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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 12.06.1893
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1893-06-12
- Erscheinungsdatum
- 12.06.1893
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
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- Saxonica
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von Skizzen und Hnndzeichnungen alter Meister, die sich in Privatbesitz befindet, zusammengebracht. Auch unter seinen Kupferstichen der frühen Blätter. Sein Erbe ist Colonel Wingfield Malcolm, der ^frühere Abgeordnete für Argyleshire. Englische Sammler hoffen, daß Colonel Malcolm seine Kunstschätze verkaufen wird. Berliner Gewerbeausstellung 1896. — Der Deutsche Papierverein, dem etwa sechshundert Firmen der Papier- und Schreib warenindustrie aus allen Teilen Deutschlands angehören, hat unter Vorsitz seines Präsidenten Reinh. Tetzer-Berlin einstimmig beschlossen, sich mit einer Kollektivausstellung an der Berliner Gewerbe-Ausstellung von 1896 zu beteiligen. Kranken- und Begräbniskasse des Buchhandlungsgehil fenvereins zu Leipzig — Zu einer konstituierenden Hauptversamm lung der Kranken- und Begräbniskasse des Buchhandlungsgehilfenvereins zu Leipzig wird von seiten der beauftragten Herren auf Donnerstag den 22. Juni, abends >/,9 Uhr, in das Deutsche Buchhändlerhaus eingeladen, nachdem die Satzungen der Kasse die behördliche Genehmigung erhalten haben. (Vgl. die Anzeige in heutiger Nummer des Börsenblatts Seite 35141.) Allgemeiner Deutscher Journalisten- und Schriftsteller verein. — Ueber die Vorbereitungen zur Gründung einer Pensionsanstalt für deutsche Schriftsteller und Journalisten meldet die -Allgemeine Zeitung», daß alle formellen Schritte gethan, alle Vorkehrungen getroffen sind, damit die Pensionsanstalt unmittelbar nach der zu erwartenden kn bloo-Annahme des Statuts durch die General-Versammlung ins Leben treten kann. Die Journalisten und Schriftsteller werden eine be stehende Organisation vorfinden und in der Lage sein, durch Ausfüllung der Formulare ihren Beitritt zu bethätigen. Von den Zeichnungsscheinen für Veranstaltung des Festes und Schaffung eines Gründungsbeitrags für die Pensionsanstalt ist erst ein an Zahl kleiner Teil eingelaufen; die darin enthaltene Summe ist aber hocherfreulich. Jeder Zeichner eines Scheines mit dem Beitrag von 20 ^ aufwärts wird eine Ehrenkarte erhalten, die zur Teilnahme an den vielen und großartigen Veranstal tungen der Versammlung des nächsten Monats in München berechtigt. Ausstellung. — In Braunschweig wird vom 4. bis 12. No vember d. I. unter dem Protektorat der Staats- und städtischen Behörden eine allgemeine deutsche Ausstellung von Nahrungs- und Genußmitteln, Haushaltungs- und gastwirtsgewerblichen Gegenständen stattfinden. Zum Jubiläum Maurus Jükais. — Aus Budapest schreibt man der -Allgemeinen Zeitung«: Die große Kommission, die mit den Anordnungen zum Jokai- Jubiläum betraut ist, faßte unter dem Vorsitz des Akademie-Präsidenten, Lorand Eötvös, den Beschluß, die gesammelten Werke Jokais in einer Prachtausgabe in tausend Exemplaren a 200 fl. erscheinen zu lassen Von dem eingeflossenen Geld soll Jokai ein Ehrenhonorar von 100 000 Gulden zugewendet werden. Der anwesende Unterrichtsminister Graf Csaky billigte dieses Projekt und erklärte namens der Regierung, es mit allen Mitteln unterstützen zu wollen. Verlagsanstalt nnd Druckerei, Aktien-Gesellschaft (vorm. I. F. Richter) in Hamburg. — In Sachen des Prozesses Fuchs und Genossen für die Verlagsanstalt Richter gegen von Erlanger L j Söhne, worüber im vorigen Jahre in diesem Blatte mehrfach berichtet l worden ist, hat der erste Senat des hanseatischen Oberlandesgerichts das Erkenntnis des Landgerichts vom 1. März d. I. aufgehoben und die Klage unter Verurteilung der Kläger in die Kosten des Prozesses abge wiesen. Die Entscheidung gründet sich im wesentlichen auf die von dem Beklagten vorgebrachte Formaleinrede, daß die Kläger sich zur Führung des Prozesses nicht in der richtigen Form hätten bevoll mächtigen lassen. Neue Bücher, Zeitschriften, Gelegenheitsschriften, Kataloge rc. für die Hand- u. Hausbibliothek des Buchhändlers. Verlaxs^kbalox Oustav kovk in I^eipri^. xr. 80. 52 8p. kansebburA io Wien. 8". 8. 189—204. Nr. 3435 —3692. 8°.° 8^'35-4^/o Verlag librsria Llar Lantorovier, Milano. 8°. 8. 89—99. 84 Nrv. io Llailaoä. KI. 4". 30 8. Ueebt8vi88608ekLktso (6io8ekl. Lirebeorsobt). (6ibl. ä. Oonsistorial- präsiäeotso vr. kr. Atommüll io Liol.) ^otig. Xatalo^ Ho. 917 von Xirebbokk L ^ViAaoä io I^siprix. 8". 101 8. 3153 Nrn. 8tLLt8vi3ssQ8obLkteo (8tLLb3l6bso, 8tati8tik, Nat.-Ookouowio, 8oeial- vis3608ekakt, 8trLkvoIl2a§). ^.otig. Latalox No. 918 voo Xireb- kokk L liVi^aoä in lOsixrix. 8°. 45 8. 1379 Nrn. X. k. Xooblsr, Lar8ortim6ot io I^siprix. 1893. No. 4. (luoi.) NaokirL^e 20m I^LA6rv6r26iodni8. KI. 4°. 8 8. Ix na, 2 8s!Iiox io Uöo8tsr i. 8^. 64 8. 1816 Nrn? ^8o.^6^5^^^8^1853^Nrv.^^^o^ 27 von Llax 10 I^iprix. Persoiisliiachrichten. Gestorben: am 7. Juni in Jena, wo er Heilung von einem ernsten Leiden ge sucht hatte, an den Folgen einer Operation Herr Carl Röstell, Mitinhaber der Firma Mitscher L Röstell in Berlin, die die beiden Freunde am 1. Juni 1859 gegründet und schnell zur Blüte und zu hohem Ansehen emporgehoben hatten. In dem Verstorbenen ist ein allgemein geachteter und beliebter Berufsgenosse aus dem Leben geschieden, der nicht nur für das eigene Geschäft in un ermüdlicher Arbeit alle seine Kräfte einsetzte, sondern auch allezeit opferfreudig dem buchhändlerischen Gemeinwohl gedient hat. Seit einer langen Reihe von Jahren gehörte er dem Vorstande des Unter- stützungsvereins an, und mehrfach ist er von seinen Berliner Berufsgenossen zu verantwortungsvollen Vertrauensämtern des Buchhandels berufen worden. Sein Andenken wird als das eines hochehrenwerten, liebenswürdigen Mannes allezeit im Gedächtnis des Berliner und des weiteren deutschen Buchhandels leben. —r- S p r e ch s a a l. Leipzig als 'Ersülluugsort-. Herr Redakteur! Gestatten Sie mir, nachdem die Hauptversammlung beschlossen hat, bei der ersten Abänderung der Verkehrsordnung hinsichtlich des ß 26 eine Abänderung zu berücksichtigen, welche demselben ein Anhängsel über den Gerichtsstand der Provinzialsortimenter verschafft, einiges zur Sache vorzubringen. Daß der Gerichtsstand in keiner Weise durch die Verkehrsordnung beeinflußt werden kann, mit oder ohne den beantragten Meißnerschen Zusatz, ist selbstverständlich. Es wäre auch ein Widersinn, anzunehmen, daß irgend ein Leipziger Richter — um diese handelt es sich doch — auf Grund des § 26 der Verkehrsordnung sich für kompetent hielte, ein Urteil zu fällen, das den ordentlichen oder den sonst begründeten Gerichtsstand verletzte. Es kann sich hier nur um eine Verwechslung mit 8 29 der Civilprozeßordnung handeln, der von dem Erfüllungsort handelt und lautet: -Für Klagen auf Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens eines Vertrags, auf Erfüllung oder Aufhebung eines solchen, sowie! auf Entschädigung wegen Nichterfüllung oder nicht gehöriger Erfüllung ist das Gericht des Ortes zuständig, wo die streitige Verpflich tung zu erfüllen ist«. Daß Leipzig buchhändlerischer Erfüllungsort ist, beweist ja jeder Berlangzettel; dazu braucht man den ß 26 der Verkehrs-Ordnung, gar nicht vor dem Richter anzuziehen. Existiert aber ein Verlangzettel mit Kommissionärangabe in Leipzig nicht, wie bei rein kaufmännischen Geschäften (Kontokorrentverkehr), und wird dem Provinzkunden der Eid darüber aufgetragen, ob er schwören kann, daß Leipzig nicht ausdrücklich als Erfüllungsort vereinbart ist, so zieht der Leipziger Kläger (wie das Beispiel einer großen Kommissionsfirma bei einer Streitsache über 600 aus einem fortgesetzten Verkehr mit einer Provinzialsortimentsfirma be weist), es lieber vor, einen Ausgleich einzugehen und entweder längere Frist zu bewilligen, oder von der Summe nachzulassen, um nur ein (auch nur in Deutschland, nicht in Ungarn, sehr schwer in Oesterreich) voll streckbares Urteil zu erlangen. Das Reichsgericht hat übrigens in Anlehnung an die Civil-Prozeß- Ordnung entschieden, daß, wenn auch nur auf die Klage sich eingelassen
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