X' 107, 10. Mai 1930. Redaktioneller Teil. Börsenblatt f. d. Dtschn Buchhandel. 4. Prüfung und Genehmigung des Derwaltungsberichts, des Iahresabschlufies und des Haus haltplanes der Deutschen Bücherei. 5. Genehmigung des Haushaltplanes der Deutschen Buchhändler-Lehranstalt in Leipzig. 6 Antrag des Vorstandes, die als Anlage abgedruckten Bestimmungen über die Aufstellung von Buchhändler-Bildnissen und anderen Ehrendenkmälern im Großen Saal des Buch- Händlerhauses zu genehmigen. 7. Antrag der Herren Paul Nitschmann-Berlin, Albert Diederich-Dresden, Egon Freiherr von Berchem-München, Friedrich Alt-Frankfurt/M., Hans Langewiesche-Eberswalde. Die Hauptversammlung des Börsenvereins O.M. 1930 wolle beschließen: Der Vorstand des Börsenvereins wird beauftragt, zwecks Revision der Buchhiindlerischen Verkehrsordnung einen vorbereitenden Ausschuß einzusetzen. Die Arbeiten des vorbereitenden Ausschusses sollen so gefördert werden, daß der Entwurf einer abgeänderten Verkehrs ordnung im Herbst 1930 dem Fachausschuß zur ersten Durchberatung und Oster-Messe 1931 der Hauptversammlung zur Be schlußfassung vorgelegt werden kann. Die für die Hauptversammlung erforderlichen Drucksachen: Eintrittskarten, Ausweiskarten für Stimmvertretung, Stimm zettel für geheime Absümmung und Wahlzettel sind vom Sonnabend, dem 17. Mai ab zu den-im Tagesprogramm angegebenen Zeiten im Ausschußzimmer, Buchhändlerhaus, Portal I, vom Wahlausschuß in Empfang zu nehmen. Den Leipziger Mitgliedern werden die Drucksachen durch die Geschäftsstelle zugesandt. In das Fremdenverzeichnis werden alle diejenigen Mitglieder ausgenommen, welche bis spätestens 8. Mai 1930 mittels des versandten Anmeldezettels der Geschäftsstelle angezeigt haben, daß sie zu den Kantatetagungen selbst in Leipzig anwesend oder durch einen Angestellten vertreten sind und wo sie in Leipzig wohnen werden. Das Fremdenverzeichnis liegt vom Donnerstag dem 15. Mai 1930, vorm. 9 Uhr ab in der Geschäftsstelle zur Aushändigung bereit. Die Mitglieder können bei allen auf der Tagesordnung stehenden Gegenständen mit Ausnahme der Beschlußfassung über Satzungsänderung und Auflösung des Vereins ihre Stimme ans Börsenvereinsmitglieder des zuständigen anerkannten Fach- oder Auslandvereins übertragen. Memand kann mehr als sechs Abwesende vertreten. Die Vollmachten müssen spätestens >am dritten Tage vor der Hauptversammlung bei der Geschäftsstelle eingegangen und durch die Vorstände der Fach- und Auslandvereine beglaubigt sein. Die Wahlhandlung wird in der Hauptversammlung selbst stattfinden. über die festlichen Veranstaltungen Kantate 1930 ging den Mitgliedern ein besonderes Rundschreiben des Festausschusses zu. Leipzig, den 15. April 1930. Oer Gesamtvorstand des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler zu Leipzig. Max Röder Heinrich Boysen vr. Hellmuth von Hase Ernst Reinhardt vr. Friedrich Oldenbourg Rudolf Bayer vr. Gustav Klipper Albert Diederich Anlage. Bestimmungen über die Aufstellung von Buchhändler-Bildnissen und anderen Ehrendenkmälern im Großen Laal des Buchhändlerhauses. Angenommen von der Hauptversammlung des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler zu Leipzig am 8 1- Jedes Mitglied des Börsenvereins hat das Recht, ein Jahr nach dem Tode von Buchhändlern die Aufstellung ihres Bild nisses oder anderer Ehrendenkmäler beim Vorstand zu beantragen. 8 2. Der Vorstand unterbreitet den Antrag dem Ehrungsausschuß zur Beschlußfassung darüber, ob er den Antrag zu dem seinigen machen will. 8 3. Stimmt der Ehrungsausschuß dem Antrag des Mitgliedes mit Zweidrittel-Mehrheit zu, so ist er als Antrag des Ehrungs ausschusses aus die Tagesordnung der nächsten ordentlichen Hauptversammlung zu setzen. Eine Erörterung darüber im Börsenblatt oder in der Hauptversammlung ist unzulässig. 8 4. Wird ein Antrag des Mtgliedes vom Ehrungsausschuß abgelehnt, so kann er erst ein Jahr nach der Ablehnung erneuert werden. 442