Suche löschen...
Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 20.01.1942
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1942-01-20
- Erscheinungsdatum
- 20.01.1942
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19420120
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-194201205
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-19420120
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1942
- Monat1942-01
- Tag1942-01-20
- Monat1942-01
- Jahr1942
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
2. Buchverkaufsstellen Diekirdi: Damann, Nicolas; Bourscheid. Differdingen: Hausemer, E., Marktstr. 17; Peschon; Raele. Düdelingen: Ney-Tourneur, Handelsstr.; Gerhard Willems, Stadthausstr. 25. Echternach: Burg, A., Auf dem Markt; Klüsserat. Esch-Alzig: Biver, Franz, Luxemburger Str. 2; Jung, Josef (Freju), Brillstr. 53; Koetj, Johann, Beleserstr. 18; Kremer-Müller, Brillstr. 56; Krips, Theod., Adolf-Hitler-Str. 70; Reiland-Juncker, Eduard, Hermann-Göring- Straße 36. Ettelbriick: Kesseler & Fils, P. Grevenmacher: Wildanger-Thekes, Th. Luxemburg: Bauler, Adolf-Hitler-Straße; Dächert, Fiermann, Adolf-Hitler-Straße 15; Hoffmann, Großgasse 74 (bis zum 31.12.42); Knepper, Franz, Bonneweger-Str. (nur bis zum 1. 4. 1942); Kreins, Großgasse; Lenners-Reuter, Emil, Auf dem Kraut- markt 12; Linster, Alois, Glesenerstr. 28; Spierckel, Adolf-Hitler-Str. 38; Worre-Mertens, P., Pasteurstr. 31. Mersch: Krips, Am Bahnhof. Redingen: Thillen. Schiff lingen: Deckenbrunner, Klappstr. 3; Vianden: Grün. Wilz: Weber, Alois; Karlshausen, Malwine. Die Bestellzettel aus Luxemburg werden nicht mehr, wie in den Vertraulichen Mitteilungen für die Fachschaft Verlag Nr. 98—115 vom 9. August 1941 und für die Fachschaft Handel Nr. 48—61 vom 23. August 1941 erwähnt, mit dem Prüfungs vermerk des Schrifttumsbeauftragten in Luxemburg versehen. Es dürfen jedoch nur die zugelassenen Firmen beliefert werden. Buchverkaufsstellen erhalten auf Grund des § 5 b der Buch händlerischen Verkehrsordnung nur einen um 5% gegenüber dem normalen Buchhändlerrabatt verkürzten Rabatt. Leipzig, den 20. Januar 1942 gez.: Dr. hieß Mitteilung der Geschäftsstelle des Börsenvereins Betr.: Bezahlung von Forderungen im Verkehr zwischen Mitglie dern der BAG. Es ist bereits wiederholt darauf hingewiesen worden, daß Verlagsfirmen, die der BAG. angehören, Rechnungsbeträge für die der BAG. angehörenden Sortimenter ohne begründeten An laß bar in Leipzig erheben lassen oder in sonstiger Weise unter Ausschaltung der BAG. Zahlung verlangen. Wir machen noch mals darauf aufmerksam, daß nach § 30 der Buchhändlerischen Verkehrsordnung zwischen BAG.-Mitgliedern der Abrechnungs verkehr durch die Abrechnungsgenossenschaft Deutscher Buch händler als die Regel gilt. Zahlung nach Empfang, Nachnahme über den Kommissionär oder durch die Post dürfen im Verkehr der BAG.-Mitglieder untereinander nur nach Vereinbarung stattfinden. Auch § 1 der Geschäftsordnung der BAG. spricht die Erwartung aus, daß dem Zwecke der Genossenschaft ent sprechend Zahlungsausgleich lediglich durch BAG. erfolgt, ins besondere daß zwischen den Genossen von Postnachnahmesen dungen, Barpaketen oder Forderung nach Vorauszahlung Ab stand genommen wird. Gerade in der jetjigen Zeit muß im In teresse der Vereinfachung des Verkehrs die Beachtung dieser Vorschrift gefordert werden. Leipzig, am 16. Januar 1942 gez.: Dr. Heß # Betr.: Angabe des Druckjahres (Wiederholt aus dem Börsenblatt Nr. 195 vom 23. 8. 1938) Es besteht Veranlassung, auf die Bekanntmachung des Lei ters des Deutschen Buchhandels und des Präsidenten der Reichs schrifttumskammer vom 19. 2. 1938 und 23. 8. 1938 über die Notwendigkeit genauer bibliographischer Angaben hinzuweisen. Nachstehend wiederholen wir den Text dieser Bekanntmachung: „Die Reichskulturkammergese^gebung hat alle an der deutschen'Kultur Schaffenden zu einer Berufskameradschaft zu sammengefügt. Die Berufskameradschaft ist eine Verpflichtung für jeden einzelnen, die den Kameraden gegenseitig das Le ben erleichtern soll. Sie machen Ihren Kameraden aus dem Büchereiwesen die Arbeit unnötig schwer, wenn Sie nicht in Ihren Verlagswerken 1. den Vornamen des Verfassers voll ausgeschrieben auf dem Titelblatt angeben, 2. das Erscheinungsjahr entweder auf dem Titelblatt oder dessen Rückseite bei dem Druck- oder Copyrightvermerk einsetjen, 3. bei Übersetzungen aus einer Fremdsprache den Original titel entweder auf dem Titelblatt oder dessen Rückseite eindrucken lassen, 4. entweder auf dem Titelblatt oder dessen Rückseite an geben. daß das Buch schon einmal im Jahre ... unter dem Titel . . . erschienen ist. (Im allgemeinen dürfen Titeländerungen überhaupt unerwünscht sein.) Bitte erziehen Sie sich gegenseitig, daß diese gewiß nicht übersteigerten Forderungen der Bibliothekare eingehalten wer den. Ich möchte wirklich nicht wegen einiger Außenseiter eine Anordnung mit Strafbestimmungen erlassen. gez. Baur 1 Prof, Dr. G. Menz Zur Wirtschaftslage Wirtschaftspolitische Neujahrsbetrachtungen — Papier-Großraum-Wirtschaft — Internationale Produktionsstatistik Die wirtschaftspolitischen Neujahrsbetrachtungen der deut schen Presse stellen mit .Stolz und Befriedigung fest, daß'auch 1941 die Leistungen den Erwartungen entsprochen haben und daß man mit voller Zuversicht in das Jahr 1942 eintreten konnte. Allerdings weisen sie auch darauf hin, daß die Auf gaben eher größer als geringer geworden sind und daß alle Kräfte zusammengefaßt werden müssen, um das Ziel zu er reichen. Eine weitere Schrumpfung der Verbrauchsgütererzeu gung wird sich dabei nicht vermeiden lassen. Damit bleibt also auch das Problem der Kaufkraftmeisterung bestehen. Hinter allem erhebt sich aber beherrschend die grundsätzliche Aufgabe, die optimale Synthese zwischen staatlicher Lenkung und priva ter Unternehmerinitiative zu finden. Die erforderlichen Lei stungen durch Strafen erzwingen zu wollen, würde deutscher Auffassung nicht entsprechen. Der persönliche Leistungswille, der dann auch den Erfolg für sich in Anspruch nehmen darf, bleibt für uns das Entscheidende. Wenn sich auch der deutsche Unternehmer verständlicherweise nicht einfach verwalten las sen will, so folgt daraus doch nur die Verantwortung, daß er sich mit all seinem Können in die von der Politik geführte verpflichtete Wirtschaft eingliedert und dafür sorgt, daß die Zukunft der Volksgemeinschaft auch auf wirtschaftlichem Ge- Nr. 14, Dienstag, den 20. Januar 1942 15
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder