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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 07.11.1887
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1887-11-07
- Erscheinungsdatum
- 07.11.1887
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
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- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-18871107
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vollständiges zu haben, das bestenfalls fünfzig wert ist, sind nur wenige, aber es giebt deren, wir könnten sie namhaft machen. Und im Defektmachen, wie sündigen da besonders so viele Sammler; man denke nur an Sammlungen von Initialen, Buchhändler- und Buchdruckerzeichen u. a., sie verdanken doch ihr ganzes Bestehen nur verstümmelten Büchern. Wenn man liest, daß eine holländische oder englische Bibliothek eine Samm lung von gegen 30000 einzelnen Titelblättern besitzt, die ihr einst ein vagierender Gelehrter der alten Zeit, der sie sich als Andenken mitgenommen, vermacht, oder daß einer ebensolchen kürzlich eine Sammlung von mehreren Tausend Porträts, die alle sehr selten seien, wie der Berichterstatter hinzufügt, wären sie doch sämtlich Büchern entnommen, geschenkt wurde, sträuben sich einem da nicht die Hare, sieht man da nicht in dem düsteren Hintergründe einer solchen Sammlung die Tausende und Tausende defekter Bände, die eine schonungslose Hand zur Makulatur ver dammte?! Es ist schon so viel über wertvolle Bücher geschrieben worden; stellte doch mal jemand einen Codex der wertlosen aus, gäbe doch jemand eine »Geschichte der Makulatur«! Welch gran diosen Ausblick in die Litteratur würde sie nicht eröffnen, diese Gallerie der Verkannten, beiseite gesetzten Aschenbrödel? Wenn Jegn Paul sagt, daß sich die Menschen durch nichts mehr cha rakterisieren als durch das, was sie lächerlich finden, würde man unsere Zeit da nicht einst nach dem kennen und beurteilen lernen können, was sie wertlos fand? Würde man doch in unserer Makulatur vieles Interessante finden, z. B. allein schon die alten Konversationslexika, die, man sage was man wolle, ein interessantes, dankbares Studium bleiben, wie viele oft recht überraschende und merkwürdige Aufschlüsse über Menschen und Zustände gewähren sie nicht? Man verzeihe einem alten Antiquar, wenn er zuweilen etwas altmodisch wird, Bücherstaub verjüngt ja nicht. — So schließen wir denn, trotzdem wir noch manches hätten beibringen können; aber wir ziehen es vor, lieber alles zu wissen, was wir sagen, als alles zu sagen, was wir wissen! Vermischtes. Weltausstellung in Melbourne. — Der Reichsanzeiger ver öffentlicht folgende Bekanntmachung: Nachdem der Bundesrat in seiner Sitzung vom 27. Oktober be schlossen hat, daß für die internationale Jubel-Ausstellung zu Mel bourne ein Reichskommissar entsendet, und daß zur Bestreitung der hierdurch, sowie der durch die allgemeine Ausschmückung und durch die Beaufsichtigung der deutschen Ausstellungsräume entstehenden Kosten der erforderliche Betrag aus Reichsmitteln zur Verfügung gestellt werde, ist unter Vorbehalt der etatsmäßigen Bewilligung dieser Ausgabe der Kaiserliche Regierungsrat Wermuth zum Reichs kommissar für diese Ausstellung ernannt worden. Die Geschästs- räuine für die Nusstellungsarbeiten befinden sich bis auf weiteres Hierselbst 77. Wilhelmstraße 74. Anfragen sind dorthin zu richten. Der Reichskanzler. In Vertretung: Eck. Unter Bezugnahme auf die Bekanntmachung des Herrn Reichs kanzlers vom 29. d. M. ersuche ich ergebenst, diejenigen Anmeldungen zur internationalen Jübilänms-Ausstellung in Melbourne, welche für die der Beaufsichtigung des Reichs zu unterstellenden deutschen Aus stellungsräume bestimmt sind, von jetzt ab ausschließlich an mich richten zu wollen. Die Formulare zu den Anmeldebogen nebst den erforderlichen Erläuterungen, Programmen u. s. w. werden schleunigst den Handels kammern und sonstigen beteiligten Korporationen, sowie denjenigen Herren Industriellen, welche die Vermittlung gefälligst zu übernehmen bereit sind, zur Verfügung gestellt werden. Auch können solche Formulare im diesseitigen Bureau, Berlin 77., Wilhelmstraße 7 t, in Empsang genommen werden. Es wird dringend gebeten, Anmeldungen, welche bereits nach London oder Melbourne hin erfolgt sind, nochmals hierher zu richten und dabei der früheren Anmeldung Erwähnung zu thnn. Berlin, den ui. Oktober 1887. Der Reichskommissar für die internationale Jubiläums-Ansstellung in Melbourne. Wermuth. Zur Frage der Pflichtexemplare*), welche Herr vr. Weid ling kürzlich im Börsenblatt aufs neue angeregt hatte, hat sich in Herrn Oberbibliotüekar Professor Dziatzko in Göttingen ein Gegner gefunden, dessen Beweisführung (vergl. Börsenblatt Nr. 246) u. E. vielmehr eine Verteidigung dessen, was Herr Or. Weidling angegriffen, als eine Entgegnung ist; denn er giebt zu, daß die sogenannten Pflicht exemplare nicht nur eine schwere Forderung, sondern gleichzeitig in vieler Hinsicht eine die öffentlichen Bibliotheken drückende Last sind. Für das letztere spricht, das von ihm selbst angeführte Beispiel von der Göttinger Bibliothek. Herr Professor Dziatzko sagt nämlich, daß im Etatsjahre 1885/86 als Pflichtexemplare hannöverschen Ver lages von eingegangenen 414 Nummern (--- 604 Bänden) die Biblio thek käuflich höchstens 55 — 60 Nummern erworben haben würde, daß aber die Bindekosten für den Rest von 654 Nummern (welche die Bibliothek käuflich niemals erworben hätte) einschließlich des Portos für Mahnungen u. s. w. den Betrag von 360 ^ (wenn man jedes erworbene Buch durchschnittlich mit 6 ^ veranschlage) reichlich auf wögen. Unverständlich bleibt dem gegenüber die Bemerkung, daß der Schade, den die Hos- und Staatsbibliothek in München durch Aus hebung der Pflichtexemplare erleiden würde, sich im Jahre 1875 aus 2040 belaufen dürste, wenngleich dies ein kaum nennenswerter Ausfall zu nennen wäre. Herr Professor Dziatzko hebt dagegen zur Verteidigung der Pflicht exemplare die ideelle Seite hervor und meint, daß die Interessen der Buchhandlungen sich insofern mit denen der Bibliotheken begegnen, als die Erzeugnisse der ersteren hier die einzige bleibende Stätte fänden. Und wenn er nun, au diese ideelle Seite weiter anknüpfend, sich auf den Gemeinsinn der deutschen Buchhändler beruft, der sich ja oft jz. B. bei Vervollständigung der Lanßesbibliothek in Straßburgj be- thätige, so scheint es uns ein um so größerer Widerspruch, dann noch für den Zwang einzutreten, der sich doch mit der Gewerbeordnung in keiner Weise in Einklang bringen läßt und dem Verleger zum Teil er hebliche Opfer abnötigt. Wenn der Z 1 des Allerhöchsten Erlasses vom 16. November 1881 es den öffentlichen Bibliotheken zur Pflicht macht, in möglichster Voll ständigkeit die deutsche Litteratur zu sammeln, so wäre es doch zunächst Sache des Staats, die Bibliotheken aus Staatsmitteln dazu mit dem Notwendigen zu versehen, anstatt es einzelnen Staatsbürgern aus zubürden. Endlich aber können wir es nicht als die Aufgabe der öffentlichen Bibliotheken ansehen, auch die Flut der sogenannten »geringeren« Er scheinungen deshalb zu sammeln, weil vielleicht nach hundert und mehr Jahren einzelne Forscher ein spezielles Interesse haben, unter der großen Menge derselben ein oder das andere Werk für ihre Zwecke kennen zu lernen. Mögen die berufenen Bibliotheksvertreter ihr Augen merk auf die ihnen wichtig erscheinenden Bücher ihrer Zeit richten und es den späteren Zeiten überlassen, das ihrige gleichfalls zu thun. Die Kosten der Aufhäufung eines zur Zeit nicht ausgenutzien großen Mate- riais stehen in keinem Verhältnis zu der etwaigen späteren Nachfrage. Wenn schließlich Herr Professor Dziatzko sagt, daß die Unterstützung der öffentlichen Provinzialbibliotheken zur Sammlung der gesamten auf die betreffende Provinz bezüglichen Litteratur die gleiche Berech tigung habe, wie die Centralsammlung für die küufiigcn Forschungen im Gebiet des deutschen Buchhandels, so mögen erstere ihre Mittel eben ausschließlich oder vorzugsweise auf die Beschaffung der ein schlägigen Litteratur verwenden und es der öffentlichen Bibliothek der Reichshauptstadt überlassen, das übrige zu beschaffen, was sie für not wendig und würdig hält. In den Schlußworten des Herrn Professor Dziatzko »man möge die Pflichtexemplare als ein Depositum betrachten, welches in den öffentlichen Bibliotheken zur Ehre des Buchhandels und zu Nutz und Frommen aller Besucher aufbewahrt werden«, vermögen wir keinen Ersatz zu finden für die dem Buchhandel auferlegten Opfer. Möge man fortan wenigstens die Selbstkostenpreise dafür bezahlen. *) Die vorstehenden Ausführungen gingen dem Unterzeichneten von angesehener buchhändlecischer Seite als Material zu sür eine etwa von ihm zu erwartende Entgegnung auf den Aufsatz des Herrn Professors Dziatzko in Nr. 246 d. Bl. Da er eine solche nicht zu geben beabsichtigt — sie könnte nur in einer an Herrn Professor Dziatzko gerichteten sreuudlichen Bitte um wiederholtes und vor urteilsloses Lesen der in Nr. 218 und 222 d. Bl. niedergelegten Behauptungen bestehen — so gestattet er sich, das güligst Eingesandte unverändert au dieser Stelle zum Abdruck zu bringe». Gleichzeitig dankt er auch hier verbindlichst für die vielen Zustimmungserklärungen, die ihm aus Anlaß des erwähnten Aufsatzes von buchhündlerischer Seite zugingen. Ihre große Zahl und die sich in ihnen aussprechende einmütige Verdammung jenes widerwärtigen Überbleibsels aus. traurigen Zensnrzeiten beweist die Notwendigkeit einer baldigen energischen Agitation zur Beseitigung oder wenigstens erheblichen Milderung dieser ungerechten Steuer in den noch von ihr belasteten Staaten. Berlin. Or. jur. Konr. Weidling.
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