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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 19.07.1930
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1930-07-19
- Erscheinungsdatum
- 19.07.1930
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
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- Saxonica
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1930
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165, 19. Juli 1930. Redaktioneller Teil. Börsenblatt f. d. Ttschu Buchhandel. gegeben und auf anderer Seite geleugnet. Tcnt L Sons hatten es damals übernommen, diese Frage praktisch zu lösen. Sie haben Bücher hcrgcstellt, die zunächst standhalten sollten gegen tropische Hitze und Feuchtigkeit, uud daun insektensicher sein sollten. Nor einem Jahre haben sie je eine Anzahl solcher geschützter Bücher an nenn besonders gefährdete tropische Plätze gesandt. Die Unter- snchnngszeit sollte ein Jahr dauern. Die meisten der Empfänger solcher Bücher aber antworteten, daß ein Jahr zu kurz sei, um die Frage der Haltbarkeit zu entscheiden. Die Prüfungszcit ist nun ver längert worden und Dents teilen mit, daß man sich daher auch ge dulden müsse, sie würden in einer späteren Zeit die Ergebnisse dieser Prüfung Mitteilen. Sch. Bibliophilcn-Fahrt nach Nordamerika. — Nom 3.—31. Oktober d. I. veranstaltet der Norddeutsche Lloyd in Bremen eine Amerika fahrt für Bücherliebhaber, Bibliothekare, Buchhändler und Buch drucker, kurz für jeden am Buche Interessierten. Die großen Biblio theken New Yorks, Bostons, Washingtons, Philadelphias u. a. Städte werden besucht, aber auch Privatbibliotheken, die Staatsdruckerei, große Zeitungsbetriebe, Buchhandlungen, Antiquariate und natür lich auch die landschaftlichen Sehenswürdigkeiten werden unter fach männischer Leitung besichtigt. Ein ausführlicher Prospekt mit einem Vorwort von Herbert Neichner,'dem Herausgeber des Philobiblon, und mehreren Abbildungen wird auf Verlangen kostenlos zugesandt. Frwp. Zunahme der Arbeitslosigkeit im Buchdruckgewcrbc. — Im Monat Juni d. I. hatte der Verband der Deutschen Buchdrucker bei 90 400 Mitgliedern (ohne Saargebiet und Freistaat Danzig) 12 527 Arbeitslose (gegen 11 634 im Mai). Die Zahl der Kurz arbeiter stieg von 864 im Monat Mai auf 1113 im Monat Juni. Bis zu acht Stunden wöchentlich arbeiteten 505, 9—16 Stunden 342, 17—24 Stunden 256, 25 und mehr Stunden 10 Mitglieder. Im Mai 1930 zahlte der Verband der Deutschen Buchdrucker für 151 925 Ar- beitslosentagc 241924.94 NM Unterstützung. Im Mai 1929 ergab die Statistik 89 756 Arbeitslosentage. Im Mai 1930 wurden außer dem an ausgesteuerte Arbeitslose noch 81707.60 RM für Notstands- unterstützuugen verausgabt. E. Die ErkundigungSpslicht bei Porträtausnahmcn für illustrierte Werke und Zeitschriften. — Immer und immer wieder kommt cs vor, daß Porträtausnahmcn veröffentlicht werden, ohne den Urheber der Bilder danach zu fragen, ja, ohne daß man bezüglich des Urheber rechts überhaupt Erkundigungen einzicht. Und doch hat das Kam- mergericht in seiner für die Photographen so außerordentlich wich tigen Entscheidung vom 17. Oktober 1925 ausdrücklich gesagt: »Wer ein Bildnis zum Zwecke der Veröffentlichung erwirbt, muß sich sorgfältig darüber vergewissern, ob der Inhaber des Urheber rechts seine Einwilligung gegeben hat.« Das geschieht aber sehr sel ten. Meistens glaubt man, daß die Einwilligung des Abgebildeten genüge. Das ist jedoch ein großer Irrtum, der entstanden ist durch eine völlig falsche Auffassung des sogenannten Rechts am eigenen Bilde. In engster Beziehung zu diesem Recht am eigenen Bilde steht nämlich die Bestimmung des § 18 Abs. 2 des Gesetzes betr. das Urheberrecht an Werken der bildenden Künste und der Photographie, nach welcher es bei Bildnissen dem Besteller und seinem Rechtsnach folger gestattet ist, falls nichts anderes vereinbart wurde, das Werk zu vervielfältigen oder vervielfältigen zu lassen. Dadurch aber wird die ausschließliche Befugnis des Urhebers zur gewerbsmäßigen Ver breitung nicht aufgehoben. Das ist für einen jeden klar, der die Verhandlungen der Neichstagskommission über das Gesetz kennt, und auch in der Begründung zu § 18 wird gesagt: »Da ihm (dem Photographen) im Gegensatz zum geltenden Recht auch bei bestellten Bildnissen das Urheberrecht verbleibt, so würde künftig die Verviel fältigung — abgesehen von dem Fall des § 18 Abs. 2 — und die ge werbsmäßige Verbreitung des Bildnisses von seiner Einwilligung abhängig sein.« Also nur das Recht zur Vervielfältigung und nicht zur gewerbsmäßigen Verbreitung würde bei bestellten Bildnissen dem Besteller zustehen. Prof. vr. Osterrieth weist in »Kunst und Recht« sehr treffend darauf hin, daß der Besteller die Photographie wohl verbreiten, aber nicht gewerbsmäßig verbreiten darf. Jede Verbreitung, die einen gewerblichen Charakter trägt, so allgemein jede entgeltliche Veräußerung, ist dem Besteller untersagt, ebenso aber auch eine unentgeltliche Verbreitung, wenn sie gewerblichen Zwecken dient. Die Veröffentlichung in einer Zeitschrift ist aber eine gewerbsmäßige Verbreitung, allerdings nicht durch den Abgebilde ten, sondern durch die betreffende Zeitschrift, denn die Herausgabe illustrierter Zeitungen ist ja doch zweifellos ein gewerbsmäßiges Unternehmen. Dem Besteller aber bleibt im wesentlichen nur die Verbreitung, die privaten Zwecken dient. Es ist also durchaus be rechtigt, einer Zeitschristenredaktion sein Porträt zu schenken, diese aber macht sich eines Verstoßes gegen das Urheberrecht schuldig, wenn sie das Bild ohne Erlaubnis des Urhebers gewerbsmäßig verbreitet. Zu bemerken ist außerdem noch, daß es sich bei den Bildern be kannter Persönlichkeiten zumeist nicht um bestellte Bildnisse handelt, weil die Abgebildeten gewöhnlich vom Photographen zu einer Sitzung gebeten werden. In einem solchen Falle, wo die Abgebildcten die Aufnahme nicht bestellten, dafür nichts zahlten, sondern im Gegen teil von dem Photographen sogar noch Bilder erhielten, sind sie natürlich nicht Besteller und daher auch nicht berechtigt, ihr Bild ohne Genehmigung des Urhebers auch nur vervielfältigen zu lasse«. Darüber läßt die Begründung des 8 18 nicht den mindesten Zweifel. Ebenso kommt auch in der Begründung ganz deutlich zum Ausdruck, daß der Gesetzgeber, wie bereits oben ausgeführt, zwischen Verviel fältigung und Verbreitung unterscheidet. Fritz Hansen, Berlin-Lankwitz. Verkekrsnackrickten. Gebührentafel für Postpakete nach dem Ausland. Von der in der vorliegenden Nummer abgedruckten Gebührentafel können Sonderdrucke zum Preise von 10 Pfg. von der Geschäftsstelle des Börsenvereins bezogen werden. Ebenso sind Sonderdrucke von der im Bbl. Nr. 159 veröffent lichten Zusammenstellung über den Postanwcisungs-, Nachnahme brief-, Postauftrags- und Wertbriesverkehr nach dem Ausland bei der Geschäftsstelle erhältlich. Drucksachen zu ermäßigter Gebühr im Verkehr mit Polen. — Im Verkehr mit Polen sind fortan Zeitungen und Zeitschriften, die unmittelbar von den Verlegern oder deren Beauftragten (Drucker, Buchbinder, Kommissionär) versandt werden, zu den ermäßigten Gebühren (für je 100 Z 5 Pf.) zugelassen. 'kersonalnackrickken. Auszeichnung. — Herrn Max Beck, Mitinhaber des Max Beck Verlages in Leipzig, ist am 14. Juli vom König von Bul garien das Offizierskreuz des Zivil-Verdienstordens verliehen worden. Ehrendoktor. — Herrn Reichsgerichtsrat A. Zeiler in Leip zig ist von der rechts- und staatswissenschastlichcn Fakultät der Universität Münster i. W. der Titel eines Doktors der Rechte ehrenhalber verliehen worden, und zwar u. a. wegen seiner Be mühungen um eine gerechte Aufwertung. Inhaltsverzeichnis. B e k a n n t m. a ch u n g: Unterstützungs-Verein betr. vr. Arthur Meiner-Stiftung. S. 673. Artikel: Bericht über die 42. Hauptversammlung des Neichsvcrbandes Deutscher Buch- und Zeitschriftcnhändler. S. 673. Zur Wirksamkeit der Werbemittel im Buchhandel. Von Horst Kliemann. S. 673. Zum 25jähr. Bestehen des Kommifsionshauses deutscher Buch- u. Zeitschriftenhändler. Von Hayno Focken. S. 674. Besprechung: Albacharys Markt-Zahlen für Reklame-Ver braucher. S. 675. Gebührentafel für Postpakete nach dem Ausland. S. 676. Wöchentliche Übersicht über geschäftliche Einrichtungen und Veränderungen. S. 677. Kleine Mitteilungen S. 679—680: Kölner Jungbuchhandel / Aus Frankreich / Aus Großbritannien / Bibliophilen-Fahrt nach Nordamerika / Zunahme der Arbeitslosigkeit im Buchdruckge werbe / Die Erkundigungspflicht bei Porträtaufnahmen für illustrierte Werke und Zeitschriften. V e r k e h r s n a ch r i ch t e n S. 680: Gebührentafel für Postpakete nach dem Ausland / Drucksachen zu ermäßigter Gebühr im Ver kehr mit Polen. P e r s o n a l n a ch r i ch t e n S. 680: Auszeichnung Max Beck, Leip zig / Ehrendoktor A. Zeiler, Leipzig. 680 ^
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