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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 10.05.1917
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1917-05-10
- Erscheinungsdatum
- 10.05.1917
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Saxonica
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1917
- Monat1917-05
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Börsenblatt f. d. Dtschn. Buchhairde.. Redaktioneller Teil. ^ 108, 10. Mai 1917. K 176 lautet künftig 1. Jedes auswärtige Mitglied des Börsenvereins kann im Behinderungsfall seine Stimme bet der Haupt versammlung auf ein beliebiges anderes anwesendes Börsenvereinsmitglted übertragen. 2. Das ausdrücklich darauf gerichtete Vollmachtsformular wird vom Börsenvereinsvorstand vier Wochen vor Kantate jedem Mitglied mit dem Börsenblatt zugestellt. 3. Der Aussteller hat .es mit seiner Namensnnterschrift und seinem GeschästSstempel zu versehen. Die gleiche Beglaubigung hat der Stellvertreter für sich htnzuzusügen. 4. Die Sleilveitretervollmachten müssen am Tage vor der Hauptversammlung der Geschäftsstelle zur Prüfung und Mitteilung an den Vorsitzenden des Wahlausschusses übergeben werden. 5. Ein Stellvertreter kann bis 20 Abwesende vertreten. 6. Am Ort der Hauptversammlung anwesende. Mitglieder können sich nur in Krankheitsfällen vertreten lassen § 14 k. Das Lokal der Hauptversammlung mutz die Möglichkeit gewähren, daß die Vorträge bei normalen Organen der Redner und normalen Organen der Hörer allgemein verstanden werden können. Z 1K1. (Neue Bestimmung.) Auch Anträge des Vorstandes müssen vor der Abstimmung gedruckt in die Hände der Anwesenden gegeben sein. Ebenso solche wichtigen Änderungen von vorliegenden Anträgen, die bereits vor Beginn der Versammlung in Aussicht genommen sind. Zusätze und Abänderungen von Anträgen, welche während der Verhandlung gestellt werden, müssen von den betr. Antragstellern schriftlich eingereicht, vom Vorsitzenden deutlich verkündet und dem Schriftführer sogleich zu Protokoll gegeben werden. Z 17d hinter: »über die Art der Abstimmung entscheidet der Vorsitzende« solgt der Zusatz: Aus Antrag von 60 vertretenen Stimmen mutz über die beantragten Punkte eine namentliche Abstimmung erfolgen. Z 56ll lautet künftig: Zur Abänderung der Satzungen bedarf es einer Mehrheit von Zwetdritteln der in der Hauptversammlung vertretenen Stimmen. Der Vorstand hat dagegen ein Einspruchsrecht, über welches eine neue Versammlung mit einfacher Mehrheit entscheidet. K 59 (neuer Paragraph; aus unserem Antrag von 1904): Über die Beobachtung der Satzungen und Ordnungen des Börsenvereins wacht eine Kommission von sünf Mitgliedern, die sich zusammensetzt aus dem Ersten Vorsteher des Börsenvereins und je zwei Verlagshändlern und Buchhändlern. Die letzteren sind vom Verleger- resp. Buchhändlcrveretncn zu delegieren. Für alle fünf sind Stellvertreter zu bestellen. Als Berater kann vom Verlegerveretn sowie von den Buchhändlern ein Sachver ständiger hinzugezogen werden. Übergangsbestimmung. Entgegenslehende Bestimmungen in den Satzungen und Ordnungen des Börsenvereins werden durch die Annahme vorliegender Anträge ausgehoben oder sind hiernach abzuändern. Geschäftsordnungs-Anträge. Die Unterzeichneten Antragsteller beantragen: 1. daß die obigen Anträge zu den Satzungen «a bioo einem außerordentlichen Ausschuß lt. A 56 der Satzungen zur Beratung und Berichterstattung für die nächste Hauptversammlung überwiesen werden; 2. daß die beantragten Bestimmungen zu den ZA 14, 16 und 17 vom Leiter der Hauptversammlung so gleich durchgeführt werden, weil ihre Anwendung nach parlamentarischem Brauch als selbstverständlich, das Zu widerhandeln unter den Zuständen, die sich heute entwickelt haben, als ordnungswidrig angesehen werden muß. 8. Antrag des Herrn G. BkÜllN in Marburg: Es sollen zur Ostermesss in Leipzig Schritte getan werden, um eine Papisrersparnts bei der Herstellung des Börsenblattes herbeizuführen, dadurch, daß bis zur Wiederkehr normaler Verhältnisse 1. die antiquarischen Gesuche, 2. die Bestellzettelbogen, 3. die wöchentlichen Neuigketten-Verzeichnisse, 4. die vierteljährlichen Inhalts-Verzeichnisse des Börsenblattes nur an die Empfänger des Börsenblattes ge liefert zu werden brauchen, die sie bestellen. Die antiquarischen Gesuche (1) mützlen dann in Form der jetzigen Bestellzettelbogen dem Börsenblatt bet gelegt werden. 9. Neuwahlen. I. In den Vorstand und in die Ausschüsse des Börsenvereins: Es sind zu wählen: Vorstand: Der erste Schriftführer an Stelle des Herrn Georg Krehenberg-Berlin, der zweite Schriftführer an Stelle des Herrn Max Kretschmann-Maqdeburg, der erste Schatzmeister an Stelle des Herrn Curt Fernau-Leipzig. Rechnungs-Ausschuß: Zwei AMg^der an Stelle der Herren Oscar de Liagre - Leipzig und Heinrich Tachauer - Wien. Wahl-Ausschuß: Zwei Mitglieder an Stelle der Herren Bernhard Hartmann - Elberfeld und vr. Wilhelm Ruprecht - Göttingen. Verwaltungs-Ausschuß: Zwei Mitglieder an Stelle der Herren Herrmann A. L. Degener - Leipzig und Han» Bolckmar-Leipzig. II. In den Verwaltungsrat der Deutschen Bücherei: Es sind neun Mitglieder des Börsenvereins zu wählen. 542
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