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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 15.02.1923
- Strukturtyp
- Ausgabe
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- 1923-02-15
- Erscheinungsdatum
- 15.02.1923
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- Deutsch
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Spiechsaal. X? 39, 15. Februar 1923. Aichenhandclsncbenstcllc genehmigten Auslandprels in Li. nach dem Kurse des Falturei,inttuins von, 17. November 1922 usw. und steckt j so einige Hundert Prozent Kursgewinn in die Tasche, statt entweder den Tageskurs zu zahlen oder in Lö., wie fakturiert, durch Scheck. Berlin W. KL, den L. Februar 1923. Richard Carl Schmidt Sr Co. Entgegnung. Durch den Ausdruck »eigenartige Kursgeschäfte- würde mich eine andere Firma kränken, nicht Richard Carl Schmidt Sr Co., da diese ihre sortgesetzlcu Angriffe im Börsenblatt auf deutsche Sortimenter in der Tschechoslowakei scheinbar als Sport betreiben. Ob eine Diffe renz, die leicht entstehen konnte, da es sich um eine Frage handelt, die in der Auslandverkaufsordnung gar nicht geregelt ist — ohne das! Schmidt einen andern Umrechnungskurs bei mir reklamierte! —, Grund sür einen Angriff im Börsenblatt ist, wird wohl mit mir mancher Kollege bezweifeln. Ta die Aussührungcn des Herrn Schmidt geeignet sind, mich ge schäftlich zu schädigen, ersuche ich die Herren Verleger, die Kredit- liste über meine Firma nachzuschkage». Sie werden sinden: die schlechtste» Früchte sind es nicht, woran die Wespen nagen. Ernst liche Disserenzen mit Verlegern habe ich seit Bestand meines Geschästs nur in der lebten Zeit gehabt, und zwar mit jenen, die entgegen den Verordnungen der Aussciihanbelsnebenstelle vom 19. Januar 1922, K S, und vom 23. Oktober 1922 sür Sendungen, die vor den, 1. No vember 1922 bestellt wurden, Valutazuschläge berechneten. Daß ich auf den kargen Schutz, der uns Auslandbuchhändler» durch die Aus fuhrbestimmungen zugcstande» wird, freiwillig verzichte, wird lein gerecht denkender Verleger verlangen. Ferner ergaben sich daraus Differenzen, dost mein Kommissionär, seit die Schlüsselzahl hoch ist, de» Auftrag hatte, Lagerbarpakete nicht einzulösen, da einzelne Verlege, phantastische Auslandpreise nachnehmen, so daß viele Bücher hier sür mich unverkäuflich sind, da ich eine Stunde von der sächsische» Grenz stadt cniscrnt bin, von wo jeder»,«»» 1—2 Bücher als Reiselektüre — und wie weitherzig diese Bestimmung von der Grenzbchörde aufgesastt wird, zeigt, daß sogar KlavierauSzüge als Reiselektüre durchgehen — anstandslos zu deutschen Jnlandprciscn herüberbringcn kann. Das sind also Differenzen, die ihre Begründung in der wirtschaftlichen Lage des Auslandsortimenters an der deutschen Grenze haben. Ans die von Herr» Schmidt erwähnten Einzelheiten erwidere ich: Seine Berechnungen stimme» mit de» Vorschriften der Anstenhaudcls- nebcnsielle überein, eine Mahnung ist in meiner sorgfältig geführten Registratur nicht zu finden, geschweige denn wiederholte. Ein« Über weisung von den fakturierten 8 tschechischen Krone» durch die Baut wäre im Dezember möglich gewesen, hätte allerdings Spesen in der Höhe von Kö. 3.M verursacht; 3S"/„ des Kakturenbetrags als bare Auslagen sür das Überweisen des Betrags auszugebcn, ist wirt schaftlicher Unsinn! Deswegen wnrde beim Bezahlen der Rovembcr- Fakinrcn der Posten Schmidt zurückgclegt, da zu dieser Zeit ver schiedene Inserate und Sprcchsaalartikel im Börsenblatt erschienen, die von den deutschen Verlegern verlangten, baß sie sich Bankkonten in der Tschechoslowakei autogen, falls sie Bezahlung in tschechischen Kronen wünschen. Herr Schmidt kümmert« sich darum nicht, er hat ein solches erst seit 1. Februar 1923. Als meine Buchhaltung im Januar die Dczemberposten bezahlte, muffte sie also, UNI das Konto Schmidt ausgleichcn zu können und die Zahlung nicht länger hinauszuschicben, in Mark amveise». Sie hat analog den Bestimmungen über die Bar- sakluren den Kurs vom Tage der Lieferung genommen. Zudem hätte mein Kommissionär gleich im November, wie immer, Barsakturen in jeder Höhe cingelöst. Anfang Januar war auch Zahlung durch die Bank zum Spescnsatz Cd. 3.M unmöglich geworden, da inzwischen eine Teviscnordnnng erschien, die jede Aussuhr von tschechischen Kronen verbot. Ich musfte ausführlicher sein, da es wohl sür alle Verleger wichtig ist, das, sic von den allgemeinen Schwierigkeiten wissen. Reichenberg, den 8. Februar 1928. Julius Schwedler i. F-a. Schwedlers Bücher- und Rotenladen. Druckpreis bei verzögerter Lieferung. Im Herbst 1921 erteilte ich feste Druckaufträge, erhielt jedoch nach immer wiederholten Verzögerungen, Vertröstungen und unentschuldig- ten, nicht innegehaltencn Lieferungsfristen die fertigen Werke erst rin Januar 1923 ausgeliefert, und auch dann erst in Teilanflagen. In Rechnung gestellt sind aber die Werke jetzt mit einer Preisbildung, Zle dem Januartarife Berlins (für Satz, Druck, Papier und Einband) entspricht. Ich bitte höflichst un4 mit bestem Vorausöank um freund liche Mitteilung über Entscheidungen in ähnlichen oder gleichen Rechts fragen. Berlin NW. 87, den 9. Februar 1923. vr. Kurt Bo ck. Preiserhöhungen der graphischen Anstalten. Für eine Arbeit, die vor drei Wochen vergeben worden ist, und die sich auf die Herstellung einer Zahl von mehrfarbigen Licht-drnck- tafeln bezieht, fordert soeben die graphische Anstalt, eine der größten ihrer Branche, eine Preiserhöhung von 150°/« mit dem Hinweis ans eine diesbezügliche allgemeine Vereinbarung der Firmen dieses Ge schäftszweiges. Aus ernem mir vorgclegten gedruckten Zirkular, das außerordentlich umständlich und für den Nichtsachmann unkontrollier bar ist, kann nichts ersehen werden. Im Buchbrnckergcwerbe sind diese Zirkulare bekanntlich klar und deutlich. Ist eine solche Preis erhöhung, die sich nur auf die Arbeit selbst und nicht ans die Ma terialien bezieht (der Karton war schon früher bezahlt), berechtigt? N. N. Lieferzeit von Büchern. Infolge der ständig beträchtlich steigenden Tencrnngszahl ist es von Interesse, fcstz,»stellen, wieviel Zeit normaler Weise zur Expe dition eines ans Lager befindlichen BucheS beansprucht werden darf, da immer wieder Fälle Vorkommen, in denen der Verleger ohne wirklichen äußeren Grund nur durch eigenes Verschulden die Liefe rung eines Buches verzögert unid dann ohne Bedenken die neue Schlüs selzahl berechnet. Ein nicht uninteressanter Fall kam mir heute vor und veranlaßte mich zu dieser Erörterung: Von einem seit einiger Zeit in Leipzig ansässigen Verleger bestellte ich Mitte Januar ein Buch, bas dieser kurz zuvor angezeigt hatte, so daß man wohl an nehmen darf, daß das Buch fertig auf Lager war. Kurz nach Ab- senöung meiner Bestellung schloß der Verlag seine Expedition auf einige Wochen, um Inventur und Lagerumräumung zu machen. Da die Inventur eine reine Privatsache des Verlegers ist, also die Aus lieferung vom Verleger willkürlich verzögert wurde, obwohl das Buch auf Lager war, so hätte nach billigem Ermessen (und nach den Ge wohnheiten meiner eigenen Verlagsauslieferung) die Auslieferung zur Schlüsselzahl erfolgen müssen, zu der normaler Weise hätte ansge- licfert werden können. Am 3. Februar veröffentlichte der erwähnte Verlag seine neuen Preise unb gab das von mir (schon vor 14 Tagen bestellte Buch) mit 18 000 Mark orö. an, um cs mir schließlich unter dem 0. Februar mit 27 000 Mark ord. zu liefern. Es wäre sehr zu wüuschen, wcun aus den Kreisen der Verleger selbst gegen solch« Auswüchse Stellung genommen würde. N u d. Dimpfel. Neue Sitten im Buchhandel! Wir hatten zum 1. Januar d. I. einen Gehilfen HanS Gras, der bis dahin in der Buddenbrook-Buchhandlung G. m. b. H. in Lübeck tätig war und seine Stellung gekündigt hatte, für uns verpflichtet. Herr Graf trat seine Stellung indessen nicht an, sondern wurde vertragsbrüchig, ein Vorkommnis, das nach unseren Erfahrungen bisher im Buchhandel ein sehr seltenes ist. Eine völlig neue Erscheinung war für uns aber die Ursache -des ohne vor herige Ankündigung erfolgten Wortbrnchs. Wie uns nämlich ein Ge sellschafter der Buddenbrook-Buchhandlung mitteilte, hatte diese Firma selbst, trotzdem sie wußte, daß der Gehilfe rechtmäßig uns gegenüber verpflichtet war, ihn veranlaßt, seine Stellung nicht anzn- treten, sondern in der Buddenbrook-Buchhandlung zu bleiben. Zur Ehre des Buchhandels sei von vornherein festgestellt, daß der wesent lich in Frage kommende Gesellschafter nich-t Buchhändler, sondern Rechtsanwalt ist. Kiel, den 16. Januar 1923. Lipsins L Tischer. Wir müssen ans eine Erklärung verzichten, da diese internste Geschäft-angelegcnheiten erwähnen müßte. Wäre nicht überhaupt für solche Dinge eine Erledigung unter den Beteiligten angebrachter, als eine solche im Börsenblatt*), besonders wenn es sich, wie wir oben lesen, für die eine Firma um »einen« Gehilfen, für die andere um den Mitgeschäftsführcr handelt? Kiel, den 4. Februar 1923. B n d d e n b r o o k - B u ch h a n 5 l u n g G. m. b. H. *) Eine von uns versuchte Vermittlung hat zu keinem Ergebnis geführt. Red. Verantwort». Redakteur: Richard Albert 1. — Verla«: Der vkrsenverein der Deutschen Buchhändler zu Leipzig. Deutsches Buckbändlerhau«. Druck: Ramm L Seemann. Sämtlich in Leipzig — Adresse der Redaktion und Expedition: Leipzig, Gerichtsweg S6 lBuchhändlerbauSs 200
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