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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 17.07.1930
- Strukturtyp
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- 1930-07-17
- Erscheinungsdatum
- 17.07.1930
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- Deutsch
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>6 1K3, 17. Juli 1S30. Redaktioneller Teil. Börsenblatt f. d.Dtschn. Buchhandel- Mit Ausnahme der Volksschulen und der Hochschulen ergibt sich hier also Überall eine relative Verminderung der sachlichen Auf wendungen. Das Bild wäre wahrscheinlich noch eindeutiger, wenn nicht in diesen Sachaufwendungen noch Arbeitslöhne mit enthalten wären, die naturgemäß derselben Tendenz wie die Per- sonalauswcndungen unterliegen. Bei den Gemeinden und Ge meindeverbänden ist das Ergebnis nicht ganz so unbefriedigend. Die Zahlen lauten hier wie folgt: Persönl. sachl. Ausgaben in A vom reinen Finanzbedarf, s) Allgemeine Schulverwaltung 1913/14: 76,1^ 21,276 1927/28 : 83,676 14,776 d) Volks- und Fortbildungsschulen 1913/14: 66,876 12,476 1927/28: 69,976 21,876 e) Mittlere und höhere Schulen 1913/14: 66,976 8,9H 1927/28: 71,2A 11,776 6) Fach- und sonstige Schulen 1913/14: 48,4 A 19,8^ 1927/28: 50,5 A 20,8 N Zu bedenken ist jedoch, daß diese Feststellungen nur die Ent wicklung bis 1928 beleuchten. Erst seit 1928 ist die Abbau-. Politik eingeleitet worden. Nach allem, was davon bekannt ge worden ist, betrifft diese aber in erster Linie gerade die Sach aufwendungen. Das fällt umso schwerer ins Gewicht, als, wie die obigen Zahlen belegen, hier ohnehin schon größere Spar samkeit obgewaltct hat als bei den Personalausgaben. Man hat also davon auszugchen, daß diese Mittel schon bisher nur das Mindestmaß des Erforderlichen deckten. Erfolgen daher an ihnen jetzt noch Abstriche, so muß die Wirkung katastrophal sein. Um noch mit einigen Zahlen objektiv zu beleuchten, wie sich diese Maßnahmen auswirken, sei ein Hinweis auf die Ergeb nisse der Etatsgestaltung bet den Neichsbehördenbibliotheken ge stattet, für die die neuesten und bestgegliedertcn Unterlagen vor- licgen. Vergleicht man die Ansätze für 1930 im ganzen mit denen für 1928, so ergibt sich, das; die Gesamtaufwendungen um rund vermindert worden sind. Aufschlußreicher wird aber der Vergleich der Teilposten. Für BUcherbeschaffungen sind zwar 12A mehr angesetzt, für die Buchbindereiarbeiten sogar 25,8A mehr. Die ganze Kürzung aber wirkt sich bei den Zeit schriften und anderen periodischen Veröffentlichungen aus und beträgt hier über 876. Das Bild dürfte typisch sein, nur mit dem Unterschied, daß die Steigerung der Mittel für Buchbe- schaffungen nicht verallgemeinert werden kann. Wo nach der einen Seite das kritische Moment der Etatsgestaltung liegt, das beweist die alles andere in Schatten stellende Steigerung der Aufwendungen für Buchbindereiarbeiten. Nach der anderen Seite bedeutet der einseitige Abbau gerade der Mittel fiir Zeit schriften usw. den Tod für zahlreiche dieser Erscheinungen, die ohnehin vielfach Zuschußunternehmungen sind und deren Au-f- rechterhaltung im Dienst der Wissenschaft trotz ungenügender Be- zicherzahl dem Verlag schon lange oft nur noch ein nobile okki- eium war. Was hier an Hand der Etats der Neichsbehörden- büchereien dargelcgt werden kann, wiederholt sich an allen an deren Stellen. Insbesondere liegen zahlreiche übereinstimmende Meldungen darüber vor, daß Schulbibliotheken, städtische Be hörden usw. ihre Sparvcrsuche sich in erster Linie in dem hier gekennzeichneten Sinne auswirken lassen. Unsere Bitte geht daher vor allem dahin, es möge seitens des Ministeriums auf alle in Frage kommenden Stellen, nament lich auch auf die Gemeinden und Gemeindeverbände dahin ein gewirkt werden, daß in besserer Würdigung der Verantwortung gegenüber den Kulturinteressen der Nation jede weitere Kürzung der öffentlichen Mittel für die Beschaffung von Büchern, Zeit schriften und Lehrmitteln unterbleibt. Wir sind überzeugt, daß damit der oben in Erinnerung gebrachten Stellungnahme der Volksvertretungen entsprochen, aber auch eine kultur- und wirt- schastspolitisch richtige und unerläßliche Maßnahme getroffen wird, der sich n. E. in Anbetracht dessen, was gerade jetzt aus dem Spiele steht, keine Staatsregierung verschließen kann noch darf. Der Gesamtvorstand des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler zu Leipzig, vr. Fr. Oldenbourg, Erster Vorsteher. Die Ausleihe-Tantiemen für die Schrift steller und die Leihbibliotheken. Nummer 135 des Börsenblattes vom 14. Juni enthielt eine Notiz darüber, daß die skandinavischen Schriftsteller auf der III. nordi schen Schriftstellerversammlung in Oslo einstimmig die Forderung ausgestellt haben, daß den Autoren für das Ausleihen der Bücher durch die Leihbibliotheken eine Entschädigung gegeben werden müsse, damit dem Schriftsteller der ökonomische Verlust ersetzt werde, der ihm aus dieser Verbreitung angeblich entsteht. Dieser Beschluß kann nur durch irrige Voraussetzungen und durch Unkenntnis der wirklichen Verhältnisse zustandegekommen sein. Die Leihanstalten bieten doch den Autoren die Möglichkeit, daß ihre neu erschienenen Bücher rasch verbreitet und dadurch bekannt und infolgedessen erst gekauft werden. Als ein bekanntes Beispiel für die Nichtigkeit dieser Behauptung sei daran erinnert, daß im Jahre 1853 im Verlag von Meidinger in Frankfurt a. M. drei gediegene Romane damals gänzlich unbe kannter Autoren erschienen waren. Es waren dies die Romane Problematische Naturen von Spielhagen, Afraja von Mügge und Der Amerikamüde von Kürnberger. Diese Romane blieben unbekannt, wurden nicht gekauft und die ganze Auflage mußte nach wenigen Jahren makuliert werden. Als nach Jahren ein spekulativer Verleger eine Neuauflage dieser drei Romane zu bringen riskierte, wurden sie von den Leihbibliotheken, in denen man ja immer nach erfolgver sprechenden neuen Romanen sucht, rasch verbreitet und dadurch als Meisterwerke bekannt, und nun erst allgemein gekauft. Heute kennt jeder erfahrene Verleger den großen Einfluß, den die Leihbibliotheken auf den Absatz der Neuerscheinungen ausüben. Ein Beispiel mag diese Behauptung begründen: Als seinerzeit die geschichtlichen Romane aus dem Altertum Mode waren, erschien ein dreibändiger Roman von Ernst Eckstein, Die Claudier, dessen Autor damals noch ganz unbekannt war, da er nur Humoresken geschrieben hatte. In Würdi gung der besonderen Eignung dieser Neuerscheinung schafften wir ohne Zögern 300 Exemplare davon an und setzten sie in unseren fünf großen Leihbibliotheken rasch in Umlauf. Nach wenigen Wochen sprach man hier in allen literarischen Kreisen von dem neuen Roman, er wurde als Weihnachtsgeschenk gekauft und der Verleger bestätigte uns dann, daß wir durch die Vorausnahme eines zu erzielenden Er folges ihm zu einem großen Absatz verholfen hätten. Der literarisch interessierte Leihbibliothekar macht es sich zur Aufgabe, unter der Überlast von Neuerscheinungen das Wertvolle herauszufinden und es rasch zu verbreiten, auch in der Absicht, dadurch auf die Verbesserung des Geschmacks seines Lesepublikums hinzu arbeiten, was in seinem wohlverstandenen Geschäftsinteresse geboten erscheint. Worin sollte also der Verlust bestehen, der den Ver fassern durch die etwa 1000 deutschen Leihbibliotheken zugefllgt wird? Gegen den Anspruch der Schriftsteller auf Tantieme-Zahlung durch die Bibliothekare sprechen aber auch praktische Bedenken. Wenn dem Leihbibliothekar eine solche neue Steuer auferlegt würde, so müßte er vorerst die Lesegebllhren wesentlich erhöhen, was ihm einen Verlust an Kunden bringen müßte. Von dem Reingewinn selbst aus einer gutgehenden Leihbibliothek könnte er doch eine solche Ab gabe nicht aufbringen. Schließlich ist die größte Schwierigkeit zu bedenken, die dadurch entstünde, daß während des lebhaften Umtausch-Verkehrs fortwährend Kontroll-Buchungen gemacht werden müßten. Für jeden lebenden Autor müßte ein eigenes Konto geführt werden, auf welchem jede Verleihung eines seiner Werke zu vermerken wäre, samt der Angabe der Zeitdauer, damit man schließlich am Ende des Jahres die Höhe der schuldigen Tantieme berechnen könnte. Der Geschäftsmann wäre genötigt, neben seinen Hilfskräften für den lebhaften Umtausch-Ver kehr noch ein zweites Personal für diese Buchungen etnzustellen. Wie viele Nomanleser tauschen täglich, das könnte für den Autor je 1 Pfennig Ausleihhonorar ergeben. Im Jahre 1884 machte vr. Oskar Welten in einem geharnischten Vorwort zu seinem Novellenband »Nicht für Kinder« den Versuch, »den ersten aktiven Schritt zur Geltendmachung der Rechte der Schrift steller gegen die Leihbibliothekare zu tun«, indem er dem Buche das Verbot des gewerbsmäßigen Verleihens aufdruckte. Die Folge war eine geringere Verbreitung des Buches. In der Vorrede der Neu auflage des Buches »bricht er selbst über sein ganzes damaliges Vorgehen den Stab« und erklärt, daß er die damalige Begründung seines Vorgehens nicht für richtig halte. Schon vor 40 Jahren hat man gelegentlich der deutschen Schrift steller-Tagungen viel darüber beraten, ob man die Leihbibliotheken derart mit Abgaben belasten könne. Immer hat man diese Erörte rung wieder ausgegeben in der Erkenntnis, daß man fiir die Ver breitung der Literatur keine Hemmnisse einführen solle, denn je mehr Verkehrsmittel existieren, desto mehr Verkehr. Wien. Ludwig Last. 670
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