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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 05.08.1930
- Strukturtyp
- Ausgabe
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- 1930-08-05
- Erscheinungsdatum
- 05.08.1930
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- Deutsch
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^5 179, ö. August 1930. Redaktioneller Teil. Börsenblatt f. d.Dtschn.Buchhandel. Ehr. Belser A.-G., Verlagsbuchhandlung und Buchdruckerei in Stuttgart. — Bilanz per 31. Dezember 1929. Aktiva. RM Gebäude . 368 307,63 Abschreibung . 7 800,— 360 507 63 Maschinen und technische Einrichtungen . . 622 458,90 Abschreibung . 123 447,60 499 011 30 Kasse, Postscheck und Effekten 14 378 04 778 012 66 Vorräte 368 677 25 Beteiligungen 110 140 — 2 130 726 88 Passiva. Aktienkapital 1 060 000 Reserve- und Erneuerungsfonds .... 60 000 Hypotheken 160 000 Gläubiger Gewinnvortrag 1928 . 8 644,31 789 597 75 Gewinn 1929 . 62 484,82 61 129 13 2 130 726 88 Gewinn- und Verlustrechnung auf 31. Dezember 1929. Verlust. RM Gesamtunkosten 380 893 19 Abschreibungen . 8 644,31 135 247 60 Reingewinn 1929 . . 62 484,82 61 129 13 577 269 92 8 644 31 Rohgewinn 1929 568 625 61 577 269 92 (Deutscher Reichsanzeiger Nr. 148 vom 28. Juni 1930.) Das gerettete Buch. — Es war im Jahre 1923. Da fand in Lappland oben in Avaträsk (Doroteakirchspiel) eine Auktion in einer Bauernkate statt. Ausgeboten wurde unter anderem auch ein recht altertümliches und zerlesenes Buch. Eine junge Volksschullehrerin erstand es für einen Spottpreis. Sie hatte keine Ahnung, was ihre Errungenschaft wert sein könnte, hätte es aber gern gewußt. Also wandte sie sich an die bekannte schwedische Frauenzeitschrift »Jdun« und beschrieb im Briefkasten unter »Eva« genau den erstandenen Sammelband. Als diese Anfrage der Leitung der Kgl. Bibliothek zu Stock holm unter die Augen kam, setzte sie sich augenblicklich mit der Schriftleitung von »Jdun« in Beziehung, aber leider konnte nicht fest- gestellt werden, wer »Eva« eigentlich war. Resultates verlief auch die Aufforderung an die großen Antiquariate, das bewußte Buch augenblicklich für Rechnung der Kgl. Bibliothek aufzukaufen, falls es angeboten werde. Einige Jahre ruhte die Sache. Ende 1920 aber be schloß die Bibliotheksleitung aus einem besonderen Grunde, ihr noch einmal nachzuforschen. Wieder brachte »Jdun« eine Notiz über den Sammelband, und zugleich wird die gesamte Tagespresse um weiteste Verbreitung ersucht. Auf diese Weise wurde die Besitzerin »Eva« in der Tat entdeckt, und heute hütet die Kgl. Bibliothek wirklich die gerettete Rarität. Um eine solche handelt es sich tatsächlich. Der Band enthält vier religiöse Schriften aus der Zeit, da die Reformation sich in Schweden üurchkämpfte. Das erste Stück, so führt der schwedische Neichsbiblio- thekar Collijn in der »Ostsee-Rundschau« aus, ist eine bisher gänzlich unbekannte Auflage des schwedischen Gesangbuches und im Jahre 1576 zu Stockholm von Torbiörn Tidhemanson gedruckt. Wenn auch die ersten 34 Blätter fehlten stellt das Büchlein doch einen kostbaren Schatz dar, »weil schwedische Gesangbücher des 16. Jahrhunderts zu den allergrößten Seltenheiten gehören und Lon unschätzbarem Wert für die Kenntnis des Auftretens und die Entwicklung der schwedischen religiösen Dichtung während der Neformationszeit« sind. Nummer 2 wird von einem kleinen geistlichen Liederheft gebildet, das 17 geist liche Gesänge enthält und in typographischer Hinsicht interessant ist, indem es einige Tiervignetten bringt, die eine Reihe ähnlicher be kannter zu ergänzen scheinen. Besonderes Interesse verdient das dritte Stück. Es ist ein »vollständig erhaltenes Exemplar von Luthers kleinem Katechismus auf Schwedisch mit dem Truckjahr 1577. Schwedische Katechismen aus dem 16. Jahr hundert sind noch seltener als schwedische Gesangbücher« . . . Der nun gefundene Katechismus aus dem Jahre 1577 ist sogar der erste voll- ständige schwedische Katechismus mit Gesangbuch, der sich in einer Bibliothek Schwedens vorfindet! Wohl ebenfalls im Jahre 1577 gedruckt ist Nummer 4. Hier haben wir es mit einer Aus gabe des schwedischen Evangelienbuches »kvanZelia oek kpistlar« zu tun; allerdings ist die Schrift am Anfang und Ende etwas beschädigt. Einige handschriftliche Eintragungen geben auch Aufschluß über eine Reihe von Menschen, die das fromme Buch besessen haben. Die älteste stammt aus dem Jahre 1614 und nennt einen Pfarrer, der in diesem Jahr das Pastorat in Nesele in Angermanland erhielt, die letzte aus dem Jahre io^8 und verrät, daß damals der Knecht Erik Nilsson in Junsele das Gesangbuch »richtig durchgelesen« hat! »Auch Junsele«, schließt Collijn, »gehört zu jener Gegend von Angermanland, dessen kräftiger Bauernstamm zur Colonisation und Bevölkerung von Lapp land beitrug. Wahrscheinlich war der Knecht Erik Nilsson einer unter diesen Kolonisten und hat auf seinem Siedlungsweg gen Norden das alte Andachtsbuch seiner Väter mitgeführt«. I. Verkekrsnackrickten. 1 Kx-Päckchen ohne Paketkarte — nach dem Ausland. — Im Verkehr mit den am Schluß dieses Artikels aufgeführten Län dern können seit 1. Juli Päckchen mit Wareninhalt bis zu 1 KZ mit der Briefpost versandt werden. Der Inhalt kann zollpflichtig sein und ist somit nicht mehr an die Versendung als Postpaket ge bunden. Die Beförderung mit der Briefpost bringt im Gegensatz zur Paketbeförderung einen großen Zeitgewinn. Für den Buch handel kommt die neue Päckchenart nur dann in Frage, wenn es sich um Gegenstände handelt, die als Kreuzband nicht versandt werden dürfen. In der Versendung von Büchern nsw. als Drucksache nach dem Ausland hat sich nichts geändert. Was bei dem Päckchenversand nach dem Ausland zu beachten ist, sollen die nachstehenden Aus führungen bringen. H ö ch st g e w i ch t: 1 kg. Ausdehnungsgrenzen: 45X80X10 em, bei Rollen form 45X15 em. Gebühr: Für je 50 Z — 15 Npf., mindestens 50 Npf.; nach Luxemburg und Österreich Einhcitsgebühr bis 1 KZ — 60 Nps., nach Ungarn je 50 Z — 10 Npf., mindestens 50 Rpf. Aufschrift: Päckchen: nach nicht deutschsprachigen Ländern »Petit paquet«. Absenderangabe erforderlich. Einschreiben: Zulässig, Gebühr 30 Npf. Rückschein: Zulässig, Gebühr 30 Rpf., aber nur bei ein geschriebenen Päckchen. Nachnahme: Zulässig nur nach bestimmten Ländern. Der Betrag ist in »RM. und Npf.« anzugcben. Nachnahmegebühr: 40 Npf. Grundgebühr und 10 Npf. Sleigerungsgcbühr für je 20 NM. des Nachnahmebetrags. Nach dem Saargcbiet und Fr. St. Danzig 20 Npf. Nachnahmegebühr wie im innerdeutschen Verkehr. Nachnahmepäckchen müssen unter »Ein schreiben« versandt werden, mit Ausnahme nach Saargebiet und Danzig Fr. St. E i l z u st e l l n n g: Zulässig nur nach bestimmten Ländern. Eilzustcllgcbühr wie für Briefsendungen. Luftpostbeförderung: Zulässig, soweit Lnftpostvcr- bindungen bestehen und die Leitung der Päckchen über fremde Länder zulässig ist. Gcbührenzcttel: Gebühr 40 Npf. Will der Absender die im Bestimmnngsland fällig werdenden postlichen und nicht post- lichen (Zoll-)Gebührcn übernehmen, die bei der Aushändigung auf den Sendungen mit zollpflichtigem Inhalt lasten, so muß auf der Anschriftscite die recht deutliche Überschrift »kraue cke ckroits« oder »Frei von Gebühren« und die genaue Anschrift des Absenders an gebracht sein. Die Absender haben sich zur Zahlung der von der Bestimmungspostanstalt angeforderten Beträge schriftlich zu ver pflichten. Bei der Post bekannten Firmen kann davon abgesehen werden. Zollinhaltserklärungen: Nur bei einigen Ländern erforderlich. Nach den übrigen Ländern genügt das Aufkleben eines grünen Zollzettels auf der Aufschriftscite des Päckchens. Tie frei- gelassenen Stellen im gedruckten Wortlaut (Art der Ware, Gewicht, Wert) sind handschriftlich auszufüllen. Einzelne Zollzettel geben die Postanstaltcn unentgeltlich ab. Verschluß: Die Päckchen unterliegen in Form, Beschaffen heit und Verpackung den Vorschriften für Warenproben, müssen also offen versandt werden. Schriftliche Mitteilungen: Päckchen dürfen keine Briefe, Angaben oder Schriftstücke enthalten, die den Zweck einer eigentlichen und persönlichen Mitteilung haben. Dagegen ist das Ein legen einer offenen Rechnung gestattet. 747
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