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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 02.05.1887
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- 1887-05-02
- Erscheinungsdatum
- 02.05.1887
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- Deutsch
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furt. Später dürften die katholischen Kataloge nach München ausgewandert sein. Von 1618—1749 erscheinen nun bei Sigismund Latomus und dessen Nachfolgern die mit kaiserlichen Privilegien versehenen Meßkataloge. Die Anordnung derselben ist eine öfters wechselnde wissenschaftliche, jedoch bleibt der erste Platz immer der katho lischen Theologie. Die Anordnung der Titel innerhalb der ein zelnen Rubriken ist keine alphabetische, sondern die Titel eines Verlegers stehen zusammen, wahrscheinlich so wie dieser sie auf den Zetteln angeführt hatte. Die Geschichte des Leipziger Meßkatalogs gehört haupt sächlich einer späteren Zeit an, doch muß seine Entstehungs geschichte hier kurz erzählt werden. Der Leipziger Buchhändler Henning Große hatte zur Ostcrmesse 1595 ans den verschie denen Frankfurter Katalogen einen einzigen zusammengestellt. Nachdem er sein Unternehmen mehrere Jahre fortgesetzt hatte, trat Abraham Lamberg 1598 als Konkurrent auf und druckte ebenfalls einen Meßkatalog, jedoch ohne Privilegium, während Große im Besitze eines Generalprivilegiums war. Im nächsten Jahre wußte sich Lamberg in den Besitz eines kur sächsischen Privilegiums zu setzen und verklagte nun Großes Sohn, unter dessen Firma der Ostermeß-Katälog1599 erschienen war, wegen Nachdrucks, und derselbe wurde wirklich verurteilt. Um sein Unter nehmen aufrecht zu erhalten, ließ Große einen »killsnollns« aller seit 1593—1600 erschienenen Bücher, für welchen er ein kur sächsisches Specialprivilegium erhielt, drucken und setzte nun seinen Meßkatalog als »Ooutäuugckiouss Ulsuolli« fort. Die sächsische Regierung entschied auf Lambergs Klage: jeder Teil sei bei seinem Privilegium zu schützen. Die Parteien einigten sich schließ lich dahin, daß Große den selbständigen Druck der OorUinuatiouss aufgab, während Lamberg eine Verlängerung seines Privilegiums auf 15 Jahre erlangte, den Katalog druckte und auch Exemplare für Größe mit dessen Firma lieferte. Nach Ablauf dieser 15 Jahre blieb Große unbestritten im Besitz des Meßkatalogs. »Keines der Kulturvölker Europas kann eine so ununter brochene systematische Aufzeichnung seiner litterarischen Produktion aufweisen, in keinem reichen die Originalquellen so weit zurück wie in Deutschland — ja, in dem anfänglich internationalen Charakter der Frankfurter Büchermessen und in der Aufnahme auch der fremdländischen Litteratur in die Meßkataloge hat selbst letztere, speziell die französische, die Anfänge ihrer bibliographischen Annalen zu suchen. Kann man die Meßkataloge auch aus verschiedenen Gründen nicht als unbedingt zuverlässige Quelle für den vollen Umfang der litlerarischen Produktion anerkennen, so entrollt sich doch in einer statistischen und graphischen Be arbeitung des in ihnen niedergelegten Materials ein annähernd entsprechendes Bild der Bewegungen des litterarischen Verkehrs und dieser Produktion im allgemeinen und des Ganges und Cha rakters der wissenschaftlichen Studien im besondern, ein Bild, wie sich ein solches durch das geschriebene Wort kaum geben ließe Dieses sinnliche Bild vorzuführen bezwecken die diesem Bande beigegebenen graphischen Tafeln der Bücherprodnktion in dem Zeitraum von 1564—1765; sie werden am Schlüsse von be rufenster Hand ihre Erläuterung finden«. »Mit kräftigen und deutlichen Zügen, mit erschreckender Klarheit prägen sich in ihnen und in ihren Zahlen die verhäng nisvollen Einflüsse der trüben Zeiten des dreißigjährigen Krieges aus — zeigt sich mit einem Blick, wie auch auf dem Gebiete der litterarischen Produktion die Entwickelung in Deutschland zurückgeworfen, um ein volles Jahrhundert aufgehalten wurde. Der bei dem Beginn des großen Kriegs blühend und kräftig da stehende deutsche Buchhandel wurde halb zu Grunde gerichtet.« (S. 491.) Von dem, was Kapp über die Vortrefflichkeit der graphischen Zusammenstellung sagt, ist nicht ein Wort wegzunehmen und es ist im höchsten Grad erfreulich, daß diese unendlich mühsame Arbeit bei Veranlassung des Kapp'schen Werkes aus einer dreißig jährigen unverschuldeten Haft in dem Aktenschranke des hoch verdienten Verfassers befreit und der Öffentlichkeit übergeben wurde. Es hätte dies, glauben wir, jedoch Kapp gerade an- reizen sollen und nicht abhalten dürfen, in großen Zügen die haupt sächlichsten Resultate der durch das »sinnliche Bild« und der dazu gehörenden Tabellen veranschaulichten mächtigen literarisch- bibliopolischcn Bewegungen durch das »schriftliche Wort« im Texte des Werkes selbst vorzuführen. Im wahren Interesse der Sache hätten wir fast gewünscht, daß die Peinlich-sorgfältige Arbeit des Herrn Geheimrat vr. Zarncke als ein für sich be stehender Teil des »Archivs« hätte begrüßt werden können; denn sie erfordert ein ernstes Studium und eine eingehende Aufmerk samkeit, wie sie ihr an dem Platz, den sie in dem Buche ent nimmt, vielleicht nicht immer zu teil werden wird. Noch besser, namentlich mit Rücksicht auf die Tafeln, hätte sie sich für eine Wiedergabe im Format des Lockox geeignet. In diesem Fall wäre wohl auch größere Hoffnung vorhanden gewesen, daß, sobald einmal das Erscheinen des zweiten Teils des Kapp'schen Werkes feststand, die bibliographische Darstellung, die bereits fast ein Jahrhundert über den Rahmen des ersten Bandes hinausreicht, zugleich mit dem Ooäsx nunäiuarius selbst, bis auf die neueste Zeit gebracht und damit, was ja früher die Absicht des Vor stands des Börsenvereins war, dem großartigen bibliopolisch- bibliographischen Monument die Krönung aufgesetzt werden würde. Sollte das jedoch zu den nicht ausführbaren Wünschen gehören, so wäre es nicht schwer, die graphische Darstellung ohne zu große Opfer bis an die Grenze der bereits erschienenen, bis 1846 reichenden, Fortsetzung des Ooäsx zu führen. Ein noch besserer Schlußpunkt des Werkes würde allerdings das denk würdige Jahr 1848 sein, welches in so mancher Beziehung für den Buchhandel, die Litteratur und die Presse überhaupt einen eigentlichen Abschnitt bietet. Da die Jahre 1847 und 1848 bereits durch Kapp ausgearbeitet wurden, so wäre die Arbeit sehr erleichtert. Die »historische Kommission« ivird die einmal von ihr angeregte Sache kaum gänzlich fallen lassen. Bevor wir weiter an die Schilderung des raschen Berg abgehens der Messe gehen, müssen wir jedoch unsere Aufmerk samkeit dem bösen Geiste derselben, der kaiserlichen Bücher kommission, zuwenden. (Fortsetzung folgt.) Vermischtes. Ein Büchermarder. — Unsere Leser werden sich des von »ns s. Z. erwähnten Falles der unter der Beschuldigung des Bücherdiebstahls im vorigen Jahre erfolgten Verhaftung eines Herrn Or. Lesenberg erinnern. Der Angeklagte, Or. xüil. Fr August Lesenberg, hatte sich in vergangener Woche vor der I. Strafkammer des Landgerichts Berlin I. zu verantworten. Es wurden ihm Diebstähle in achtzehn Fällen zur Last gelegt, doch ist die Zahl seiner Veruntreuungen, von denen ein großer Teil bereits verjährt ist, bei weitem größer. Der achtundvierzig Jahre alte Angeklagte, welcher sich seit dem Oktober v. I: in Untersuchungshaft befindet, war früher Kausmann und als solcher längere Zeit in Königsberg angestellt. Er hatte von seinem Vater, einem Bäckermeister, übrigens so viel geerbt, daß es ihm vergönnt war, bei mäßigen Ansprüchen später ganz seinen gelehrten Neigungen zn leben. Den in den siebziger Jahren von einem Schlaganfall heim- gesnchten Angeklagten plagte eine große Sammelwut, welcher er schließlich zum Opfer gefallen ist. Er hatte namentlich eine große Vorliebe für die litterarischen Altertümer, er sammelte fleißig Anto- graphen und besuchte häufig die Berliner Antiquariate, in deren Schätzen er emsig herumzusorschen Pflegte. Auch das Antiquariat von Albert Cohn daselbst erhielt öfter seinen Besuch; und als in demselben eines Tages zwei alle Manuskripte im Werte von etwa 800 verschwanden, dachte zunächst niemand daran, daß der Altertumsforscher dieselben mitgenommen haben könnte. Etwa ein Jahr später besuchte I)r. Lesenberg wieder das Cohn'schc Antiquariat und fragte nach irgend einer alten Sache, die aber nicht vorhanden war. Da der Prokurist die Vorliebe des Angeklagten für Autographe» kannte, so legte er demselben zwei alte Handschriften vor, über deren Echtheit sich der Angeklagte zweifelnd äußerte. Er lockte schließlich den Prokuristen aus dem Zimmer, indem er demselben anheim gab, sich durch ein im Nebenzimmer ausgestelltes Lexikon davon zu über zeugen, daß der Betreffende, von welchem die Handschrift herrühren
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