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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 07.06.1919
- Strukturtyp
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- 1919-06-07
- Erscheinungsdatum
- 07.06.1919
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- Deutsch
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X: 116, 7, Juni 1919. Redaktioneller Teil. hauplcn wolle» (vgl. Bbl. Rr. 79), »daß der Tarifvertrag über ihre Köpfe hinweg abgeschlossen worden ist«. 2. Die Behauptung des Herrn Carl Mierzinskh (vgl. Bbl. Rr. 93): »die A. V. D. B.-G. ist dem (sozialdemokratischen) Zen tralverband der Handlungsgehilfen angeschlossen« entspricht ebenfalls nicht den Tatsachen. Beide Verbände sind wohl — wie vorstehend bemerkt — in der Arbeitsgemeinschaft freier Angestellten-Verbände vereinigt, sie haben aber damit kei neswegs ihre Verbandssatzungen zusammengelegl. Ebenso wenig, wie es bei den der Arbeitsgemeinschaft der kaufmännischen Angestellten-Verbände und dem Demokratischen Gewerkschafts bund angeschlossenen Verbänden D. H. V., 58er, V.. D. H. usw. der Fall ist. Und gerade in diesem Punkt ist es für beide Teile — Arbeitgeber und Arbeitnehmer — von vornherein ge boten, keine de» tatsächlichen Verhältnissen widersprechenden An gaben in die Aussprache hineinzutragen. Denn solche Unklar heiten fördern nicht etwa das sachliche Zusammenarbeiten — und das ist doch in der jetzigen Zeit erwünschter als je zuvor —, sondern geben Verstimmungen und Zwistigkeiten nur näh renden Boden. Ein Ausgleich wird auf diese Weise nicht erreicht. Zur Sache selbst gestatte ich mir noch folgende Ergänzung: Blickt man zurück in die Vergangenheit der Angestellten-Bewe- gung, so kann man sich des Eindruckes nicht erwehren, daß die Kampfstellung der Angestellten-Verbände gegeneinander manches Hemmnis in der Besserung der wirtschaftlichen Verhältnisse nicht beseitigt hat. Leider ist auch heute noch nicht überall die Er kenntnis gemeinsamer nutzbringender Arbeit so durchgedrungen, wie es die heutige Zeit des Forderns und Durch einanders der Anschauungen verlangt. Ein Schmollen im . stillen Winkel der Ereignisse hilft nicht zur Klärung der Interessengegensätze. Nur sachliche und ans Wahrheit begründete Auseinandersetzungen können Mei nungsverschiedenheiten, die wir stets haben werden, auf klären und nach Möglichkeit ausgleichen. Und wenn von dem »sozialdemokratischen« Zentralverband der Handlungsge hilfen gesprochen wird, so soll man vor allem einmal versuchen, darüber klar zu werden, in welche politische Richtung der Ange stellte durch unser bisheriges Wirtschaftssystem getrieben worden ist. Auch der Angestellte wird sich stets derjenigen Richtung zuwenden, nach der er das Ziel seiner Bestrebungen zu er reichen hofft. Wurde nicht vor dem großen Umsturz jeder zum Sozialdemokraten gestempelt, der in seinen Anschauungen mehr nach links als nach rechts neigte? Für den Angestellten kann cs sich immer nur um die Vertretung einer reinen Angestellten- Politik handeln, und zwar in wirtschaftlicher Beziehung. Eine Partei Politik dagegen würde in dem Wirtschaftskampf für ihn in den meisten Fällen nur hinderlich sein. Und worum handelt es sich eigentlich hier? Doch ausschließlich nur um einsichtsvolle Wirtschaftspolitik, nicht aber um Partei. Politik. Wird von Arbeitgeberseite, wie in der Mitteilung des Börsenblattes Nr. 93 betont wird, die Parteipolitik bewußt oder unbewußt in die Angestelltenbewegung hineingetragen, so muß die Angestelltenschaft, will sie mit offenem Visier entgegentreten, ihrerseits dazu unbedingt Stellung nehmen. Dies kann jedoch - wie gesagt — nür in der energischen Vertretung einer ge sunden Wirtschaftspolitik geschehen, denn es wird für jeden von vornherein zweifelsfrei sein, daß die Politik der Par teien, wie wir sie heute in der verschiedenartigen Auslegung ihrer Programme kennen, nicht in die wirtschaftlichen und so zialen Verhältnisse eines Berufsstandes gehört. Daß die Politik sich stets nach der wirtschaftlichen Lage eines Volkes einstcllen mutz, hat sich bisher immer bestätigt, am deutlichsten jedenfalls seit dem Ausbruch der Revolution gezeigt. Es wird daher auch der Angestellte heute nicht mehr im Zweifel darüber sein, welche politische Partei ihm mehr geeignet erscheint, seine wirtschaft lichen und sozialen Interessen in Wahrheit zu fördern. Noch eines aber möge nicht unerwähnt bleiben. Der Ar beitgeber wird sich stets bewußt sein, daß auch der Arbeit nehmer produktive Arbeit im weiteren Sinne geleistet hat und zu leisten versteht, denn jeder Mensch — so auch der Angestellte — hat schließlich immer das Streben in sich, von Jahr zu Jahr weiterzukommen und aufwärts zu steigen. Es wäre um die An gestelltenschaft schlecht bestellt, würden nicht auch jetzt noch lei stungsfähige Mitarbeiter das Übergewicht haben. Hat der An gestellte schließlich nicht auch einen wesentlichen Anteil an dem Aufblühen unserer wirtschaftlichen Entwicklung in den letzten 50 Jahren? Wenn allerdings die Mehrzahl der Angestellten bisher nicht das erreichen konnte, was ihr auch als Mens ch und nicht nur als Arbeitsglied in der großen Maschine des Wirtschaftslebens für ihre Lebensführung und Fortpflanzung gebührt, so lag das eben an dem ungesunden System unserer Wirtschaftspolitik. Einsichtsvolle Arbeitgeber hat es stets ge geben — auch das muß und soll hervorgehoben werden —, und es gibt deren zu unserer Beruhigung auch heute noch. Und gerade diesen einsichtsvollen und gerecht denkenden Arbeitgebern muß es letzten Endes erwünscht sein, wenn in den Kreisen der Angestellten Mitarbeiter vorhanden sind, die nicht im stillen dem Gang der ereignisreichen Zeitwende zusehen, sondern durch sachliche Richtigstellungen und Aufklärungen versuchen, die In teressengegensätze auf gesunder Basis einander näherzubringen. Der in dem Wortlaut des vorstehenden Satzes niedergelegte Gedanke war die Veranlassung zu meinen Ausführungen. Er folgreich aber nach dieser Seite hin zu wirken versuchen, ist schließlich auch AufgabedesBerufsarbcilers. Daß dies nur in ge- nieinsamer Verbands arbeit geschehen kann, ist schon damals bei der Gründung der Allgemeinen Vereinigung deutscher Buch- handlungsgehtlsen im Jahre 1895 erkannt worden. Nicht eine willkürliche Idee hat diese Verbandsgründung hervorgerufen. Wir finden vielmehr die Notwendigkeit des Zusammenschlusses der Buchhandlungsgehilfen in Fischers »Grundzügcn der Or ganisation des Deutschen Buchhandels« (Jena 1903) durch tref fende Worte bestätigt. Es heißt dort auf S. 232: »Wenn auch die Vereinigung in einzelnen Fragen vielleicht bisher nicht den richtigen Weg des Vorgehens gewählt hat, so darf man deshalb doch in keiner Weise die Berechtigung eines solchen Zusammenschlusses leugnen, sondern muß diese Kon- lition der Arbeitnehmer im Buchhandel — — durchaus als berechtigt anerkennen. Es gibt im inneren Betrieb des Buch- Handels manches, was einer Besserung bedarf, und dessen Ände rung durch eine Gehilfenvereinigung nicht nur angeregt, sondern auch erreicht werden kann.« Dann gibt weiter die Kruegersche Abhandlung über »Die wirtschaftliche und soziale Lage der Privatangestellten« (Schrif ten der Gesellschaft f. soz. Reform, Heft 32/33, Jena 1912), in der die Gruppe der Buchhandlungsangestellten eingehend be handelt wird, an der Hand eines umfangreichen statistischen Materials die Bestätigung dafür, daß die wirtschaftliche und soziale Lage dieser Gruppe noch durchaus rückständig ist. Selbstverständlich ist es mit dem Verband als solchem und mit den von ihm festgelegten Satzungen allein nicht getan. Sind jedoch in einem solchen Verbände die intellektuell befähigten Köpfe mehr und mehr vertreten, so haben sie hier Gelegenheit, durch gedankenreiches Arbeiten und fördernde Anregungen zu versuchen, das Ansehen des Gehilfenstandes zu Heden und auf die extrem gerichteten Elemente einznwirkcn, damit wir von ver derblichen Experimenten nach Möglichkeit verschont bleiben. Darum keine Parteipolitik — weder von Arbeitgeber- noch von Arbeitnehmerseite — in die Verbände hineintragen, son dern festhalten an einer gesunden und gerechten Wirtschafts politik auf sozialer Grundlage zum Wähle beider Gruppen und nicht zuletzt zur Festigung der Stellung des Buchhandels in der Kulturwclt, die er als deren geistiger Träger einuchmen soll. Jena, den 23. Mai 1919. Karl Bremser. Der Umfang de« Bereicherungsanspruchs im Urheberrecht. Von vr. Fritz E. Koch, Rechtsanwalt in Berlin. Die Grundlagen des Bercichcrungsanspruchs im Urheber recht sind in Nr. 98, Seite 394 dieses Blattes erörtert worden. Der unbefugte Benutzer fremden Urheberrechts haftet, wenn er das fremde Recht entschuldbar nicht gekannt hat, in Höhe desjenigen Reingewinns, den er durch die Benutzung des frem- den Rechts erzielt und dadurch dem Urheber entzogen hat. Die- 467
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