Börsenblatt s. d. DIsch» Buchhandel. Das Gesetz zur Ordnung der nationalen Arbeit ist von grundlegender Bedeutung für jeden schaffenden Volksgenossen. Oie außerordentliche Bedeutung dieser Gesetzes ist schon daraus ersichtlich, daß es fast die gesamte arbeitrrechtliche Gesetzgebung der Nachkriegszeit aufhebt. An deren Stelle werden ganz neunr/iFe /ormen/ür des Unternehmers mit seinen Mitarbeitern gesetzt, ein völlig neues Zusammengehen, das die nationalsozialistischen Grundsätze im Vetriebsleben verwirklicht. Keine Verhandlungen mehr zwischen dem Arbeitgeber und den Jnteressen- vertretern der Arbeitnehmer, sondern, der Einheit des Staates entsprechend, die L'n/ie/l </» Betrieb, in der den Mitarbeitern die ihnen nach der nationalsozialistischen Anschauung zukommende Stellung zugewiesen ist. Der Unter nehmer als Betriebssichrer entscheidet in allen sozialen Angelegenheiten. Shm steht der Vertrauensrat zur Seite, aus Angehörigen der Gefolgschaft gebildet. So beruht das Zusammenleben im Betrieb ganz auf dem Führergedanken und auf dem Treuegedanken, der künftig das Arbeitsrecht beherrscht. Sn einem weiteren wichtigen Abschnitt wird das Institut der c/er /lrLe/t verankert, die zu selbständigen Behörden mit fest umrissenem Aufgabenkreir gemacht werden. Sehr bedeutsam sind ferner die zahlreichen Vorschriften über die im Betrieb, sodann die Einrichtung einer §om<r/e/l durch die da; ganze Zusammenleben der deutschen Arbeitsmenschen auf dem Grundsatz der Ehre aufgebaut wird. Vas Gesetz tritt am Mai 49S4, dem 2. Tag der nationalen Arbeit, in Kraft. D88?8cN88 vlwd V888^68NE 6K18N.. 8888IN. 88I8N6 ii8888TNI88> V888^6 / (^88 8I8V>1^i>H8I8 V888-^6, 6888I>I 888Vi-^8 810661^6 6^1688, 6888M / V888-V6 VOIdl 88-^K^ V^8l88>l, 888811^