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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 25.05.1912
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1912-05-25
- Erscheinungsdatum
- 25.05.1912
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Saxonica
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
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vk? 12«, 25. Mai 1912. Amtlicher Teil. Börsenblatt f. d. Dtschn. Buchhandel. 6455 Herr Paul Nitschmann-Berlin: Bei den redaktionellen Änderungen möchte ich dem Vorstand zur Erwägung geben, den § 4 anders zu fassen. Nach den alten Bestimmungen hieß es, daß das Mitglied verpflichtet ist, das Börsen blatt nicht weiter zu geben. In den neuen Bestimmungen lautet das anders; da bezieht sich diese Verpflichtung nur auf »jedes weitere Exemplar«. Es heißt in den neuen Bezugsbedingungen: »jedes Mitglied erhält ein Exemplar kostenfrei«. Dann kommen drei oder vier Absätze, durch Punkte getrennt, und dann kommt der Satz: »Die Mitglieder können weitere Exemplare des Börsenblattes für den Jahrespreis von 30 Mark unter der Verpflichtung beziehen, das Börsenblatt nicht mitzuteilen.» Es ist dabei aus 8 4, 6 der Satzungen hingewiesen, aber es ist zweifellos ein Widerspruch mit diesen vorhanden. Wir müssen also die Sätze in den Bestimmungen zusammenziehen, um jeden Irrtum auszuschließen. Dann ist gestern einstimmig mein Antrag angenommen worden, den buchhändlerischen Vereinen ein Freiexemplar zum mindesten des redaktionellen Teiles des Börsenblattes zu überlassen. Bei den erheblichen neuen Mitteln, die wir dem Börsenverein zuführen, ist dieser Wunsch berechtigt. Die Vereinsvorstände brauchen heute das Börsenblatt vielfach zum Zerschneiden, zum Einkleben der einschlägigen Artikel in die Akten. Der Vorsitzende wird meist sein eigenes Exemplar dazu nehmen müssen. Jetzt, wo wir das Börsenblatt in zweiteiliger Form bringen und man den redaktionellen Teil aus bewahren wird, ist es mißlich, wenn der Vorsitzende kein Exemplar mehr zu seiner Verfügung hat. Es würde sich vielleicht um 50 Exemplare handeln, deren redaktioneller Teil den Vereinsvorständen zuzustellen wäre. Ich bitte also, den K 8 in folgender Weise zu fassen: »Die Mitglieder des Vorstands und des Ausschusses für das Börsenblatt erhalten je ein Freiexemplar, ebenso aus ihren Antrag die Vorstände der buchhändlerischen Vereine, die in der Mehrzahl aus Mitgliedern des Börsenvereins bestehen. Uber anderweitige Gewährung von Freiexemplaren entscheidet der Ausschuß.« Ich bitte Sie, den Antrag anzunehmen. Sie tun damit den Vorstehern der buchhändlerischen Vereine, die sür den Börsenverein reichliche Arbeit tun, einen Gefallen und erleichtern ihnen das Amt. (Bravo!) Vorsitzender Herr Kommerzienrat Karl Siegismund-Berlin: Ich bitte um den Wortlaut Ihres Antrags. Soweit die Einwendungen des Herrn Nitschmann sich auf Z 4 Ziffer 6 der Satzungen und Z 4 der Bestimmungen richten, steht der Vorstand nicht aus dem Standpunkt, den Herr Nitschmann hier vertritt; wir sind vielmehr der Überzeugung daß eine mißverständliche Ausfassung der beiden Verpflichtungen in den Satzungen und der Freiheit, die hiermit gewährt wird, nicht entstehen kann. Im übrigen wird aber der Vorstand noch einmal mit dem Ausschuß diesbezüglich in Verhand lung treten und falls notwendig eine redaktionelle Abänderung vorsehen. Was den Abänderungsvorschlag zu Z 8 der Bestimmungen angeht, so möchte ich bestreiten, daß gestern eine Ein stimmigkeit über diesen Antrag geherrscht hat. Ich bin ebenfalls Delegierter gewesen, und ich habe nicht dasür gestimmt. Herr Nitschmann befindet sich hier wohl in einem Irrtum, wenn er die einstimmige Annahme des gestrigen Antrags an nimmt. Was nun seinen Antrag angeht: »Die Mitglieder des Vorstands und des Ausschusses für das Börsenblatt er halten je ein Freiexemplar, ebenso auf ihren Antrag die Vorstände der buchhändlerischen Vereine, die in ihrer Mehrzahl aus Mitgliedern des Börsenvereins bestehen« so trifft der in Punkt 1 enthaltene Wunsch, nach dem Mitglieder des Vorstandes und des Börsenblatt-Ausschusses ein Freiexemplar erhalten sollen, bereits heute zu. Dagegen möchten wir uns wenden gegen die weitere Bestimmung: »ebenso auf ihren Antrag die Vorstände der buchhändlerischen Vereine, die in der Mehrzahl aus Mitgliedern des Börsenvereins bestehen». Meine Herren, ich habe gestern durch Befragen der Delegiertenversammlung festgestellt, daß bis jetzt kein einziger Verein von der Befugnis des jetzigen Z 4 Gebrauch gemacht hat und cs wird meines Erachtens auch für die Folge nicht notwendig sein, den Vorständen der buchhändlerischen Vereine ein Freiexemplar zu über weisen, es würde das auch zu weit gehen. Ich würde vielleicht nicht so große Bedenken haben, wenn es sich nur um die anerkannten Vereine handelt, aber wir wissen ja alle, daß diese Vereine zumeist eine Bibliothek nicht haben, also auch keinen Ort wo das Börsenblatt aufbewahrt werden könnte. — Herr Nitschmann hat gestern seinen Antrag damit begründet, daß er aus dem Börsenblatt einzelne Artikel müßte auslösen können — wenn ein Vorstand oder ein Mitglied eines Vorstandes an die Geschäftsstelle herantritt und diese ersucht, ihm einen Sonderdruck eines bestimmten Artikels des Börsenblatts für Vereinszweckc zur Verfügung zu stellen, so wird kein Börsenvereinsvorstand oder Bvrsenblattausschuß etwas dagegen haben; es soll aber die Geschäftsstelle von uns angewiesen werden, solchen Wünschen ohne weiteres nachzukommen. Ich bitte Sie, meine Herren, den Abänderungsvorschlag des Herrn Nitschmann zu A 8 aus den angegebenen Gründen ablehnen zu wollen. Herr R. L. Prager-Berlin: Meine Herren, ich muß doch seststellen, daß der Antrag gestern von der Delegierten versammlung einstimmig angenommen worden ist. (Widerspruch.) Es ist sogar durch Besragen sestgestellt worden, daß den meisten Mitgliedern gar nicht bekannt war, daß ein Verein gegen Zahlung von 10 Mark ein Exemplar des Börsenblatts beziehen kann. Einer der Herren, Herr Schmorl, erklärte, daß er ein Exemplar zum vollen Preise für seinen Verein auf dessen Kosten bezogen habe. Da ist also dem Börsenvereinsvorstand nicht bekannt geworden, daß das Exemplar für einen Verein bestimmt gewesen ist. Die Sache ist eben: derartige Erleichterungen werden nur benutzt, wenn man sie kennt. Es handelt sich nun nicht um das ganze Börsenblatt, sondern nur um den redaktionellen Teil, und wenn der Herr Vorsteher wünscht, daß nur anerkannte Vereine diesen Teil bekommen sollen, so würden wir dem auch zustimmcn. Mit Gestattung des Herrn Nitschmann stelle ich den Antrag, das Wort »anerkannte« hineinzusetzen; ich glaube, damit dem Wunsche des Herrn Vorstehers nachzukommen. Es handelt sich also immer nur um den redaktionellen Teil, wir wollen das ganze Börsenblatt gar nicht haben. Vorsitzender Herr Kommerzienrat Karl Siegismund-Berlin: Meine Herren, ich bitte Sie, das dem Vorstand zu überlassen. Er wird, wenn irgend möglich, den Wünschen der Herren Rechnung tragen, aber eine Abänderung der Bestim mungen ist doch deshalb nicht notwendig. Wünscht jemand, daß ein Zusatz, in dem Sinne wie ihn Herr Nitschmann be fürwortet hat, in die Bestimmungen ausgenommen wird, oder sind Sie zufrieden mit der Erklärung, die vom Borstandstisch ab gegeben wurde? — Das ist zweifellos abgelehnt. (Zuruf: Es muß darüber abgestimmt werden.) Gut, ich lasse formell abstimmen. Wer ist sür den Antrag Nitschmann? — Der Antrag ist abgelehnt. Wünscht noch jemand zu einem Punkte der. Bestimmungen des Börsenblattes das Wort? — Wenn es nicht der 842"
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