8804 218, 19. September 1930. Fertige und Künftig erscheinende Bücher. Börsenblatt f. d. Dtschn Buchhandel. uti6 out 6011116 6so eingsloiifsliev össisllimgsii cmsgsllsfsoi: oik KUkl5r 66 ^bbi>6iikigsii, 2 foobigs Xulisibsilcigsii LmDsiposlS 3.—, füo ^dormsiitsil 2.35 VSL rc«vdic«ci^ 66-ür6bl>6imgeii, Xunsiksilogeii u. Ll<lrreii «, vsiv firfil oik KUkur kllk ai.Uk Unsere tVervnnL cr«ect<t Xsclitrsüe:Nstten sie aalier «Ue oeiien »eite vorrsitük 36 ^bblI6inigsn, 2 forbigs Xunstbsiicigsn ^lvrslposis 61^1 1.6V, für /^bonnsnteii 6^1 1.25 Hs r. nnucxdi/vdidi/^s. veni.^6 / diodicuLtt In Vorbereitung befindet sich und gelangt in Kürze zur Ausgabe: Verordnung Wer dle Wrsorgepfllcht E> vom 13. Februar 1924 einschließlich der für Voraussetzung, Art und Maß der öffentlichen Fürsorge geltenden Reichsgrundsähe und der Rebengesetze sowie der einschlägigen lanvesrechilichen Vorschriften Erläutert von P. A. BlMtb Geh. Regierungsrat, Mitglied des Bundesamts für das Heimatwesen, Beisitzer aus der sozialen Fürsorge im Reichsversorgungsgericht Achte, vermehrte und umgearbeitete Auslage Gebunden in Ganzleinen 22 RM Trotz Vermehrung des Umfanges ijl keine PcelscrMung eingetreten Von diesem eingeführten Kommentar ist nach Ablauf von Jahresfrist wiederum eine neue Auflage nötig geworden. Diese hat im Interesse einer größeren Übersichtlichkeit eine neue Einteilung erfahren. Das Werk ist in drei Teile geteilt: der I. Teil enthält die Fürsorge-Verordnung selbst, der 2. Teil die Reichsgrundsätze über Voraussetzung, Art und Maß der öffentlichen Fürsorge und der S. Teil die Versahrensvorschristen. Die Rechtsprechung des Bundesamtes sowie Schrifttum und Rechtsprechung anderer höchster Ge- richtshöse, ferner das Bayerische Tllrsorg-gcs-h vom 14. Mijr, IS30 und die Thüringische Ausführungsverordnung zur Reichsverordnung über die Sürsorgepflicht vom 20. Tebruar 19Z0 sind berücksichtigt worden. In dieser Vollständigkeit wird die neue Auflage den an der öffentlichen Fürsorge beteiligten «reisen wieder ein zuverlässiger Führer und Ratgeber sein. Interessenten sind die Ministerien, Oderpräsihenten, Regierungspräsidenten, Polizeipräsidenten, Landeshauptmänner, Bezirksämter, Kreisämter, Magistrate, Landbürgermeiftereien, die Wohi- fahrts-, Jugend, und Sesundheitsämter, die TUrsorgeverbände, Wohlfahrtsfchulen usw. Ankündigungen für das Publikum stehen aus Wunsch unberechnet zur Verfügung. Verlas von SvauzVahlenlnVerllttwH