VI. Antrag des Vorstandes: Die Hauptversammlung wolle den Erlaß einer Grundordnung für den geschäftlichen Verkehr der Buch händler untereinander mit Berücksichtigung der thatsächlich bestehenden Geschäftsgebräuche beschließen und den vom Vorstande festgestellten Entwurf einer solchen dem außerordentlichen Ausschuß für die Statuten- ' Revision zur Prüfung und Begutachtung überweisen. VII. Antrag der Herren Jacobi-Aachen und Genossen ans Statutenänderung: Mitglieder des Börsenvereins, welche die Siebener-Kommission des Börsenvereins als Schleuderer bezeichnet, werden durch Beschluß des Börsenvereins-Vorstandes ohne Berufung an die Generalversamm lung aus dem Börsenverein ausgeschlossen, und wird denselben namentlich auch der Bezug und die Benutzung des Börsenblattes entzogen. Im gleichen Falle wird der Bezug und die Benutzung des Börsenblattes solchen als Schleuderer bezeichnten Firmen entzogen, welche nicht Mitglieder des Börsenvereins sind. Ebenso werden durch einfachen Beschluß des Vorstandes des Börsenvereins alle Firmen ohne Aus nahme aus dem Börsenverein ausgeschlossen, welche den als Schleuderer bezeichnten Firmen in der Weise Vorschub leisten, daß die in obigem gegen sie verfügten Maßregeln wirkungslos werden oder werden können; auch wird denselben der Bezug und die Benutzung des Börsenblattes entzogen. Die Wiederaufnahme in den Börfenverein einer von demselben aus obigen Gründen ausgeschlossenen Firma kann ebenfalls durch einfachen Beschluß des Börsenvereins-Vorstandes erfolgen, jedoch frühestens nach Ablauf eines Jahres vom Tage des Ausschlusses an gerechnet. Es kann diese Wiederaufnahme jedoch nur unter ausdrücklicher Zustimmung desjenigen Provinzial- oder Lokal-Vereins stattfinden, in dessen Bezirk der Ausgeschlossene domiziliert ist. Diese vom Börsenvereins-Vorstande verfügten Ausschließungen und Wiederaufnahmen werden durch das Börsenblatt amtlich bekannt gemacht. Die entsprechenden Bestimmungen des bestehenden Statuts werden hiernach ergänzt. VIII. Antrag des Vorstandes: Die Hauptversammlung wolle ihre Genehmigung zu dem zwischen dem Vorstande und der Universität zu Leipzig abgeschlossenen Vertrage über den Verkauf der Buchhändlerbörse um den Preis von 247 500 aussprechen. IX. Antrag des Vorstandes: Die Hauptversammlung wolle ihre Genehmigung zu dem zwischen dem Vorstande und Herrn A. F. Butsch in Augsburg abgeschlossenen Vertrage über den Ankauf von dessen Ornameuten-Sammlung um den Preis von 12 000 zahlbar in drei Jahresraten von je 4000 aussprechen und die erste Rate von 4000 in das diesjährige Budget einstellen. X. Antrag des Vorstandes: Die Hauptversammlung wolle für die Fortführung von Or. Kapps Geschichte des Deutschen Buchhandels 15 000 bewilligen und von dieser Summe zunächst 3000 in das diesjährige Budget einstellen. XI. Antrag des Vorstandes: Die Hauptversammlung wolle die Erhöhung des Jnsertionspreises im Börsenblatt für Mitglieder um 2 L,, für Nichtmitglieder um 4 ^ vom I. Juni 1887 ab bewilligen. XII. Antrag des Vorstandes: Die Hauptversammlung wolle beschließen, daß behufs Begründung eines Pensionsfonds für die Beamten des Börsenvereins künftig 5U des jährlichen Vermögenszuwachses anzulegen sind. Eintrittskarte und Wahlzettel zur Hauptversammlung werden nicht mehr, wie bisher, an die die Messe besuchenden Mitglieder durch Vermittelung der Kommissionäre versandt, sondern sind am Sonnabend den 7. Mai 1887, nachmittags von 3 bis 5 Uhr und am Kantatesonntag vormittags von 9 bis 10 Uhr vom Wahlausschüsse (rechtes Parterrezimmer im Börsengebäude) in Empfang zu nehmen. Schließlich ersuchen wir Sie, um das Fremden Verzeichnis, welches auch für die diesjährige Ostermesse angefertigt werden soll, so genau und vollständig als möglich zu bringen, unserem Centralbureau anzuzeigen, ob Sie zur bevorstehenden Ostermesse selbst in Leipzig anwesend oder durch Ihren Geschäftsführer daselbst vertreten sein werden, ob Sie selbst abrechnen oder durch Ihren Herrn Kommissionär zahlen und eventuell, wo Sie in Leipzig wohnen werden. Wir bemerken, daß in dem Fremdenverzeichnis nur diejenigen Mitglieder Aufnahme finden können, welche sich spätestens bis Freitag den 6. Mai 1887, nachmittags 3 Uhr, bei unserem Centralbureau angemeldet haben.