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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 11.12.1930
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1930-12-11
- Erscheinungsdatum
- 11.12.1930
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
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- Saxonica
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1930
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X? 287, ll. Dezember 1930. Redaktioneller Teil. Börsenblatt f. d.Dtschn. Buchhandel. ist. Es erhöht sich dann der unpfändbare Teil des »Mehrbetrages« für jede dieser Personen um ein Sechstel, höchstens jedoch auf zwei Drittel des »Mehrbetrages«. Übersteigt der Arbeits- oder Tienstlohn die Summe von 650.— NM siir den Monat, von 150.— NM für die Woche, von 25.— NM für den Tag, so sind wiederum 195.— NM bzw. 45.— bzw. 7.50 NM und ein Drittel des »Mehrbetrages« der Pfändung nicht unter worfen. Dieser freie Betrag wird aber nicht erhöht auf Grund des Bestehens von Unterhaltsansprüchen. Tie vorstehend wiedergegebenen Beschränkungen des Gehalts oder des Lohnes finden keine Anwendung aus die Beitreibung der den Verwandten, den Ehegatten und den früheren Ehegatten für die Zeit nach Erhebung der Klage und für das diesem Zeitraum Steuern und Abgaben nicht seit länger als drei Monaten fällig ge worden sind. In diesen Fällen ist also der Lohn unbeschränkt pfänd bar. Unbegrenzt pfändbar ist dagegen das Einkommen aus einem Arbeits- oder Dienstverhältnis, das die Erwerbstätigkeit des Ar beitnehmers nicht vollständig oder nicht hauptsächlich in Anspruch nimmt, z. B. die Entschädigung für Nebenarbeit, die außerhalb einer regulären Geschäftstätigkeit in den Abendstunden geleistet wird. Streitig war längere Zeit, ob für die Berechnung der pfän- öungsfreien Lohn- und Gehaltsbeträge der Brutto- oder Nettolohn maßgebend sein sollte und wie die Familienzulagen berechnet werden sollten. Tie Streitfrage ist dadurch erledigt, daß sich das Kammer gericht in seinem Beschluß vom 31. Oktober 1929 der Auffassung des Neichsarbeitsgerichts angeschlossen und als Grundlage der Berech nung der Pfändungsfreigrenzen den Bruttolohn und das Brutto gehalt (195.— NM usw.) anerkannt hat. Der Arbeitgeber darf also bei der Berechnung der pfändungsfreien Beträge nicht etwa Steuer oder Abzüge für die Sozialversicherung in Abrechnung bringen. Hinsichtlich der Kinder- und Haushaltszulagen hat das Neichs- arbeitsgericht dahin entschieden, daß auch diese mitzurechnen sind und nicht etwa in Abzug gebracht werden dürfen. 2. Ob die Forderung des Schuldners an den Arbeitgeber »be gründet« ist, heißt, ob der Arbeitnehmer von ihm etwas zu fordern hat. Nur darüber muß er sich auf Anfrage des Gerichtsvollziehers äußern. Besteht keine Forderung des Arbeitnehmers, so antwortet er einfach dem Gerichtsvollzieher, daß eine Forderung des »Arbeit nehmers«, die er gepfändet hat, nicht »begründet« ist. Liegt dem Arbeitgeber ein Psändungs- oder Uberweisnngsbeschluß gegen seinen Arbeitnehmer vor, so kann oieser selbstverständlich nicht mehr seinen vollen Lohn beanspruchen. Hofstaetter-Peters: Sachwörterbuch der Deutschkunde. 2 Bände. (Zus. 1332 S.) Leipzig 1930. B. G. Teubner. Band I: 31.— Mk., Band II: 34.— Mk. Nachdem hier seinerzeit der erste Band angezeigt worden ist, in dem sich ein besonderer Beitrag über den Buchhandel befand, kann nunmehr auch auf den inzwischen erschienenen zweiten Band hinge wiesen werden. Er enthält ebenfalls sehr viel, das auch den Buch händler interessieren wird. Das Ganze ist ein Nachschlagewerk von herworragcndem Wert. Auf Einzelheiten eingchen zu wollen, würde zu weit führen. Nur eins sei beiläufig noch angemerkt. Die Lite- raturhinweisc bei den einzelnen Artikeln werden, an Hand der Stichworte leicht auffindbar, dem Buchhändler vielfach als erste Orientierung über in Frage kommende Fachliteratur sicherlich gute Dienste leisten können. xm. Aßm uth, Ern st, Buchhandlung, Altenburg (Thürin gen), hat den Verkehr über Leipzig ausgegeben. (Dir.) Barth Verlag, Otto Wilhelm, Leipzig, erloschen. sH. 26/XI. 30.) Delta-Verlag Kurt Ehrlich, B e r l i n - Schönebcrg. Die Prokura des K. Ehrlich ist erloschen, ihm wurde Generalvoll macht erteilt. Dem Georg von Konopka wurde Prokura erteilt. sDir.) Fellner L Zausner, Korneuburg. Adresse jetzt: Haupt platz 32. Viktor Wanke ist als Geschäfts!, ausgefchieden. An seine Stelle trat Paul Veit. (Dir.) HFluhrer, Erwin, Geislingen (Steige). Leipziger Komm, jetzt: L. Naumann. sB. 282.) ^Frank, Luise, Kusel. Buch- u. Schreibwarenhandlung. Gegr. * 1875. (G Bezirkssparkasse Kusel Nr. 645. — d Ludwigs hafen 4802.) Unverlangte Sendungen verbeten, gehen unter Spesennachnahme zurück. Komm.: Stuttgart, Umbreit L Co. Leipziger Komm.: ^v. Streller. 1°H e i m ins Reich-Verlag vr. Mischler L Co., Berlin * NW 40, Lbronprinzen-Ufer 19. Gegr. 1/1. 1924. Hansa 7987. 28579.) Inh.: vr. Nichart Mischler. >v. Hertel, Irmäos, Curityba. Adresse der Filiale jetzt: Nua 15 de Novembro No. 237. (Dir.) H-Heyer Verlag, Wolf, Ueckermünde (Pomm.), verlegte den Sitz nach Berlin W 15, Postschlicßfach 71, Emscr Str. 39. HWolf Heyer ist als Mitinh. ausgeschieden. (Dir.) HMcißners Verlag, Otto, Hamburg I. Nud. Petersen ist als pers. Haft. Gcsellsch. ausgeschieden. s.H. 2/Xll. 1930.) HM e i ste r, Hermann, Verlag und Druckerei, Heide!- b e r g, gliederte eine Versand-Abteilung an. sB. 280.) Monopol-Verlag Georg Ehrlich, Berlin-Schöne- berg. Die Prokura des K. G. Ehrlich ist erloschen, ihm wurde Generalvollmacht erteilt. Dem Georg von Konopka wurde Pro kura erteilt. (Dir.) Morgen- u. Abendland, A k a d. Buchhandlung und Antiquariat, Berlin NW 6. Adresse jetzt: Berlin-Tem- pelhof, Manteuffelstr. 33 s. (Dir.) sHMoewig, Arthur, Dresden-A. 24, Abekenstr. 26. Ver lag u. Nomanvertrieb. Gegr. 1/XI. 1930. (s-h 46448. — G-f-f Darmstädter und Nationalbank, Fil. Dresden. - M? 18272.) Nomanvertrieb an Zeitungen. An- u. Verkauf von Verlags rechten. Leipziger Komm.: a. Haessel. rScheller's B u ch h. (G. Küstcnmacher), Paul, Berlin W 8, erloschen. (Dir.) Schulze, Otto, Leipzig C 1. Leipziger Komm, jetzt: Haessel. (Dir.) Schütz, Anton, Nennerod, wurde im Adreßbuch gestrichen. HTtobbe Bücherstube, Horst, München 2 C. Willy Het- mann ist als Mitinh. ausgeschieden. sH. 28/XI. 1930.) vHStollberg Verlag G. m. b. H., Otto, Berlin SW 68. HOtto Stollbcrg ist als Geschäftsf. ausgefchieden. (Dir.) X Veldens Bücherstube, Fr. M. von den, Berlin, d jetzt: 9564. (Dir.) x Verlag »Völkermagazin«MarquardtLCo., Berlin. X jetzt: Barbarossa 4328, 3207. sDi'r.) HV olks hygienischer Verlag F. Heinrich Hak, Dres- ö c n. ^Ferdinand Heinrich Hak ist als Inhaber ausgeschieden, an seine Stelle trat Frl. Jrmentraut Annemarie Hak. sH. 24/XI. 30.) Volksvereins - Verlag G. m. b. H., M. - G l a d b a ch. Dem Kaufm. Paul Schläger wurde Prokura erteilt. sH. 29/XI. 30.) X X Wöchentliche Übersicht über geschäftl. Einrichtungen u. Deränderungen. Zusammengestellt von der Redaktion des Adreßbuches des Deutschen Buchhandels. (Verzeichnis der Abkürzungen s. zuletzt in Nr. 281.) 1.—6. Dezember 1930. Vorhergehende Liste 1930, Nr. 281. Konkurse und Vergleichsverfahren. HB a uchwi tz, M., Stettin. Uber die Firma wurde am 1/XII. 1930 das Vergleichsverfahren eröffnet. Vertrauensperson: Rechts anwalt Georg Fließ, Stettin, Langebrückstr. 4. sB. 284.^ Kleine Mitteilungen Einführung neuer Schulbücher in Sachsen. — Die Einführung neuer Schulbücher siir alle Schularten ist für den Freistaat Sachsen unter Zusammenfassung der bisherigen Vorschriften neu geordnet worden. Wir geben nachstehend die wichtigsten Bestimmungen wie der (die Verordnung selbst ist abgedruckt im Verordnungsblatt des Sächsischen Ministeriums für Volksbildung XII, 17; Einzelnum mern sind von der Gcschäftsleitung in Dresden-N. 6 unter gleich zeitiger Einsendung des Betrages slO Pf.) zu beziehen). Vereinigung der Schulbuchverleger. Neue Schulbücher oder wesentlich veränderte Auflagen bereits genehmigter Schulbücher dürfen an einer höheren Schule oder — bei Volks-, Hilfs- und Berufsschulen — in einem Schulbezirke nur mit Genehmigung des Ministeriums eingeführt werden. 1160
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