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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 18.04.1913
- Strukturtyp
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- 1913-04-18
- Erscheinungsdatum
- 18.04.1913
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- Deutsch
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4148 Börsenblatt f. d. Dtschn. Redaktioneller Teil. 88, 18. April 1913. Blätter fiir Biicherfrcunde linier kolln tructus). Illustrierte perio dische Übersicht über die Neuerscheinungen der Literatur. Verlag von F. Volckmar in Leipzig. LII. Jahrgang, Nr. 8, 1. April 1813. Gr.-8°. S. 268—312 mit vielen Abbildungen. Inhalt: Charles-Louis Philippe. Von vr. S. — Herrn Bre- denfcls Ernte. — Bongs Schön-Bücherei. — In den Maschen des Gesetzes. — Kleine Mitteilungen. — Personalchronik. — Biblio graphie der Neuerscheinungen. — Proben aus neuen Büchern. Personalnachrichten. Jubiläum. — Am 1b. April beging Herr Prokurist Hugo Ditt- mar im Hause C. C. Meinhold L Söhne, Kgl. Hofbuchdruckerei und Verlagsbuchhandlung in Dresden, das 4üjährige Jubiläum seiner Zugehörigkeit zu dieser Firma. Im Jahre 1873 trat Herr Dittmar als Lehrling in die Firma ein und hat sich im Lause der Jahre zu seiner verantwortungsvollen Stellung emporgearbei tet. Die Chcss der Firma C. C. Meinhold L Söhne ver sammelten am Vormittag die Angestellten der Firma, und Herr Walter Meinholb feierte Herrn Dittmar als Muster vorbild lichen Fleißes und treuester Pflichterfüllung, ihm hierauf ein wertvolles Ehrengeschenk überreichend. Mit Worten der Freundschaft und Kame radschaft übergab Herr Kleinert im Namen des kaufmännischen und technischen Personals Herrn Dittmar ebenfalls ein wertvolles Geschenk. Am Abend veranstaltete die Firma zu Ehren des Jubilars ein Fest mahl, wobei die Herren William Melnhold und Prokurist Schiuckwerder Herrn Dittmar besonders feierten. Möchten dem Jubilar noch recht viele Jahre segensreicher Arbeit beschicken sein! Wilhelm Schcssler f. — Am 16. April ist in Dresden der Professor an der Technischen Hochschule zu Dresden Hosrat vr. Wilhelm Schefsler im Alter von 68 Jahren verstorben. Er war besonders auf dem Gebiete der französischen Literatur zuhause, über die er mehrere Werke heraußgegeben hat, so »Französische Volksdichtung und Sage« (1884). Literarisch bedeutsam sind auch seine Studien über Moliäre, zu dessen Stücken er ebenso wie zu denjenigen anderer französischer Dichter Kommentare verfaßt hat. Eines seiner bekanntesten Werke ist das Buch »Poesie und Technik, Technik und Kunst« (1865/06), in dem er die Beziehungen zwischen Poesie, Technik und Kunst klarzulegen suchte. Sir John C. Robinson f. — Der bekannte englische Kunstgelehrte Sir John C. Robinson ist im 88. Lebensjahre gestorben. Seine Haupttätigkeit war die des Organisators, des Sammlers und Lehrers. Jahrelang war er Leiter der Kunstschule in Hanley, und schon hier war er einer der eifrigsten Anhänger und Förderer der durch den Prinzen Albert zur Zeit der ersten Weltausstellung ins Leben gerufenen Bewegung, die die »Erziehung zur Kunst« in England anstrebte. Ais 1852 das South Aensington Museum gegründet wurde, berief man Robinson zum ersten Vorsteher der Kunstsammlungen, in weicher Eigenschaft er 17 Jahre lang mit reichem Erfolge tätig war. 1869 trat er von der Leitung des Museums zurück. Drei Jahre zuvor hatte er in Gemeinschaft mit dem bekannten italienischen Staatsmann und Schrift steller Marquis d'Azcglio und einigen Freunden den Fine Arts Club (später Burlington) gegründet, der die bedeutendsten Kunstverständigen des Jnselreichs in sich vereinigte. 1882 übernahm Sir John das Amt des Konservators der Gemäldesammlung der Königin, das er säst 26 Jahre lang, bis zum Tode der Herrscherin, innehatte. Später berief ihn die Kaiserin Friedrich zur Verwaltung der Sammlungen ihres Gemahls nach Cronbcrg. Sprechfaul. Der Buchhandel uud die Frage der Deckung der laufenden Ausgaben. Das »Berliner Tageblatt« hat »Urteile über die Vermögensabgabe und die neuen Steuerprojekte« eingeholt und veröffentlicht in der Nr. vom 81. März nachstehendes Schreiben des Vorsitzenden des Arzte- ausschusses Groß-Berlin, 11 r. Albert Moll: »Ich kann natürlich nur meine eigene Meinung sagen. Man hätte richtiger getan, mit einem Vermögen von 56 666 und mit einem Einkommen von 16 666 «L an die Besteuerung zu gehen, als umgekehrt. Ein Arzt, der 46 666 Vermögen besitzt, kann viel schwieriger als ein anderer, der regelmäßig seine 16 666 Ein kommen hat, die Steuer leisten. Daß aber Arzte, die ein Einkommen von 56 666 .// haben, ohne einen wesentlichen Nachteil davon einmal zwei Prozent abgeben können (selbst auch wenn sie noch weniger Ein kommen haben), scheint mir unbedenklich. Hingegen ist die Ver mögensabgabe gerade für Arzte, die ein Vermögen zum Beispiel von 46 666 haben, eine sehr schwere Last. Man darf nicht vergessen, daß der Arzt nicht pensionsberechtigt ist wie der Beamte. Er ist, be sonders in der kleinen Stadt, gewöhnlich gezwungen, so und so viel Vereinen, besonders Humanitären, anzugehören. Er mutz repräsen tieren, und dies alles vermindert in Wirklichkeit den Wert eines 46 666 ust betragenden Vermögens ganz erheblich. Bei den großen wirtschaftlichen Schwierigkeiten, die bereits heute den Ärzten erwachsen sind, wird sicherlich die Vermögenssteuer eine ungünstige Rückwirkung ausüben, da ein immerhin nicht un wesentlicher Teil des Vermögens gerade denen entzogen wirb, die gehosst haben konnten, mit den Zinsen des Vermögens, wenn sie ar- beitsunsähig geworden sind, sich selbst oder nach dem Tode die Witwen und Kinder erhalten zu können. Wie traurig es in dieser Beziehung mit den Arztewitwen und -Waisen bestellt ist, und zwar auch mit solchen, deren frühere Ernährer eine große, aber müh selige Praxis im Leben gehabt haben, das können die verschiedensten ärztlichen Untcrstützungskasse», besonders diejenigen, die de» Ärzte kammern angegliedert sind, bezeugen.« Alles, was Herr Or. Moll hier sagt, trifft auch aus unsere» Stand zu. Aber wir Buchhändler sind doch noch schlimmer daran, denn in Preußen, Bayern, Württemberg, Baben, Hessen und Elsaß-Lothringen müssen wir eine Gewerbesteuer bezahlen, wenn wir in unserem Betriebe einen Ertrag von jährlich 1566 .// erreichen und das Anlage- und Be triebskapital 3666 beträgt. Wir werden also in unserem Einkommen gewissermaßen doppelt besteuert. Kein anderer Stand hat eine ent sprechende Steuer zu entrichten, und deshalb wird die Gewerbesteuer in weiten Kreisen der Handel- und Gewerbetreibenden als eine Ungerechtigkeit empfunden. Es wäre nur ein Akt ausgleichender Gerechtigkeit, wenn zur Deckung der laufenden Ausgaben alle Berufsklassen gleichmäßig heran gezogen würden. Das könnte dadurch geschehen, daß man die ungerechte »Gewerbesteuer« fallen ließe und dafür eine allgemeine »Beruss- steucr« einführte, die auch die Berufsklassen mit zu tragen hätten, die zurzeit nach K 4 des preußischen Gewcrbesteuergesetzes keine Ge werbesteuer zu entrichten haben. Ich nenne nur die Arzte, Rechts anwälte, Land- und Feldmesser, Künstler, Schriftsteller, die Lanb- und Forstwirtschaft, die Viehzucht, die Jagd, die Fischzucht, den Berg bau, die Ausbeutung von Torfstichen, von Sand-, Kies-, Lehm-, Mer gel-, Ton- u. dgl. Gruben, von Stein-, Schiefer-, Kreide- u. dgl. Brüchen. Aber auch die Beamten und Lehrer, die in den letzten Jahren eine so wesentliche Gehaltsaufbesserung erfahren haben, brauchten von der »B c r u f s st e u e r« nicht ausgeschlossen zu werden, um so weniger, als sie in Anbetracht ihrer Versorgung bei Arbeitsunfähigkeit, in Ge stalt der Pension, die zum Teil auch ihre Witwen erhalten, viel besser gestellt sind, als der Durchschnitt der Handel- und Gewerbetreibenden. Welcher von letzteren bringt es heutzutage so weit, daß er im Alter ähnlich gut versorgt wäre? Man sagt freilich, der Beamte diene dem Staate und sei Beamter geworden, um dem Staate zu bienen. — Dem Staate aber dient ebenso sehr der Handel- und Gewerbetreibende, indem er den deutschen Namen durch seine Tätigkeit in der Welt zu Ehren und Ansehen bringt. Und daß jemand die Beamtenlaufbahn ergriffe, um dem Staate zu dienen, dürfte doch wohl in den allermeisten Fällen nicht zutrefsen. Beamter wird der, den die Neigung dazu treibt, und die sichere Lebensstellung, vielleicht auch die Aussicht aus Ansehen, Titel und sonstige Auszeich nungen dürfte das Motiv sein, das jemanden die Beamtenlausbahn ergreifen läßt. Hier der sichere Beruf des Beamten, dort der unsichere des Handel- und Gewerbetreibenden. Da dürfte es für die Beamten doch nur ein nobile vlkiclum sein, dem Handel- und Gewerbetreibenden in der Leistung für den Staat nicht nachzustehen. Was schließlich die Berufslosen anbetrifft, die von ihren Renten leben, was hindert es, auch diese zu einer der Gewerbesteuer entsprechen den Steuer, etwa einer »Rentenzuschlags st euer« heranzu ziehen? Würde man die Erträge der »B e r u f s st e u e r« und der »Ren te n z u s ch l a g s st e u e r« zu je ^ dem Reiche, den Einzelstaaten und den Gemeinden zufließcn lassen, so wäre mit einem Schlage aller Finanznot abgeholfen und die ungerechte Besteuerung der Handel- und Gewerbetreibenden aus der Welt geschasst. Es würde mich freuen, wenn meine Ausführungen die Zustimmung der Herren Kollegen fände und sie an ihrem Teile dazu beitrügen, den Gedanken in weitere Kreise zu tragen. Vielleicht wäre auch eine ent sprechende Eingabe an den Reichstag gerade jetzt am Platze, wo es sich um die Deckung der laufenden Ausgaben handelt. Berlin-Lichterfeld c. Edwin Runge. Verantwortlicher Redakteur: EmtlThomaS. — Verlag: Der Börscnvcreinder Deutschen Buchhändler zu Leipzig. Deutsches Buchhändlcrhans, Hospitalstrahe. Druck: R a m m L S e e m a n n. Sämtlich in L e i p z i g. — Adresse der Redaktion: Leipzig-R.. Gerichtsweg 28 sBuchhändlcrhauss.
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