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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 22.03.1930
- Strukturtyp
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- 1930-03-22
- Erscheinungsdatum
- 22.03.1930
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Aus Rumänien. — Im Jahre 1927 hatte die rumänische Mvuo- polrcgie eine Verordnung erlassen, das; in den rumänischen Tabak trafiken keine Bücher, Romane und Broschüren verkauft werden dürften. Ans den Protest der gesamten rumänischen Presse hin, wie die Staatliche Regie zu solchen Zensurrechten komme, wurde die Ver ordnung zurückgezogen. Nun aber ist diese zurückgezogene Verord nung durch eine neue Verordnung vom 11. März wieder in Kraft gesetzt worden. Sofort sind die Bukarester Verleger hiergegen ein geschritten, da in Rumänien das Buch und die Broschüre, soweit es sich um Unterhaltungslektüre handelt, fast ausschließlich im Straßen- handel verkauft wird. Die Bukarester Verleger hatten mit ihrer Protestaktion auch tatsächlich einen neuen Erfolg aufzuweisen. Die Verordnung wurde nämlich dahingehend umgeändert, daß sich das Verbot lediglich auf ausländische, und zwar insbesondere deutsche und ungarische Bücher erstrecke, wogegen der Verkauf rumänischer Bücher nach wie vor durch die Trafiken gestattet ist. Als diese Tat sache bekannt wurde, haben einige große ausländische Verlage durch ihre Klausenburger Vertretungen sich telegraphisch an den Buka rester Ministerpräsidenten Maniu gewandt und die Abänderung dieser Verfügung erbeten. Ob dieser Schritt von Erfolg begleitet sein wird, ist noch ungewiß. vr. Meißel- Bukarest. Nichtanrcchnung des Sonntags oder gesetzlichen Feiertags bei Kündigungsfristen. — § 193 des Bürgerlichen Gesetzbuches bestimmt: »Ist an einem bestimmten Tage oder innerhalb einer Frist eine Willenserklärung abzugeben oder eine Leistung zu bewirken und fällt der bestimmte Tag oder der letzte Tag der Frist auf einen Sonntag oder einen am Erklärungs- oder Leistungsorke staatlich anerkannten allgemeinen Feiertag, so tritt an die Stelle des Sonntags oder des Feiertags der nächstfolgende Werk tag«. Auf dieser Bestimmung des BGB. fußt eine Entscheidung des Ne i ch s a r b e i ts g eri ch ts (Aktenzeichen NAG. 56-/1929). In dem dieser Entscheidung zugrunde liegenden Falle handelt es sich um einen Handlungsgehilfen, dessen vertragliche Kündigungs frist einen Monat betrug. Am 1. Oktober 1928 wurde ihm zum 31. des genannten Monats gekündigt. Der Handlungsgehilfe vertrat den Standpunkt, die Kündigung hätte spätestens am 30. September ausgesprochen werden müssen und wollte daher die Wirkung der Kündigung erst zum 30. November anerkennen. Der beklagte Prin zipal wandte aber ein, daß der 30. September ein Sonntag ge wesen wäre, und daß gemäß der vorhin angeführten Bestimmung des § 193 BGB. die Kündigung noch am nächsten Werktage, also am Montag, dem 1. Oktober 1928, ausgesprochen werden könne. Das Arbeitsgericht wies den Kläger ab, während das Landesarbeitsgericht der Klage stattgab, aber vorsichtigerweise auch die Nevisionsfähigkeit des Urteils aussprach, sodaß sich nunmehr das Neichsarbeits- gericht mit der grundsätzlich wichtigen Frage zu beschäftigen hatte. Die höchste arbeitsgerichtliche Instanz wies — gleich dem Arbeits gericht — den Kläger ab. In den sehr ausführlichen Ent scheid u ng sg r ü n d e n des Neichsarbeitsgerichts kommt unter anderem zum Ausdruck, daß das Recht, auf Grund einer Kündigung, d. h. also einer Willensäußerung das Angestelttenverhältnis des Klägers am 31. Oktober 1928 enden zu lassen, der Beklagten bis zum 30. September 1928 einschließlich zugestanden habe. Da dieser Tag aber auf einen Sonntag fiel, hätte sein Ablauf allein ihr Kün digungsrecht nicht vernichten oder schmälern können. An Stelle des Sonntags sei vielmehr gemäß § 193 BGB. zwangsläufig der folgende Montag getreten, sodaß die an diesem Tage ausgesprochene Kündigung dieselben Rechtsfolgen haben mußte und hatte, die sie gehabt haben würde, wenn sie am Tage vorher ausgesprochen worden wäre. N. Shakespeare auf dem deutschen Theater. — In dem kürzlich er schienenen 65. Bande des Shakespeare-Jahrbuchs gibt vr. Egon Mühlbach wieder einen Überblick der Shakespeare-Aufführungen deutscher Bühnen, dem wir folgendes entnehmen: Für das Berichtsjahr 1928 sind 1586 Shakespeare-Aufführungen zu verzeichnen gewesen, an denen 149 (1927: 146) Thcatergesell- schaften beteiligt waren. Gegenüber dem Vorjahre bedeutet das einen Rückgang um 66 Aufführungen. Die seit 1923 ständig fallende Kurve der Spielzissern setzt somit auch diesmal wieder ihre Abwärts bewegung fort. Auch die Zahl der gespielten Werke ist im Berichts jahre zurückgegangen: 1927 waren es 33, diesmal sind es nur 26 Stücke, die auf dem Spielplau standen. Außerdem sind noch 65 Auf- führumgen des »Verlorenen Sohnes von London« zu buchen ge wesen. Zum ersten Male sind Funkübertragungen zu verzeichnen: Die »Funk-Stunde« (Berlin-Stettin-Königswusterhausen) brachte einzelne Szenen des »Verlorenen Sohnes von London« (24. Okt.1, und die »Österreichische Nadioverkehrs-IU-G.« (Wien-Graz-Jnns- bruck-Klagenfurt-Linz) übertrug »Was ihr wollt« (28. Okt.) und »Der Minne Müh' umsonst« (29. Dez.) als Senbespiele. Im einzelnen wurden folgende Werke ausgesührt: Was ihr wollt 27g,nal durch 88 GcseUschustcu, Ein Sommernachtstraum 159 „ „ 25 Der Kaufmann von Venedig 153 „ „ 25 Der Widerspenstigen Zähmung 117 „ „ 17 „ Romeo und Julia 116 „ „ 11 Wie es euch gefällt 91 „ „ 23 Hamlet 90 „ „ 18 Othello 84 „ „ 15 Macbeth 79 „ „ 9 Das Wintermärchen 71 „ „ 11 Viel Lärm um nichts 70 „ „ 13 Maß für Maß 56 „ „ 9 Ende gut, alles gut 37 „ „ 2 König Lear 30 „ „ o usw. Auch diesmal kann von allen deutschen Städten B erlin wie der die größte Anzahl Shakespeare-Ausführungen für sich buchen: Mit 235 Aufführungen übertrifft es seine vorjährige Spiclzisfer (183) nicht unbeträchtlich. Dabei sind in dieser Zahl die 30 Aufführungen des »Verlorenen Sohnes von London«, die das »Schillertheater« im November und Dezember herausbrachte, nicht einmal berücksichtigt. Gegeben würben 8 Werke Shakespeares, die gleiche Anzahl wie im Jahre 1927, und statt der 6 Theater des Vorjahres haben diesmal 7 Bühnen Shakespeare zu Worte kommeu lassen. Von diesen ist es die »Volksbühne« am Bülowplatz, die sich im Berichtsjahre am meisten um Shakespeare verdient gemacht hat: 76 Aufführungen hat sie zu verzeichnen. Außerordentlich groß ist der Abstand von der nächsten Spielzifser. Diese hat Hamburg aufzuweisen. 61 (22) Aufführungen, die sich auf 6 (3) Stücke verteilen, haben hier statt- gefunben. Münche n, bas an dritter Stelle zu nennen ist, hat 51 (48) Shakespeare-Abende erlebt. Die Anzahl der gespielten Stücke ist mit 5 die gleiche wie im Vorjahre. Für Wien sind 1928 41 Auf führungen zu verzeichnen gegenüber 29 im Jahre 1927. Wieder standen insgesamt 10 Stücke auf dem Spielplan, davon 9 allein auf dem des Burgtheaters. Außerdem hat die »Komödie« noch dreimal den »Verlorenen Sohn von London« herausgebracht. Als Orte, die Shakespeare des öfteren zu Worte kommen ließen, wären weiter zu nennen: Essen mit 31 (1927: 16), Saarbrücken mit 28 (1927: 0), Stuttgart mit 27 (31) — ausschließlich der 11 Aufführungen des »Verlorenen Sohnes von London« — Dresden mit 25 (66), Erfurt, Hagen und Kassel mit je 22 (6, 0 und 5), Danzig, Frankfurt a. M. und Gotha mit je 20 (4, 26 und 3) Aufführungen u. a. m. ?ersonalnac1rrickten. Jubiläum. — Herr Edwin Frankfurter in Lausanne kann am 23. März das 25jährige Selbständigkeitsjubiläum und zu gleich das 25jährige Bestehen seiner Firma feiern. Seiner Freund lichkeit verdanken wir nachstehenden Artikel aus eigener Feder. Edwin Michael Frankfurter, geboren am 30. Oktober 1875 zu Hamburg, aus einer Theologen- und Philologenfamilie, bestimmte sich selbst zum Studium der alten Sprachen. Der frühe Tod des Vaters zwang zum Verlassen der Schulbank und zum Ergreifen eines sogenannten praktischen Berufs. Als solcher wurde der Buchhandel angesehen. Einer ungewöhnlich schlechten Lehrzeit in dem gänzlich verlod- derten Sortiment von * * * in Hamburg folgten fünf Jahre strenger und heilsamer Arbeit bei Hermann Lazarus (später Asher L Co.) in Berlin. — 1901 war das Wandcrjahr. Nach kurzer Gastrolle in Hamburg kamen 6 Monate Aufenthalt bei dem genialen und unbeugsamen Hubert Weiter in Paris; es folgte ein lustiges Zwi schenspiel bei Axel Juncker, dem Wikinger in der Potsdamer Straße, und am 1. September, als halbaufgegebener Lungenkranker, Lan dung in Lausanne. — Vom Wintersanfang 1901 bis Wintersende 1905 erster Gehilfe bei Th. Sack-Neymond (Benda), am 23. März 1905 Gründung der »Deutschen Buchhandlung«; seit 1910 Deutsche Universitätsbuchhandlung in Lausanne. 1911 Verheiratung mit Irmgard, geborenen Foerster, aus der wohlbekannten Astronomen- und Pädagogenfamilie. Irmgard sei ein Ruhmesblatt geflochten; ohne ihren heiteren Sinn, ihre nimmermüde Tätigkeit in Geschäft und Heim, ihren mäßigenden Einfluß auf das springlebendige Tem perament des Gatten, wäre die Buchhandlung längst zu Grunde ge gangen. 1905—1914 waren die besten Jahre; das Geschäft entwickelte sich erstaunlich, manchmal weit besser, als es das stets beschränkte Kapital vertrug. Dann, 1914, die Ermordung des Thronfolgers Franz Ferdinand und einen Monat später der Krieg. Die Deutsche Buchhandlung war
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