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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 26.10.1887
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1887-10-26
- Erscheinungsdatum
- 26.10.1887
- Sprache
- Deutsch
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- Saxonica
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den Zweck verfolgen, das vor zwei Jahren zu stände gekommene spanische Gesetz über das geistige Eigentum zur internationalen Geltung zu bringen. Der Berichterstatter der Kommission, der Schriftsteller und bedeutende Recht lehrer Danvila, der Verfasser des obenerwähnten spanischen Gesetzes, erörterte in einer überaus klaren Darlegung die Gründe, welche das spanische Parlament bewogen, die Dauer der Eigentumsrechte des Autors aus 80 Jahre nach Ableben des Autors sestzusctzen « Nach einer lebhaften Diskussion, an welcher der bekannte Orientalist deutschen Ursprung? Oppert (Delegierter des sranzösischen Unterrichts ministeriums), der Dichter Louis Ratisbonne, der spanische Poet Nunez de Arce sich beteiligten, faßte der Kongreß eine Resolution, in welcher der Wunsch ansgedrückt wird, daß die Dauer des geistigen Eigentumsrechtes in allen Staaten gleichlautend geregelt werden möge. Ohne in bindender Weise über die Dauer dieser Eigentumsrechte zu ent scheiden, verlieh man der Anschauung Ausdruck, daß das spanische Gesetz vom Standpunkte der Schriftsteller und Künstler als Basis einer internationalen Gesetzgebung erwünlcht wäre. An die ziemlich trockene Debatte über die Dauer der Autorrechte knüpfte sich eine überaus interessante und lebhafte Diskussion über das Übersetzungs- und Citierungsrecht. Während die Juristen des Kongresses sowie einige der Vereinigung angehörende Verleger dafür eintraten, daß der Kongreß beschließen möge, »das Übersetzungsrecht in fremde Sprachen sei dem Verfasser eines Werkes für die nämliche Zeit dauer ausschließlich gewährleistet, wie die Autorrechte auf das Original,« bekämpfte» die Journalisten und Schriftsteller diese Anschauung in ent schiedener Weise. Der Präsident Louis Ulbach, Nunez de Arce, der Romanschrist steller Lermina und andere betonten mit Nachdruck, daß die Schrift stellerwell keineswegs bloß zu dem Zwecke Kongresse beschicke, um die geeignetsten Mittel und Wege zu finden, welche die ausgiebigste Aus beutung eines Buches ermöglichen »Wir wolle» allerdings von dem Ertrage, den unsere Werke abwerfcu,« ries Louis Ratisbonne der Versammlung zu, »einen Teil haben — allein wir schreiben nicht etwa bloß desweaen, um viel Geld zu verdienen. Wir schreiben, um unseren Ideen und Überzeugungen den Weg unter die Massen zu ebnen, und des wegen können wir keinessalls zageben, daß inan in unserem Namen und angeblich zum Schutze unserer Interessen Ansprüche formuliere, die. genau besehen, einer Errichtung von Zollschranken für Gedanken gleich- käincn«. Diese Äußerung hatte hauptsächlich den Zweck, einen gleich zeitig in Diskussion gezogenen Vorschlag über Beschränkung des Rechtes der Citation zu bekämpfin. Die Kommission beantragte nämlich, daß »tan das Rech', ganze Absätze zu ciiieren, bloß auf rein wissenschaftliche und kritische Werke beschränke und der Anschauung Ausdruck verleihe, daß der Abdruck ganzer Absätze oder Kapitel in Unterrichtswerken unter dem Vorwände, Stilproben verschiedener Autoren zn geben, in Zukunst dem unbesugten Nachdrucke gleichgestellt werde. Dieser Vorschlag wurde auch in der That verworfen und das Citierungsrecht für Werke kritischen Inhalts, sowie sür Schulbücher und Erziehungswerke für unbeschränk bar erklärt. Was das Übersetzungsrecht anbelangt, so beschloß der Kon greß, daß auch in dieser Hinsicht eine einheitliche Gesetzgebung anzu streben sei, deren Basis jedoch keinessalls die Autorrechte auf das Ori ginalwerk abgeben sollen. In Resolutionsform wurde der Wunsch aus gedrückt, daß das Übersetzungsrecht für die Dauer von 10—20 Jahren, vom Tage des Erscheinens an gerechnet, dem Verfasser gewährleistet Werde. Die autorisierte Übersetzung hingegen soll, dieser Resolution gemäß, desselben Rechtsschutzes sich erfreuen, wie ein Originalwerk (zu Gunsten des Übersetzers). Ein weiterer Antrag des Ausschusses, dahingehend, daß die öffent liche Vorlesung eines Werkes selbst sür den Fall, daß der Eintritt unentgeltlich sei, verboten werden möge, wurde nach eingehender Debatte aus analogen Gründen verworfen und der Beschluß gefaßt, daß die öffentliche und unentgeltliche Vorlesung im Drucke erschienener Werke auch ohne Erlaubnis des Verfassers statthast sei. In einer folgenden Sitzung beschäftigte sich der Kongreß mit der Frage der »Adaptierung eines Romans zu einem Theaterstücke« und faßte eine Reihe darauf bezüglicher Beschlüsse, welche die Tendenz haben, die unbefugte Umarbeitung eines Romans oder einer Novelle zu einem Theaterstücke, selbst sür den Fall der Änderung der Namen der Helden, des Zeitpunktes und des Ortes der Handlung, als litterarischen Diebstahl zn qualifizieren. Der spanische Rechtslebrer Danvila vertrat nämlich de» Standpunkt, daß die Jntrigue, die Fabel eines Romans, sowie der Gang der Handlung desselben ein geistiges Eigentum repräsentiere», welches unbedingt zu schützen sei. In der Sitzung vom 13. V. M. schließlich wurde eine ganze Reihe von Beschlüssen gefaßt, welche die Gleichstellung der Werke der Architektur den Werken der Litteratur und der schönen Künste anstreben. Der Berichterstatter der Kommission, der spanische Architekt Mariubaldo, vertrat mit Wärme die Schmerzen seinen Genossen und bewog den Kongreß, den Beschluß zu fassen, daß die Vervielfältigung der Änsicht eines Baumonuments, sei es auf dem Wege der Photographie, Litho graphie oder auf irgend einem anderen mechanischen Wege, nur mit Be willigung des Architekten statthast sei. Zur Abschwächung dieses Be schlusses beantragte der Orientalist Oppert, daß die Verviclsältiguug der Gesamtansicht einer Straße, eines Platzes rc. auch ohne Einwilligung des Erbauers eines daselbst sich befindenden Monumentalbaues zu ge statten sei. Dieser Antrag wurde trotz Opposition des Berichterstatters " zum Beschlüsse erhoben. Anzeigcblatt. «Jnlrratc Iw» MUptirdern des AörjruvnkmS, sowie von den vom Borstand de« Börsenvereins anerkannten Bcreinen und Korporationen werden sür die drei«-spalten« PciU,eile oder deren Raun, mit 10 Ps„ alle üdrigen mit 20 Ps. berechnet.» Gerichtliche Bekanntmachungen. s54i39s Auszug aus dem Handelsregister. Brandenburg a. H., den 18. Oktober 1887. Bei der unter Nr. 10«; des Firmenregisters ciugetrageiien Firma I. Wiesike ist solgendes vermerkt« Die Svrtimentsbuchhandlung ist durch Vertrag aus den Buchhändler Paul Hugo Friedrich Haeckert zu Branden burg a. H. übergegangen, welcher dieselbe unter der Firma I. Wicsikc'S Sortiments- buihhandlung (P Haeckert) svrtsetzt. Ver gleiche Nr. 80!» des Firmenregisters. Crimmitschau, den 18. Oktober 1887. Auf Fol. 572 des Firmenregisters ist die Firma Carl Simonis in Crimmitschau und als deren Inhaber Herr Buchhändler Carl Julius Bernhard Simonis ebendaselbst einge tragen worden. Amtsgericht Saarbrücken. Handelsregister. sü4l4os Die seitens der Firma: „H. Klingebeil" zu Saarbrücken dem Handlungsgehilfen Hugo Munczinski daselbst erteilte Prokura ist zu rückgezogen. Eingetragen aus Anmeldung und Ver fügung vom 19. d. Mts. unter Nr. 248 des Prokurenregisters. Saarbrücken, den 20. September 1887. Der König!. Gerichtsschreiber. Krienc. s54141s Für die Anmeldung zum Konkurse Benrath L Vogclgesang in Aachen ist es dem Unterzeichneten gelungen einen neuen Termin zu erwirken. Derselbe ist aus den 16. November d. I. angesetzt, und ersuche ich die Herren Gläubiger, welche bis jetzt eine Anmeldung nicht bewirkten, solche ungesäumt, spätestens aber, der notwendigen Prüfung halber, bis zum 4. November beim König!. Amts gerichte Hierselbst eiuzureichen. Das Gesamt guthaben muß darin enthalten sein. Aachen, den 20..Oktober 1887. Der Konkurs - Verwalter: Theiscn, Rechtsanwalt. s54l42l ?. T. Nrk Dekret vorn 3. Oktober 1. ck, 2. 5272, vvurcks von «kein k. k. Krsisgorivbts d!ou- titoebein über ckas Vermögen ckss llueb- ckrnekereibesitLers nnck Luobbllncklsrs l'ran/ kVnttolik äsr Konkurs srökknet. Hiervon «etre ieb als provisorischer Konkurswassavervraltor 8is mit (lein be merken in Kenntnis, «lall cker Termin rmr ^nmolckung cker Korckvrungoo am 4. Dezem ber I. .1. abläutb unck ckie allgemeine Di«sui- ckisrungstagkabrt auk äen 20. Dezember I. ck. ungeordnet ist. lU. Ostrau. Der provisorische Lonkursmassavsrvvaltsr: Dr <i. Diecklen. Geschäftliche Einrichtungen und Veränderungen. s54143s Amsterdam, 19. Oktober 1887. ?. ?. Hierdurch erlaube ich mir Ihnen die er gebene Mitteilung zu machen, daß ich vom heutigen Tage ab mit meinem am hiesigen Platze bestehenden Photograph. Atelier und Kunsthandlung in direkte Verbindung mit dem Buchhandel trete. Herr Ernst Heitmann in Leipzig hat meine Kommission übernommen und bitte dem selben gef. Kataloge, Wahlzettel rc. für mich zugehen zu lassen. Über meine weiteren Unternehmungen werde ich Ihnen demnächst besonderes Cirkular übersenden. Leopold Hesse, Photograph, und Kunstverlag.
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