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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 10.10.1887
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1887-10-10
- Erscheinungsdatum
- 10.10.1887
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- Deutsch
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5658 Nichtamtlicher Teil. Unsere Schulbücher. — Die »Kölnische Zeitung«, welche die Frankfurter Beschlüsse unseres Börsenvereins im allgemeinen mit Wohl wollen bespricht, wendet sich dabei unter anderem gegen unser Schul bücherwesen und führt folgendes aus: »In einem Zweige jedoch, und zwar in einem sehr wesentlichen, scheinen Preisermäßigungen von Büchern sehr wohl möglich zu sein, nämlich im Schulbücherverlag. Die Ausgabe für Schulbücher be lastet den kleinen und mittleren Alaun ganz bedeutend; doch ist das meist die Folge von schulbehördlichen Maßnahmen, welche es bedingen oder wenigstens gestatten, daß von der A-B-C-Fibel bis zum Wörterbuch jede Stadt nicht allein, sondern säst jede Lehranstalt andere Lehrbücher hat, deren Auflagen häufig und meist mit der Folge erneuert werden, daß die alten Auslagen nicht mehr gebraucht werden dürfen. Man kann wohl mit Recht verlangen, daß das Kultusministerium einen ständigen Ausschuß niedersetzt, der, aus zeitweilig wechselnden, tüchtigen Ge lehrten und Lehrern bestehend, einheitliche Lehrbücher sür den ganzen Staat ausarbeitete und in angemessener Zeit unter möglichst ge nauem Anschluß an Inhalt und Anlage die älteren ergänzte und verbesserte, damit der Schüler in der gleichen Klasse überall dasselbe Buch brauchen könnte und der Vertrieb von Schulbüchern nicht, wie heutzutage der Fall, eine das Volk fühlbar belastende Privateinnahme quelle von Lehrern und Lehrervereinen würde! Die wissenschaftliche Forschung würde darunter nicht leiden, da deren Ergebnisse ja doch zunächst in besonderen Büchern niedergelegt zu werden Pflegen, ehe sie in die Schulbücher übergehen, und eine Verknöcherung des Lehr gangs wäre davon auch nicht zu befürchten, vielmehr eine geistige Belebung desselben zu erwarten.« Es ist dielen Ausführungen eine gewisse Berechtigung nicht ab zuerkennen. Auch innerhalb unseres buchhäudlerischen Betriebes macht sich die übergroße Zahl der Schulbücher, die schnelle Folge veränderter Auslagen und der häufige Wechsel des Lehrbuchs in recht unbequemer Weise bemerkbar, und die dem Sortiment erwachsenden Verluste sind im Durchschnitt so erheblicher Art, daß man nicht fehl gehen wird, ' wenn man für viele Städte den Lehrsatz aufstellt, daß der Schulbücher handel absolut nicht rentiert, es sei denn, daß er als Spezialität und in Verbindung mit dem Antiquariat betrieben werde. — Wie freilich die große Mehrzahl unserer Schulbücherverleger zu einer Änderung im Sinne der obigen Ausführungen sich verhalten werden, das mag zunächst hier uuerörtert bleiben. Immerhin wird es gut sein, wenn sich der Buchhandel solchen Erwägungen nicht verschließen möchte. An keiner Art der Verlagsthätigkeit beteiligen sich so viele kleine Ver leger und verlegende Sortimenter, wie am Schulbücherverlage; es wäre dringend zu raten der herrschenden Strömung Rechnung zu tragen und sich bei Zeiten zu beschränken, um jetzt wenigstens keine neuen Werte mehr zu schaffen, deren Verlust in absehbarer Zeit zu beklagen sein würde. Die Bibel im deutschen Heere. — Das ungefähre jährliche Bedürfnis des deutschen Heeres an Exemplaren der Heiligen Schrift beträgt 4000 Bibeln und 17 — 18 000 Neue Testamente, von denen etwa 4000 teils katholische, teils fremdsprachliche Ausgaben sind. Seit Be ginn einer planmäßigen Verbreitung sind unter die preußischen Sol daten verteilt worden: 143 000 Bibeln und über 700 000 Neue Testa mente. Bisher ist die materielle Unterstützung des Werkes das fast ausschließliche Verdienst der Britischen und Ausländischen Bibelgesell schaft gewesen; seit kurzem hat sich die Preußische Haupt-Bibelgesellschaft bereit erklärt, die deutsche Ausgabe des Neuen Testaments zu dem bisher üblichen und die Mittel-Oktavausgabe der Bibel zu ermäßigtem Preise abzugeben. Es besteht die Absicht, die Organisation womöglich aus das ganze deutsche Heer auszudehnen; das württembergische Armee korps wird bereits in ausgiebiger Weise von Stuttgart aus versorgt; es wird sich also wesentlich um die weniger gut versorgten Heeresteile handeln. Auch die Marine soll in den Kreis der Thätigkeit gezogen werden. Mit der Fürsorge für die Verbreitung ist neuerdings von Sr. Majestät dem Kaiser der Oberst z. D. v. Klefeker in Berlin betraut worden. Gerle's Lautenbuch Nürnberg 1533. — Über diesen alten Druck findet sich im Centralblatt für Bibliothekswesen folgendes Aus schreiben der Wiener Firma Gilhofer L Ranschburg: Im Besitze der Unterzeichneten befindet sich das bisher als »Unicum« unangefochtene Exemplar oben genannten Werkes. In diesem Exemplar fehlt das Titelblatt, und hat der Wortlaut desselben bisher nicht festgestellt werden können. Da das einstige Vorhandensein eines solchen unbestritten ist und es sich nur um die Auffindung eines diesbezüglichen bibliographischen Nachweises resp. noch eines Exemplares dieses Lautenbuchs handelt, so könnten energische Nachsorschungen in dieser Richtung von Erfolg gekrönt sein. Die Unterzeichneten wollen den Erfolg dieser Bemühungen durch den Preis von 50 resp. 100 ^ lohnen und zwar unter nachstehenden Bestimmungen. 1) Für die Auffindung und Bekanntgabe des Wortlautes des Titel blattes 50 ^ 234, 1l). Oktober 188?. 2) Für den Nachweis des Vorhandenseins eines 2. Exemplars dieses Buches mit Titelblatt 100 3) Diese Preise bestehen nur einmal, und zwar in der Weise, daß bei früherer Erfüllung der 1. Bedingung nur diese, bei früherer Er füllung der 2. Bedingung nur diese, überhaupt aber nur die erste bei der betreffenden Schiedsrichterstelle einlaufendc Erfüllung einer der beiden Bedingungen mit dem respektiven Preise belohnt wird. 4. Die Unterzeichneten erwerben das Recht bei Auffindung eines Exemplars mit Titel, diesen auf technischem Wege vervielfältigen lassen zu dürfen. 5. Die Beurteilung der Einläufe sowie die Zuerkennung des event. Preises erfolgt durch die Herren 1) l>r. Kopfermann, Kustos der königl. Bibliothek, musikal. Ab teilung in Berlin, 2) Wilh. Tappert, Berlin, Belle-Alliance-Straße 68, und sind Zuschriften an einen dieser beiden Herren zu richten, welche sich sreundlichst bereit erklärten, als Schiedsrichter zu fungieren. 6) Mit dem 1. Januar 1888 erlöschen die von seiten der Unterzeich neten oben angeführten Verpflichtungen. Wien. Gilhofer L Ranschburg, Buchhandlung. Gegen den Extrablattschwindel. — Eine schon seit Jahren die Bewohnerschaft der Städte belästigende und brandschatzende Aus geburt der Presse ist das Überhanduehmen der Extrablätter, deren Er scheinen und lärmende Ausbietung leider gar oft weiter keinen Zweck hat als den einer schwindelhaften Geldmacherei. Unter dem Eindruck dieses öffentlichen Übels wird folgende Bekanntmachung des Berliner Polizei-Präsidiums gewiß gern gelesen werden, wenn diese übrigens auch mit ihrer »Genehmigung« der regelmäßigen Auflagen von nicht verbotenen periodischen Druckschristen stilistisch ein wenig übers Ziel hinausschießt. Die Verfügung lautet: »Unter Bezugnahme auf die nach 8 28 des Reichsgesetzcs gegen die gemeingefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie vom 2t. Oktober 1878 von dem Königlichen Staatsministerium unter dem 27. September 1887 getroffene Anordnung wird 1) die Verbreitung der regelmäßigen Auflage periodischer Druckschristen im Sinne des Reichsgesetzes über die Presse vom 7. Mai 1874, sofern nicht die Druck schrift aus Grund des 8 14 des Reichspreßgejetzes vom 7. Mai 1874, be ziehungsweise auf Grund des Reichsgesetzes vom 21. Oktober 1878 ver boten ist, unter Vorbehalt des Widerrufs; 2) die Verbreitung von Druckschriften, welche lediglich den Zwecken des Gewerbes und Verkehrs dienen, auf öffentlichen Wegen, Straßen oder an anderen öffentlichen Orten hierdurch genehmigt. Die Verbreitung aller anderen Druckschriften, z. B. Flugblätter, Extrablätter, bedarf der jedesmaligen polizeilichen Genehmigung, welche von dem Redakteur oder Verleger bezw. Verfasser oder Herausgeber in Berlin, Molkenmarkt 1, Zimmer 12, in Charlottenburg bei der Königlichen Polizeidirektion daselbst nachzusuchen ist. Die Bestimmungen des Z 43 der Gewerbeordnung bleiben hierdurch unberührt.« Zahlungseinstellung. — Herr Samuel Zilahy in Budapest hat vor einigen Tagen Konkurs angesagt. Wie wir aus zuverlässiger Quelle erfahren, ist das Falliment durch außergeschäftliche Giros ver anlaßt worden, sür welche Herr Zilahy aufkommen sollte. Es wird dahin gewirkt, daß die Kommissionsartikel den Verlegern ohne Anspruchs klage ausgefolgt werden, in welchem Falle Herr Ludwig Aigner die Vermittlung besorgen wird. Im anderen Falle erfolgt weitere Mit teilung. Neue Bücher, Zeitschriften, Gelegenheitsschriften, Kata loge rc. für die Hand- und Hausbibliothek des Buchhändlers. HidlioKrutiu romunu. öullstin msnsuul ul lidruriei Ksnsrule äin Romania, si ul librurisi rowuns clin strsioütuts äs Xllsooun- äru OsKSNmunn, lidrur. 1885—1886 — 1887. (Xnuul ul VIl, VIII, IX.) 8ft 52 8. öulrursst 1887, Xlsssunäru IlsKknmunn. Buchhandelsrecht und Juristenrecht Von A. Gubitz. kl. 8". 132 S. Schwäb. Hall 1888, Carl Braun. OutuIvKus Zönsrul äs lu libruiris krunyuiss äspuis 1840. Rääixs pur Otto I-oronr, urieten liftruirs. Toms äixisms (Toms 8seoncl äu outuloKUs äs 1876—1885). 2. Rusoiouls. ksntutsuedi —2z-binn. xr. 8". 8.385 — 768. fturis 1887, ober I'uutsur, 5, rus äss beuux-urts. Jubiläum. — Ein Jubiläum des Humors wurde am I. d. M. im »Kaiserhof« in Berlin festlich begangen. Die »Wespen« feierten das Gedenkfcst ihres fünfundzwanzigjährigen Bestehens, und die Freunde des geistvollen Begründers dieses Witzblattes scharten sich aus diesem Anlaß in großer Zahl um Julius Stettenheim. Träger bekannter und beliebter Namen aus der Welt der Litteratur, der Kunst, der Bühne und der Geschäftswelt brachten dem im Kreise seiner Familie erschienenen Jubilar ihre Anerkennung für das in der Vergangenheit
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