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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 25.05.1912
- Strukturtyp
- Ausgabe
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- 1912-05-25
- Erscheinungsdatum
- 25.05.1912
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- Deutsch
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6444 Börsenblatt f. d. Dtschn. Buchhandel. Amtlicher Teil. okk 120, 25. Mai 1S12. zögern, für Leipzig einzutreten; hieß es aber »Eine Reichsbibliothek in Leipzig oder eine solche in Berlin», so würden wir vornehmlich deshalb für Berlin optieren, weil nur durch die alsdann mögliche Verbindung mit der Königlichen Bibliothek in Berlin das Projekt einen Unterbau bekäme, dessen es in Leipzig ermangeln würde. Rascher, meine Herren, als wir es damals erwarten konnten, ist dann die Platzfragc in die erste Linie gerückt, der Vorstand des Börsenvercins spricht in seinem Geschäftsbericht schon ganz bestimmt von der »Errichtung einer Zentral bibliothek mit dem Sitz in Leipzig« und das ist es, was uns mit ein wenig Befremden, noch mehr aber mit Sorge erfüllt hat. Ich beginne mit der leichteren Sorge. Herr Voigtländer hat mit Recht gesagt: »Die Pflichtexemplare bilde» ein Unrecht, sie dürfen nicht vermehrt werden; ganz im Gegenteil, mit der Gründung der Reichsbibliothek müssen die Pflicht exemplare fallen!« Den Optimismus, der in dieser Erwartung liegt, teilen wahrscheinlich nur sehr wenige von Ihnen; die Mehrzahl von uns wittern, daß mit dem Plane, wie er uns hier entwickelt worden ist, ein neues Pflichtexemplar zusammen hängt. Sie wissen, daß wir in Preußen und in der Mehrzahl der deutschen Bundesstaaten — Sachsen genießt ja in dieser Beziehung eine erfreuliche Ausnahmestellung — mit zwei Pflichtexemplaren belastet sind. Das Reichsgesetz, das die Errich tung der Zentralbibliothek in Leipzig notwendig machen würde, bedeutet für uns klipp und klar ein drittes Pflichtexemplar. Mag es zur Hälfte des Ladenpreises bezahlt werden oder nicht, es stellt sich dar als ein Pflichtexemplar, und wer bürgt uns dafür, daß, wenn ein dahinziclender Gesetzentwurf an den Bundesrat oder den Reichstag kommt, auch dieses vom Reiche für die neue Bibliothek votierte Exemplar von jeder Gegenleistung der Empfängerin befreit wird? Ob es so kommen wird oder nicht, in jedem Falle ist gewiß, daß die logische Konsequenz des von Herrn Voigtländcr befürworteten und von Ihnen mit Beifall aufgcnommenen Rechtsgedankens, die Institution der Pflichtexemplare in den Bundesstaaten als eine unbillige aufzuheben, nicht dahin sührt, dem Reiche die Einführung der gleichen Institution nahezulegen und damit der Mehrzahl der deutschen Verleger ein drittes Pflichtexemplar auszuerlegcn. Schon aus diesem Grunde, meine Herren, werden Sie es uns nicht verdenken, daß wir mit Unbehagen an die Lösung der Frage herantreten, wie sie der Geschäftsbericht vielen von uns zur Überraschung ankündigt. Nun aber, meine Herren, die andere und zwar die mir wichtigere Seite. Man hat uns gesagt, daß der Rat der Stadt Leipzig das Areal, und das Königreich Sachsen die Geldmittel zur Verfügung stellen wird, die notwendig sind, damit der schöne Gedanke einer Zentralbibliothek hier in Leipzig zur Verwirklichung gelange. In Bezug hierauf glaube ich mit voller Bestimmtheit sagen zu dürfen, daß die Voraussetzungen in Preußen durchaus nicht ungünstiger liegen als in Sachsen. Ich weiß aus ganz bestimmten Mitteilungen, daß die Königliche Bibliothek in Berlin nicht nur bereit ist, sondern den aller dringendsten Wunsch hat, diejenigen Pflichten, die man der Leipziger Zentralbibliothek zudenkt, von sich aus zu erfüllen; daß die Königliche Bibliothek in Berlin gewillt ist, die gesamte rcichsländische Literatur ohne Ausnahme in ihrem neuen Heime zu sammeln. Durch Mittel, die ihr der preußische Staat aller Wahrscheinlichkeit nach zur Verfügung stellen wird und ohne die drohende Gefahr eines neuen Pflichtexemplars. Sie wissen, daß die ganze preußische Literatur der Berliner Königlichen Bibliothek bereits zufließt, daß dieser Teil ungefähr die Hälfte der gesamten reichsdeutschen Literatur darstellt, und daß der größte und wichtigste Teil der Produktion der übrigen Bundesstaaten auch heute schon von ihr erworben wird. Für die Anschaffung des Restes und für alle damit verknüpften Kosten in Zukunft die Mittel bereitzustellen, ist sie und die in Frage kommenden preußischen Behörden entschlossen. Das hat sie bereits vor geraumer Zeit deutlich zu erkennen gegeben. Nun sagt man uns, daß die Räume, über die die Königliche Bibliothek verfüge, nicht ausreichten. Meine Herren, soviel ich weiß, hat die Verwaltung der Königlichen Bibliothek berechnet, daß sic jene neue Erweiterungsaufgabe noch für einen Zeitraum von 60 Jahren hinaus in ihren gegenwärtigen Räumen mit übernehme» kann und meinerseits möchte ich, wenn man überhaupt mit einem solchen Zeitraum als mit einem Hemmnis rechne» will, darauf Hinweisen, daß in dem gleichen Gebäude auch noch die Universitätsbibliothek und andere Institute ihre Stätte haben und daß also hier für viele weitere Jahrzehnte Raum geschaffen werden kann, wenn man diesen letzteren eine neue Heimstätte gibt. Zeitlich stärkere und sichere Garantien vermag Leipzig auch nicht zu bieten. Wenn aber der Gedanke, die gesamte Literatur des Reiches hinfort an einer Stelle mit Sicherheit vereinigt und verwaltet zu sehen, in Verbindung mit der Königlichen Bibliothek in Berlin ausführbar ist, so werden Sie mir zugestehen, meine Herren, daß die Verwirklichung an dieser Stelle und in dieser Form etwas weit Lebensvolleres und Vollständigeres darstellt, als wenn Sie die Errichtung eines neuen und aä boe geschaffenen Institutes für Leipzig erwirken. Denn Sic können, wenn sie ein solches neues Institut schaffen, weder die Literatur der Vergangenheit, noch diejenige jenseits der deutschen Reichsgrenzen berücksichtigen. Sie schaffen eine Bücherei, die etwa mit dem Jahre 1915 anhebt und die weder mit der Literatur des übrigen deutschen Sprachgebietes noch mit derjenigen des Auslandes das gleiche Dach teilt. Was in Berlin zu einem lebensvollen benutzbaren Ganzen würde, bliebe hier — ich will einmal sagen — ein Reliquienschrein der zukünftigen reichsdeutschen Literatur. Und deshalb rate ich Ihnen, noch dreimal zu überlegen, ob es nicht besser, zweckdien licher und auch nationaler wäre, wenn wir die von uns allen gewünschte Einrichtung nicht loslösten von dem größten Institut, das wir auf diesem Gebiete in Deutschland haben, sondern wenn wir es mit ihm in lebensvolle Verbindung brächten, statt ein unsicheres Neues zu schaffen. (Bravo!) Herr Gcheimrat Or. Oscar von Hase-Leipzig: Sehr verehrte Herren! Auch meine Absicht war nsiht, hier zu diesem Punkt zu reden; nachdem er aber angeschnitten worden ist, wollte ich doch erwähnen, daß ich zusällig gestern ein Schreiben des Herrn Generaldirektors der Königlichen Bibliothek in Berlin, an den Verein der Deutschen Musikalienhändler gerichtet, in Abschrift erhalten habe, in dem ausgesprochen wird, daß »die deutsche Musiksammlung bei der Königlichen Bibliothek« jetzt mit der »musikalischen Abteilung der Königlichen Bibliothek» vereinigt werden solle; also hier allerdings ein ähnlicher Vorgang, wie ihn der verehrte Herr Kollege eben hier geschildert hat. Nun muß ich aber sagen, die Verhältnisse liegen da doch ein klein wenig anders. Als ich vor etwas über sieben Jahren den Gedanken einer Deutschen Reichsbiblio thek für Musik anregte, so habe ich absichtlich keinen bestimmten Ort genannt; ich habe gesagt: der Ort, der in geeigneter Weise vorgehe und seine Kräfte zur Verfügung stelle, dem werde das naturgemäß zufallen, und ich nannte in erster Linie dabei als die möglicherweise in Betracht kommenden Städte Berlin, München, Leipzig, Dresden. Damals hat keiner der Staaten zugegriffen; aber die Königlich preußische Regierung hat, da es nicht möglich war, den Gedanken als Reichssache
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