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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 25.05.1912
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1912-05-25
- Erscheinungsdatum
- 25.05.1912
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Saxonica
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
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120, 25. Mai 1912. Amtlicher Teil. iSörterrblau f. Dtschn. Buchhandel- 6453 Wünscht jemand zu diesem Punkt noch zu sprechen? — Ich schließe die Diskussion hierüber und wir stimmen ab. Ich bitte diejenigen, die sür den Stuttgarter Antrag sind, wie ich ihn eben verlesen habe, also im 8 4 Absatz l Zeile 3 den verlesenen Wortlaut einzuschicben, aufzustehen und die Herren Stimmzähler ihres Amtes zu walten. — Der Antrag Anton Hoffmann in Stuttgart ist angenommen. Jetzt kommen wir zu dem Antrag Anton Hofsmann-Stuttgart zu 8 9, erster Absatz, wie er Ihnen hier gedruckt vorliegt und der in seiner Hauptsache die Frage enthält, ob drei- oder Vierspaltiger Satz anzuwenden ist. Wir treten in die Spezialdiskussion ein. Wünscht jemand das Wort hierzu? Es ist nicht der Fall, ich schließe die Spezialdiskussion; wir kommen zur Abstimmung. Ich bitte diejenigen Herren, die für den ursprünglichen Antrag des Vorstandes und des Aus schusses — also für vierspaltigen Satz — stimmen wollen, sich zu erheben. — Ich bitte die Gegenprobe zu machen. — Sind die Herren Stimmzähler der Überzeugung, daß die Vorlage von § 9 erster Absatz, also Vierspaltiger Satz, angenommen ist? (Rufe: Ja!) Erhebt sich Widerspruch gegen diese Feststellung? (Rufe: Nein!) Dann konstatiere ich die Annahme des An trages des Vorstandes und des Ausschusses in der ursprünglichen Lesung. Wir fahren in der Spezialdiskussion fort. Ich bitte diejenigen Herren, die noch zu einem Punkte der Bestimmungen über das Börsenblatt das Wort nehmen wollen, sich zu melden. Herr Or. Wilhelm Ruprecht-Güttingen: Meine Herren, ich habe namens einer Anzahl älterer Mitglieder des Börsenvereins, die längere Jahre in Ehrenämtern tätig gewesen sind, einen Antrag zu stellen. Dieser Antrag lautet: >Der Vorstand des Börsenvereins ist befugt und verpflichtet, falls sich aus dem Postabonnement oder der Überweisung des Börsenblattes durch die Post Unzuträglichkeiten ergeben sollten, sofort ohne Befragen einer Hauptversammlung auf Grund des 8 21 Ziffer 12 alle ihm richtig erscheinenden Maßregeln zu treffen. Ferner hat der Vorstand die Pflicht, alljährlich durch direkten Brief die Mitglieder auf die im Z 4 Ziffer 6 der Satzungen ausgesprochene Pflicht der Geheimhaltung und die Folgen einer Verletzung dieser Pflicht eindringlich hinzuweisen.» (Bravo!) Meine Herren, was wir bisher über die Börsenblattreform besprochen haben, betrifft Äußerlichkeiten, über die man zweierlei Ansicht sein kan», die aber nicht das Wesen unseres Vereinsorgans berühren. Das Einschneidende in der ganzen Börsenblattreform ist der Postdebit, die Überweisung an alle Mitglieder und die Satzungsänderung. Ich unterschätze nicht, daß der Sortimenter in Zukunft das Börsenblatt prompt jeden Tag haben wird, und daß dem durch die Postüberweisung eine wesentliche Ersparnis zuteil wird, der bisher das große Opfer des täglichen Bezuges unter Kreuzband gebracht hat. Deshalb habe ich und haben meine Freunde die Bedenken, die wir gegen die Vorlage hatten, zurücktretcn lassen, zumal ja die sogenannte Sekretierung doch tatsächlich schon durchlöchert war. Aber, meine Herren, wir haben heute das Gefühl, einen Sprung ins Dunkle zu tun, und zu dem entschließen wir uns sehr schweren Herzens. Wir erinnerten uns dessen, daß die vor 1879 bestehende Freiheit des Börsenblatts, wenn ich so sagen soll, schuld gewesen ist an den unmäßigen Rabattansprüchen, namentlich der Bibliotheken. Die Öffentlichkeit des Börsenblatts ist dann gegen srüher immerhin stark eingeschränkt worden, und es ist zu einer Art von Frieden gekommen, auf Grund des 7)4 Prozent-Nabattvertrages mit den Bibliotheken. Aber eine allmähliche Wirkung des Bezugs des Börsenblatts durch die Bibliotheken scheint mir doch ein- gctreten zu sein. Es hat sich mit Hilfe des Börsenblatts, das den Bibliotheken amtlich zur Verfügung steht, eine Art Be zugsquellenkunde, wenn ich so sagen darf, herausgebildet, und Tatsache ist, daß die Bezüge der Bibliotheken an neuen Büchern durch die Ortssortimenter von Jahr zu Jahr mehr zurückgegangen sind, so daß sich sogar die Ortssortimenter allmählich überlegen müssen, ob sie weiterhin die Pflicht auf sich nehmen wollen, den Bibliotheken für Tausende von Mark Werke zur Ansicht zu senden, wenn nachher vielleicht sür hundert Mark bezogen wird. Nun wird die Neuerung eingesührt, daß gegen den Preis von 200 Mark jedes größere Institut, nicht nur die dem Börsenverein bekannten Staatsbibliotheken, in der Lage ist, sich das Börsenblatt zu halten. Was sind 200 Mark gegenüber einem großenBücheretat, wenn man das Börsenblatt dann ungestört benutzen, und mit Hilfe des Börsenblatts sich Vorteile verschaffen kann? Solche Vorteile sind zu verschaffen, wenn der Bibliothekar z. B. die an bestimmte Termine geknüpften Vorzugsangebote teurer Werke immer sofort vor Augen hat und dann den Buchhändler in Versuchung führt, den Vorzugsrabatt mit ihm zu teilen. Außerdem: Ünsere Mitglieder bekommen jetzt alle das Börsenblatt. Unter säst 4000 Mitgliedern gibt es auch saule Köpfe, wie in jeder größeren Menschenmenge. Vorsitzender Herr Kommerzienrat Karl Siegismund-Berlin: Die sind hier nicht anwesend. (Heiterkeit.) Herr Or. Wilhelm Ruprecht-Göttingen (sortfahrend): Manchem von diesen wird nun das Börsenblatt jetzt aus gedrungen, das er gar nicht haben will. Und dann fällt künftig auch der jährlich zu unterschreibende Revers fort. Es ist aber ein Unterschied, ob die Verpflichtung zur Geheimhaltung in dem Statut ausgesprochen ist, oder ob man sich alljährlich durch Unterzeichnung eines Reverses dazu verpflichtet. Die Gefahr, daß von solchen Mitgliedern Mißbrauch mit dem Mit gliedsexemplar getrieben wird, ist um so größer, als der Vorstand in Zukunft viel schwerer als bisher den festnageln kann, der in dieser Beziehung seine Pflicht nicht erfüllt. Die möglichen Folgen, von denen ich hier gesprochen habe, brauchen nicht einzutreten, aber sie können eintreten. Ich habe manche ernste Entscheidung in diesem Saale erlebt, aber ich habe heute das Gesühl, daß ich nicht leicht vor einer ernsteren Entscheidung gestanden habe, als diejenige ist, die heute fällt, wenn wir diese Bestimmungen annehmen. Deshalb wünsche ich, durch meinen ZusaHantrag dem Vorstand die Möglichkeit zu gebe», frei und schnell zu handeln und ihm außer dem die Pflicht auszuerlegen, daß er so handeln muß, wenn sich entgegen seiner Annahme herausstcllt, daß die Börsenblatt reform, wie sic jetzt zustande kommen wird, zu schweren Unzuträglichkeiten sür den Börsenverein und für den gesamten Buchhandel führt. (Bravo!) Vorsitzender Herr Kommerzienrat Karl Siegismund-Berlin: Ich bitte Herrn Or. Ruprecht, seinen Antrag schrift lich einzureichen. Was die Stellungnahme des Vorstands zu dem Anträge des Herrn Vorredners betrifft, so ist der Vorstand im allgemeinen nicht dagegen, eine derartige Bestimmung in die vorliegenden Bestimmungen aufzunehmen. Ich möchte nur bitten, — und ich bin der Ansicht, daß Herr Or. Ruprecht es Wohl zuerst auch anders beabsichtigt hatte, da er hinter das Wort -befugt» erst später eingefügt hat: »und verpflichtet» — ich möchte Sie bitten, von einer Verpflichtung des Vorstandes abzusehen und zu sagen: »Der Vorstand des Börsenvcreins ist berechtigt, salls aus dem Postabonnement oder der Über- BSrsmblatt sür dm Deutschen Buchhandel 79. Jahrgang. 842
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