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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 12.01.1914
- Strukturtyp
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- 1914-01-12
- Erscheinungsdatum
- 12.01.1914
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- Deutsch
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^ 8. 12. Januar 1914. Redaktioneller Teil, Börsenblatt f. d. Dlschn. Buchhandel. Sally: Die iveHc Sklavin. Dresden. Dohrn. 19V6, K0. Salz und Pftffer. Nürnberg. Verlag Edmund Birn. Druck der Buch druckerei Franz Staudenraus, WUrzburg. Beschlagnahme 1913, S8, spaler U. >iaWueI: ün klsZellatjoll ckans les maisons cks tolHranee. karis, >lnu- rio« tVünckael. 1911, 61. Gatanetlo: Auf Irrwegen. — Wenn Amor lacht, 189V. — Kunterbunt. Exotische Pslanzen. — Seitenspriingc. Budapest, Gnst. Grimm. Klio, 35. Sutnrius, Max: Aus meinem Privatleben. Auch ein Kulturbild and der Gegenwart. 1908. Im Selbstverlag des Verfassers, z. Zt. Spindelmühle. 19V9, L9L. Satyr. Berlin, Verlag: Gesellschaft f. gewerbliche llntcrnehmnngen G. m. b. H. Jahrg. III: Nr. 29. 33. 38. 4V. 4«: Jahrg. IV: Nr. 4. 5. 7. 12. 13. 14. 32, 42. 47; Jahrg. V: Nr. 8; Jahrg. VI: Nr. 27. 28. 1912, 22V, Sanfsay, Viktorien du, siehe Du Saussa^. (Schluß folgt.) Kleine Mitteilungen. Uber dc,» Druck-Preistarif des Deutschen Buchdrucker-Vereins wird der Potsdamer Handelskammer (Sitz Berlin) ans Buchdruckerkreisen berichtet, das; auf dem Gebiet des Druck-Preistarifs Anarchie herrsche. Beim Konkurrieren sei nichts mehr von Konventiouspreisen zu merken, so stark würde unterboten. Trotzdem kämen im Verhältnis zu den Unterbietungen nur wenige Kontraven tionen zur Anzeige bei den kollegialen Schiedsgerichten. Den Geschä digten sei meist die Anzeige und Beweisführung zu zeitraubend und umständlich. Es wäre darum an der Zeit, bei den Vereinsmitgliedern eine Umfrage zu veranstalten über die Anzahl der nicht zur Anzeige gelangten Kontraventionen im letzten Jahre, um zu prüfen, ob es einen Sinn hat, eine Konvention b e i z n b e h a l t e n, die nur zur Schädigung derjenigen Firmen führt, die sie einhalten. Verband für das Fortbildungswcsen de, Persichcruttgsbeamtc». — Die am Osterdicnstag 1913 in Hannover abgehaltene 1. Konferenz für das Fortbildungswesen der Versicherungsbeamtcn hatte einen Ausschuß gewählt, der die Bildung eines Verbandes für das Fortbildungswesen der Versicherungsbeamten in die Wege leiten sollte. Seitens des Aus schusses ist nunmehr die Gründung eines Verbandes für das Fortbil dungswesen der Versicherungsbeamtcn als eingetragenen Vereins her- bcigeführt worden. Als Vorstand sind bestellt Ör. Otto Knörk, Direktor des Kaufm. Schulwesens der Altesten der Kaufmannschaft von Berlin, Vorsitzender- vr. Wilh. Schäfer, Hannover, Beisitzer: Peter- Bertram, Hannover, Beisitzer. Der Zweck des Verbandes ist, das gesamte Fortbildungswesen der Vcrsicherungsbeamten zu fördern ent sprechend der Bedeutung, die das Versicherungswesen für unsere Volks wirtschaft beansprucht. Zunächst soll damit begonnen werden, für den jungen Nachwuchs Fortbildungsschulen zu errichten, bzw. wo solche vor handen sind, weiter auszubauen, sowie das Vortragsmesen planmäßig zu organisieren. Durch den systematischen Ausbau des Fortbildungs wesens sollen der Versicherungswissenschaft sichere Grundlagen ge geben und der vorhandene Gegensatz zwischen Theorie und Praxis ausgeglichen werden. Eine eigene Zeitschrift des Verbandes, die über alle Fragen des Fortbildungswescns informieren soll, wird vom 1. April 1911 ab heransgegeben und allen Mitgliedern kostenlos zuge stellt werden. Die Allgemeine Deutsche Kunstgenossenschast plant, wie die »Voss. Zig.« meldet, ein großes Ausstellungs- und Verlagsunternehmen, das im ganzen Reiche die Kenntnis guter Kunst verbreiten soll. Die Grün dung ist jetzt ermöglicht, da bis auf weniges die erforderliche Summe von 159 099 erreicht ist. Um aber dem Unternehmen für alle Zeiten eine sichere Basis zu schaffen, sollen auch nach der Gründung noch weitere Geldmittel aufgebracht werden. Ein kunstliebender Privat mann hat noch jüngst 20 000 .7/ gezeichnet, ferner steuerten der Orts verein Dresden 1500 der Berliner Ortsverein 1000 .//, die Orts vereine Hamburg und Leipzig je 500 ./i bei. Das Moderne Vcrlagsbureau Eurt Wigand in Berlin. — Das könig liche Schöffengericht in Eharlottenburg hat jüngst in der Privatklagesache des Verlagsbnchhändlers CurtWigand in Berlin-Halensee, Johann Gcorgstraße 21/22, gegen die Schriftstellerin Meta Marie Priiß aus Schadculand bei Zarrentin in Mecklenburg (vertrete« durch die Rechtsanwälte vrg. Locwenwald, Pardo und Heckscher in Hamburg) ein Urteil gefällt, das für weite Kreise von großem Interesse ist, da cs über die Praktiken der genannten Verlagsfirma eine dankenswerte Aufklärung bietet. In dem Urteil, das die Geschä'ftsnnmmer 23 Z 303/12 -11 trägt, wird ausgesührt: Der Privatkläger ist der Inhaber der Firma Mo dernes Vcrlagsbureau Eurt Wigand in Berlin-Halensee. Auf eine Annonce im »Kunstwart«, in der sich der Privatkläger erbot, die Werke unbekannter Schriftsteller zu drucken, zu verlegen und ihnen Eingang beim Publikum und auf dem literarischen Markt zu verschaffen, meldete sich die Angeklagte. Sie ist Schriftstellerin und hatte ein kleines Werk »Uber allem Zauber — Liebe«, Gedichte von Meta Marie Prüß, verfaßt. Am 15. November 1911 kam zwischen den Parteien ein Verlagsvertrag zustande. Danach verpflichtete sich Wigand, 1500 Exem plare der Gedichtsammlung als erste Auflage zu drucken und zu ver legen. Er ließ sich seinerseits von der Angeklagten die Zahlung einer Pauschalvergütung von 600 versprechen. Die Angeklagte bezahlte auch die 600 .//. Wigand ließ eine Anzahl Exemplare des Werkes drucken und machte das Erscheinen in der üblichen Weise bekannt. Er zeigte das Buch im Börsenblatt für den Deutschen Buchhandel an, schickte ein Exemplar an die I. C. Hinrichs'sche Buchhandlung, Verlags- Konto, Leipzig, zur Aufnahme in die Kataloge und Rezensionsexemplare an etwa 80 Zeitungen. Das Buch der Angeklagten fand nicht den geringsten Absatz, nur drei Zeitungen veröffentlichten den Titel des Werkes unter der Rnbrik »Eingegangene Bücher«. Eine Besprechung des Buches fand überhaupt nicht statt. Die 600 der Angeklagten waren verloren. Sie fühlte sich durch das ganze geschäftliche Vorgehen von Wigand übervorteilt, las auch in der Tagespresse mehrere Artikel über den Verlag von Wigand, in dem diesem ein unzulässiges Ge schäftsgebaren vorgeworfen wurde. Am 26. September 1912 erhielt die Beklagte ein Schreiben, das in der oberen linken Ecke als Waren oder Geschäftszeichen eine Nachbildung des Neiterdenkmals des Col- leoni in Venedig in Vignettenform aufwies. In dem Briefe sprach Wigand davon, daß von gewissen I o u r n a l i st e n k r e i s c n eine Preßhetze gegen ihn veranlaßt werde. Man mache ihm unge rechterweise eine Vergewaltigung der Autoren und eine unfaire Geschäfts führung zum Vorwurf. Er bittet die Angeklagte, ihm in Form eines Briefes zu bestätigen, daß die Eindrücke, die sie aus dem Verkehr mit der Firma gewonnen hätte, sie nur dazu bringen könnten, seine Geschäftsführung für objektiv, fair und anständig zu halten. Ihr gutes Zeugnis über ihn sei in dem bevorstehenden Prozesse äußerst wertvoll. Auf dieses Schreiben antwortete die Angeklagte mit folgendem Briefe: »Ein Zeugnis wollen Sie von mir? Hier ist es. Ich habe den Ein druck gewonnen, daß Sie wirklich das sind, wovor das Signum Ihrer Firma in imponierender Frechheit zu warnen scheint: ein Näuber- hauptmann!« Auf die angestrengte Beleidigungsklage erwiderte die Beschuldigte, daß ihr eine Beleidigung W.'s ferngelegen habe. Das merkwürdige Ansinnen, ihm ein gutes Zeugnis über seine Geschäfts tätigkeit auszustellen, habe so humoristisch auf sie gewirkt, daß sie ihre Kritik in eine scherzhafte Form gekleidet habe. Auf den Vergleich mit einem Ränberhauptmann sei sie durch das Reiterstandbild des Colleoni auf dem Briefbogen gekommen. Auf Grund der klaren und überzeugenden Ausführungen des eidlich vernommenen Sachverständigen Geheimen Hofrats Karl Siegismund hält das Gericht für erwiesen, daß die Verlegertätigkeit von Wigand im allgemeinen gegen die guten Sitten ver - stößt. Er veranlaßt unerfahrene und geschäftsungewandte Schrift steller, ihm ihre Werke in Druck und Verlag zu geben, und nimmt ihnen daun in der Regel einen die Herstellungskosten weit übersteigenden Geldbetrag ab, ohne daß das betreffende Werk auch nur die geringste Aussicht auf Erfolg hat. In dieser Weise hat Wigand auch gegenüber der Angeklagten gehandelt. Als erfahrener Verleger und kluger Ge schäftsmann hat er sehr wohl gewußt, daß'ihre Gedichtsammlung weder einen literarischen noch einen finanziellen Erfolg haben konnte. Nichts destoweniger nahm er das Werk zum Drucken und Verlegen an. Er ließ sich 600 .// zahlen, obwohl nach dem Gutachten des Sachverständigen die Herstellungskosten sich im allerhöchsten Falle für 1500 Exemplare auf 180 .// belaufen. Dazu kommen hochgerechnet vielleicht noch 50 .// Geschäftsunkosten. Den Betrag von 370 .// hat er als mühelosen Ver dienst ohne irgend eine nennenswerte Gegenleistung in seine eigene Tasche gesteckt. Schließlich kommt noch hinzu, daß er bedeutend weniger als 1500 Exemplare hat drucken lassen, und daß die gedruckten Exem plare nicht die Ausstattung haben, die zwischen den Parteien vereinbart war. Nach alledem steht fest, daß die Angeklagte durch Wigands Verlcgertätigkeit über vorteilt worden i st. Es ist daher ohne weiteres einleuchtend, daß unter diesen Umständen das Verlangen von Wigand, die Angeklagte möge ihm ein gutes Zeugnis über seine Geschäftsführung ihr gegenüber geben, von ihr als eine ebenso dreiste wie lächerliche Zumutung aufgefaßt werden konnte. Unter diesem Eindrücke hat die Angeklagte die von dem Privat kläger geforderte Kritik seines Geschäftsgebarens in humoristischer, satirischer Form abgegeben. Sic bediente sich dabei auch des von ihm gebrauchten Wortes »Eindruck«. Der Vergleich des Privatklägers mit einem Räuberhauptmann ist sehr derb: man mag vielleicht hierin hin sichtlich der Form der Entgegnung auch eine gewisse Entgleisung der 59
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