Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 23.05.1887
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- 1887-05-23
- Erscheinungsdatum
- 23.05.1887
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Nichtamtlicher Teil. 2649 116, 23. Mai 1887. im Gefolge, bis die Jesuiten, wie schon erwähnt, dieselbe ganz in ihre Macht bekamen. Die dem Luthertume geneigten Reichsstädte handelten leider jede für sich nnd schwächten damit den Einfluß, den sie beim Zusammenhalten zu Gunsten der Presse hätten ausüben können. In Straßburg kam bereits 1488 ein Einschreiten gegen mißliebige Schriften vor, jedoch geschah ein solches nur, wenn jemand, der sich durch die Presse beleidigt fühlte, deshalb klagte. Dabei wurde der Verfasser nie, nur der Buchdrucker oder der Buchhändler zur Veranwortung gezogen. In Nürnberg zeigten sich bereits vor der Reformation einzelne Spuren von Repressivzensur. Im Siegesläufe der Reformation standen die Nürnberger in günstiger Stimmung für Luther mit voran, der Rat blieb jedoch lange in seinem Verhalten schwankend und erklärte sich erst 1525 offen für den Übergang zu der neuen Lehre, vermied aber dennoch mit großer Vorsicht, es mit Kaiser und Papst zu verderben. Als Kuriosum mag erwähnt sein, daß auch Hans Sachs auf Grund einiger von ihm verfaßten Reim sprüche zu d u Bildern einer antipäpstlichen Schrift in einen Preßprozeß verwickelt wurde. Der Rat hielt ihm vor, daß es seines Amtes nicht sei, Reime zu schreiben, und befahl ihm ernst lich, seines Handwerkes und Schuhmachens zu warten, sich aber zu enthalten hinfüro Büchlein oder Reime ausgehen zu lassen; dies mal wolle man noch ein Auge zudrücken. Zu Ende des sechzehnten Jahrhunderts hatte Nürnberg in seinem Strafrecht vollständig geordnete Zensurvorschriften, mittelst deren indessen die Buchdrucker und Buchhändler mehr bedroht als energisch verfolgt wurden. Abgesehen von den freieren Gesinnungen mochten die Nürnberger als gute Geschäftsleute wohl nicht gern einem der Stadt reichen Gewinn bringenden Geschäft zu nahe treten. Kam es trotzdem zu einer wirklichen Verfolgung wegen mißliebiger Bücher, so geschah dies in der Regel nur infolge von Anträgen des Kaisers oder auswärtiger Stände, nicht aus eigenem Antriebe. In der ebenfalls durch Handel und Kunst blühenden Reichs stadt Augsburg lassen sich die Zensur-Anordnungen bis in den Anfang des fünfzehnten Jahrhunderts zurückverfolgeu. Hart und grausam verfuhren die Zensoren nicht; es kam hier sogar der gewiß seltene Fall vor, daß ein Zensor wegen zu großer Milde Buße zahlen mußte. Mit dem Ende des siebzehnten Jahrhunderts hielt sich die Zahl der dortigen Protestanten und der Katholiken die Wage. Demgemäß wurde die Zensur der geistlichen Schriften nach den Konfessionen geteilt, während die der übrigen Schriften gemeinschaftlich vorgenommeu wurde. Die ganz besondere Stellung der Meßstadt Frankfurt am Main ist bereits früher beleuchtet worden. Im nördlichen Deutschland spielte die Zensur keine so große Rolle, wie im Süden, nur die sächsischen Verhältnisse wurden auf Grund von Leipzigs Bedeutung für das Buchgewerbe von Wichtigkeit. Kurz nach der Zeit, als die Buchdruckerei in Leipzig Wurzel gefaßt hatte, also um das Jahr 1483, hatten der Kurfürst Ernst und der Herzog Albrecht sich in den Besitz des Landes geteilt. Der ältere Bruder Ernst behielt den Kur kreis und Thüringen; Meißen mit" den Städten Dresden und Leipzig siel den Albertinern zu. Albrechts Sohn, Georg der Bärtige, war der neuen Lehre ein ebenso erbitterter Gegner als sein Vetter, Friedrich der Weise, Sohn des Ernst, ihr Freund war. Georgs Zorn traf namentlich die Leipziger Buchdrucker »nd Buchhändler, welche lutherische Schriften vertrieben; so daß Leipzig nunmehr ein Hauptverlagsort für die nicht gangbare katholische Litteratur wurde, während der vorteilhafte Vertrieb der lutherischen Schriften ihm entzogen blieb. Leipzigs Buchmesse erschien dadurch in der That höchst gefährdet, wenn auch der heimliche Vertrieb nicht ganz unterdrückt werden konnte. Erst nach Herzog Georgs Tod konnte man sich dort ungehindert der neuen Lehre zuwenden. Die Zensur ward zunächst durch den Rat geübt, der im allgemeinen geneigt war, das geschäftliche Interesse der Bürger zu schonen. Verschiedene Mandate der Regierung zogen aber die Zügel straffer an. Durch Reskript vom 25. April 1569 wurde die Zensur der Universität und zugleich dem Rat über tragen und am 29. Dezember desselben Jahres eine regelmäßige Beaufsichtigung des Meßverkehrs angeordnet. Der Rat unterließ diese jedoch, und die Universität sträubte sich gegen die von Dresden für sich beanspruchte Superzensur, während Rat und Universität ihre Rechte sich gegenseitig zu beschneiden suchten. Vom Anfang des siebzehnten Jahrhunderts bis zur Beendigung des dreißig jährigen Krieges scheint überhaupt das Einschreiten gegen miß liebige Schriften so gut wie ganz geruht zu haben, und erst nach 1650 beginnt wieder das Fahnden auf Libelle, FamoSschriften und Charteken. Seit 1660 giebt sich regierungsseitig die Absicht kund, dem Konsistorium in Dresden die Aufsicht über das Preßgcwerle zu übertragen. Zur Regelung aller dieser schwankenden und unleidlichen Verhältnisse, die namentlich durch die Verschleppung der Geschäfte während der nie endenden Kompetenzstreitigkeiten zwischen Rat und Universität entstanden waren, sollte eine Generalvero.duung vom 27. Februar 1686 inbetreff der Preßgewerbe für Einheimische und Fremde dienen, de en weitere Geschichte jedoch einer späteren Periode augehört. Stoff zur Handhabung hatte sich in genügender Menge angesammelt; denn die Politisch und kriegerisch bewegte Zeit des letzten Viertels des siebzehnten Jahrhunderts zeitigte eine Flut von Gelegenheitsschrifteu, Pamphleten, Kriegsberichten und Satiren, welche durch den wieder belebten Hausierhandel eine Ausdehnung gewannen, die lebhaft an die Zeit der Reformation erinnert. (Schluß folgt.) Die deutschen Papier-Normalformatc veranschaulicht in Papier und Druck. Der Buchhandel ist es schon gewohnt, von Leipzig mancherlei Anregung zur praktischen Ausübung seines Berufes zu erhalten und von Zeit zu Zeit daran erinnert zu werden, daß Leipzig sich nach allen Seiten hin bestrebt, die Bezeichnung einer Hauptstadt des Buchhandels im vollen Umfange ihrer Bedeutung zu erhalten und zu erweitern. Vor uns liegt ein stattlicher Band, der obengenannten Titel trägt und der, wie in einem Nebentitel gesagt wird, ein »Hilfs mittel zur Berechnung der Herstellungskosten von Druckwerken« sein soll. Drei Leipziger Firmen haben sich zusammengethan, um dem Buchhandel ein Werk von selten praktischer Anschaulichkeit zu bieten. Es sind: Druckerei von Ramm L Seemann, Papier lager von Berth. Siegismund und Hofbuchbinderei von Gustav Fritzsche. In einem stilvollen Einbande (Gravierung der Platten von E. L H. Schüßler) werden uns die von der Kommission des Börsen vereins festgesetzten zwölf Papier-Normal-Formate vorgeführt. Man sollte meinen, daß neben diesen allen Zwecken genügenden Formaten andere bald verschwinden und eine Einheitlichkeit herbci- geführt werden müßte. Dieselbe ist vielleicht deshalb noch nicht eiu- getreten, weil man diese von der Kommission mit großer Umsicht ausgestellten und allen verlegerischen Bedürfnissen Rechnung tragen den Formate in einer so praktischen Zusammenstellung und in natura noch nicht gehabt hat. Diese Papierproben sind von der Firma Berth. Siegismund znsammengestellt, die schon früher mit dem Bande »Papier Siegismund« sich ein großes Verdienst um den Buchhandel erwarb. Das Buch wurde s. Z. unter dem Titel »Hand buch der Papierkunde auf dem Princip der Anschauung bearbeitet« im Börsenblatt eingehend besprochen. Die Druckprobeu sind von der Druckerei Ramm L Seemann. Sie erhalten einen besonderen Wert durch die vorangestellte Kostenberechnung für Satz, Druck und Papier. Diese Kosten berechnung ist so klar und überzeugend, daß man bald glauben könnte, ein Verleger brauchte nichts mehr zu lernen; denn er weiß danach ganz genau, wie viel Satz und Druck bei 1000 Bogen in
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