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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 30.09.1913
- Strukturtyp
- Ausgabe
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- 1913-09-30
- Erscheinungsdatum
- 30.09.1913
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- Deutsch
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227, 30. September 1913. Redaktioneller Teil. Börsenblatt f. d. Dtschn. Buchbandel. 9963 sFortfttzung zu Seile Mill.j schenkt; an das, was den Schenker und den Beschenkten ehrt, was teilnehme» läßt am ganzen Mikrokosmos und Makrokosmos, den- ken die meisten nicht — weil sie zu wenig daran erinnert wer den. Wenn nun aber zu geringe Beteiligung an dem nicht ganz risikolosen Unternehmen eine weitere Propaganda unmöglich macht, dann ist doch zehn gegen eins zu wetten, daß keine andere Stelle diesen dringend notwendigen Reklamefeldzug wieder aus nehmen wird. Dies Fiasko würde das Trägheitsgesetz für lange Zeit begründend unterstützen. Die Jagd nach Reklamemarken hat in München die wilde Art so nach und nach berloren. Der Sport hat die Kinderschuhe ausgezogen, und die Kleinen, die die »bunten Dinger« gesammelt haben, nur um sie zu haben, sind durch die Vielheit überwunden worden. Es werden jetzt viel weniger Siegelmarken hergeslellt, dafür aber meist nur Gutes. Ein großer Kreis von Sammlern für seltene und vornehme Marken ist geblieben; er wird meist von Erwachsenen gebildet, zu denen die Reklame ja auch in erster Linie sprechen soll. Die »Brücke» bringt demnächst den ersten Bogen ihrer heraldischen Reklame-Marken heraus. Er ist, wie im letzten Brief bereits erwähnt wurde, von der Kaffee-Firma Hag gestiftet. Er bringt 32 ostpreutzische Städte-Wappen in der geschichtlich korrekten Zeichnung Hupps, bildet also ein Sammel objekt allerersten Ranges. Auf zwei andere Reklamemarken möchte ich gerne noch Hinweisen: auf die vom Pfadfinder-Ver lag Gmelin, die die Tätigkeit des mir so außerordentlich sym pathischen Pfadfinderbundes zeigen, und auf die der Deutschen Malerzeitung Die Mappe, die gerade durch die einfache Zeichnung und durch ihren Schwarz-Rot-Druck und Schwarz-Rot-Blau- Druck gute Wirkung erzielen. G. Recknagel. Übereinkunft zwischen Deutschland und Ruß land zum Schutze von Werken der Lite- ratur und Kunst. Von vr. Wenzel Goldbaum, Rechtsanwalt. Berlin 1913. VerlagvonFranzBahlen. 2.20 ord. In der vorliegenden systematischen Bearbeitung der am 14. August d. I. in Kraft getretenen Übereinkunft zwischen Deutschland und Ruß land zum Schutze von Werken der Literatur und Kunst hat der Ver fasser den deutschen Schriftstellern, Künstlern und Verlegern einen wert vollen Führer für ihre literarischen und künstlerischen Beziehungen zu Rußland gegeben. In klarer, gemeinverständlicher Darstellung hat er den Grundsatz der Übereinkunft und seine verschiedenen Durch brechungen, die geschützten Personen und Werke, die Nechtsverfolgung und die Dauer des Schutzes sowie die in der Übereinkunft getroffenen Schluß- und Übergangsbestimmungen behandelt und einen Abdruck des Wortlautes der Übereinkunft beigefügt. Besondere Aufmerksamkeit hat der Verfasser als Syndikus des Verbandes Deutscher Bühnen- schriftftellcr dem Rechte des Bühnenschriftstellers zugewandt und be sonders eingehend neben dem sogenannten mechanischen Urheberrecht auch das kinematographische Urheberrecht behandelt, das er bereits früher in einer beachtenswerten Monographie (Jurist. Wochenschrift 1912) erläutert hat. Berlin. Dr. Paul Daube. Mine Mitteilungen. Die deutsche Ingenieurschule sür Chinesen in Shanghai svgl. Nr. 225). — Kürzlich ist in Shanghai die deutsche Ingenieurschule sür Chi nesen eingeweiht worden, deren Bau im März v. I. begonnen wurde. Die Schule kann inzwischen auf ein Jahr ihrer Lehrtätigkeit zurtick- blicken, da sie im Mai o. I. in provisorischen Unterrichtsräumen den Unterricht eröffnete. Neben der Ingenieurschule besteht in Shanghai eine deutsche Medizinschulc und als Unterstufe beider eine Sprachschule, die in Gemeinschaft mit den anderen Sprachschulen in Tsinanfu und Hanka» die Studenten sür die beiden höheren Schulen liefert. Diese Sprachcnschulen erfreuen sich nach wie vor eines außerordent lich starken Zuspruchs seitens der chinesischen Schüler, und ein erheb licher Teil von ihnen wird sich in Zukunft dem Studium der Technik zuwendcu. Es ist daher sür einen starken Nachwuchs fiir die Ingenieur schule gesorgt. Voraussichtlich wird man in vier Jahren Parallelklassen einrichten müssen. Infolgedessen wird die Schule in absehbarer Zeit iährlich regelmäßig 89 deutsch-chinesische Ingenieure in die Provinzen des chinesischen Reiches entsenden können. Das ist aber bei den riesigen technischen Aufgaben, die im neuen China zu lösen sind, keineswegs eine große Zahl, und nur, wenn die Qualität dieser Abiturienten dem her vorragenden Stand der deutschen Industrie entspricht, können der große Vorsprung der anderen Völker eingeholt und die großzügigen Opfer der deutschen Industrie gerechtfertigt werden. Die Ingenieurschule ist eine Stiftung, über die, wie die »Shanghater Nachrichten» Mitteilen, gegenwärtig der stellvertretende General-Konsul vr. Ney die Aus sicht führt. Die dritte Zusammenkunft der Internationalen Kommission sür Lustsahrrrkarten wird in Brüssel am 3. und 4. Oktober unter dem Vorsitz des Präsidenten dieser Kommission, Hauptmann Htldebrandt- Berlin, abgehalten. Die Generalstäbe der belgischen, deutschen, sran- zösischen, italienischen und österreichischen Armee werden zu diesem Kongresse Vertreter entsenden. Schweizerische Universitätsstatistik. — Im abgelausenen Sommer semester dieses Jahres studierten an den sieben schweizerischen Universi täten insgesamt 8479 Personen, von denen 7988 immatrikuliert und 1391 als Hörer zugelassen waren. SOS studierten Theologie <271 katholische, 234 protestantische), 1548 Rechtswissenschast, 2329 Medizin, 3329 Philo sophie. 1989 der Studierenden waren weiblichen Geschlechtes, 8699 der Immatrikulierte» Schweizer, 3479 Ausländer. Unter den Ausländern stehen die Russen mit 1855 Angehörigen, darunter 869 Damen, noch weit an der Spitze. Gegenüber dem Vorsemester ergibt sich eine Ab nahme von 751 Personen, gegenüber dem Sommersemester 1912 eine Zu nahme von 139. In der Gesamtsreguenz steht diesmal die Universität Zürich an der Spitze; sie zählt 1875 Studierende, Bern 1858, Genf 1889, Lausanne 1112, Basel 1937, Frciburg 813, Ncuenburg 317. Verurteilung wegen Feilhaltens unzüchtiger Bilder und Schriften. (Nachdruck verboten.) — Wegen Feilhaltens unzüchtiger Bücher und Bilder ist vom Landgericht I in Berlin am 2. April der Musikalien händler O t t o G e r i ck e zu der ungewöhnlich hohen Straft von 6 Mo naten Gefängnis und 599 Geldstrafe verurteilt worden. Das Ur teil behandelt im ersten Teile 94 unzüchtige Bücher, im zweiten ge wisse Teile von Büchern und Photographien, zusammen 24 Anklage punkte, im dritte» Teile 78 Postkarten mit Frauengestaltcn und im vierten und fünften Photographien usw., die in einem Gchcimfache in den Geschäftsräumen des Angeklagten gesunden worden sind. Es han delt sich hier hauptsächlich um deutsche, französische und englische Schriften sadistische» und masochistischen Inhalts, die auf einen Men schen mit normalem Scham- und Sittlichkeitsgesllhl lediglich ekeler regend wirken, bei perversen Naturen dagegen einen Geschlcchtsreiz aus- lösen. Ter Angeklagte ist schon wiederholt wegen ähnlicher Straftaten bestraft. Das Landgericht hat bet Ausmessung der Straft auch be rücksichtigt, daß der Angeklagte sein Geschäft im belebtesten Teile der Friedrichstraßc betreibt, wo »Kokotten und Lebemänner zu verkehren pflegen». Die Revision des Angeklagten wurde heute von Justiz rat vr. Wolfs aus Berlin vor dem Reichsgericht vertreten, der insbe sondere darzulegen suchte, daß der Angeklagte zu Unrecht wegen der im Geheimfach ausbcwahrtcn Schriften verurteilt worden sei, da hier von einem Feilhalten keine Rebe sein könne. Das Reichsgericht erkannte scdoch ans Verwerfung des Rechtsmittels. <2 O 437/13.) I,. Für die Konferenz der Miilcleuropäischcn Wirtschaftsvereine in Deutschland, Österreich, Ungarn und Belgien, die inB » dape st am 17. und 18. Oktober stattsiuden wird, sind folgende Beratungsgegenstände in Aussicht genommen: 1. Ausgcwählte juristische Fragen im Texte der Handelsverträge; 2. Weitergeheudc Vereinheitlichung der Gütertrans port-Bedingungen und gleichmäßige Anwendung derselben im Verkehr der mitteleuropäischen Staate»; 3. Vereinheitlichung der für Erwcrbs- vcreinc geltenden gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere bcrftntgen sür die Gesellschaften m. b. H.; 4. Übereinstimmende Regelung der Prin zipien der Gesetzgebung gegen den unlauteren Wettbewerb. Personalnachrichten. Gestorben: am 27. September Herr Kommerzienrat Martin Schroeder, Mitinhaber der bekannten Papierfabrik und Papierhandlung Sieler L Vogel, in Golzern und Leipzig. Die Firma, die anfangs nur den Papier-Engroshandel betrieb, ging in den 50er Jahren des vorigen Jahrhunderts auch zur Fabri kation über, indem sie eine Fabrik in Golzern anlegte. Seitdem ist sie zu immer größerer Bedeutung emporgestiegen, zu der der Verstorbene wesentlich mit beigctragen hat. Bei den lebhaften Beziehungen der Firma Sieler L Vogel zum deutschen Buchhandel sind viele seiner An gehörigen mit Kommerzienrat Schroeder persönlich in Berührung ge kommen und werden die Nachricht von dem Ableben des tüchtigen, liebenswürdigen Mannes mit aufrichtigem Bedauern lesen.
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