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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 10.05.1917
- Strukturtyp
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- 1917-05-10
- Erscheinungsdatum
- 10.05.1917
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- Deutsch
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10Z, 10. Mai 1917. Redaktioneller Teil. Börsenblatt f. d. Dtschn. Buchhandel. Wahl-Ausschuß zu den Ersatzwahlen gehört worden sei und seine Genehmigung dazu gegeben habe, also auch zu der Er satzwahl des Herrn Ganz. Herr Hartmann-Elberfeld tritt dem entgegen, der Wahl-Ausschuß habe nur die vollzogene Wahl genehmigt. Herr Geheimrat Siegismund bemerkt, daß die Bekanntmachung des Vorstandes dem Wahl-Ausschuß vor der Ver öffentlichung vorgelegt worden sei. Herr Röder und Herr Hartmann sprechen nochmals zum Gegenstand. Herr Kommerzienrat Seemann weist darauf hin, daß die Zustimmung des Wahl-Ausschusses zu den Ersatzwahlen an sich gar nicht erforderlich sei, denn der Vorstand habe hier auf Grund von § 21, Ziff. 12 der Satzungen gehandelt. Herr Hartmann betont, daß der Wahl-Ausschuß niemals die dona tiäss des Vorstandes in dieser Sache bezweifelt habe. Hierauf fragt der Herr Vorsitzende an, ob die Hauptversammlung die Ersatzwahl des Herrn Ganz genehmigt; es wird darüber abgestimmt und durch die Herren Stimmzähler festgestellt, daß die Hauptversammlung die Ersatzwahl des Herrn Ganz mit Majorität genehmigt hat. Hierauf wird der Geschäftsbericht 1816/17 endgültig von der Hauptversammlung genehmigt. Punkt K der Tagesordnung: Anträge des Herrn Paul Nitschmann-Berlin und Genossen (Wortlaut der Anträge am Kops des Protokolls). Herr Paul Nitschmann begründet die Anträge in längeren Ausführungen, er bittet die Hauptversammlung, den An trägen zuzustimmen, sie seien nicht ungesetzlich und verstießen auch nicht gegen die Satzungen. Redner beruft sich auf die Zu stimmung des Vorstandes durch den Mund des Herrn Geheimrat Siegismund auf der Goslarer Versammlung 1916. Redner würde es begrüßen, wenn durch eine Feststellungsklage des Verlegervereins in aller Freundschaft festgestellt werden könnte, ob die Auffassung: die Besorgungsgebühren seien rechtswidrig und verstießen gegen die Satzungen, richtig oder nicht richtig sei. Redner bittet nochmals um Zustimmung, auf jede Stimme komme es an. (Lebhafter Beifall.) Herr Hofrat Or. Ehlermann tritt den Anträgen namens des Vorstandes des Berlegervereins ausführlich entgegen, er meint, daß die Gegenseite es auf eine Krastprobe ankommen lassen wolle; er bedauert ferner die Art, in der der An tragsteller seine Anträge begründet habe, und bemerkt, daß der Vcrlcgerverein bereits im Jahre 1914 gegen den Antrag Prager Widerspruch erhoben hätte; eine Bezugnahme auf diesen als Unterstützung sei daher rurzulässig. Redner begründet dazu, daß die Anträge rechtswidrig und gegen die Satzungen feie», vor allem aber das Gebrauchsrecht verletzten, er be zeichnet sie außerdem als undurchführbar. Redner empfiehlt weiter, daß das neue Wirtschaftsamt als erste Aufgabe einmal gründlich die in Frage kommenden wirtschaftlichen Grundlagen prüfe, bittet dann die Anträge abzulehncn und erklärt, daß der Berlegerverein die empfohlene Feststellungsklage prompt folgen lassen würde. Weiterhin verliest er die aus der Anlage 8 zum Protokoll ersichtliche Resolution dos Deutschen Berlegervereins. (Lebhafter Beifall.) Herr Geheimrat Siegismund spricht zu den Anträgen namens des Vorstandes des Börsenvereins und legt dar, daß sich gegen die Durchführung der Goslarer Resolution große Schwierigkeiten ergeben hätten. Der Vorstand habe überein stimmend von den befragten Juristen gutachtlich vernommen, daß die Besorgungsgebühren eine Aushebung des Ladenpreises bedeuteten, doch auch so sei der Vorstand zu der Ansicht gekommen, daß die Anträge im Wortlaut der Vorlage undurch führbar seien. Redner bespricht dann das zustimmendo Ergebnis der Abstimmung über die Anträge in der gestrigen Dele- gicrtenversammlung. Der Vorstand habe deshalb erwogen, ob er zurücktreten solle, da ihm nicht zugcmutet werden könne, von ihm als ungesetzlich und statutenwidrig erkannte Beschlüsse durchzusühren; Redner nimmt dabei auf § 20 und § 27 des Sächs. Gcnossenschaftsgesctzes Bezug und führt weiter aus, daß der Vorstand Wohl seiner Pflicht nicht gerecht würde, wenn er jetzt seinen Rücktritt erklären würde. Sicher müsse man aber bei Annahme der Anträge mit Klagen bzw. Einsprüchen beim Registcrrichter rechnen. Solange die Rechtsfrage nicht klar sei, müßte der Vorstand die Durchführung der etwa angenomme nen Anträge Nitschmann ablehnen. Sollte den Antragstellern durch die Gerichte rcchtgegeben werden, so sei der Vorstand vor eine neue Tatsache gestellt; welche Folgen der Vorstand daraus ziehen solle, müsse abgewartet werden. Namens des Vorstandes richtete er an die Antragsteller die dringende Bitte, sich auf die Abänderung des § 7 der Verkaufsordnung wie vorgefchlagen zu beschränken, den Verlag bittet er ebenfalls, mit diesem Vcrmittlungsvorschlag einverstanden zu sein: sollte diese Beschlußfassung erfolgen, so schlage der Vorstand vor, einen a. o. Ausschuß zur weiteren Prüfung einzusetzen; er warne die Herren von der Gilde vor einer Kraftprobe und rate dem Verlag, entgegenzukommen. Herr Kommerzialrat Müller-Wien soll das Wort erhalten, Herr vr. Lehmann-Danzig protestiert dagegen, weil er sich zuvor zum Wort gemeldet habe. Der Führer der Rednerliste, Herr Krehenberg, verneint dies, das Wort erhält infolgedessen Herr Kommerzialrat Müller. Dieser bittet namens des österreichischen Buchhandels um dessen Stärkung. Er bemerkt weiter, daß in den öster reichischen Provinzstädten längst 10 hg Zuschlag berechnet würden; er bittet aber auch Herrn Nitschmann, sich zu bescheiden, und nimmt den Teil des Antrages Nitschmann als neu auf, der sich aus § 7 der Verkaussordnung bezieht. Der Herr Vorsitzende bittet, sich in der Redezeit zu beschränken. Herr Or. Lehmann-Danzig begrüßt das Vorgehen der Gilde, wie cs in den Anträgen des Herrn Nitschmann zum Ausdruck gekommen sei, und äußert sich dann ebenfalls ausführlich zum Verhandlungsgegenstand, wobei er wiederholt durch Schlußruse unterbrochen wird. Der Herr Vorsitzende bittet, die Schlußrufe zu unterlassen, und ersucht den Redner, sich kürzer zu fassen, auch seine Rede nicht zu verlesen. Die Ruhe der Versammlung ist erheblich gestört, so daß der Herr Vorsitzende wiederholt zur Ruhe ermahnen muß. Den Schlußworten des Redners folgt vereinzelter Beifall. 548
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