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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 20.01.1942
- Strukturtyp
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- 1942-01-20
- Erscheinungsdatum
- 20.01.1942
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- Deutsch
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4. Mitglieder der Wirtschaftsgruppe Groß-, Ein- und Aus fuhrhandel und der Wirtschaftsgruppe Gemeinschaftsein kauf, die zum Großhandel mit bestimmten Buchgruppen zu gelassen sind: a) LGr b) das gleiche, aber nur zum Großhandel mit Volksschulbü chern berechtigt: LGr. Vs c) das gleiche, aber nur zum Großhandel mit Schrifttum bis zum Verkaufspreis von RM —.50 berechtigt: LGr. Gs d) das gleiche, aber zum Großhandel mit Volksschulbüchern und Schrifttum bis zum Verkaufspreis von RM —.50 zu gelassen: LGr. Vs. Gs 5. Mitglieder einer anderen Einzelkammer als der Reichs schrifttumskammer, die a) nur zum Einzelhandel mit Volksschulbüchern zugelassen sind: MK. Vs b) nur zum Einzelhandel mit Schrifttum bis zum Verkaufs preis von RM —.50: MK. Gs c) nur zum Einzelhandel mit Volksschulbüchern und Schrifttum bis zum Verkaufspreis von RM —.50 zuge lassen: MK. Vs. Gs 6. Mitglieder einer anderen Einzelkammer als der Reichs schrifttumskammer, die zum Großhandel: a) nur mit Volksschulbüchern zugelassen sind: MK. Zwh. Vs b) nur mit Schrifttum bis zum Verkaufspreis von RM —.50 zugelassen sind: MK. Zwh. Gs c) nur mit Volksschulbüchern und Schrifttum bis zum Ver kaufspreis von RM —.50 zugelassen sind: MK. Zwh. Vs. Gs 7. Mitglieder der Wirtschaftsgruppe Einzelhandel, die zum Einzelhandel: a) nur mitVolksschulbüchern zugelassen sind: NB. Vs b) nur mit Schrifttum bis zum Verkaufspreis von RM —.50 zugelassen sind: NB. Gs c) nur mit Volksschulbüchern und Schrifttum bis zum Ver kaufspreis von RM —.50 zugelassen sind: NB. Vs. Gs 8. Sonstige Personen, die zum Einzelhandel mit bestimmten Buchgattungen zugelassen sind: III A 2 9. Personen, die zum nebenberuflichen Buchverleih zugelassen sind: a) StL Nebenberufliche Buchverleiher, deren hauptsächliche Wirt schaftsinteressen außerhalb des Buchhandels liegen. Es han delt sich bei diesen fast ausschließlich um Mitglieder der Wirtschaftsgruppe Einzelhandel; b) LL (1—3000) Selbständige Buchhändler und daher Mitglieder über Fach schaft I oder II der Reichsschrifttumskammer — Gruppe Buchhandel; c) LL 3001— Nebenberufliche Buchverleiher, die einer anderen Einzel- kammfer der RKK. als Mitglieder angehören. Die unter 3 bis 9 angeführten Kennzeichen enthalten an Stelle der Punkte Ziffern, die das Geschäftszeichen der Abt. III der Reichsschrifttumskammer sind. Bei 4a und bei 8 ist darauf zu achten, daß hinter diesem Geschäftszeichen die zum Vertrieb genehmigte Buchgattung mit angegeben ist. 10. Personen, die wegen geringfügiger, nebenberuflicher Tätig keit als Verleger (auch Selbstverleger) gemäß § 9 der Ersten Durchführungsverordnung zum Reichskulturkammergesetj von der Mitgliedschaft befreit sind, geben das in der betr. Entscheidung des Präsidenten der Reichsschrifttumskammer jeweils vorgeschriebene Kennzeichen an, z. B. „Befr. 12345“. Diese gelten nicht als Angehörige des Buchhandels. » Bctr.: Betreuung der einberufenen Buchhändler Bei der Reichsschrifttumskammer — Gruppe Buchhandel —- Referat III C (Betreuung der einberufenen Buchhändler) sind in letzter Zeit wieder verschiedene Wünsche von Berufskameraden von der Front eingegangen, die leider nicht ohne weiteres erfüllt werden konnten. Aus diesem Grunde werden an dieser Stelle von Zeit zu Zeit vorliegende Wünsche bekanntgegeben. Kenn-Mr. 53 308: „Ich bitte, für mich nachzusehen, ob es nicht eine kleine Abhandlung über die Baukunst im Vorkriegs rußland und im sowjetischen Rußland gibt — eine Art Tornister schrift; gegebenenfalls auch eine Broschüre über die Ukraine.“ Kenn-Mr. 43 008: „Kann ich vielleicht leihweise eine Bro schüre o. ä. zu einem Vortrag „Rußland, geschichtlich betrachtet“ zur Verfügung gestellt erhalten?“ Zuschriften werden an die Reichsschrifttumskammer, Abtei lung III (Buchhandel) — Referat III C —, Leipzig C 1, Hospital- straße 11, erbeten. * Betr.: Vertrauliche Mitteilungen für die Fachschaft Handel Vor kurzem wurden die Vertraulichen Mitteilungen Nr. 62 bis 100 verschickt. Die in die Fachschaft Handel eingewiesenen Mitglieder der Reichsschrifttumskammer und Mitglieder einer anderen Einzelkammer, die in der Fachschaft Handel listen mäßig geführt werden, jedoch diese Folge der Vertraulichen Mitteilungen nicht erhalten haben, werden aufgefordert, sich umgehend mit der Reichsschrifttumskammer Abt. III (Buch handel), Leipzig G 1, Hospitalstraße 11, in Verbindung zu setjen. Es wird darauf aufmerksam gemacht, daß die in der Fach schaft Handel geführten Personen sich im Falle von Verstößen nicht darauf berufen können, die Vertraulichen Mitteilungen nicht erhalten zu haben. Bekanntmachung d. Geschäftsstelle d. Börsenvereins Der Schrifttumsbeauftragte des Chefs der Zivilverwaltung Luxemburg hat auf Grund der ihm durch Verordnung vom 10. Februar 1941 übertragenen Vollmacht im Bereich des Chefs der Zivilverwaltung in Luxemburg als Vollbuchhändler bzw. Buchverkaufsstellen folgende Firmen zugelassen: 1. Vollbuchhandlungen Diekirch: Printj-Schlier, Karl, Waffenplatj 7; Tippmann, Olga, Großstr. 35. Esch-Alzig: Wiroth, Josef, Hermann-Göring-Str. 49. Ettelbrück: Müller-Molling, Matthias, Adolf-Hitler-Str. Luxemburg: Bruck, P., Großgasse 50; Buchhandlung P. Ernster, Auf d. Graben 29; Hausemer, Dr. Robert, Paradeplatj 1; Rüttgers, Aloys, Großbuchhandlung u. Zeit schriftenvertrieb, Straßburger Str. 24; Schneider, Frau Ketty, Baumbuschstr. 10 a; Schneider, Putty, Philippstr. 1; Schummer, J., Wilhelmplatj 5; Verlagsanstalt „Moselland“ G. m. b. H., Abtlg. Buchhandlung „Das gute Buch“, Adolf-Hitler-Straße 20; Wilwers, Jos., Großstr. 68. Ulflingen: Zoenen-Richartj, Mathias, Großstr. 14 Nr. 14, Dienstag, den 20. Januar 1942
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