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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 18.01.1934
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1934-01-18
- Erscheinungsdatum
- 18.01.1934
- Sprache
- Deutsch
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- Saxonica
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Dortmund. Tagung der Deutschen Orthopädischen Gesellschaft. September. Hannover. Tagung der Gesellschaft Deutscher Nervenärzte. September. Speyer. Tagung der Deutsche» Gesellschaft für Anthropologie, Ethnologie und Urgeschichte. September. Würz bürg. Tagung der Deutschen Gesellschast sllr Unfallheil kunde. September. Berlin. Int. Büro-Ausstellung. 7.—18. September. H a n n over. Tagung der Gesellschast Deutscher Naturforscher und Arzte. 18.—20. September. Berlin. Tagung der Deutsche» Dermatologischen Gesellschast. Ok tober. — Möbel-Ausstellung. Oktober. Ausland 1044. Amsterdam. Int. Automobil-Ausstellung. <Deutsche Wirtschasts- beratung, Amsterdam-Zuid, Ban Eeghenstr. 42.> g.—19. Februar. Verona. Landwirtschaftsmesse. März. Kopenhagen. Int. Automobil-Ausstellung. 2.—12. März. Lyon. Frühsahrsmesse verbunden mit Bllro-Werbewoche. 11 — 18. März. Prag. Frühjahrsmesse. 11.-18. März. Wiem Int. Frühjahrsmesse. 11.—18. März. Utrecht. Frühjahrsmesse. 13.—22. März. Genf. Automobil-Ausstellung. 16.—25. März. Tientsin. Ausstellung für Bergbau- und Hüttenindustrie. April. Brüssel. Int. Frühjahrsmesse. 4.—18. April. Basel. Mustermesse. ?.—17. April. Mailand. Mustermesse. 12.—27. April. R o m. 10. Weltkongreß der Milchwirtschaft. 20. April. Tel-Aviv. Messe. 26. April—28. Mai. Moskau. 4. Int. Rheuma-Kongreß. 8.-6. Mai. B » dapest. Messe. 4.—15. Mai. Chicago. Wiedereröffnung der Welt-Ausstellung. 1. Juni—81. Okt. Budape st. Int. Landwirtschafts-Kongreß. 13.—20. Juni. — 3. Weltkonserenz sllr Kriippelfürsorge. 1.—6. Juli. Zürich. 4. Int. Radiologen-Kongreß. 24.—31. Juli. London. Int. Kongreß sllr Anthropologie und Ethnologie. 80. Juli —4. August. Reval. Messe. September. Warschau. Int. Tuberkulose-Konferenz. 4.-6. September. Helsiugsors. Elektrizitäts-, Radio- und Beleuchtungsmesse. 2g. September—7. Oktober. Kleine Mitteilungen DaS Inhaltsverzeichnis znm Börsenblatt Jahrgang 1933 liegt der heutigen Nummer bei, worauf wir alle Leser besonders auf merksam machen. Mißbräuchliche Weitergabe der von Autoren zu ermäßigtem Preise bezogenen Bücher. — In Sachen der mißbräuchliche n Weitergabe der als Mitarbeiter von Verlagen zu ermäßigtem Preise bezogenen Bücher und Zeit schriften an Bibliotheken, Institute n s w. hat das Preußische Ministerium für Wissenschaft, Kunst und Volksbildung wie folgt Stellung genommen: Wenn ein Professor als Institutsdirektor ans Grund seiner Mitarbeiterschaft bei einem Verlag vom Verleger ein Werk an derer Autoren, hinsichtlich dessen ein gesetzliches Bezugsrecht nach 88 25, 26 des Gesetzes vom 19. Juni 1901 (RGBl. S. 217) nicht besteht, zu einem ermäßigten Preise bezieht, so ist in der Negel davon auszugehen, daß der Verleger annimmt, das Werk werde zum persönlichen Gebrauch bestellt und ans eigenen Mitteln be zahlt. Es mag dabei angenommen werden, daß der Verleger auch noch damit rechnet, daß mangels Vorhandenseins eines solchen Werkes in der Jnstitutsbücherei der Professor das Werk leihweise seinen Schülern gelegentlich zur Benutzung überlasse. Keinesfalls rechnet er aber damit, daß der Institutsdirektor das Werk für die regelmäßige und allgemeine Benutzung in der Jnstitutsbücherei aus öffentlichen Mitteln erwirbt. Wenn ein solcher Erwerb beabsichtigt ist, so darf dieser Sach verhalt daher in keiner Weise verschleiert werden. Irgendeine Täuschung des Verlages über den wirklichen Bezieher kann keines falls gebilligt werden. Hiervon ersuche ich die Institutsdirektoren in meinem Auftrag zu verständigen. Zoltan Welwarth, Wien, II., Ferdiuaudstraße 13, besitzt nach einer Mitteilung des Vereins der österreichischen Buch-, Kunst- und Musikalienhändler in Österreich keine Bnchhandelskonzession und ist daher bei Lieferungen nach Österreich als Publikum zu behandeln. Ausgleichsverfahren. — Tie Firma I. Bambergersche Buchhandlung (N. Gautsch), Trauten« n, hat die Zahlungen eingestellt und den Antrag ans Einleitung eines Ausgleichsverfahrens gestellt. Termine: 27. Januar und 8. Februar 1934. Die Firma Hans Schröder, Buchhandlung, Franzens- b a d, hat ebenfalls die Zahlungen eingestellt und das Ausgleichs verfahren angemeldet. Steuererklärungsfrist. — Als Frist für die allgemeine Abgabe der Steuererklärungen für die Veranlagung zur Einkommensteuer, Körperschaftstener und Umsatzsteuer für die im Kalenderjahr 1933 endenden Steuerabschnitte ist vom Neichsminister der Finanzen, wie wir bereits im Börsenblatt vom 12. Dezember 1933 mitgeteilt haben, die Zeit vom 1. bis 15. Februar 1934 bestimmt worden. Eine Verlängerung der Frist kann nur in ganz besonderen Ausnahme fällen zngestanden werden. Änderung der urheberrechtlichen Schutzfristen in Österreich. — Das österreichische Gesetz betreffend das Urheberrecht an Werken der Literatur, Kunst und Photographie sin der Fassung der Vollzugs anweisung vom 31. August 1920) wurde durch Verordnung der Bundesregierung vom 15. Dezember 1933 (Bundesgesetzblatt 176. Stück vom 21. Dezember 1933) wie folgt abgeändert: Artikel I. In den Absätzen 1 und 3 des 8 37, im 1. Absatz des § 38 sowie im 8 40 wird das Wort »dreißig« durch »fünfzig« ersetzt. Der 8 41 lautet: »(1) Das Urheberrecht au Werken der Kine matographie endet dreißig Jahre nach der Veröffentlichung: es endet jedoch schon dreißig Jahre nach der Ausnahme, wenn das Werk nicht vor dem Ablauf dieser Frist veröffentlicht wird. (2) Das Urheber recht an Werken der Photographie endet zwanzig Jahre nach der Veröffentlichung: es endet jedoch schon zwanzig Jahre nach der Auf nahme, wenn das Werk nicht vor dem Ablauf dieser Frist veröffent licht wird.« Artikel II. (1) Die Vorschriften des Artikels I gelten auch für die vor dem Tage des Inkrafttretens dieser Verordnung entstandenen Werke, bei denen an diesem Tage die Schutzfrist nach den bisherigen Vorschriften noch nicht abgelaufen ist. (2) Hat der Urheber oder dessen Erbe vor dem Inkrafttreten dieser Verordnung die Ausübung des Urheberrechtes ganz oder teil weise einem anderen überlassen, so erstreckt sich diese Verfügung im Zweifel nicht auf die.durch Artikel I bewirkte Verlängerung der Schutzfrist. Wer jedoch das Recht, eine urheberrechtliche Befugnis aus- zuübeu, gegen Entgelt erworben hat, bleibt gegen Bezahlung einer angemessenen Vergütung hierzu auch während dieser Verlängerung der Schutzfrist berechtigt. Winterurlaub. — Der heutigen Auflage des Börsenblattes liegt ein Werbeblatt für die Erholungsheime in Reute und Laueusteiu bei, die Sommer und Winter geöffnet sind. Es empfiehlt sich, den Urlaub nicht nur auf den Sommer zu verlegen, sondern ihn nach Möglichkeit auf das ganze Jahr zu verteilen. Es ist eine alte Er fahrung, daß ein Urlaub im Winter wirkungsvoller ist als einer im Sommer, weil der Winter für uns Nordländer die luftarme Zeit ist. Anfragen sind an die Erholungsheime in Reute und Lauenstein selbst zu richten. Uber das Erholungsheim im Ostseebad Ahlbeck, das nur im Sommer geöffnet ist, werden rechtzeitig nähere Angaben gemacht werden; es sei aber schon jetzt darauf hingewieseu. Auskunft darüber erteilt der Verein Erholungsheim in Berlin W 30, Gossowstraße 9. Vom Buchhändlerheim Haus Reute in Oberstdorf. — Im An schluß au den obigen Hinweis bringen wir nachstehend ein Schreiben zum Abdruck, das uns schon vor einiger Zeit zugegaugen war: »Ich habe bisher die Buchhändler-Erholungsheime nicht besucht, weil ich fürchtete, daß dort die Gefahr der einseitigen Unterhaltung zu groß sei. Nachdem ich einige schöne Septemberwochen im Haus Reute verbracht habe, bedaure ich, infolge dieses Vorurteils erst jetzt diese wundervolle Gelegenheit zur Erholung und zum Naturgenuß kenneugelerut zu haben. Meine Besorgnis war durchaus unbegründet. Abgesehen davon, daß etwa die Hälfte der Besucher Nicht-Buchhändler waren, herrschte in unserm Buchhändlerkreise eine so fröhliche, für- alles Schöne und Lebenswichtige offene Stimmung, daß alle Be teiligten mit Freude au die gemeinsam verlebte Zeit zurückdenken mit dem Wunsche, daß recht viele Berufsgenosscn von der sich dort bietenden Gelegenheit Gebrauch machen möchten. Haus Reute ist wundervoll etwa 60 Meter über Oberstdorf ge legen, behaglich eingerichtet, und die meisten Zimmer sowie die Ter-
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