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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 30.09.1930
- Strukturtyp
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- 1930-09-30
- Erscheinungsdatum
- 30.09.1930
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- Deutsch
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327, Ä>. September 1930. Redaktioneller Teil. Börsenblatt f. d-Dtschn. Buchhandel. wenn er ihnen wenigstens in Aussicht stellen kann, daß die Ar beit, die ja dann den Rahmen der Dissertation weit überschreitet, in einer von ihm herausgegebenen Serie erscheint. Die Erschwe rungen, die sich derartigen Arbeiten nach der wirtschaftlichen Seile hin heute in den Weg stellen, sind groß genug. Die Not- gemeinschckft, oder wie sie heute heißt, die Deutsche Gemeinschaft zur Erhaltung und Förderung der Forschung, unterstützt diese Arbeiten nicht und es ist für den wissenschaftlichen Verleger nicht leicht, eine Form zu finden, daß derartige Arbeiten das Licht der Welt erblicken. Würde man aber, so will mir scheinen, den Ausführungen von Herrn llr. Glauning folgen und will man durch irgend welche Beschlüsse die bestehenden Bestimmungen enger fassen, so muß dies zu einer Verödung führen. Man wird mir entgegnen können, daß wir Verleger und auch die Buch- Sortimenter es nur begrüßen könnten, wenn die Produktion zurückgeht. Ich fürchte, daß hier das Ausleseprinzip von einer völlig falschen Seite betrachtet wird. Es kann nicht unsere Aus gabe sein, neue Menschen nicht zu Worte kommen zu lassen. Unsere Aufgabe ist es vielmehr, zu verhindern, daß über einen Gegenstand 10 Menschen 10 in den Grundzügen fast gleiche Bücher veröffentlichen. Wir dürfen den Auslese-Apparat, den die Wissenschaft braucht, nicht in dieser Weise beschneiden wollen. Daß der Bibliothekar so denkt, ist sein gutes Recht. In unserer heutigen Zeit, wo ihm sein Etat gekürzt wird, möchte er seine Anschaffungsmittel von einer Gattung Bücher befreien, die er sonst kaufen muß. Es erscheint mir richtiger, wenn Bibliothekar und Verleger sich zusammentun und darauf Hinweisen, daß auch in wirtschaftlich so ernsten Zeiten wie der heutigen eine Kürzung der Bibliotheken-Etats das falscheste ist, was geschehen kann. Die Ausgaben hierfür spielen bei den Milliarden-Etats des Reichs, der Länder und auch der Städte eine so untergeordnete Rolle, daß ihre Erhaltung dringende Pflicht der Behörden wäre. Geht das Einkommen des einzelnen zurück, so muß die öffentliche Bibliothek Ausgaben übernehmen, die sonst der einzelne von sich aus geleistet hätte. Man operiert gern mit dem Spar-Diktator, der gleichmäßig bei allen Etats 10, 20 und mehr Prozent mit starker Hand obstreich!. Wenn ein Einzelbetrieb zu sanieren ist, so kann man ja doch auch nicht »mit starker Hand« das Hand- lungsspesen-Konto um einen Prozentsatz herabsetzen, man muß vielmehr bei jedem einzelnen Posten fragen, wie weit eine Herab setzung möglich ist. Die Ersparnisse, die heute bei den Kultur- Etats gemacht werden, sind an den Endsummen der Etats ge messen Pfennigbeträge. Herr Professor Haber hat jüngst erst in der Presse den Nachweis gebracht, daß derartige Streichungen aber auch unrationell sind. Wenn nämlich der öffentlichen Bibliothek oder dem öffentlichen Institut die Fortführung der Forschungs tätigkeit unterbunden wird, so bedeutet dies nicht eine Ersparnis, sondern eine unrationelle Ausgabe. Man hat 10 oder 20?S er spart, muß aber 80?S weiter ausgeben und erreicht im Nutz effekt für diese 80°/» nur, daß das Institut, die Forschungsstätte, die Bibliothek bestehen bleibt. Mit anderen Worten, ein so ge nauer Kenner wie Professor Haber steht auf dem Standpunkt, daß der Zweck all dieser Institute und Bibliotheken von der Be willigung des letzten Fünftels der Etatsmittel abhängt. Sehr lehrreich sind die Zahlen, die Gerhard Schönselder zu diesen Fragen hier an dieser Stelle in verschiedenen Artikeln veröffent licht hat. Die sächlichen Ausgaben der Bibliotheken lassen ja den Anschaffungs-Etat sowieso schon in einem äußerst ungünstigen Verhältnis erscheinen. Es wäre Pflicht jedes einzelnen von uns, in seiner Stadt immer und immer wieder darauf hinzuweisen, wie unrationell gerade Streichungen am Kultur-Etat sind, die lediglich den Bücheranschafsungs-Etat betreffen, nie aber auch Hand in Hand mit einer Milderung der Personalausgaben gehen. Man verkenne doch nicht, daß gerade diese Literatur, die unter die Ablieferungspflicht fallen soll, zu einem Großteil ins Ausland geht. Wäre der Verleger nur auf den inneren deutschen Markt angewiesen, so würde er überhaupt nicht an die Ver öffentlichung dieser Publikationen denken können. Nur durch die Reichhaltigkeit der deutschen Produktion ist es uns ja möglich, immer noch einen relativ beträchtlichen Prozentsatz unseres Um- 942 satzcs im Ausland abzusetzen. Es ist mir bekannt, daß man gegen diese meine Ausführungen auch von Verlegerseite wichtige Einwendungen machen kann. Man kann nämlich darauf Hin weisen, daß diese Art der Publikation das Verlagsprogramm mehr belastet wie entlastet, daß die zu geringe Auslage wie auch die lange Dauer der Umschlagszeit diese Unternehmungen zu unlukrativ gestaltet und daß daher dem Verleger gedient wäre, wenn er von dieser Art der Veröffentlichungen befreit würde. Inwieweit der einzelne Verleger diesen wirklichen Gesichts punkten folgen will, steht hier nicht zur Debatte. Wenn hier im Börsenblatt aber die Forderung der Bibliothekare veröffentlicht wird, so muß meiner Überzeugung nach auch die gegenteilige An sicht vertreten werden können; es muß den Herren Bibliothe karen gezeigt werden, daß man auch in diesem Falle die Dinge anders betrachten kann. So bitte ich denn, die vorliegenden Ausführungen lediglich dahin auslegen zu wollen, daß es mir wesentlich erschien, auf die Gefahr hinzuweisen, die in der Be folgung der Glauningschen Vorschläge sich für die deutschen Universitäten und in gewisser Hinsicht auch für den deutschen wissenschaftlichen Verleger ergibt. Die Universitäten befinden sich, wie wir alle wissen, in dem schweren Kamps, ob sie heute noch Universität oder schon College geworden sind. Die konse quente Befolgung der Glauningschen Vorschläge wird sie noch stärker nach der College-Seite hin abdrängen. An das muß man denken, wenn man die Ausführungen des Herrn vr. Glauning sich vor Augen hält. Aus diesem Grunde erschien es mir richtig, diese Gedankengänge zu veröffentlichen. IVO 3ahre Bons Buchhandlung und Anti quariat in Königsberg. Die in hohem Ansehen stehende Firma wurde am 1. Oktober 1830 von Jean Henri Bon gegründet. Dieser gab am 1. August 1830 durch Rundschreiben bekannt, daß er in Königsberg unter eigenem Namen eine Buch- und Musikalienhandlung errichten werde. Bon, der einer französischen Emigrantenfamilie entstammte, war in Hal berstadt geboren, wo sein Vater Goldschmied war. Er hatte in seiner Geburtsstadt bei vr. Heinrich Vogler von 1819 bis 1824 den Buch handel erlernt und war dann je zwei Jahre bei C. Brüggemann in Halberstadt und Ludwig Oehmigke in Berlin als Gehilfe tätig ge wesen. Seine Arbeitgeber stellten ihm beste Zeugnisse aus und rühmten besonders seinen festen Willen und wahren Eifer im Be ruf. Als Bon sich selbständig machte, muß er über reichliche Mittel verfügt haben, denn er ging von Anfang an lebhaft ans Werk und gab auch einige Verlagswerke heraus. Das Buch »v. Kamptz: Die Provinzial-- und statutarischen Rechte in der Preußischen Monarchie 1826—1828« und vor allem den Preuß- und Vetterschen Kinderfreund, den Unzer als Verlagsobjekt abgelehnt hatte, setzte Bon in großen Mengen ab und hatte durch sie für Jahrzehnte eine sichere Ein nahmequelle. Seine finanzielle Lage wurde noch gebessert durch die Heirat mit der Tochter des Fabrikbesitzers Housselle. Trotz starker Behinderung durch eine schwere Lähmung, die ihn schon in jungen Jahren befallen hatte, war Bon eifrig tätig. Auf einen Diener ge stützt ging er täglich vor- und nachmittags von seiner Wohnung nach der Buchhandlung und arbeitete unermüdlich. Das Bon'sche Haus, das sich die tiesreligiöse Richtung der um des Glaubens willen ver triebenen Vorfahren erhielt, war der Mittelpunkt des Königsberger geselligen Lebens. Von seinen Reisen — er lebte ein ganzes Jahr in Italien — brachte er viele neue Anregungen mit, die sich auch in der auf Kunst und schöngeistige Literatur gerichteten Buchhandlung ausdrückten. Bons einziger Sohn, Louis, studierte Jura und Land wirtschaft, machte aber auch das Buchhändlerexamen, um den Verlag des Vaters übernehmen zu können. Am 1. Januar 1845 trennte Bon den Verlag vom Sortiment. Den Verlag betrieb er unter seinem Namen für alleinige Rechnnng bis zu seinem Tode, am 23. März 1866. Danach ging er an seine Witwe und an seinen Sohn über. Da dieser aber hauptsächlich Landwirt war und das von seinem Vater für ihn erworbene Gut Neuhausen bewirtschaftete, wurde das Ver- lagsgeschäft unter Beistand des bekannten Königsberger Buchhändlers Carl Th. Nürmberger weitergeführt, bis es am 2. Januar 1884 an Arnold Hirt in Leipzig kam, doch behielt es den Namen Bon's Ver lag bei. — Unterm 31. Dezember 1923 erlosch die Verlagsfirma, die Bestände gingen in der Firma Ferdinand Hirt in Breslau auf. Im Sortiment hatte I. H. Bon am 1. Januar 1845 Hugo Pfitzer als Teilhaber ausgenommen und von da ab I. H. Bon L Pfitzer, Buch- und Musikalienhandlung firmiert. Pfitzer hatte seine Ausbil-
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