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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 20.09.1930
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1930-09-20
- Erscheinungsdatum
- 20.09.1930
- Sprache
- Deutsch
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- Saxonica
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219, 20. September 1930. Redaktioneller Teil. Börsenblatt f. d. Dtschn Buchhandel. Damals lassen die Dinge freilich auch noch in andrer Hinsicht sehr im argen. Bekanntlich nannte Napoleon I. die Presse zuerst eine Großmacht, freilich nicht eben in freundlichem Sinne. »Eine Zeitung«, sagte er, »kann mehr verderben, als sieben Armee korps auszurichten vermögen«. Gleichwohl ein wahres Wort, aber was war diese Großmacht damals, vor hundert Jahren, was ist sie jetzt? Um das gleich an einem Beispiel zu zeigen, das Napoleon selber angcht: als er am 5. Mai 1821 auf St. Helena starb, dauerte es fünfzig Tage, bis die Kunde davon nach London gelangte, obwohl man dort schon lange mit seinem Ableben rechnete und alle Vor bereitungen getroffen hatte, sie so schnell als möglich zu befördern. Erst am 4. Juli wurde sie an der Themse, am 6. in Paris, am 12. in der »Mainzer Zeitung«, am 13. in Augsburg und in München durch Cottas »Allgemeine Zeitung«, am 14. durch die »Vossische Zeitung« in Berlin bekanntgegeben. In Ansehung dieser langsamen Beförderung einer Meldung von höchstem politischen Interesse wird es kaum verwundern, daß es im Jahre 1717 fast neun Monate dauerte, bis die Nachricht vom Tode des »Groß-Mogols« von Konstantinopel bis in die »Nostocker Zeitung« gelangte. Das war freilich kein direkter Bericht. Fast ausnahmslos druckte ein Blatt aus dem andern ab; so machten »Neueste Nachrichten« gemächlich ihren Weg. Und wie derzeit alles langsam ging, nahmen sich auch gleich die Korrespondenten Zeit, ihre Neuigkeiten an den Manu zu bringen. »Vorgestern, den 17. August, früh um 3 Uhr«, heißt es in einem Berliner Schreiben an die »Hallische Zeitung« vom 19. August 1786, »beschloß Preußens Monarch, Friedrich der Einzige, sein großes, tatenvolles Leben«. Erquicklich berührt demgegenüber, daß im Dezember 1825 der »Schwäbische Merkur«, als ein Kurier in den Stuttgarter Schloß- Hof hineinsprengte, flugs seine Druckerpresse anhielt. So bekam er noch die Meldung vom Tode Kaiser Alexanders und von der Palast revolution in das Blatt. Ein Gegenstück hierzu aus den Anfängen der »Kölnischen Zeitung«. Da rief Frau Markus Dumont durchs Klappfenster in die Druckerei: »Spanien raus, die Schell fische sind da!« Eine politische Meldung mußte einer Anzeige Platz machen. Um die Mitte des vorigen Jahrhunderts aber lagen die Be förderungsverhältnisse bei der Post noch so im argen, daß die »Breslauer Zeitung« 1846 einen Staffettcndienst zwischen Frank furt a. O. und Bunzlau einrichtete, der ihren Berliner Depeschen einen Vorsprung von einem vollen Tage verschaffte. Ebenso, zwei Jahre später, die »Kölnische Zeitung«. Sie unterhielt einen eignen Neiterdienst nach Koblenz, weil die süddeutschen Rheindampfer nur bis dorthin verkehrten, und nach Minden, weil die Bahn von Berlin zunächst nur bis dorthin fuhr. Sie bekam auf diese Weise die Berliner Landtagsberichte sechs Stunden eher als durch die Post, bis diese es ihr nachmachte. Das änderte sich, als um dieselbe Zeit, namentlich von Aachen, wo der Berliner »Draht« zunächst endete — mit London und Paris — die »Taubenpost« zur Beförderung wichtiger Meldungen in Aufnahme kam; dadurch gewann Reuter einen vollen Tag. Und erst recht, als bald danach im deutschen Telegraphenverkchr die ersten Z e i t u n g s d c p e s ch e n zugelassen wurden: am 5. Oktober 1849 erschien die erste politische, am 7. die erste Kursdepesche in der »Kölnischen Zeitung«. Seitdem halten Posten und Zeitungen mit den Zeitereignissen Schritt. Als der Frieden von Versailles vom 20. Januar 1783 unterzeichnet worden war, dauerte es 86 Tage, bis die Nachricht davon in Amerika verbreitet werden konnte. Als sich am 28. Juli 1919 das Gleiche wiederholte, war die Mitteilung, daß der erste deutsche Friedensuuterhändler unterschrieb, in Washington eher, als das letzte Mitglied der deutschen Delegation die Feder absetzte. Im Sommer 1914 zeigte die »Frankfurter Zeitung« auf der Leipziger »Bugra« durch eine Bilderreihe, daß es nur 70 Minuten dauerte, bis, was im Reichstage gesprochen wurde, am Main bei jedem ihrer Kioske im »Blatt« gedruckt gelesen werden konnte. Zehn Jahre später las man in Berlin die Nachricht vom Sturze des Kabinetts Mac Donald schon nach 17 Minuten gedruckt auf allen Straßen, — eher als in London. Der Rundfunk aber macht es jetzt jedem wieder so bequem, wie 1576 Herzog Albrecht von Bayern, der seine Zeitungen »abhörte«, sich vorlesen ließ, und jüngst, im Mai 1930, wurden ganze deutsche Zeitungen durch die Luft, durch Flugpost, in knapp drei Tagen nach Südamerika befördert. Lckriftenprobe der Ottirin Haax-Vruxulin I^eiprix. Hauxt- bunck XVI und 342 Leiten. Xaektra§ 75 Leiten. Haag-Drugulin, ein Name von gutem Klang. Alte verehrungs würdige Tradition hat sich im modernen Geiste gewandelt und fordert mit dieser Schriftenprobe die Beachtung des Verlegers. Die herrlichsten Handsatzschriften, die zweckdienlichsten Setzmaschinenschrif ten repräsentieren sich Seite für Seite in typographisch sorgfältiger Aufmachung. Die Anordnung der Schriftenprobe berührt insofern wohltuend, als auf jeder Seite, frei von schmückender Zutat, ledig lich die Schrift zur Geltung kommt. Mit Vergnügen nimmt man wahr, daß zwischen Handsatz- und Maschinensatzschriften ein Quali tätsunterschied kaum noch besteht. Monotype, Typograph und Jnter- type rücken die Vorzüge ihrer Schriften ins rechte Licht. Dann aber marschiert das Aufgebot der fremdsprachigen Schriften auf: Von Arabisch bis Zend geht es in alphabetischer Reihenfolge. Wenn im Vorwort der Schriftenprobe auf den bewährten Drugulinschen Setzerstamm fiir fremdsprachliche Arbeiten verwiesen wird, so steht gerade auf diesem Gebiete der Offizin Haag-Drugulin Berufsstolz und Berufsfreudigkeit gut an. — Der Nachtrag weiß über manche wertvolle Neuanschaffung zu berichten. Lest ritten prnbe der Lpumersctien stuclidruckerei, ^eiprix. Land duuFZtskeln. Das Spamcr-Haus läßt seiner neuen zweibändigen Haupt schriftenprobe nunmehr einen dritten Band folgen, der die fremd sprachlichen Schriften verzeichnet. Imponierend ist der Reichtum an russischen Schriften, und zwar verzeichnet das Werk außer schönen Handsatzschriften auch Setzmaschiuenschriften in Russisch. Die Wieder einbeziehung der russischen Volkswirtschaft in die Weltwirtschaft erhöht auch den Bedarf an russischen Drucksachen. Die fremdsprach liche Schristenprobe des Spamer-Hauscs kommt deshalb gerade zur rechten Zeit. Auch in Griechisch und Hebräisch verzeichnet der fremd sprachliche Band eine reiche Auswahl guter Schnitte. Die mehrfar bigen Beilagen bringen für die Satz- und Druckausstattung fremd sprachlicher Arbeiten wertvolle Anregungen. Es ist hier sogar ver sucht worden, den neuen typographischen Stil, der sich bei deutschen Druckarbeiten eingebürgert hat, auch fiir das fremdsprachliche Gebiet der Drucksachen zur Anwendung zu bringen. Die Besitzer der beiden Hauptbände werden auch diesen dritten Band gern ihrer Bibliothek einverleiben. Alle drei Bände umfassen dann rund 1500 Seiten; für- wahr ein Goliath unter den Schriftproben deutscher Druckereien! Kleine Mitteilungen Ausverkauf. — Die Firma Hans Wust mann in Augs burg, Steingasse v 58 (Gehweyerhaus) veranstaltet einen Total- Ausverkauf wegen Umstellung ihres Geschäftes in eine Versand- Buchhandlung. Wir weisen darauf hin, daß Nachbezüge gesetzlich unzulässig sind. Urheberrecht in der Türkei. — Der am 27. Mai 1930 Unter zeichnete deutsch-türkische Handelsvertrag tritt am 26. September 1930 in Kraft. Ein Urheberrechtsschutz für Werke deutscher Autoren ist durch Artikel 6 des Handelsvertrags gewährleistet, der lautet: »Um die Rechte der Urheber von Werken der Literatur und Kunst auf ihren Gebieten zu schützen, verpflichten sich die vertrag schließenden Teile, in ihren gegenseitigen Beziehungen die Bestim mungen des internationalen Berner Abkommens vom 9. 9. 1886, revidiert in Berlin am 13. 11. 1908 sowie des Zusatzprotokolls von Bern vom 20. 3. 1914 zur Anwendung zu bringen.« Der Schutz erfährt eine Einschränkung durch Artikel 6 des Schlußprotokolls zum Handelsvertrag: »Die deutsche Regierung erklärt, daß sie während eines Zeit raumes von zwei Jahren die Anwendung der Bestimmung der in Artikel 6 genannten internationalen Abkommen bezüglich des Rech tes der Übersetzung in die türkische Sprache, das jetzt der Türkei Vorbehalten ist, nicht verlangen wird.« Infolge dieses deutscherseits gegebenen Zugeständnisses können deutsche Werke innerhalb zwei Jahren nach Inkrafttreten des Han delsvertrags in die türkische Sprache übersetzt werden. Übersetzungen deutscher Werke in der Türkei in eine andere Sprache sind dagegen unzulässig und können als Nachdruck verfolgt werden. Für die Durchführung von Klagen auf urheberrechtlichem Ge biet wird der Rechtsanwalt Herr Ferid Daut in Istanbul, Turkia Han 27, empfohlen, während mit der Eintreibung kleinerer Forde rungen zweckmäßig die Firma Kosmos in Istanbul, Post Box 455, beauftragt wird. 913
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