangs. 8°. S. 195—224. Dachau b/Mlinchcn, Verlag des Bücherwurms.
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