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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 20.01.1942
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1942-01-20
- Erscheinungsdatum
- 20.01.1942
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
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- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19420120
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- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-194201205
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- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-19420120
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Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1942
- Monat1942-01
- Tag1942-01-20
- Monat1942-01
- Jahr1942
- Titel
- Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 20.01.1942
- Autor
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- [3] - 13
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Börsenblatt für den Deutschen Buchhandel Nr. 14 (R. 4) Leipzig, Dienstag den 20. Januar 1942 109. Jahrgang Bekanntmachungen und Mitteilungen Bekanntmachung des Börsenvereins Betr.: Freigabe des Verkaufs von Kalendern unter dem Ladenpreis Kalender dürfen vom 20. Januar ab zu verbilligten Preisen verkauft werden. Ausgenommen hiervon bleiben Fadi- und wis senschaftliche Kalender. Diese dürfen erst dann billiger verkauft werden, wenn der Verleger ihren Verkaufspreis ausdrücklich aufgehoben hat. Leipzig, den 15. Januar 1942 Baur, Vorsteher Mitteilungen der Reichsschrifttumskammer, Abt. III Gruppe Buchhandel Nach der Anordnung des Präsidenten der Reichskulturkam mer über Berufsbezeichnungen vom 9. 12. 1935 (Börsenblatt Nr. 290 vom 14. 12. 1935) ist es verboten, sich bei öffentlichen Ankündigungen, auf Firmenschildern und dergleichen als „Mit glied der Reichskulturkammer“ oder „Mitglied der Reichs schrifttumskammer“ zu bezeichnen. Andererseits haben die Mit glieder der Kammer nach der Anordnung über den Nachweis der Mitgliedschaft in der Reichsschrifttumskammer vom 30. 7. 1934 die Pflicht, sich bei ihren gewerblichen Geschäften gegen seitig über die Erfüllung der Eingliederungspflicht auszuweisen, indem sie auf ihren geschäftlichen Briefsachen die Mitgliedsnum mer ihres zuständigen Fachverbandes angeben. Dies hat durch einen (Stempel)Aufdruck zu geschehen, der folgende Form hat: B. I 15586 Der (Stempel)Aufdruck muß die Größe 15 X 5 mm haben. Er wird auf dem Bestellzettel möglichst unten in der Mitte an gebracht. Fehlt das Kennzeichen, so muß zunächst in Abteilung I des Adreßbuches des Deutschen Buchhandels, neueste Auflage, nachgesehen werden. Ist die bestellende Firma nicht aufgeführt, so ist bei der RSK., Abt. III, in Leipzig Rückfrage zu halten, um festzustellen, ob die Inhaber der Firma gemeldet sind, das Auf nahmeverfahren aber noch nicht abgeschlossen ist. Um die anzugebende Ziffer als Mitgliedsnummer der Reichsschrifttumskammer — Gruppe Buchhandel — zu kenn zeichnen, ohne sich ausdrücklich als „Mitglied der Reichsschrift tumskammer“ bezeichnen zu müssen, sind Kennzeichen einge führt, die mit der Bitte um gewissenhafte Beachtung bekanntge geben werden. Bestellungen, auf welchen ein solches Kennzeichen nicht angegeben ist oder bei denen die Ordnungsmäßigkeit der Verwendung des Kennzeichens zweifelhaft erscheint, dürfen nicht ausgeführt werden. In Zweifelsfäller^ist gemäß der Be kanntmachung der Reichsschrifttumskammer Nr. 37 vom 30. 7. 1934 bei der Leipziger Dienststelle der Reichsschrifttumskammer rückzufragen; insbesondere ist der Umfang der Befugnis des Bestellers vor Ausführung der Geschäftsbeziehung festzustellen. Von anderen Gruppen der Reichsschrifttumskammer erteilte Mitgliedsnummern (oder Geschäftszeichen von Befreiungsschei nen) berechtigen nicht zum Bezug von Büchern mit Wiederver käuferrabatt. Mit der nachstehenden neuen Liste der Kenn zeichen der Gruppe Buchhandel ist die Bekanntmachung des damaligen Bundes Reichsdeutscher Buchhändler vom 27. 4. 1936 (Börsenblatt Nr. 100 vom 30. 4. 1936 S. 390) in der Fassung der Mitteilung vom 4. 5. 1938 (Börsenblatt Nr. 105 vom 7. 5. 1938) überholt. Leipzig, den 15. Januar 1942 gez.: Dr. Grewe Kennzeichnung der zu einer buchhändlerischen Tätigkeit zugelas senen Personen. (Nachdruck verboten!) 1. Mitglieder der Reichsschrifttumskammer B 1/12345 zum Verlag zugelassen, B 11/ zum Groß- oder Einzelhandel zugelassen, B III/ Angestellte, B IV/ Leihbücherei, B V/ Buchvertreter. Verleger, die gleichzeitig zum Einzelhandel mit Büchern zugelassen sind, führen das Kennzeichen B I—II/ Mitglieder, die in die Fachgruppe Zwischenhandel einge wiesen sind, führen bis zur Ausstellung neuer Ausweise noch das alte Kennzeichen B III/ , während die angestellten Buchhändler auf ihrem bisherigen Ausweise noch eine Mit gliedsnummer haben, welcher die Zeichen B VI vorangestellt sind. In der Übergangszeit möchten deshalb Mitglieder in der Fachgruppe Zwischenhandel ihrem Kennzeichen anfügen: „(Zwischenhandel)“, um Mißverständnisse zu vermeiden. 2. Personen, die einer anderen Einzelkammer als der Reichs schrifttumskammer angehören und zum Buchverlag oder Buchhandel zugelassen sind: B 1/ zum Verlag, I. St. B/ zum Groß- oder Einzelhandel. 3. Mitglieder der Wirtschaftsgruppe Einzelhandel: a) zum Verkauf von Schrifttum mit Ausnahme von wissen schaftlichen Veröffentlichungen, Lehrbüchern für Hoch- und höhere Schulen, graphisch-vervielfältigten Lehrmit teln und gebrauchtem Schrifttum: (Stammrolle II) St. B/12345; b) in die Fachgeschäftslisten eingetragene Personen: Nr. F 1/12345 = Liste der zum Vertrieb von Gärtner- Fachschrifttum zugelassenen Handlungen; Nr. F 21.... — Liste der zum Vertrieb graphischer Lehrmittel (auf graphischem Wege vervielfältigtes Anschauungsmaterial für Lehr zwecke: Schul Wand karten, Schulwandbilder, Lehrtafeln und Globen) zu gelassenen Fachgeschäfte; Nr. F 3/ und Foto Nr /S = Liste der zum Vertrieb von Foto-Fachschrifttum zugelassenen Foto- Fachgeschäfte; Nr. F 4/ = Liste der zum Vertrieb von Schrifttum über Lebensreform zugelassenen Reformgeschäfte; Nr. F 5/ = Liste der zum Vertrieb von Rund funk-Fachschrifttum zugelassenen Rundfunk-Fach geschäfte; Nr. F 6/ = Liste der zum Vertrieb von Kinder büchern bis zum Alter von 10 bis 11 Jahren zuge lassenen Spielwarengeschäfte; Nr. F 7/ = Liste der zum Vertrieb von Schrifttum über Sportausrüstung und Sportgeräte bis zum La denpreis von RM 1.— zugelassenen Sportgeschäfte; Nr. F 8/ = Liste der zum Vertrieb von Waffen- und Jagdschrifttum mit Ausnahme von erzählen dem und Erinnerungs-Jagdschrifttum bis zum La denpreis von RM 12.— zugelassenen Waffenhand lungen und Büchsenmacher; Nr. F 9/ = Liste der zum Vertrieb von Anleitun gen für den Mal- und Zeichenunterricht zugelasse nen Fachgeschäfte. Nr. 14, Dienstag, den 20. Januar 1942 13
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