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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 27.09.1913
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1913-09-27
- Erscheinungsdatum
- 27.09.1913
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Saxonica
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.k 225, 27. September 1913. Redaktioneller Teil. BörlEatt s. d. Dtschn. Buchhandel. 9855 lAxrlictzung M Seile Ü784.j nur mit einer kleinen Anzahl von Firmen zu tun hätte, die als Bczirksvertreter des betr. Verlages austreten, die wiederum die Lieferung an die anderen Firmen übernehmen. Solange wir die heutige Organisation haben, mutz man freilich diesen Vor schlag als einen durchaus utopischen ansehen, denn die ganze Organisation des Buchhandels beruht ja gerade darauf, daß der Verleger mit de» eiuzclnen Sortimentern direkt verkehrt, und datz jedes Buch von jedem Sortimenter geliefert werden kann, meistens auch ohne Kaufzwang. Die ver schiedenen Mittelstellen, die sich nach und nach gebildet haben, wie die Grossohändler und die Barsortimenter, machen schon heute dem Verleger genug zu schaffen, und es ist gar nicht denkbar, datz er diese Last sich durch die Schaffung von Bezirksvertretern ver- grötzert. Dazu kommt noch die Erwägung, daß es ja nicht so schwer sein wird, Bezirksvertreter zu finden, datz es aber sicher auch untüchtige darunter geben wird, die den Ansprüchen des Verlegers auf Absatz nicht entsprechen; ja es werden Wohl auch tüchtige darunter sein, die aber trotzdem die Ansprüche des Ver legers nicht erfüllen können. In jedem anderen Zweige des Handels kann auch nachträglich noch der Fabrikant selbst Nach hilfen, wenn der Grossist versagt; im Buchhandel wird es we nigstens in vielen Fällen nicht möglich sein. Es heitzt also einem Verleger etwas viel zumuten, wenn er sein ganzes Wohl und Wehe etwa 15 Bezirksvertretern in die Hände geben und ruhig abwarten soll, ob die Erwartungen, die er auf diese Ver mittler setzt, sich auch erfüllen. Ohnedies würden schon die ganz großen Handlungen von selbst ausscheiden. Sie wären gar nicht in der Lage, sich mit derartigen Vertretern zu begnügen. Zu be denken ist ferner auch, datz der Verleger eine stete Überwachung seines Absatzes und der Bestellungen üben mutz, will er sich auf dem laufenden erhalten und will er imstande sein, sofort dort einzuspringen, wo das Sortiment versagt. Ein gesunder Kern scheint mir aber den Ausführungen zu grunde zu liegen, nämlich der Wunsch nach grötzerer Speziali sierung sowohl des Verlags, als des Sortiments. Gewöhnlich versteht man unter Spezialisierung, datz eine Handlung sich für eine oder für wenige Einzelwissenschaften besonders betätigt, und diese Spezialisierung hat ja ihre Grenzen an dem Umfange, den der Betrieb naturgemäß erreichen kann. Derartige Spezialisie rungen werden deshalb immer nur in größeren Städten durch- zusühren sein. Es gibt aber auch noch andere Spezialisierun gen, so z. B. wenn jemand die ältere oder die neuere Richtung der Belletristik ganz besonders bei seinem Vertriebe ins Auge fasst, und die Spitze dieser Bestrebungen würde darin bestehen, daß ein solcher Sortimenter für einen oder mehrere Verleger tätig ist. Dies ist heute schon der Fall, schließt aber nicht aus, daß der beir. Sortimenter auch noch andere Bücher führt. Diesen Gedanken weiter auszubauen, würde dahin führen, datz der Ver leger sich wirkliche dauernde Kunden schafft und nicht an jeden Sortimenter liefert, der einmal gelegentlich ein Buch von ihm braucht. Ich habe diesen Gedanken schon mehrfach ausgesprochen, und wenn er mir selbst noch nicht vollkommen reif erscheint, so glaube ich doch, daß darin der Vertrieb der Zukunft bestehen wird. Dieser Gedanke scheint mir auch in dem Aussatz des Herrn Seegelken in nuee zu liegen, und ich habe deshalb geglaubt, dar auf Hinweisen zu sollen. Der Kampf gegen den sogenannten Schmutz und Schund ist von dem gesamten Buchhandel mit großer Freudigkeit und gro- tzem Eifer ausgenommen worden. Handelt es sich doch darum, dem Volk eine gesunde Speise zu bieten und Auswüchse nach allen Richtungen hin zu beseitigen. Freilich hat dieser Kamps für den Buchhandel auch recht schwierige Seiten; ist es doch bis jetzt nicht möglich gewesen, einwandfrei sestzustellen, was »S ch m u tz« und was »Schun d« ist. Die Kämpfe des Buchhandels mit den Lehrern zeigen deutlich, daß die Ansichten hierüber weit aus- einandergehcn. Dasselbe ist der Fall mit der sogenannten un sittlichen Literatur. Auch da sind die Ansichten sehr geteilt, und namentlich ist die Frage noch immer offen, ob unser Strafgesetz buch genügend Handhaben gibt, um die unsittliche Literatur in Schach zu halten. Aus dem internationalen Verlegerkongretz in Budapest hat der erste Schriftführer des Börsenvereins, Herr Georg Krehen berg, einen Vortrag: »Gesetzliche Maßregeln zur Bekämpfung der unsittlichen Literatur« gehalten, der in ausführlicher Weise die Maßregeln zur Bekämpfung der unsittlichen Literatur und die gesetzlichen Handhaben dazu bespricht. Er kommt zu dem Ergeb nis, datz die bestehenden gesetzlichen Bestimmungen durchaus ge nügen, und führt an^ daß in dem Entwurf des neuen deutschen Strafgesetzbuches der jetzige K 184 fast unverändert beibehalten worden ist. Er gesteht zu, daß die Forderungen der Sittlichkeits vereine aber über die Fassung des Entwurfes erheblich hinaus gehen: »Sie verlangen, daß Schriften, Abbildungen oder Dar stellungen, die die Jugend sittlich gefährden, an Orten, die dem Publikum zugängig sind, also auch in jeder Buchhandlung nicht ausgestellt, angeschlagen oder sonst verbreitet werden dürfen. Die praktische Folge dieser weitgehenden Forderung würde eine pein liche polizeiliche Überwachung unseres Gewerbes sein. Der Li teraturvertrieb würde dadurch ganz bedenklich unter Kuratel ge stellt, die Sortimenter hätten jederzeit den Besuch des Schutz manns und Denunziationen zu befürchten.« Man wird diesen Ausführungen durchaus beistimmen können und wird wünschen müssen, daß auch bei den Behörden eine Wür digung dieser Anschauungen eintritt. Leider ist dies nicht der Fall. Die Besuche und Denunziationen, von denen Herr Krehenberg spricht, finden heute schon statt, und es sind ihrer wahrscheinlich in letzter Zeit nicht weniger geworden. Aber auch im Ge biete der Kunst versucht der Staatsanwalt in ganz bedenklicher Weise, wie das Berliner Tageblatt vom 15. August 1913 unter dem Titel: »Staatsanwalt und Museen« ausführt, Kunst werke als unsittlich zu bezeichnen, die bis jetzt unbestritten als reife Werke der hohen Kunst gegolten haben. In diesem Artikel heißt es: »daß ein Berliner Staatsanwalt offizielle Bildposl- karten des Kaiser-Friedrich-Museums verfolgt. Er hat damit ge gen die Gcneralverwaltung, in deren Auftrag sie herausgege ben werden, den Vorwurf erhoben, unzüchtige Bilder systematisch verbreitet zu haben«. Ebenso soll eine Verfolgung amtlicher Bildkarten ins Werk gesetzt worden sein. Als Zweiter im Bunde ist die Leipziger Polizei ausgetreten, die sich mit der Beobachtung von Werken lebender Künstler befaßt. Das Berliner Tageblatt schreibt wörtlich: »Aus Leipzig telegraphiert unser Korrespon dent: Dieser Tage erschienen im großen Kunstverlag von E. A. Seemann zwei Polizisten und beschlagnahmten hier in der An- sichtskartenverkaussstelle alle Reproduktionen des im Leipziger Museum hängenden Ölgemäldes ,Odysseus und die Sirenen" von Professor Otto Greiner und ,Adam und Eva" von W. Mül- ler-Schönseld. Die Beschlagnahme geschah aus Antrag der Ber liner Staatsanwaltschaft, die bekanntlich erst vor einiger Zeit auch Reproduktionen nach berühmten Gemälden der Dresdner Galerie beschlagnahmen ließ. Die Konfiskation der Bilder wirkt um so sonderbarer, als das Bild Otto Greiners schon seit langen Jah ren im städtischen Museum zu Leipzig hängt. Das Bild stellt in größtem Format den auf seinem Schiffe sestgebundenen Odysseus dar, wie ihn die nackten Sirenen durch Gesang zu sich locken wollen.« Im Berliner Tageblatt Nr. 439 vom 25. August 1913 befindet sich ein Aufsatz des Rechtsanwalts Hermann Armer : Staatsanwaltlicher Steckbrief hinter einigen Ansichtskarten; es heißt darin: »Es handelt sich um ein Verfahren, das vor einer preußischen Strafkammer gegen einen Buchhändler geschwebt hat, der sich mit dem Verkauf künstlerischer Postkarten beschäftigte, dar unter auch solchen, die nach berühmten Bildwerken hergestellt waren. Die Anklage führt die inkriminierten Reproduktionen wie folgt auf.« Es folgen dann die »Steckbriefe«. Einige von diesen Steckbriefen, von denen ich nur die nachstehenden nach der Mittei lung des Herrn Rechtsanwalts Armer hierher setzen will, fordern die Heiterkeit des Lesers geradezu heraus: »Helene Fourment von P. P. Rubens, eine mit einem Mantel dürftig bekleidete Frauens person, die mit dem gekrümmt gehaltenen rechten Arm die Brüste nach oben zusammenpreßt.« »Venus von Tizian, eine auf Tü chern nackt liegende Frau.« »Schlummernde Venus von Gior- gione, gleichfalls eine auf Tüchern unbekleidet liegende Frauen gestalt.« »Danae e Amore von Tizian, eine mit leicht angezo- gcnen Beinen nackt neben einem rechts von ihr stehenden Liebes gott« auf einem Ruhebette liegende Frau, den goldenen Regen
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