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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 12.06.1893
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1893-06-12
- Erscheinungsdatum
- 12.06.1893
- Sprache
- Deutsch
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133, 12. Juni 1893. Nichtamtlicher Teil. 3527 Uebung, die Sachen hier vorzubereiten, um der Hauptversamm lung einen glatteren und rascheren Verlauf zu geben; wir sind vollständig einverstanden, wenn uns diese Meinung morgen in irgend einer Weise entgegengebracht wird, und können wir es mit unserem Gewissen vereinbaren, so werden wir ihr ja selbst verständlich Rechnung tragen. Vorsitzender: Das ist ja der Zweck der Delegierten versammlung, daß wir unsere Meinungen hier vorher austauschen. Herr Abendroth: Ich möchte Herrn Kollegen Bergstraeßer noch einmal fragen, ob er es auch für richtig hält, das als An trag einzubringen? (Gewiß!) Ich glaube, es ist vorhin gesagt worden, daß die Delegiertenversammlung sage: wir stellen es dem Börsenverein anheim, sieben oder neun Mitglieder zu wählen, so wäre das vollständig genügend. Ich möchte auch nicht wegen einer Kleinigkeit — darin gebe ich Herrn Werlitz recht — morgen die Hauptversammlung aufhalten. Herr Bergstraeßer: Es handelt sich hier um den Antrag des Vorstands, und wenn Herr Abendroth etwas anderes will, so muß er einen Gegenantrag stellen, und kann das entweder in eine bestimmte oder eine unbestimmte Form kleiden. Wenn Sie die bestimmte Form vorziehen, dann sagen Sie: wir wünschen, daß der Ausschuß aus neun Mitgliedern besteht, respektive daß fünf Mitglieder gewählt werden; wenn Sie die unbestimmte Form wählen, so sagen Sie: wir geben es dem Vorstand an heim, ob es nicht praktisch sei, für diesen Zweck den Ausschuß aus neun Mitgliedern bestehen zu lassen. Vorsitzender: Es fragt sich, in welcher Weise Herr Abendroth seinen Antrag formulieren will. Bis die Formu lierung erfolgt, könnten wir zum nächsten Antrag übergehen. (Schluß folgt.) Vermischtes. Die doppelte Buchhaltung im Sortiment. — Wir empfingen folgende Einsendung: -Zu der Rezension über das Buch --Die doppelte Buchhaltung» von Robert Herbich (vergl. Börsenblatt Nr. 124/1893) mag es mir ge stattet sein einiges hinzuzufügen. Die doppelte Buchhaltung im kaufmännischen Geschäfte gewährt dem Besitzer ein weit klareres Bild über die einzelnen Geschäftszweige, sowie über die einzelnen Arten der Unkosten, als die einfache Buchhaltung. Deshalb sollte auch der Detaillist, insbesondere der Sortimenter, die immerhin etwas größere Arbeit nicht scheuen. Dies möchte auch ich zur Empfehlung gesagt haben. Dagegen kann ich nicht umhin die Kollegen dringend davor zu warnen, das Konto -Firmenwert» unverändert bestehen zu lassen. Der Wert der übernommenen Firma ist ein durchaus eingebildeter. Er vergrößert sich, wenn der neue Besitzer Glück und Verstand hat, das Geschäft in die Höhe zu bringen; er verkleinert sich, wenn das Gegen teil eintritt. Richtig ist, überhaupt kein Konto -Firmenwert» einzurichten und von vornherein die Kaufsumme für die Firma abzuschreiben. Doch hierzu werden sich wohl die wenigsten Kollegen verstehen, da sie meinen, daß das, was gekauft ist, auch einen Wert besitzen muß. Gegen dieses Argument läßt sich allerdings in den meisten Fällen mit Zahlen nicht streiten; es fällt aber, vom wirtschaftlichen Standpunkte aus betrachtet, in sich zusammen. Glaubt also der neue Besitzer, daß der Nimbus der Firma einen bedeutenden Wert besitzt, so mag er den Kaufwert in seine Anfangs bilanz einsetzen; er muß aber — und hierüber läßt sich keineswegs streiten — jedes Jahr mindestens 10^/g abschreiben, da nach 10 Jahren der Charakter des Geschäftes unleugbar ein anderer geworden ist und man wohl nur in Ausnahmefällen dann noch etwas von dem alten Besitzer spüren wird. Bei allem diesen muß vorausgesetzt werden, daß das Geschäft sich einigermaßen gehalten hat. Geradezu verderbenbringend wirkt aber das volle Firmenconto, wenn — und damit muß jeder gewissenhafte Ge schäftsmann rechnen — das Geschäft zurückgeht oder gar zum Konkurse treibt. Die Unterbilanz, die buchmäßig vielleicht nur 10—20" § betragen würde, ist plötzlich durch die Wertlosigkeit der Firma auf das doppelte oder mehrfache gestiegen, und zu dem vielleicht unverschuldeten Unglücke kommt jetzt das Bewußtsein, daß man mit Werten gerechnet hat, die gar nicht vorhanden waren, und daß man rechtlicher gehandelt hätte früher aufzuhören. Ich will dieses Bild nicht weiter auSmalen; nur möchte ich noch darauf aufmerksam machen, daß nach unserer heutigen KonkurSordnung Sechzigster Jahrgang. der Schuldner, der den Gläubigern 1°/« läßt, allerdings kaum strenger be straft wird als der, der ihnen 99^ bieten kann, daß man aber in vielen tonangebenden Kreisen darauf aus ist, die Straflosigkeit des Kridars zu beschränken. Sollte einer der Herren Kollegen darüber im Zweifel sein, wie er die Abschreibung auf Konto -Firmenwert, bucht, so gestatte ich mir ihm solches hiermit mitzuteilen. Die Buchung muß lauten: »Gewinn- und Verlust-Konto. An Konto Firmenwert 10°/y Abschreib, an ^ ^ Hannover. Moritz Berliner.« Reichsgerichtsentscheidungen. — Ein Irrtum des Käufers eines geschäftlichen Unternehmens über die Ertragsfähigkeit entkräftet nach einem Urteil des Reichsgerichts. I. Civilsenats, vom 15. Februar 1893, im Gebiete des Preußischen Allgemeinen Landrechts den Kauf vertrag nur dann, wenn bei Abschluß des Vertrages die Ertragsfähigkeit, bezw. ein gewisses Maß derselben ausdrücklich vorausgesetzt worden war, wenn also der Käufer zum Ausdruck gebracht hatte, daß er die Sache nur unter der Voraussetzung eines von ihr gewährten Ertrages erwerben wolle. — Tritt der Käufer einer Sache wegen fehlerhafter Beschaffen heit derselben vom Kaufverträge zurück, so bildet, nach einem Urteil des Reichsgerichts, I. Civilsenats, vom 15. März 1893, im Gebiete des Preußischen Allgemeinen Landrechts der Ort, woselbst sich die Sache ihrer Bestimmung gemäß befindet, den Erfüllungs- und Klageort für die Rückzahlung des Kaufpreises gegen Rückgabe der Sache. Weltausstellung in Chicago. — Der technische Ausschuß des -Vereines zur Beförderung des Gewerbefleißes» in Berlin beabsichtigt, im Verein einen Antrag zur Beschlußfassung zu stellen, dahin, den Herrn Reichskanzler zu ersuchen, von einer Preisverteilung an die deutschen Aussteller in Chicago ganz Abstand zu nehmen und anstatt dessen Sachverständige zum Zwecke einer Berichterstattung über alle von deutschen Ausstellern vertretenen Gewerbszweige zu ernennen. Ausstellung von Faust-Schriften. — Das -Freie deutsche Hochstift« in Frankfurt a/M. beabsichtigt, vom Juli bis September d.J. eine Faust-Ausstellung im Goethe-Hause zu veranstalten. Da außer der reich vermehrten, früher Engelschen Sammlung des Hochstifts selbst durch die Güte des Herrn vr. Alex. Tille, des derzeitigen Besitzers der Bode- schen Sammlung, auch deren Schätze zum erstenmale zur Ausstellung gelangen, so ist eine Vollständigkeit der Zusammenstellung verbürgt, wie sie sonst nicht erreichbar ist. Da aber bei dem großen Umfang des Materials noch manche Lücke zu füllen bleibt, so wäre es höchst erwünscht, wenn alle Sammler und Besitzer von selteneren Stücken der Faust-Litte- ratur sich an der Ausstellung beteiligen wollten. In den Nahmen der Ausstellung einbezogen werden die ganze Faust-Sage, die ältesten Nach richten über Faust, die Volksbücher, Volksschauspiele, die dichterischen Be arbeitungen, vor allem der Goethesche Faust, in Handschriften, Druck werken und Illustrationen. Ueber das Ganze wird ein sorgfältig ausge arbeiteter Katalog in der Art des Katalogs der vorjährigen -Wertyer- Ausstellung- Auskunft geben. (Allg. Ztg.) Die zwölf besten Bilder in der Welt. — Es war die -Pall Mall Gazette», welche vor einiger Zeit die Anregung zur Aufstellung einer Liste der besten hundert Bücher gab. Heute ist es die -Westminster Gazette», die den Anstoß dazu giebt, eine ähnliche Liste für die besten Bilder der Welt aufzustellen. Die zwölf besten Gemälde sind in den Augen des Malers M. T. Frith, Mitgliedes der Akademie, folgende: Titian, -Heilige und profane Liebe», -Bacchus und Ariadne», -Die Grablegung Christi». Tintoretto: -Das Wunder des St. Markus», »Philipp IV.». Velasquez: »Las Lancias», »König!, spanische Familie mit dem Zwerge». Raffael: -Madonna di San Sisto». Rembrandt: -Por trät von Rembrandt». Van Dyck: -Gervartius». (Letztere rwei Bilder in der National-Galerie zu London.) Wilckie: -Chelsea - Pensionäre, welche die Nachricht über die Schlacht von Waterloo lesen». Nach der Ansicht eines anderen englischen Künstlers, Walter Crane, stehen folgende zwölf Werke in der ersten Reihe: -Der Fries des Parthenon»; Michel Angelas Sixtinische Capelle; Raffaels -Parnaß»; Bcnozzo Gozzolis Fresken (Niccardi-Capelle zu Florenz); Botticellis -Frühling. (Ussizi, Florenz); Bellinis Altar-Gemälde (Frari-Kirche, Venedig); Tinto- rettos -Kreuzigung»,- Mabuses -Die Verehrung der Magier»; Van Eycks -Porträt von Jan Arnolfini und Frau»; Holbeins -Gesandte» und »Christina von Mailand«; Van Dycks -Gervartius»; Titians -Heilige und profane Liebe». (Lpzgr. Tgbl.) Kunstsammlung. — Der englische Kunstsammler John Ma l- colm of Poltalloch, dessen fürstliches Geschenk an die Handschriften - Abtellunq des British Museum, bestehend in dem Andachtbuch der Fürstin Bona Sforza von Mailand, jüngst in den Zeitungen gemeldet wurde, ist hochbetagt in Schottland gestorben. Malcolm besaß als Kunstsammler europäischen Ruf. Er hat die bedeutendste Sammlung S73
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