Suche löschen...
Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 11.05.1885
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1885-05-11
- Erscheinungsdatum
- 11.05.1885
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Saxonica
- Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-18850511
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-188505118
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-18850511
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1885
- Monat1885-05
- Tag1885-05-11
- Monat1885-05
- Jahr1885
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
2226 Amtlicher Teil. ^ 107, 11. Mai. Berlin, Christ. Boysen-Hamburg, Ernst Trewendt-Breslau, Max Müller-Breslau, Walter Lambeck-Thorn, Otto Meißner-Hamburg, Carl Schöpping-München, Theodor Ackermann-München: ,,Die Hauptversammlung wolle beschließen, ihre Zustimmung zu dem Neubau unter der Bedingung auszusprechen, daß der Vorstand mit Fertigstellung des neuen Buchhändlerhauses eine Bestellanstalt für den Buchhandel einrichte." Ehe ich diesen Antrag des Vorstandes und die verschiedenen Amendements zur Abstimmung bringe, ersuche ich Sie, den Bericht unseres Herrn Schatzmeisters über die Angelegenheit zu hören, und erteile zu dem Zweck Herrn Seemann das Wort. Herr Schatzmeister Seemann: Bevor ich auf das Zahlenwerk des Finanzplans eingche, möchte ich Ihnen zunächst die Be dingungen mitteilen, welche die Stadt Leipzig an die Schenkung des Bauplatzes geknüpft hat, da diese Bedingungen einige finanzielle Aufwendungen erfordern, die jedoch aus dem Baukapital von 900 000 M. mit bestritten werden sollen. Ich bemerke dabei, daß diese Bedingungen die ortsübliche Regel bilden, welche bei jeder derartigen Schenkung beobachtet wird, und daß diese Bedingungen der Haupt sache nach durch die für die Verwaltung des Kommunalvermögens in Sachsen geltenden Vorschriften gegeben sind. Diese Bedingungen lauten: z) Das Areal darf nur zu dem vorangegebenen Zwecke benutzt werden, wie derselbe in dem der Eingabe des geehrten Vorstandes an uns vom 23. Mai vor. Js. abschriftlich beigefügten Bericht des Verwaltungsausschusses des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler des näheren entwickelt ist. Die Benutzung zu anderen Zwecken würde unserer Genehmigung bedürfen. d) Die Überlassung erfolgt schenkungsweise und unentgeltlich; der Börsenverein verpflichtet sich jedoch, die Kosten der Herstellung der Platostraße auf die Länge der Adjacenz zur Hälfte zu tragen, auch an allen Straßenfronten, an denen noch kein vor schriftsmäßiges Trottoir vorhanden ist, solches auf seine alleinigen Kosten herzustellen. e) Dafern der Bau des Börsengebäudes nicht binnen drei Jahren von Abschluß des Vertrags an begonnen und in seiner un unterbrochenen Durchführung gesichert ist, gilt der Vertrag als von selbst aufgehoben. Die Übertragung des Eigentums er folgt erst mit Anfang des Baues. ä) Der Börsenverein verpflichtet sich, das zu errichtende Gebäude in einer dessen Bedeutung entsprechenden würdigen Weise her zustellen, die Pläne dazu uns vorher vorzulegen und unsererseits dagegen erhobene begründete Einwendungen, auch soweit sie nur ästhetischer Natur sind, thunlichst zu berücksichtigen; in gleicher Weise wird er auch die von dem Gebäude nicht besetzte Fläche entsprechend gestalten und hierzu gleichfalls die Pläne uns vorlegen. s) Der Börsenverein verpflichtet sich ferner, der Stadt Leipzig auf deren Verlangen das geschenkte Areal wieder frei von allen Lasten und Schulden eigentümlich zurückzugeben, sobald das errichtete Gebäude, sei es durch Verlegung des Sitzes des Vereins nach einem anderen Orte, sei es aus anderen Gründen, für die Zwecke, für welche es bestimmt ist, nicht mehr verwendet wird. In diesem Falle sollen wir berechtigt sein, entweder den Abbruch des Gebäudes und die völlige Räumung und Ein ebnung des Platzes zu fordern oder das Gebäude gegen eine Entschädigung zu übernehmen; diese Entschädigung soll so bestimmt werden, daß die Stadt Leipzig nach ihrer Wahl entweder den Preis bezahlt, wie solcher im Vermögen des Börsen vereins zu Buche steht, oder daß eine Taxe für das Gebäude durch Sachverständige ermittelt wird, zu welchem beide Teile je einen und die Vorgesetzte Regierungsbehörde den Obmann ernennen, und für deren Ermittelung tz 805 des Bürgerl. Gesetz buches gelten soll. Ich gebe Ihnen nun zunächst ein Bild von der gegenwärtigen Finanzlage des Börsenvcreins: An Effekten besitzen wir, wie aus dem Rechnungsbericht zu ersehen, in runder Summe ^ 217 000 welcher Summe im Laufe dieses Jahres, mäßig gerechnet, noch hinzuwachsen dürften „ 10 000 Der Kapitalwert der Börse ist nach Schätzung Sachverständiger anzuschlagen auf „ 300 000 Unser gesamtes Vermögen beträgt sonach, oder wird Ende dieses Jahres betragen 527 000. Wir haben nun, wie Sie aus unserem Anträge entnehmen, diesen Besitzstand für die Ausbringung des Baukapitals nicht in Frage gezogen und zwar aus folgenden Gründen: Den Effektenbesitz vollständig intakt zu erhalten, schien uns schon um deswillen geboten, weil die Verzinsung desselben ungefähr ausreicht, um den alljährlich für den Unterstützungsverein verwilligten Beitrag von 10 000 M. zu decken, eine Position in unserem Ausgabebudget, die wir wohl als eine eiserne betrachten dürfen. Der Verkauf des alten Börsengebäudes ist von uns zwar in Aussicht genommen für den Zeitpunkt, wo wir desselben nicht mehr bedürfen; wir halten es aber für nicht politisch, auf den Verkauf hinzudrängen und zwar um so weniger, als gegründete Aussicht vorhanden ist, für das ganze Gebäude einen Mietertrag zu erzielen, der etwa einer vierprozentigen Verzinsung des von uns ange nommenen Wertes gleichkommt. Dahingegen haben wir die Absicht, wenn uns ein angemessenes Gebot gethan wird, den vollen Erlös zur partiellen Tilgung der Anleihe zu verwenden. Was nun die Begebung dieser Anleihe anlangt, so läßt sich bei der gegenwärtigen Lage des Geldmarktes mit Bestimmtheit darauf rechnen, daß diese Begebung mit 4H> Zinsen und Amortisation bei einem der größeren hiesigen Bankinstitute zu ermög lichen ist. Die Amortisation würde bei diesem Modus unter Hinzunahme der ersparten Zinsen einen Zeitraum von 50 Jahren erfordern. Sonach ist für Zinsen und Amortisation ein jährlicher Aufwand erforderlich von 42 675 Dazu kommen an Ausgaben für Feuerversicherung, Grundsteuer und Reparaturen circa „ 2 500 ergiebt in Summa 45 175. An Deckungsmitteln stehen dieser Ausgabe nach reiflich erwogener, auch vom Rechnungsausschuß gebilligter Schätzung gegenüber: I. Der Mietertrag des alten Börsengebäudes (selbstverständlich von der Zeit an, wo es vermietbar wird) mit 6000 Dieser Betrag ist durchaus niedrig gegriffen, insofern bei der überaus günstigen Lage des Ge bäudes schon allein für die Zeit der Ledermessen auf diesen Betrag zu rechnen ist. 6000
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder