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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 17.05.1920
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1920-05-17
- Erscheinungsdatum
- 17.05.1920
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Saxonica
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- Zeitungen
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Den Privatmann kllmmert es wenig, ob nach seinem Tode ein Buch an der Rostkrankheit stirbt, die öffentliche Bibliothek, jedenfalls die wissenschaftliche, sammelt für die Zukunft! Es sollte dem Verleger doch möglich sein, von jeder Auflage etwa ein Hundert fadengebunöen besonders zn legen; mutz er für Faden einen kleinen Aufschlag berechnen, so wird den die Bibliothek, wenn der Einband sonst solide ist, gern tragen, heute lieber als die enormen Kosten des Handeinbandes. Oder denkt der Verleger: Das heutige Papier geht doch in einigen Jahrzehnten zugrunde, warum unnötig Geld an Einband wenden? 5. Bibliographie. Liefert daserste fertige Exemplar an die Biblio graphische Abteilung des Börsenvereins! Das Wöchentliche Verzeichnis vom 22. April 1920 verzeichnet nicht weniger als 99 Titel mit dem Erscheinungsjahr 1919! Die säumigen Verleger sind sich offenbar der Rücksichtslosigkeit und Selbstschädigung nicht bewußt, die darin liegt. Rücksichtslos ist es gegen die vielen kleinen und mittleren Bibliotheken, die das Börsenblatt nicht halten können und nur aus dem Wöchentlichen Verzeichnis er fahren was neu erschienen ist; ein Schaden ist es für den Verleger selbst, dem dadurch manche Bestellung entgeht, zumal wo es sich um Tagespolitik handelt. Schade ist es auch um bas Halbjährige Ver zeichnis, denn obige 99 und Hunderte anderer seit Anfang Januar im »Wöchentlichen« aufgeführter Titel wird man im Halbjahrskatalog 1919 vergeblich suchen. 6. Gebunden und geheftet. Meldet, wenn ein Buch gebunden und geheftet in den Handel kommt, dies und den Preis für beides an! Ich weiß nicht wenige Fälle, wo ich Bücher geheftet bestellen wollte, weil ich wußte, baß der Verlegereinband für die Bibliothek nicht taugte, wo ich aber erst durch Rückfrage, die den Verleger und die Bibliothek belastete, erfahren konnte, daß und zu welchem Preise geheftete Stücke zu haben waren; im Wöchentlichen Verzeichnis war nur die gebundene Ausgabe be kanntgemacht. Sollte da eine Rücksichtnahme des Verlegers auf einen Teil der Konsumenten nicht auch in seinem eigenen Interesse liegen? 7. A n si ch t se n d u n ge n. Macht bei Büchern, die sonst nur fest abgegeben werden, eine Ausnahme zugunsten der öffentlichen Bibliotheken und gebt sie dem Sortimenter ä conö., wenn er bestellt »für eine öffentliche Bibliothek«. Der Teilsatz der Bücher, den noch der Verleger in Kommission, der Sortimenter zur Ansicht schickt, schrumpft von Monat zu Monat ein, er nähert sich dem Nullpunkt. Das mag im allgemeinen durch wirtschaftliche Umstände begründet sein, aber den Bibliothekar bringt es in peinlich drückende Lage. Bei vielen Büchern sagen Verfasser, Titel und Verleger genug, und der Bibliothekar schafft sie blindlings an; soll er aber die anderen auf die bloße Empfehlung des Verlegers unbesehens kaufen? Soll er auf Besprechungen warten und nur durch anderer Leute Brille sehen? Wo bleibt da das »königliche Amt des Richters«, mit dem Adolf Harnack auf der Berliner Tagung 1906 die sichtende Tätigkeit des Bibliothekars verglich? Resigniert wirb er schließlich so lange warten, bis das Buch antiquarisch zu haben ist, und der Verleger hat den Schaden. Vielleicht keinen großen, aber auch einen geringen wird er heute nicht leicht nehmen. Indem ich obige sieben Wünsche noch einmal überblicke, finde ich, daß sie alle bei gutem Willen unschwer zu erfüllen, also bescheiden sind und dazu den Interessen des Verlegers nirgends zuwiderlaufen. Mögen sie Gehör finden zum Besten aller Beteiligten! Kleine Mitteilungen. Die sächsische Regierung und die Wuchergerichtc. — Im sächsi schen Wirtschaftsministerium zu Dresden fand eine Beratung mit Vertretern der sächsischen Handelskammern über die Wuchergerichte und die Fragen der Preiswucherbekämpfung statt. Der anwesende Ver treter des Justizministeriums gab namens des letzteren die beruhi gende Erklärung ab, daß dem Gesetz entsprechend eine Verfügung an sämtliche sächsischen Staatsanwaltschaften ergangen sei, nur Sachen, die sich zur schleunigen Aburteilung eignen, zur Verhandlung vor die Wuchergerichte zu bringen. Dem Wirtschaftsministerium gegen über wurde auf die schweren Bedenken hingewiesen, die bei Len völ lig verschobenen wirtschaftlichen Verhältnissen eine Aufrechterhaltung der bisherigen, dem Handel wesensfremden Rechtsprechung erwirken muß. Es wurde vor allem betont, daß die tatsächlichen Verhältnisse, die den Preis bedingen, wieder mehr Berücksichtigung finden müssen, daß die Fiktion — die Nvtmarktlage sei keine Marktlage — nicht mehr länger aufrechterhalten werden könne. Des weiteren wurde hervorge- Verautwortl. Red. t. V.: Richard Alberti. — Verlag: DerBörsen Druck: Ramm L Seemann. Sämtlich in Leipzig. — Adresse der hoben, daß die Frage der Zulässigkeit des Durchschnittspreises ganz besonderer Beachtung wert sei, daß dem Kaufmann zum Ruhm du gesamten Bevölkerung gestattet sein müsse, Durchschnittspreise, uni zwar nicht arithmetische Durchschnittspreise, sondern AusgleichSprch zu berechnen, die die ältere und neuere Ware nicht nur zahlenmäßig, sondern auch unter Bewertung der Güte in das richtige Verhältnis zueinander bringen. Die bisher teilweise verbreiteten Anschauung» hinsichtlich der Zulässigkeit des Durchschnittspreises haben in Mn Fälle» nur dazu geführt, daß alle gute Ware zu unverhältnismäßig billigem Preise von Schiebern aufgekauft und von diesen dann zm Preise der neuen, viel weniger guten Ware dem Verbraucher angk- boten wird. Für ganz besonders dringlich wurde erklärt, nach Mög lichkeit dem einzelnen Kaufmann, namentlich dem Einzelkausmm, Sicherheit zu geben und ihn aufzuklären, wie er denn nun eigentlich kalkulieren dürfe. In eingehender Aussprache kam man zu dem Er gebnis, daß die Aufstellung allgemein verbindlicher Richtlinien siir die verschiedenen Geschäftszweige nicht möglich ist. Dagegen hat sich bas Wirtschaftsministerium bereit erklärt, in den Fällen, in dem bei einzelnen Geschäftszweigen, namentlich solchen des Einzelhandels, die Möglichkeit, gewisse Richtlinien für die Preisbemessung aufzu stellen, besteht, Verhandlungen dieser Art unter Zuziehung der Han delskammern und des Landespreisamtes nach Möglichkeit zu unttr- stützen. Eine bindende Anweisung für die Gerichte oder Staatsanwali- schaften können solche Richtlinien naturgemäß nie darstellen. Tat sächlich wird der Kaufmann, der sich an solche Richtlinien hält, in dm meisten Fällen auf seinen guten Glauben sich berufen können. Kür die Staatsanwaltschaften werden solche Richtlinien eine erwünschte Grundlage zur Bearbeitung der einzelnen Fälle bieten; deshalb wirt die Aufstellung derartiger Richtlinien auch vom Justizministerium br- grüßt. — Sache der einzelnen Verbände ist es nun, zu prüfen, im weit für ihren Geschäftszweig Preisrichtlinien möglich sind, und da, wo solche sich aufstellcn lassen, mit entsprechenden Entwürfen dmch ihre zuständige. Handelskammer an das Wirtschaftsministerium mit bas Landespreisamt hcranzutreten. (Papierzeitung Nr. 27/28 vom 4. April 1S20.s Argentinischer Valutaaufschlag. — In der Tabelle Nr. 17 der Verkaufsordnung für Auslandlieferungen (abgedruckt in Nr. 102 dü Bbl.) für die Zeit vom 15. Mai bis 21. Mat 1920 muß es in Spalt!« für Argentinien nicht 120°/», sondern 95"/«, und nicht 110°/,, sondm 105°/o heißen. V^nMaWAeit— Karl Storck f. — Der bekannte Musikschriftsteller vr. Karl Storä, erster Vorsitzender des Deutschen Schriftstellcrverbandes, der besanstrs mit einer Musikgeschichte sowie mit Sammlungen von Briefen Beet hovens, Mozarts und Schumanns hervorgetreten ist, ist nach kurzer Krankheit in Berlin im Alter von nur 47 Jahren gestorben. Elert hat auch den künstlerischen und musikalischen Teil der betont natiom- len Monatsschrift »Der Türmer« geleitet und hat sich in dieser Liel- lung durch sein temperamentvolles, mutiges Eintreten für die deutsch« Kunst viele Freunde erworben. 6-rechsaal. (Ohne Verantwortung der Redaktion,- jedoch unterliegen alle Einsendung!» In Bestimmungen Uber die Verwaltung des Börsenblatts.) Gortt»enterr«fchlan. Verschiedene Sprechsaaleinsendungen von Sortimentern lassen «r- kenncn, daß manche Verleger eine gewisse Scheu zeigen, den Astign Zuschlag bei Lieferungen an das Publikum zu erheben. Diese Äst« beruht auf falschen Voraussetzungen. Aus unserer Praxis können wii die Tatsache feststellcn, daß das Publikum den sogenannten Buchhänd- lerzuschlag fast überall bereits kennt und über eine besondere Berech nung desselben keineswegs erstaunt ist. Der regelmäßige Zusatz aus unseren Prospekten und Bestellkarten fürs Publikum: -1 20°/, Zuschlag ist noch von keinem Kunden beanstandet worben, ebensowenig wie jr- mand sich beschwert, wenn wir bei Bestellungen, die keinen PreiSvn- merk oder nur den Ladenpreis tragen, ohne weiteres 20°/, aufschlag». Nicht nur um das Sortiment nicht in eine peinliche und schiefe kag, zu bringen, sondern auch im Interesse des eigenen Geldbeutels soll!« jeder Verleger den Pflichtzuschlag von 20°/, bei Lieferungen an b-S Publikum erheben. Sein Verdienst ist bei den jetzigen wahnsinnig!« Unkosten, wie ja verschiedene Berechnungen im Börsenblatt gezagt haben, wahrlich nicht großartig zu nennen. Das Publikum ist sti anderen Artikeln ganz andere Preise und Aufschläge gewöhnt. 7» Preisunterschied zwischen geistiger und leiblicher Nahrung ist verblüf fend groß. Das kann deni Publikum leicht begreiflich gemacht werb». Osnabrück. Gebr. Teisman Verlag. verein der Deutschen Buchhändler zu Leivzia, Deut^es BuMiirMerkmuI. Redaktion und Expedition: Leipzig, Gerichtsweg N lBuchhäu-ler-au-j.
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