Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 27.06.1887
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- 1887-06-27
- Erscheinungsdatum
- 27.06.1887
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manisches Ganzes bilden. Namentlich seien die störenden Diagonal züge zu beseitigen. Nach meiner ganz unmaßgeblichen Meinung giebt es eine noch bessere und einfachere Reform: man werfe die Fraktur ins Zeug und kehre, gleich sämtlichen Kulturvölkern mit Ausnahme der Russen und Griechen, zur Antiqua zurück. Neue Patente aus dem Gebiete der Buchdruckerei sind in zwischen nicht erschienen; dagegen haben wir einige Erfindungen aus der Klasse der Papiersabrikation zu erwähnen. Zunächst den Bogentrocken-Apparat von Friedr. Müller in Potschappel (Patent Nr. 39 314), der sich durch endlose Ketten und horizontal lausende Trockenrahmen auszeichnet. Sodann die I. Kaiser in Chemnitz unter Nr. 39 262 patentierte Trockeneinrichtung für Papier, Pappe und Zellstoff. Die Vorrichtung bezweckt, die von dem Entwässerungsapparat kommenden Zellstoffe in luft trockenen Zustand zu bringen und in Rollenform zum Versand fertig zu stellen. Kaiser verwirft das Trocknen mit Dampf, weil der Stoff durch die zu schnelle Trocknung leidet und letztere einen Rückgang der Bleiche zur Folge hat. Er bewirkt die Trocknung ganz allmählich, und zwar um diesen Rückgang zu beseitigen, ohne daß die zu trocknenden Stoffe mit der Heizfläche in Berührung kommen. Zu diesem Zwecke verwendet er an Stelle des Dampfes heißes Wasser. Der Stoff gelangt zunächst an die am schwächsten geheizte Trommel, und von hier an auf immer stärker geheizte. — Rud. Krön in Golzernendlich ist der Erfinder eines Papier stoff-Holländers, welcher die Stoffdurchreibung von der Arbeit der Messerwerke unabhängig macht und den Stoff durch und durch mischt. Der Apparat ist besonders für die mit vielen Surrogaten arbeitenden Fabriken berechnet. Die »Papierzeitung« berichtet über interessante neue Konstruk tionen der Papiermaschinen mit mehreren Siebcylindern, wie sie von Joachim L Sohn in Schweinfurt geliefert werden. Diese Maschinen sind für einfarbige braune Packpapiere berechnet, und scheinen sich gut zu bewähren. Das Papier daraus hat nach Prof. Hoyer eine sehr befriedigende Festigkeit Eine Drei- cylinder-Maschine liefert täglich etwa 3000 Kg. Papier mittle rer Dicke. Davon ausgehend, daß die Güte der japanischen und chinesischen Papiere keineswegs von dem im fernen Osten verwendeten Rohstoff, sondern einzig und allein von der Verarbei tung desselben herrührt, macht Karschilgen in der eben erwähnten Zeitschrift Vorschläge, wie wir ein gleiches auch bei unserer massen haften Papiererzeugung erzielen können, und zwar soll es haupt sächlich durch ein besseres Mahlen der Rohstoffe geschehen. Leider verbietet der Raum auf die von dem Genannten angegebenen Ver- fahrungsweisen näher einzugehen. Die »Zeitung für Buchbinderei« widmet der Beheizung der Vergoldepressen einen Aussatz, in welchem es u. a. heißt, die Beheizung mit Gas sei wohl bisher die billigste und beste; doch sei auch die Dampfheizung zu empfehlen, es müsse aber die Dampf spannung mindestens fünf Atmosphären betragen. Auch die Heizung mit Heizgasen sei anwendbar, wenn die Verhältnisse es gestatteten; Petroleum tauge dagegen nichts. Eher sei Holzkohle brauchbar. Von Patenten aus dem Gebiete der Buchbinderei ist nur die Drahtheftmaschine von W. I. Brown in Philadelphia zu er wähnen. (Nr. 39120). Bei diesem Anlaß sei erwähnt, daß die »Papierzeitung« das Heften der broschierten Bücher mit Draht verwirft, weil die Drahtklammer den Falz durchschneidet, sobald die Bücher aus geschnitten werden. Das macht sich beim Binden und namentlich beim Umbinden bemerkbar, weil der Buchbinder die Drahtklammern zu entfernen hat, was nicht immer ohne Beschädigung des Papiers abgeht. Auch bleiben die Löcher für den Leser stets sichtbar und verunzieren das Buck. Die Ersparnis an Lohn aus dem Drahtheften steht mit diesem Übelstande in keinem Verhältnis. Man solle daher lieber die Falzmaschine verwenden, die schnell und sicher arbeitet. Obiges gilt unserer Meinung nach übrigens nicht bloß von Büchern, sondern auch von besser ausgestatteten Zeitschriften, die sich jeder Abonnent einbinden läßt. G. van Muyden. Vermischtes. Das lilterarische Eigenthumsrecht der Universitäts- Professoren auf ihre Vorlesungen. — Ein interessanter Prozeß, in welchem das litterarische Eigenthumsrecht der Universitätsprosessoren aus ihre Vorlesungen in Frage stand, ist soeben, wie wir der »Leip ziger Ztg.« nach einer Londoner Mitteilung der »Frkf. Ztg.« entnehmen, vor dem als Appellationsgericht funktionierenden Hause der Lords in dritter Instanz entschieden worden Prosessor Edward Caird, Lehrer der Moralphilosophie in Glasgow, hielt jedes Jahr vor seinen Zuhörern eine Reihe Vor lesungen aus dem Gedächtnis oder »ach kurzen Auszeichnungen. Einer seiner Zuhörer schrieb die Vorträge in stenographischer Schrift nieder, und ein Berlagsbuchhändler Namens Simie in Glasgow ließ dieselben als Broschüren drucken. Sie erschienen in zwei Abteilungen unter dem Titel »Hilfsbüchlein zum Studium der Philosophie, von Auxilium.« Der Professor kaufte eines dieser Büch lein und fand, daß es substantiell seine Vorträge enthielt, aber in entstellter Form. Er legte Klage ein, weil die Broschüre seinem litterarischen Rufe Eintrag thue und sein Besitzrecht angreife. Der Verlagshändler berief sich ans ein unter Wilhelm IV. erlassenes Gesetz, welches Universitälsvorlesungen als Gemeingut erklärte und von dein Schutz des Copyright ausnahm. Das Gericht erster Instanz enlschied für den Prosessor, dessen Erlaubnis erst hätte eingeholt werden sollen, bevor der Druck stattfand. Im Obergericht jedoch war die Mehrzahl der Richter der Ansicht, daß die Vorlesungen von Universitätsprofessoren keinen gesetzlichen Schutz genießen. Professor Caird legte daraus Berufung an das höchste Landesgericht, das Haus der Lords, ein, in welchem außer dem Lordkanzler noch die Lords Herschell, Bramwell, Watson und Fitzgerald saßen. Lord Halsbury führte in längerer Rede aus, daß ein Student allerdings auf den Unterricht des Prosessors ein Recht habe, dagegen nicht berechtigt sei, den litterarischen Teil der Vor lesung zu verwerten. Ganz verschiedener Ansicht war Lord Fitzgerald; er hielt dafür, daß eine von einem Professor öffentlich gehaltene Vorlesung ipso t'uoto öffentliches Eigentum werde. Das Publikum, die Nation, habe ein Recht darauf, da der Professor die Vorlesung als Erfüllung seiner öffentlichen Pflicht gehalten habe. Doch wurde diese Anschauung nicht von der Majorität der Lords geteilt, und das vom ersten Gericht gefällte Urteil wurde bestätigt. Somit ist diese heikle Frage in England durch einen rechtsgiltigen Vorgangssall entschieden. Zur Bibliotheksordnung. — Die Verwaltung der Bibliothek des British Museums läßt, um aus eine verhältnismäßig einfache Weise die Übersicht über ihre Bestände zu erleichtern, die Einteilung der Bücher mit ihren Einbänden beziehentlich deren Farbe beginnen. Ge schichtliche Werke werden nämlich in rotes Leder gebunden, theologische er halte» einen blauen Einband, Werke poetischen Inhalts einen gelben und naturgeschichtliche einen grünen. Auch die Farbe des Eigentumsstempels dient zu systematischen Unterscheidungszwecken; ist er rot, so dentet er an, daß das Buch käuflich erworben wurde; blau, daß das Buch ein sogenanntes Pflichtexemplar vom Verleger ist; ein gelber Stempel aber bekundet die Schenkung des Buches. Süddeutsche Buchhäudlermesse. — Unter zahlreicher Betei ligung fand am 20. und 21. d. M. die Stuttgarter Buchhändlermesse statt. An die Generalversammlung des Süddeutschen Buchhändler vereins unter dem Vorsitz des Herrn Egon Werlitz-Stuttgart am Vormittage des ersten Tages schloß sich unter dem Vorsitz von Herrn Alsred Bonz-Stuttgart die Generalversammlung des Württembergischen Vereins. Der Vormittag des zweiten Tages gehörte den Abrechnungen Wie immer, so waren auch diesmal heitere gesellige Unterhaltungen geboten, und eine fröhliche Feststimmung belebte diese erinnernngsvollcn Tage. Wir hoffen recht bald ausführlich über dieselben berichten zu können. Vom Reichstage. Hausierhandel. — Die Reichstagskommission, welcher die zahlreich eingegangenen Petitionen um Beschränkung des Kleinhandels durch Hausierer und Detailreisende zur Vorberatung überwiesen waren, empfahl dem Plenum, dieselben dem Reichskanzler zur Erwägung zu überweisen. Die Regierung, die durch den Geh. Rat Lohmann vom preußischen Handelsministerium in der Kommission vertreten war, hielt sich sehr reserviert und bezog sich lediglich aus die Erklärung, die sie im vorigen Jahre bei gleicher Gelegenheit habe abgeben lassen. Diese hatte ungefähr folgenden Wortlaut: »Wenn die Petenten das Aufsuchen von Bestellungen aus Waren < nach Proben bei Personen, in deren Gewerbebetrieb Waren der
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