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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 30.09.1930
- Strukturtyp
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- 1930-09-30
- Erscheinungsdatum
- 30.09.1930
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- Deutsch
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Nr. 227 (R. 117). Leipzig, Dienstag den 30. September 1930. 97. Jahrgang. Redaktioneller Teil Bekanntmachung der Geschäftsstelle. Betr. Mitglicdsbeitrag. Unter Hinweis nus die Beitrags-Bekanntmachung in Nr. 1 des Börsenblattes vom 2. Januar d. I. fordern wir hiermit die Mitglieder auf, den Mitgliedsbeitrag von 11.25 Mark siir das vierte Vierteljahr 1930 (Okt.—Dez.) auf Postscheckkonto Leipzig 13 463 spätestens bis zum 2 5. Oktober1930 zu überweisen. Bei den Zahlungen bitten wir anzugeben: Betr. LI. L. IV. Vierteljahr. Soweit Zahlung durch Kommissionär oder über die BAG in Frage kommt, wird die Einziehung der Beiträge auf diesem Wege erfolgen. Wir bitten, durch baldige direkte Zahlung oder rechtzeitige Anweisung des Kommissionärs zur Abkürzung des Inkassover fahrens beizutragen. Leipzig, den 29. September 1936. vr. Heß. Unterstützungs-DereinDeutfcherBuchhändler und Duchhandlungs-Gehülfen. Anläßlich seiner diesjährigen Hauptversammlung veranstal tete der Württembergische Buchhändler-Verein (E. V.) wiederum eine Sammlung für Unterstützungsbedürftige mit dem erfreulichen Ergebnis, daß dem Unterstützungs-Verein Rm. 400.— überwiesen werden konnten. Wir danken dem Württembergischen Buchhändler-Verein auch an dieser Stelle wärmstens für diese willkommene Zu wendung zugunsten der Bedürftigen unseres Standes. Berlin, den 27. September 1930. Der Vorstand des Unterstützungs-Vereins Deutscher Buchhändler und Buchhandlungs-Gehiilsen. MaxPaschke. Max Schotte. Reinhold Bor stell. Friedrich Feddersen. Dr. Erich Berger. Krankenkaffe Deutscher Duchhandlungsgehilfen. Ersatzkassc Leipzig. Die 17. ordentliche Hauptversammlung findet am Sonntag, dem^. November >930, vormittags IO Uhr, im »Deutschen Buch händlerhaus- zu Leipzig, Hospitalstr. I I, Eingang Portal I, statt, wozu wir unsere Mitglieder ergebenst einladen. Als Ausweis dient den Mitgliedern die Beitragsquittustg für Oktober 1930. Das Stimmrecht kann durch Bevollmächtigte ausgeübt werden, die selbst stimmberechtigte Kassenmitglieder sind, doch dürfen einem Mitglieds nicht mehr als vier Voll machten übertragen werden. Die Übertragung der Vollmachten, die in Verwahrung der Kasse übergehen, hat schriftlich zu er folgen. Anträge von Mitgliedern müssen, um auf die Tages ordnung gesetzt zu werden, spätestens zwei Wochen vor der Haupt versammlung beim Vorstand mit der Begründung eingereicht werden und von mindestens zwanzig Mitgliedern unterschrieben sein. Die vollständige Tagesordnung wird noch rechtzeitig be kanntgegeben werden. Leipzig, den 24. September 1930. Der Vorstand: Paul Schuffenhauer, 1. Vorsitzender. Otto Krüger, Geschäftsführer. Ablieferungspflicht für Dissertationen. Von Theodor Marcus. Im Bbl. Nr. 169 vom 24. Juli 1930 hat Herr Or. Hans Praescnt über den 26. Deutschen Bibliothekar-Tag in Lübeck be richtet. In diesem Bericht weist er aus die Ausführungen von Herrn Bibliotheksdirektor vr. Glauning über die Ablieferung der Pflichtexemplare von Dissertationen hin und kommt zu dem Ergebnis, daß vom Standpunkt des Bibliothekars aus als Min destzahl 150 Pflichtstücke erforderlich sind, um den Austausch ord nungsgemäß durchzusühren. Herr vr. Glauning scheint weiter gefordert zu haben, daß sich die Erleichterungen für diese Be stimmungen in den engsten Grenzen halten möchten. Er spricht zunächst von Erleichterungen wirtschaftlicher Natur, die uns hier nicht zu beschäftigen brauchen. Er fordert ferner, daß die Erleich terungen nur dann eintreten sollten, wenn der Umfang der Dis sertationen 8 Bogen übersteigt. Er will die Pflichtstücke in Aus nahmefällen auf 30 herabgesetzt wissen. Scharf wendet er sich dann gegen die sogenannten Teildrucke, weil er hierin eine nutz lose Belastung der Bibliotheksarbeit durch Leerlauf sieht, da die Teildrucke niemandem etwas nützen. Soweit die Ausführungen Or. Glauning nach dem Bericht von Herrn vr. Praesent. Vom Standpunkt des wissenschaftlichen Monographien-Ver- legers wird man auf diese Ausführungen von Bibliothekarsfeite eine Reihe von Einwendungen erheben können. Zunächst sei zu gegeben, daß Bibliothekare und Verleger im Punkte des Teil- druckes völlig übereinstimmen. Die letzten Jahre haben aber doch gezeigt, daß gerade die Erleichterungen, die Herr vr. Glauning vermeiden will, für die Wissenschaft und auch für das Fort bestehen einzelner Zeitschriftenfolgen von großer Bedeutung sind. Es braucht ja hier nicht erst die Frage erörtert zu werden, ob der wissenschaftliche Verleger es begrüßt, wenn ihm die Herausgeber mit guten Dissertationen kommen. Der wissenschaftliche Betrieb aber würde meiner Überzeugung nach schwer darunter leiden, wenn man diese Erleichterungen aufhebt und wenn man das zur Norm macht, was Herr vr. Glauning will. Der fleißige, den Durchschnitt überragende Doktorand würde bestraft wer den, und wir würden erleben, daß die wissenschaftliche Auslese verkümmert. Der wissenschaftliche Verleger weiß ja zur Genüge, daß es zum Betrieb der Wissenschaft gehört, daß eine Reihe von Werken nur in 200 bis maximal 500 Exemplaren gedruckt und abgesetzt werden kann. Diese Arbeiten sind oft aus Doktor- Dissertationen entstanden. Der betreffende Universitäts- Pro fessor kann überhaupt seine Schüler nur dazu gewinnen, sich an die oft jahrelang dauernden Untersuchungen heranzumachen, 941
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