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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 06.02.1893
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1893-02-06
- Erscheinungsdatum
- 06.02.1893
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Saxonica
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- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-18930206
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gezwungen! Cirkulare werden bei der Hochflut dieser fliegenden Blätter, die jedes Zettelpaket bringt, kaum noch beachtet: eS kann schon als ein hübscher Erfolg gelten, wenn auf 2500 Rundschreiben 200 ä cond.-Be- stellungen eingeben Mit den Anzeigen im Börsenblatt ist es ähnlich. Eine große auffallende Annonce, zweimal wiederholt, bringt, wenn es gut geht, auch noch 300 Bestellungen. Soll sich der Verleger nnn mit diesen 500 a cond.-Bestellungen begnügen, von denen er vielleicht eine größere Anzahl nicht effektuieren kann, da die Besteller nicht kreditwürdig sind? Ein Thor, wer das thäte! Er schnitte ja in sein eigenes Fleisch. Denn 400 andere Firmen, die nicht bestellt haben, werden auf Grund ihres früheren Absatzes die Novitäten verkaufen können. Soll er seine Bücher als Makulatur auf Lager behalten? -Der Mann muß hinaus ins feindliche Leben» — die Novitäten erst recht, und Kopf und Kragen kann es ja nicht kosten. Einige Sortimenter sind nnn über so schnöde Eigenmächtigkeit des Verlegers äußerst erbost und schreiben einen langen und wenig höflichen Brief, in dem sie sich unverlangte Sendungen strengstens verbitten. Andere sind praktischer: sie schelten nicht, sondern schaffen sich dadurch eine Einnahmequelle, daß sie Spesen «für ihre Mühwaltung« bei der Re mission erheben. Ich habe mich über derartige Betätigungen kurzsichtiger Kollegen nie aufgeregt, sondern den werten Herren nur mitgeteilt, daß ich ihnen fürderhin nur noch mit 20^ gegen bar liefere, da ich sie nicht für Vollbnchhändler ansähe, sondern als Bücherhändler betrachtete, die ein Buch verschreiben, das in ihrem Laden verlangt wird. Damit war dann die Sache gut, und mancher Spesen-Nachnehmer ist mir schon ins Garn gegangen. Kürzlich sind mir jedoch ein Par Fälle vorgekommen, die angenagelt werden müssen. Eine Pariser Firma berechnete 50^ des Fakturenbe trages an Spesen und erklärte kurzweg die ganze Sendung für ihr Eigen tum. als diese unbescheidene Forderung nicht zugebilligt wurde. Beschei dener war eine Firma in Mainz, die sich mit 28'/,o/„ des Faktnrenbe- trages »begnügte». Es fragt sich, ob man einen solchen Fall nicht einmal aus prinzipiellen Gründen gerichtlich zum Austrag bringen sollte, damit der Eifer anderer Virtuosen in der Spesen-Nachnahme etwas abgekühlt wird. Die Objekte sind ja freilich sehr gering; aber es dürfte für den Sortimenter doch eine bittere Pille sein, wenn er nachher die Doktorrechnungen des Gerichts und der Advokaten bezahlen müßte. Ein Verleger. ^ Eine Fraise über den bharakter des Ladenpreises. Der Verleger einer für weite Kreise geeigneten Broschüre liefert an einen Privaten, dem an der Verbreitung dieser Broschüre gelegen ist, auf dessen Bestellung hin mehrere Hundert Exemplare. Der Verleger dieser Broschüre weiß nicht, ob der Private diese Exemplare gratis oder unter Anrechnung eines Preises zur Verteilung bringt. Trifft der letztere Fall zu. so meint der Verleger, daß er dem erwähnten Privatmann eine Vorschrift hinsichtlich des Verkaufspreises nickt machen könne. Wir unserseits halten diese Auffassung mit der bnchhändlerischen über den Ladenpreis für unvereinbar und wären für eine Beurteilung dieser Angelegenheit vom juristischen Standpunkt aus dankbar. x. Antwortender Redaktion. — Indem wir den obigen Fall der Beurteilung sachverständiger Leser übergeben, geben mir, hierzu aufge fordert, - gern auch? unserer eigenen Meinung Ausdruck. Nach unserer Ansicht wird die Privatperson durch Weiterverkauf der Broschüre zum Wiederverkäufer und würde somit den Ladenpreis einzuhallen haben. Natürlich wird der Verleger bei etwa schon geschehener vorbehalt loser Lieferung den Privatabnehmer nicht nachträglich dazu anhalten können, doch würde er dem Buchhandel gegenüber die Verantwortung nicht ablehnen können. Die Verschenknng seitens der Privat person würde dem Sortimentsbuchhandel materiell allerdings noch ernstlicheren Eintrag thnn; aber das Prinzip des Ladenpreises würde durch sic nickt beeinträchtigt werden. — Der in § 3. Absatz 5b der Satzungen des Börsenvereins vorgesehene Fall kann hier nicht zutreffen. Nach dieser Bestimmung ist es Verlegern in Ausnahmefällen gestattet, größere Partieen eines Werkes ihres Verlages an Behörden, Institute, Ge sellschaften und dergleichen zu besonders ermäßigtem Preise abzugeben, und wir müssen dieser Bestimmung den Sinn unterlegen, daß es inner halb dieser »Behörden, Institute. Gesellschaften und dergleichen- gestattet sein soll, auch das einzelne Werk zu dem ermäßigten Preise weiter- zuverkausen. Bei einem Privatmanne. der den Weiterverkauf ohne diese Ans einem Ankianar-Katalois. Im Katalog XVIl der Firma Volckmann k Jerosch in Rostock ist unter Nr. 61 zu lesen: »Reformation der Etat Franckenfort am Meine nnn» 1506. Meintz. Ioh. Scköffer. 1506. kl. Fol. m Titelholzschnitt. 60 „F. Aeußerst seltene erste Ausg. d. Frankfurter Stadlrechts. D. sckarsbcschnitt. Titel u. Druckdaiirung am Schluffe unterlegt, am Holzschnitt scolorirt) fehlt ein kleines Stück. Sonst wohlerhaltenes breitrandiges Expl. Baer L Co.. Frankfurt.» 120 .-k. Wir wollen nicht die oft gerügte Unsitte wieder zur Sprache bringen, Preise fremder Kataloge in solcher Weise mit Namensnennung zu citieren. Es sei nur gestattet, an diesem Falle, den wir aus vielen herausgreifen, zu zeigen, in welcher Weise citiert wird. Das Exemplar, das wir zu 120 ./k angezeigt, ist fehlerlos, während das hier angezeigte vorn und hinten verdorben ist und am Holzschnitte ein Stück fehlt. Wenn schon einmal citiert werden muß. so wäre es nur billig, wenn wenigstens ge schrieben würde: «Baer L Co. Fehlerloses Exemplar. 120 ^ - Oder sollte der betreffenden Firma nicht bekannt sein, daß der Wert eines alten Buches von seiner Erhaltung abhängt? Frankfurt a. M. Joseph Baer L Co. 3»r fimtaepminq. Im Antiquariat richtet sich der Wert alter Druckwerke (bis ca. Mitte des XVI Jahrhunderts) nach Inhalt, topographischer und illustrativer Ausstattung, Seltenheit und dann erst zuletzt nach der Erhaltung. Wir haben auch nie bemerkt, daß die Firma Joseph Baer ck Co. anders denkt und daß mangelhafte Erhaltung bei derartigen Werken sie vor Normierung anständiger Preise zurückhält. Der schöne Passus vom -Wert nach Erhaltung» ist daher wohl nicht so ernst gemeint. — Nach 1 Angabe der Mängel unserer «verdorbenen» Reformation erscheint auch der fixierte Preis von 60 ^ durchaus in richtigem Verhältnis zu dem Baer'schen, so daß dem Citieren jeder Dolus abgehl, den uns unter zuschieben doch der langen Rede kurzer Sinn war. Für uns ist hiermit die Sache erledigt. Rostock. Volckmann L Jerosch. Anzeigeblatt. Geschäftliche Einrichtungen und Veränderungen. Berlagsbuchh. I. G. Onckcn Nachfolger (Phil. Bickel). s4055) Borgfelde, Mittelweg 98. Zur gcs. Nachricht, daß wir mit der Firma Hermann Risel L Co. in Hagen i. W. soeben einen Kauf abgeschlossen, womit sämtliche von genannter Firma verlegten Schriften von C. H. Spurgcon in unfern Verlag über- gcgangcn sind mit allen hiermit verknüpften Rechten. Wir liefern mit Ausnahme der „Alt- und Neutestamentlichen Bilder" 7/6 gegen bar aus. --- Bo» jetzt ad: Spurgeo». C. 6 „Alttestamentliche Bilder". - 2 Bände. Geb 10 ^ ord., 7 50 Hno. > Spliraeon, C. H., „Neutestamentliche Bilder." i 2 Bde. Geb. 10 ^ ord. 7 50 H no Beide Teile in 12 Heften L 60 H ord., 40 L netto. — „Der Faden für das Labyrinth." Brosch. 1 ^ ord., 67 H netto. — „Der größte Kamps." Brosch. 1 ord., 67 H netto. — „Honig im Munde." Brosch. 50 H ord., 34 H netto. — „Aus dem Tabernakel." Brosch. 1 ^ ord , 67 H netto. — „Die zwei letzten Predigten." Brosch. 40 H ord., 27 H netto. — „Erinnerungen an Stambourne." Brosch. 1 ord., 67 H netto. Wiks- x> x> Mlt Heutigem gestatte ich mir die ergebene Mitteilung zu machen, daß der gesummte Kalender-Verlag des Herrn Felix Bagel*) in Düsseldorf wiederum in meinen Besitz übergegangen ist: die sich ausNcchnnna 1862 ergebenden Saldi pp. verbleiben der Firma Felir Bagel. Ich empfehle bei dieser Gelegenheit den ca. 50 Jahre bestehenden und durch ganz Deutschland verbreiteten Kalenderverlag auch ferner dem freundlichen Interesse der Herren Kollegen im Sortimente und behalte mir seiner Heit weitere Mitteilungen durch Cirkular vor. Hochachtungsvoll Düsseldorf, den 1. Februar 1893. A. Bagel. Wird bestätigt: Felix Bagel. W8*
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