Das Fremdenverzeichnis wird auf Verlangen von Sonnabend den 7. Mai 1887, vormittags 8 Uhr ab im Centralbureau verausgabt. Diejenigen Mitglieder, welche sich bei den Abstimmungen und Wahlen der Hauptversammlung vertreten zu lassen wünschen, werden auf nachstehende Bekanntmachung des Vorstandes und Wahlausschusses hiermit aufmerksam gemacht. Indem wir alle Mitglieder zur Beteiligung einladen, verweisen wir zugleich auf die für alle hier anwesenden, bei der Hauptversammlung nicht erscheinenden Börsenmitglieder eingeführte Konventionalstrafe. Leipzig, am 23. April 1887. Der Vorstand des Äörsenvereins der Deutschen Änchhändler. Adolf Kröner. Carl Müller-Grote. Ernst Seemann. Bekanntmachung. Bei den Verhandlungen in der Hauptversammlung ist die Übertragung der Stimmen an Stellvertreter nur gestattet bei den Wahlen, sowie bei den auf der Tagesordnung stehenden Gegenständen, soweit letztere nicht eine Änderung des Statuts betreffen, (tz 19.3 des Statuts.) Berechtigt, sich vertreten zu lassen, sind alle Vereinsmitglieder mit Ausnahme derjenigen, welche in Leipzig anwesend und nicht durch Krankheit behindert sind, (tz 18.2 a. E. des Statuts.) Berechtigt, die Befugnisse eines Stellvertreters anszuüben, sind nur die Mitglieder des Vereins. Kein Stell vertreter darf mehr als 6 Abwesende vertreten. Die Stellvertreter haben sich durch Vollmachten zu legitimieren. Die Vollmachten müssen ausdrücklich auf die Vertretung bei den Wahlen, sowie bei den auf der Tagesordnung stehenden Angelegenheiten gerichtet, von dem Aussteller eigenhändig unterzeichnet und vom Kommissionär desselben oder durch den Vorstand eines von dem Börsenverein anerkannten Buchhändlervereins beglaubigt oder behördlich (d. h. durch einen Beamten, welcher ein öffentliches Siegel führt,) be scheinigt sein. Es sind alsdann diese Vollmachten am Tage vor der Hauptversammlung, Sonnabend den 7. Mai 1887, nachmittags von 3—5 Uhr, zur Prüfung durch den Wahlausschuß beim Centralbureau (rechtes Parterrezimmer im Börsengebäude) einzureichen, wogegen am Kantatesonntag den 8. Mai 1887, vormittags von 9—10 Uhr, die auf Grund der geprüften Vollmachten vom Wahlausschüsse ausgefüllten und mit der Zahl der zu vertretenden Stimmen versehenen Vollmachtskarten und Wahlzettel in Empfang zu nehmen sind. Außerdem wird auf § 5 des »Reglements für die Thätigkeit des Wahlausschusses des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler« hingewiesen. Derselbe lautet: Der Wahlausschuß giebt zu jeder Generalversammlung Vollmachtskarten aus, welche in verschiedenen Farben und aufgedruckten Zahlen von 2—7 nebst aufgedruckter Jahreszahl, die Anzahl der Stimmen kennzeichnen, welche der Empfänger vertritt. Die Vollmachtsinhaber sind zu ersuchen, sich in der Generalversammlung nach Möglichkeit nach der Zahl der Stimmen, die sie vertreten, resp. der Farbe ihrer Vollmachtskarte zu Gruppen zusammenzusetzen, um auf diese Weise das Zählen der Stimmen bei den Abstimmungen zu erleichtern. Bei den Abstimmungen haben die Vollmachtsinhaber ihre Vollmachtskarten erkennbar emporzuheben. Sollten für die Wahlen zu den Vorstands- und Ausschuß-Ämtern Doppelwahlen nötig werden, so haben die Mitglieder des Wahlausschusses, resp. die vom Vorstand für die Generalversammlung ernannten Ordner die Stimmzettel den im Saale anwesenden Börsenvereins-Mitgliedern, resp. den Vollmachtsinhabern in der ihnen zukommenden Anzahl auf ihren Plätzen einzuhändigen. Leipzig, 23. April 1887. Der Vorstand des Sörsenvereins -er Deutschen Änchhändler. Adolf Kröner. Carl Müller-Grote. Ernst Seemann. Der Vorsitzende -es Wahlausschusses. Otto Mühlbrecht. 2S4* 1