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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 17.05.1920
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1920-05-17
- Erscheinungsdatum
- 17.05.1920
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Saxonica
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1920
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-r MI Ul l Deut i Mhrli j oder durch Kreuzband, an Nu , „ ...,.„. j gegen 7.50 Mark Sulchlag für jedes Exemplar. i' > <,, isszp Li »i-HH»i MMKLMEchMlchhUM L Erscheint werktäglich. D-zuaspreis im Mitgliedsbeitrag ein- N Dis ganze Seite umsapt 3S0 viergejpaltene Detitzeilen, di- - j g-jchlosten, weiters Exemplare zum eigenen Gebrauch frei:: Seils oder deren Kaum kostet 2.25 M«.; Mitglieder des ' ; Gejchästsstells oder bei -postüb-rw-ljung innerhalb des Deut- « Dörssnvereins zahlen für eigene Anzeigen 75 -pst s. d Seile, - ' scheu Reiches 80 Mar« halbjährlich. Nichtmitglieder im :: V, S.250M., ^S. 130 M., ^S.S5M.. Stellengesuche werden - i Deutschen Reiche zahlen für jedes Exemplar 80 Mark halb- N mit 40 -pst di- Seils berechnet. 3n dem illustr. Teil: s.Mitgl. l ! lährlich. Nach dem Ausland erfolgt Lieferung über Leipzig :: d. Dörsenbereins -I« 6. 110 M„ l/.> s. 210 M., s. 400 M., - -j oder durch Kreuzband, an Nichtmitglieder in diesem Falls;; st Nichtmitgl. ISS M-. 350 M.. 850 M. Dsilagen werden nicht gegen 7.50 Mar« Anschlag für jedes Exemplar. ;; angenommen. Deidsrseitiger Erfüllungsort ist Leipzig. f Rationierung d. Dörssnblattraumes, jowie -Preissteigerungen, auch ohne bssond. Mitteilung im Einzelfall jederz. Vorbehalten. le. ISS M. «S>. Leipzig, Montag den 17. Mai 1920. 87. 3ahrga»g. Redaktioneller Teil. Bekanntmachung. Im folgenden geben tvir das Schreiben des Reichswirtschaftsministers vom 30. April 1920 — hier eingegangen i lv. Mai — bekannt. Hiernach werden Einwendungen gegen die Erhebung des 207°igen Teue- tlgszuschla g s bis auf weiteres nicht mehr geltend gemacht. Leipzig, den 15. Mai 1920. Geschäftsstelle des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler zu Leipzig. vr. Ackermann, Syndikus. Der Reichs wirtschaft Sm in ister. Berlin W. 15, 30. April 1920. An den Buchhändler-Börsenverein Leipzig, Deutsches Buchhändlerhaus, Gerichtsweg 26. Unter Bezugnahme auf das gefällige Schreiben vom 8. März d. I. und die am 26. April stattgehabte Besprechung ikile ich ergebenst mit, daß ich bis auf weiteres Einwendungen gegen die Berechnung eines Teuerungszuschlags von M seitens der Sortimenter nicht erheben werde. Die von Ihnen vorgelegten zahlenmäßigen Unterlagen haben einen Nachweis für die Berechtigung des Zuschlags in der Höhe von 207« allerdings nicht zu erbringen vermocht. Selbst wenn man den einzelnen Zahlen Ihrer Zusam menstellung restlos zustimmt, ließe sich nur eine Erhöhung des Teuerungszuschlags von 10'7° auf 15°/° als angemessen ver treten. Wenn ich trotzdem von der Forderung einer sofortigen Herabsetzung des Teuerungszuschlags absehe, so ge schieht es, weil ich nicht verkenne, daß sich möglicherweise in der nächsten Zukunft die Umsatz- und Unkostenverhältnisse zu Ihren Ungunsten entwickeln können. Ich behalte mir aber vor, auf die Angelegenheit erneut zurückzukommen, sobald sich die Geschäftslage klarer übersehen läßt. Es würde daher auch zweckmäßig sein, wenn Ihrerseits noch weitere zahlen mäßige Erhebungen in der Ihnen bekannten Form erfolgen würden, für die ohnedies der gegenwärtige Zeitpunkt wegen des Jahresabschlusses besonders geeignet sein dürfte. Für den Fall, daß Ihrerseits Änderungen des Teueruugszuschlags vorgenommen werden sollen, ersuche ich er gebenst, mir vor Inkraftsetzung solcher Änderungen unter Beibringung entsprechenden Zahlenmaterials über Umsatz und Unkosten des Sortimentsbuchhandels Mitteilung zwecks Stellungnahme meinerseits zu machen. Eine Erhöhung wird nach der von Herrn Geheimrat Siegismund abgegebenen Erklärung, daß der Buchhändler- Mseirverein den Sortimentern einen höheren Zuschlag als 207° keinesfalls bewilligen würde, kaum in Frage kommen. Es ist in den Verhandlungen bereits zum Ausdruck gebracht worden, daß ich auch weiterhin einheitliche Laden preise für das gesamte Reichsgebiet wie bisher für zweckmäßig halte und es ferner für unbedingt notwendig erachte, daß baldmöglichst der Teuerungszuschlag durch Erhöhung der Verlegerrabatte in Fortfall kommt. Unverzüglich wären aber Maßnahmen zu treffen, daß in den Büchern der Ladenpreis — einstweilen ausschließlich Teuerungszuschlag — durch !mck> oder Stempelaufdruck ersichtlich gemacht wird. Für eine baldige Mitteilung, welchen Standpunkt Sie hierzu ein- mhmen, wäre ich dankbar. Die Preisprüfungsstellen werden dahin benachrichtigt, daß bis auf weiteres ein Teuerungszuschlag von 207° nicht zu deanstanden ist, höhere Teuerungszuschläge dagegen der Nachprüfung im Einzelfalle bedürfen. Ebenso wird dem Verband der Waren- und Kaufhäuser die Mitteilung zugehen, daß gegen die Erhebung des 207°igen Teuerungszuschlags seitens kr Warenhäuser bis auf weiteres keine Bedenken bestehen. Schmidt.
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