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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 24.10.1887
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1887-10-24
- Erscheinungsdatum
- 24.10.1887
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
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- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-18871024
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dieses Blattes verzeichnet sie nur lückenhaft, da Lokalblätter u. dergl. zwar als Pflichtexemplare den Landesbibliotheken eingesandt, im Börsenblatt f. d. Deutschen Buchhandel aber nur ausnahmsweise angezeigt werden. Und geschähe es auch, so wäre nur der Titel erhalten. Die Schrift selbst könnte spurlos verschwinden, wenn nicht die Provinzial- oder Landesbibliothck für ihre Erhaltung sorgte. Auch große Verleger sind nicht immer auf lückenlose Erhaltung dessen bedacht, was in ihrem Verlage erschienen ist. Personenwechsel, ein Umzug in andere Räumlichkeiten oder irgend ein anderer Zufall führt zur völligen Vernichtung einzelner Verlags artikel. Die Beispiele, daß aus Anfrage einer Bibliothek hervor ragende Verleger erklären, sie hätten von hochwichtigen Werken ihres Verlages selbst kein vollständiges Exemplar mehr, sind gar nicht selten. Hätte aber auch jeder Verleger, was sicher nicht der Fall ist, von seinen Verlagsartikeln je ein Exemplar dauernd aufbewahrt, so wären diese damit noch nicht der Benutzung zu gänglich gemacht. So vergängliche Ware, wie die Mehrzahl der gedruckten Bücher ist, wird, wenn sie ihrem nächsten Zwecke gedient hat, später meist nur dann benutzt, wenn man sie mühelos zur Hand hat; vielseitige Korrespondenzen und gar Reisen wird man sicher ihretwegen nicht unternehmen wollen. Für den Fall also, daß nach 50, 100 und mehr Jahren ein anscheinend geringfügiges Schriftchen oder Lokalblatt von ephemerer Bedeutung doch noch einmal unter irgend einem Gesichtspunkt gesucht und benutzt wird, müssen eben die Bibliotheken für ihre Erhaltung sorgen. Oft genug lassen sich heutzutage Firma und Richtung alter Verleger und Drucker nur aus einzelnen erhaltenen Drucken feststellen und beurteilen. Alle Lokalgeschichtschreibung wäre lahm gelegt, wenn neben den Archiven nicht auch Schriften der beschriebenen Art als Zeugen alter Zeiten zur Stelle wären. Unsere Antiquare wissen diese Aufgabe der Bibliotheken und den Wert solcher kleinen Litteratur für die Provinzial- und Lokalgeschichte sehr wohl zu würdigen. Wenigstens gehen den Provinzialbibliotheken von seiten einer bekannten und rührigen Firma nicht selten Angebote von alten Drucken zu, deren Wert sich meist darauf beschränkt, daß sie in einem Orte der betreffenden Provinz erschienen sind, deren Preis gleichwohl mit dem Durch schnittssatze von etwa 50 ^ für jedes Blatt bemessen wird. Ob die Bedeutung jener Litteratur wirklich groß genug ist, um die Belastung der Bibliotheksverwaltungeu mit all den ge schilderten Arbeiten vollauf zu rechtfertigen, das ist ein Zweifel, der gewiß schon vielen meiner Kollegen aufgestiegen ist; und die Säumigkeit, mit der an manchen Orten die Pflichtexemplare eingefordert werden, erklärt sich eben hieraus. Nicht wenige werden der Meinung sein, daß, wenn sicher vieles gedruckt wird, was des Drückens nicht wert ist, eben auch nicht alles Gedruckte verdient erhalten zu werden. Wären nun gar die Bibliotheken zur Beschaffung jener Litteratur auf ihren Bücherfonds ange wiesen, so würde diese ganz gewiß einfach unterbleiben. Denn mag die Dotation einer Bibliothek noch so reich bemessen sein, die Bedürfnisse ihrer Benutzer reichen immer noch weiter. Nach dem allergrößten Teile der Lokal- und Provinziallitteratur liegt fürs erste gar kein Bedürfnis vor, so daß den Bibliotheken die Entscheidung nicht schwer fällt, nach welcher Seite sie ihre Geld mittel zunächst zu verwenden haben. Selbst wenn jene Litteratur umsonst geliefert wird, kann ihre Sammlung und Aufbewahrung vorwiegend als eine Last für die Bibliotheken angesehen werden, sür welche der unentgeltliche Empfang der den nächsten Bedürf nissen der Bibliothek entsprechenden Litteratur (kaum über der ganzen Litteratur dem Umfange nach und nicht über V»—V« derselben dem Preise nach) ein nicht bedeutendes Äquivalent bietet. In Provinzen mit einem Hauptsitz des Buchhandels wie Berlin, wird der materielle Vorteil der Bibliotheken allerdings weit beträchtlicher sein (über München s. oben), ebenso aber auch die Zahl der gesamten Publikationen, so daß Gewinn und Last der Bibliotheken ungefähr in gleichem Verhältnis verteilt bleiben werden. Dazu kommt, daß der für die Bibliotheken wirklich wertvolle Teil der Pflichtexemplare in der Regel spät eingeht, die Bibliotheken daher sehr oft sich in der unangenehmen Lage sehen, dringende und wiederholte Bestellungen solcher Bücher mit einer Vertröstung auf die Zukunft zurückweisen zu müssen. Wenn übrigens eine Bibliotheksverwaltung in solchen Fällen besonders wichtige Werke zunächst käuflich erwirbt und dasür das später eingelieserte Pflichtexemplar zu verkaufen sucht, so läßt sich daraus vielleicht der Ursprung des Gerüchtes vom Verkauf der Pflicht exemplare erklären, die Sache selbst aber auch genügend recht- fertigen. Aus dem Dargelegten dürfte bei unbefangener Beurteilung sich ergeben, daß die Einrichtung der Pflichtexemplare ohne pekuniären Vorteil sür die Bibliotheken ist, wenigstens ohne solchen für die Provinzialbibliotheken, daß sie dagegen von großer Be deutung sein kann für die Erhaltung der kleinen und leicht ver gänglichen Litteratur, an welcher der Buchhandel mindestens ein so großes Interesse hat wie die Bibliotheken. Wenn letztere gewisscrinaßen als Ersatz für ihre dieser Litteratur gewidmete Mühe auch die unentgeltliche Lieferung des gewichtigeren Restes beanspruchen, so wird anverseits der Buchhandel es als sein Recht und als einen Ersatz für die Lieserung wichtiger Biblio thekswerke ansehen dürfen, daß jene geringere Litteratur auch wirklich aufbewahrt und künftigen Geschlechtern überliefert werde. Eine Auswahl unter dieser Litteratur zu treffen, um einen Teil der Vernichtung preiszugeben, den andern aber dauernd zu er halten, ist so außerordentlich schwierig, daß es am besten ganz unterbleibt. Die öffentlichen Bibliotheken in ihrer Eigenschaft als Sammelstellen der schriftlich niedergelegten Geisteserzengnisse sind ohne Zweifel für den Zweck der Aufbewahrung am geeig netsten. Wollte der Buchhändlerbörsenverein selbst für die deutschen Drucke ein eigenes Heim gründen, etwa in Leipzig, so würde dieses ohne die lebendige Verbindung mit einer großen Bibliothek, welche bereits ihren festen Stamm zahlreicher Benutzer und vor allem die für eine fruchtbare Benutzung erforderliche ältere und fremdländische Litteratur hat, kaum den halben Nutzen stiften. Deshalb erscheint mir auch neben den Provinzialbibliotheken die Königliche Bibliothek unserer Rcichshauptstadt vor allen dazu berufen zu sein, jener Aufgabe sich zu unterziehen und dafür von allen Seiten unterstützt zu werden.* *) Ist es doch ihre statutengemäße Pflicht geworden (s. tz 1 des Allerhöchsten Er lasses vom 16. November 1885) »tu möglichster Vollständigkeit die deutsche . . . Litteratur zu sammeln, dieselbe geordnet auf zubewahren und der allgemeinen Benutzung zugänglich zu machen«. Für den deutschen Buchhandel aber, in welchem soviel Gemein sinn lebt, der sich erst neuerdings wieder aufs trefflichste bewährt hat, wäre es ein würdiges Ziel, nicht eine auf Beseitigung der Pflichtexemplare gerichtete Bewegung ins Lebe» zu rufen, sondern willig die Hand zu bieten zur gleichmäßigen Ausdehnung jener Verpflichtung auf alle Staaten des Deutschen Reiches. Die Ver leger mögen, wenn sie das »Recht« bestimmter Bibliotheken auf Freiexemplare nicht anerkennen wollen, diese als ein »Depositum« betrachten, in jenen Bibliotheken aufbewahrt zur Ehre des deutschen Buchhandels und zu Nutz und Frommen aller Benutzer! Festschrift zur 25jährigen Jubelfeier der Sphynx, Verein jüngerer Buchhändler Hamburg-Altonas. Fol. 52 S. (Mit Holzschnitten u. Vignetten.) Hamburg 1887, Verlag der Sphynx. Gewiß zum erstenmalc wird die Jubelfeier eines Gchilfenvereins, speciell eines Buchhandlungsgehilfenvereins, mit einer so stattlichen, Namentlich durch kunstvollen Holzschuittschmuck eindrucksvollen Festschrist *) Or. Weidling hält die Ablieferung an eine Bibliothek sür genügend. Doch scheint mir das Vorhandensein einer Zentralsannnel stelle für künftige Forschungen über den deutschen Buchhandel u. s. w. ebenso wichtig zu sein wie die Unterstützung der Provinzialgeschichte nud ähnlicher Forschungen durch Sammlung der gesamten auf die ein zelne Provinz bezw. das einzelne Land bezüglichen Litteratur.
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