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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 21.04.1879
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1879-04-21
- Erscheinungsdatum
- 21.04.1879
- Sprache
- Deutsch
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- Saxonica
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Nichtamtlicher Theil. 1539 SO, 21. April. Gegen die Berechtigung dieses Verfahrens ist an sich kaum etwas einzuwenden. Der Wahlausschuß trat vor Ostern 1878 an die einzelnen Corporationen und Vereine heran, und seine Candidatenliste wurde in der vorjährigen Hauptversammlung mit sehr großer Mehrheit acceptirt. Anders scheint es 1879 zu kommen, wo es sich um die Wahl eines Vorstehers und seines Stellvertreters, sowie um eine Ersatz wahl für den leider so früh verstorbenen bisherigen Schatzmeister handelt. Fassen wir hier nur die Neuwahl des Vorstehers ins Auge, so ist von der vorjährigen Weimarer Conferenz her erinnerlich, daß eine Agitation in Aussicht gestellt wurde, welche womöglich einer gänzlichen Umwandlung des Vorstandes gleichkommen sollte. Daß die in diesem Sinne agitirende Partei kaum auf eine Majorität in der Hauptversammlung rechnen kann, ist nicht zu ver kennen. Leider aber ist in der numerisch offenbar viel größeren Gegenpartei, welche dem Vorstande mehr seinen gegenwärtig ihm innewohnenden Charakter wahren möchte, keine Einigkeit, und so kommt es, daß von letzterer Seite jetzt schon zwei Candidaten auf gestellt werden, die eigentlich beide völlig gleicher Richtung an gehören. Im Ganzen werden also drei Candidaten für das Vor steher-Amt dem Wahlausschüsse präsentirt, und gleichviel, für welchen der drei der Wahlausschuß sich entscheidet, so bleibt es selbstredend jedem Besucher der Cantateversammlung freigestellt, wem er seine Stimme geben will. Auf eine solche Chance hin ist aber das Statut des Börsen vereins nicht eingerichtet. Der von den Wahlen handelnde tz. 19. sagt nichts weiter, als daß die Wahlen zu den Aemtern des Vor standes jederzeit durch Abgabe gestempelter Stimmzettel vor der Hauptversammlung erfolgen; die diesfallsigen besonderen Anord nungen hat der Vorstand zu treffen und bekannt zu machen. Es ist also scheinbar dem Vorstande vollkommen freie Hand gelassen über den Wahlmodus. Das wäre ausreichend, da der Vorstand ohne Zweifel sich dem bei politischen Wahlen allgemein üblichen Wahlmodus an schließen würde. Leider aber bestimmt tz. 20., daß alle Beschlüsse der Hauptversammlung (also auch die Wahlen), insoweit nicht durch das Statut eine bestimmte absolute Stimmenzahl erfordert wird, nach einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder des Börsen vereins gefaßt werden sollen. Da ß. 19. bei den Wahlen keine absolute Stimmenmehrheit vorschreibt, so tritt also auch bei der Wahl des Vorstehers die rela tive Mehrheit in ihr Recht, und wir können es erleben, wenn die Cantateversammlung beispielsweis von 150 Stimmenden besucht wird, daß sich die Stimmen auf jene drei Candidaten möglicherweise wie folgt vertheilen: tl. 52 St., L. 50, 6. 48. Während nun nach Analogie der politischen Wahlen die beiden Candidaten und L. auf die engere Wahl, endlich eventuell auf Looswahl kommen würden, wäre nach tz. 19. Kandidat tl.. in obigem Beispiel mit 52 St. gewählt. Es ist seit dem Bestehen des Börsenvereins wohl das erste Mal, daß überhaupt mehr als ein Candidat für das Amt des Vor stehers in Vorschlag gebracht wird, daß aber gleich drei Candidaten zur Wahl kommen, ist ein Fall, der in grellster Weise die Mißlichkeit des tz. 19. darthut, und es ist unser Börsenverein sicherlich im ganzen Deutschen Reiche und auch wohl weit über dessen Grenzen hinaus zur Zeit der einzige Verein, der seinen Vorstand nicht nach absoluter, sondern nach relativer Stimmenmehrheit wählt. Der gegenwärtige Vorstand kann unseres Erachtens an dieser Mißlichkeit nichts ändern, da im tz. 19. das Erforderniß der abso luten Mehrheit nicht enthalten ist. Ob es aber in der That bei der Wichtigkeit des Amtes dem Ansehen und der Würde des Vorstehers angemessen erscheinen kann, nach obigem immerhin in der Möglichkeit liegenden Beispiele einem College» die höchste Ehrenstelle im Deutschen Buchhandel mit we nigen Stimmen mehr als einem Drittheil der Wählenden zu über tragen, das ist ein Moment, welches doch wohl in Anbetracht der ganz zufälligen Zusammensetzung unserer Hauptversammlungen zu den allerernstesten Bedenken Anlaß geben muß. Hier wäre unbe dingt eine Abänderung des Statuts trotz aller Schwerfälligkeit des damit im Zusammenhänge stehenden Geschäftsganges (vergl. ß. 70. des Statuts) dringend wünschenswerth. Nach einer soeben veröffentlichten Mittheilung (Börsenblatt Nr. 86) lehnt einer der oben erwähnten drei Candidaten seine Kandi datur ab. Das ändert aber an der hier versuchten Darstellung des vorliegenden Dilemmas gar nichts, da selbstverständlich sofort ein neuer Candidat jener Partei aufgestellt werden wird. Ein Beitrag zu den Fragebogen. Die auf Veranlassung der Weimarischen Conferenz ausge sandten Fragebogen betreffend die Schleuderei werden nun Wohl alle beantwortet sein. Ueber das Vorhandensein des Nebels wird wohl eine größere Uebereinstimmung herrschen, als über die Maßregeln zur Be seitigung desselben; eine hervorragende Stelle unter den auf letztere bezüglichen Vorschlägen wird wohl der einnehmen: die Verleger zu Rabattbeschränkung eng egenüb er denSchleu- derern zu veranlassen. Einige Verleger sind ja diesem Wunsche bereits in aner- kennenswerther Weise nachgekommen, aber der Rest ist Schweigen. Selbst solche Verleger, welche recht wohl die Macht besitzen, das Schleudern mit ihrem Verlage zu unterdrücken, Verhalten sich passiv oder gar abwehrend; dieselben lassen sich durch den großen Umsatz einzelner Schleudern imponiren und beachten nicht, daß ihnen durch letztere andererseits eine zahlreiche, leistungsfähige Kundschaft lahm gelegt wird, welche sie zur Verbreitung ihrer Novitäten doch keineswegs entbehren können; denn hiermit be fassen sich die Schleudern nicht, sondern dieselben ernten nur, wo der Provinzialsortimenter (sit vsnia vsrbo) gesäet hat. Eine sehr große Anzahl von Verlegern wird allerdings auch durch die im Verlagshandel so gut wie im Sortimentshandel herrschende große Concurrenz verhindert, derartige Bestimmungen zu treffen, so lange die allseitige Durchführung der Rabatt verminderung gegenüber den Schleuderern nicht vereinbart und auch gehalten wird, und das gehört leider zur Zeit in das Gebiet der frommen Wünsche. Immerhin wird die Agitation in dieser Richtung ihre Früchte tragen. Als Hauptsitz des Uebels wird man Leipzig bezeichnen, Berlin aber und andere Städte, die nicht minder davon inficirt sind, weniger hart anklagcn. Ohne Zweifel wird in Leipzig viel gesündigt, trotzdem ist aber nicht der ganze Platz dafür verantwortlich zu machen, sondern nur eine bestimmte Kategorie von Leipziger Handlungen. Diejenigen Leipziger Sortimenter, welche ein eigentliches Platz gesch äst betreiben, würden eine Rabattbeschränkung seitens der Verleger gern annehmen, wenn dadurch Abschaffung des unmäßigen Kundenrabatts zu erreichen wäre. Die Leipziger Verleger haben durchaus keine andern Interessen, als die Verleger anderer Städte. Die Leipziger Commissionäre endlich müssen schon aus eigenem Interesse Gegner der Schleuderei sein, weil dieselbe ihren Committenten und hierdurch auch ihnen selbst das Geschäft beeinträchtigt. Es bleibt also nur eine sehr geringe Anzahl von Leipziger Sor timentern, welche durch Anzeigen zu billigen Preisen 211*
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