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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 07.02.1887
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1887-02-07
- Erscheinungsdatum
- 07.02.1887
- Sprache
- Deutsch
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684 Nichtamtlicher Teil. 30, 7. Februar 1887. selbe ergangenen Verordnung des Königlichen Ministeriums des Innern zu einer gutachtlichen Äußerung darüber aufgcfordcrt worden, ob bei den ans Errichtung von Fortbildungsschulen für Lehrlinge und Gehilscn des Kanfmannsstandcs gerichteten Be strebungen der Mangel eines Zwanges zum Besuche derselben als ein Hindernis empfunden sei und ob im Kanfmannsstande die Wiederherstellung des durch das Reichsgesctz vom 17. Juli 1878 veränderten früheren Rechtszustandcs als erwünscht angesehen werde. Auf Antrag unseres Schulausschusses haben wir unterm 6. Juli v. I. darauf geantwortet: daß wir in dem Mangel eines Zwanges zu dem Besuche unserer Lehranstalt ein Hindernis zur Förderung ihrer Bestrebungen seither zu erblicken nicht in der Lage waren; für alle diejenigen, welche aus der einfachen Volks schule hervorgcgangen, sei der Zwang znm Besuche einer Fort bildungsschule bereits vorhanden durch das Bolksschulgesctz vom 26. April 1873 (K 4, Absatz 8), im übrigen sei die Vorbildung derjenigen, welche sich dem Buchhandel widmen, durchschnittlich eine derartige, daß uns nach Antritt einer Lehre der zwangs weise Besuch einer Fortbildungsschule nicht notwendig erscheine. Mit den einzelne Zweige des Leipziger Buchhandels oder den unsrigen verwandte Zwecke vertretenden Vereinen unserer Stadt haben wir auch im vergangenen Jahre mehrfach zur För derung gemeinsamer Interessen zusammengewirkt. Der Verein Leipziger Kommissionäre hat, wie schon erwähnt, die dankenswerte Anregung zur Abänderung unserer Börsenabrechnung gegeben. Außerdem hat er sich mit Erfolg be müht, die Zahl der Teilnehmer an der gemeinschaftlichen Bar paketabrechnung zu vermehren. Um die Bestrebungen des Vereins der Leipziger Sorti mentsbuchhändler zur Pflege eines auf solider Basis beruhenden Geschäftsbetriebes zu fördern, haben wir beschlossen, als Bedingung für Aufnahme von neuen Mitgliedern in unfern Verein die An erkennung der ortsüblichen Rabatte für den Sortimentsbetrieb, wie sie jener Verein fcstgestellt hat, zu verlangen. Der Börsenverein der Deutschen Buchhändler hat ani 23. Mai v. I. den Grundstein zu dem neuen Buchhändler hause gelegt, welches der deutsche Buchhandel sich in seinem Centralpunkte Leipzig errichtet. Der zu den dabei stattfindenden Feierlichkeiten als Ehrengast geladene Vorsitzende unseres Vereins hat bei der Grundsteinlegung das Versprechen abgegeben, daß der Leipziger Buchhandel der Ehre der Stellung Leipzigs als Centralpunkt des deutschen Buchhandels und der damit verbun denen Pflichten auch in Zukunft stets eingedenk bleiben werde, und er ist überzeugt, damit in Ihrem Sinne gehandelt zu haben. Der Bau des neuen Gebäudes, das eine neue Zierde unserer Stadt zu werden verspricht und den deutschen Buchhandel auch äußerlich auf das würdigste vertreten wird, ist bereits rüstig be gonnen morden und soll bis zur Buchhändlermessc nächsten Jahres vollendet werden. Dem in unserer vorjährigen Generalversammlung gefaßten Beschlüsse gemäß haben wir den auf zehn Jahre bewilligten jähr lichen Beitrag unseres Vereins von 5000 Mark zu den Baukosten des neuen Buchhändlerhauses im vergangenen Jahre in der Weise beschafft, daß der durch die Zinsen unseres Vermögens nicht gedeckte Betrag ans die einzelnen Mitglieder unseres Vereins »ach einem ähnlichen Maßstabe wie die Beiträge zur Bestell anstalt verteilt wurde. Wir werden auch ferner so verfahren. Das Vermögen unseres Vereins kann infolge dieses von Ihnen beschlossenen Vorgehens allerdings in den nächsten zehn Jahren nicht mehr in so erfreulicher Weise wachsen, wie das bisher der Fall gewesen. Infolge uns von dem Vorstande des Börsenvereins zu gekommener Aufforderungen haben wir im vergangenen Jahre zum erstenmale unserm am 3. März 1885 gefaßten Beschlüsse gemäß mehrfache Veranlassung gehabt, die Papiere solcher Buch handlungen, die der Vorstand uns als prinzipielle Schleuderer namentlich bezeichnete, von der Beförderung durch unsere Bestell anstalt auszuschließen, bis uns der Vorstand die Erledigung des betreffenden Beschlusses anzeigtc. Zu den in nächster Buchhändlermesse wieder stattfindendcn Wahlen in den Vorstand und zu den Ausschüssen des Börscn- vcreins werden wir auch diesmal, wie bisher, Vorschläge im Namen unseres Vereins machen, wenn Sie uns dazu bevoll mächtigen. Unter derselben Voraussetzung werden wir Delegierte unseres Vereins zu der kurz vor der Kantateversammlung stattfindendcn Delegiertenkonferenz des Verbandes der Provinzial- und Lokal vereine im deutschen Buchhandel ernennen. Auch im vergangenen Jahre hat Ihre Deputation mehr fache Gelegenheit gehabt, die allgemeinen Interessen des Buchhandels zu vertreten. Unterm 17. Februar v. I. übersandte uns das Königliche Ministerium des Innern zu Dresden ein Promenioria über die Beschlüsse der in unserem vorjährigen Berichte erwähnten Berner Konferenz von 1885 in Betreff einer internationalen Kon vention zum Schutze des Urheberrechtes und wünschte unsere gutachtliche Äußerung über den der nächsten Konferenz vorzulegenden Entwurf einer solchen Konvention. Wir haben uns unterm 3. April für die vom Königlichen Ministerium ge wünschte unveränderte Annahme des Entwurfs ausgesprochen. Die Konvention ist im September v. I. in Bern unterzeichnet worden, und zwar von der Mehrzahl der dabei am meisten in Betracht kommenden Staaten: dem Deutschen Reiche, England, Frankreich, Italien, Spanien, Belgien, der Schweiz, während der Beitritt anderer Staaten, wie Österreich-Ungarns, Rußlands und der Ver einigten Staaten von Amerika, gehofft wird, und der Austausch der Ratifikationen soll innerhalb Jahresfrist erfolgen, die Kon vention aber drei Monate nach der Ratifikation in Kraft treten. Dieser Weltvertrag wird gewiß nach allen Seiten hin segens reich wirken. In einer anderen, für den Buchhandel ebenfalls wichtigen Angelegenheit haben wir uns unterm 16. Dezember v. I. mit einer Eingabe an das Königliche Ministerium des Innern zu Dresden gewendet, in welcher wir dasselbe gebeten haben, bei den be vorstehenden Verhandlungen über Verlängerung des mit Ende d. I. ablanfendcn Zoll- und Handelsvertrages zwischen dem Deutschen Reiche und Österreich-Ungarn darauf hinwirkcn zu wollen, daß die Einfuhr der Erzeugnisse des deutschen Buch handels nach Österreich-Ungarn so frei und nnbclästigt erfolge, wie dies bisher im Deutschen Reiche gegenüber der Einfuhr aus Österreich-Ungarn geschah. Die in dieser Beziehung zu erhebenden Beschwerden haben wir eingehend mitgeteilt und von unserem Vorgehen gleichzeitig den Bör;enverein der Deutschen Buchhändler sowie den Verein der Österreichischen Buchhändler zu Wien unter richtet, dieselben um ähnliche Schritte im gemeinsamen Interesse des deutschen Buchhandels ersuchend. Auch haben wir der Handels kammer Leipzig auf deren Wunsch eine Abschrift unserer Ein gabe übersandt. Eine unterm 5. November v. I. an uns gerichtete Anfrage des Konsuls der Vereinigten Staaten von Amerika zu Leipzig, Herrn S. R. Millar, in Bezug auf den Export von Büchern, Zeitschriften und Musikalien nach den Vereinigten Staaten gab uns willkommene Veranlassung, uns unterm 24. November über die Erschwerungen dieses Verkehrs, die größer seien als mit irgend einem anderen Kulturstaate der Welt, offen auszusprcchen und daran Vorschläge über Beseitigung oder wenigstens Ver minderung dieser Belästigungen zu knüpfen. Vom Kaiserlichen Oberpostdirektor zu Leipzig unterm 9./13. Dezember v. I. daraus aufmerksam gemacht, daß die »Bücher zettel« nur diesen Vordruck, nicht, wie häufig der Fall sei, den Vordruck »Bücher-Be stellzettel« führen dürften, teilten wir dies unseren Mitgliedern unterm 17. Dezember mit und ersuchen wiederholt um Beachtung dieser Vorschrift. In Bezug auf Jubiläen haben wir zu erwähnen, daß
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