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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 21.05.1917
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1917-05-21
- Erscheinungsdatum
- 21.05.1917
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- Deutsch
- Sammlungen
- Saxonica
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^ 118, 21. Mai 1917. Redaktioneller Lein für die Vereinheitlichung des Urheberrechts eingeleilet worden, deren Ergebnis in ganz anderem Sinne noch als das Angleichungsverfahren aus den anderen Gebieten für den Buchhandel bedeutungsvoll ist. Dadurch wird der Literaturslrom in neue Bahnen geleitet und eine Umwälzung in der pädagogischen wie in der tech nischen Literatur Hervorrufen. Wahrscheinlich wird die Ein führung der gleichen fachwissenschaftlichen Werke an Hoch schulen gefordert und vielleicht gar in den Betrieb der Normal- und Mittelschulen eingegrifsen werden. Da aber das Augen merk der »Waffenbriiderlichen Vereinigungen« nicht allein dar auf gerichtet ist, die verbündeten Länder durch Übereinstim mung ihrer wissenschaftlichen und kulturpolitischen Elemente einander näherzubringen, sondern auch — man möchte sagen — ihren »persönlichen« Verkehr zu fördern, so werden sich ans diesen Bestrebungen wieder andere, und zwar überaus günstige Folgen für den Buchhandel ergeben. Denn kaum ein Zweig des G e s ch ä f t s l e b e n s ist so sehr auf »Gelegenheit«, auf lebhaften Verkehr angewiesen wie der buchhändlerische; keiner besitzt aber auch in so hohem Maße die Begabung wie er: die Gelegenheit zu nützen, sich anzupassen. Der lebhafte, gegenseitig anregend wirkende Austausch ist sein Element! So wird er auch den Strom von Fremden, der sich nach dem Kriege durch Deutschland und Österreich ergießen wird, nicht achtlos vorbei ziehen lassen, sondern gerüstet empfangen. Die Literatur des Verständnisses, des »Einanderkennenlernenwollens«, die in den verbündeten Ländern schon früh eingesetzt hat, wird reicher emporblühen. Und sind erst die Fluten des Hasses hinwegge- splllt, die jetzt noch den klaren Blick trüben, so wird auch eine neue Literatur des Verständnisses für die Feinde in die Halme schießen und wird wieder gut machen, was eine lügne rische Presse verschuldet hat. Sind wir dem Frieden schon so nahe, daß wir von Din gen, die im Moment noch Zukunftsmusik sind, wie von greif baren Wirklichkeiten sprechen dürfen? Hoffentlich gibt uns schon die nächste Zeit recht, daß wir uns heute schon so gern mit der künftigen Gestaltung der Dinge befassen, während die Welt noch in Waffen starrt! Zwei Verleger-Erinnerungen. (Zum 60. Geburtstage Karl G j e l l e r n p s, 2. Funi 1917.) Anläßlich meines sechzigjährigen Geburtstages haben Sie mich frenndlichst ausgefordert, etwas in Ihrem geschätzten Blatt zu schreiben, wobei Tie mich daraus aufmerksam machten, daß Ihr Leserkreis aus schließlich aus Buchhändlern bestehe. Kur diese mögen zwei kleine Er innerungen aus meinem Schriftstellerleben vielleicht nicht ohne Inter esse sein. Sie haben insofern eine gewisse Aktualität, als die erste von dem Anbringcn des Buches handelt, das sie am unwillkürlichsten mit meinem Namen in Verbindung setzen und von dem jetzt eine Volksaus gabe in Vorbereitung ist: mährend die zweite von dem eines erst in diesen Tagen vollendeten Werkes handelt, das dank diesem kleinen Er lebnis schon jetzt im Truck ist und im September erscheinen wird. Es sind jetzt gerade zwölf Fahre her, daß ich mein Buch »Der Pilger Ka m a n i t a« vollendete. Ich befand mich damals in dem für einen Schriftsteller so unglücklichen Zustande, keinen Verleger zu haben — ich meine keinen deutschen, denn in Dänemark habe ich längst einen festen Verlag. Der Leipziger Verlag, der drei Fahre früher meine kleine Bühnendichtung »Die Opferfeuer« veröffentlicht hatte (Hermann Seemann Nachf.), war unterdessen eingegangen. Sv stand ich obdachlos da. Das neue Werk war aber so eigenartig, daß man wohl im Zweifel sein könnte, ob sich dafür ein Verleger finden würde. Nun hatte ich gerade kürzlich Herrn I)r. H. Neumann kennen gelernt, der sich sehr für das Indische interessierte und dem ich darum das ge rade fertig gewordene Manuskript zu lesen gegeben hatte. Ohne daß ich etwas davon ahnte, schrieb Or. N. in einer Leipziger Zeitung eine ausführliche Notiz über das neue Werk von mir, das er sehr schön charakterisierte: in etwas abgekürzter Form ging sie ins »Berliner Tageblatt« über. Fch las sie mit großer Freude, ohne zu ahnen, zu welch wichtigem Resultat diese kleine Veröffentlichung führen sollte. Aber schon am nächsten Tage erhielt ich vom Verlag Nütten L Loening (Literarische Anstalt) in Frankfurt am Main eine drahtliche Anfrage, ob über das Buch schon verfügt wäre, da der Verlag sich dafür interessiere. Ich schickte das Manuskript hin und erhielt wenige Tage später drahtliche Annahmeerklärnng. Nicht am wenigsten freute es mich nun, dies so höchst eigenartige Werk in der Hand eines Verlegers zu wissen, der ihm auch eine dem Fnhalt angepaßte äußere Form geben würde, woran, nach den Proben, die ich von seinem Ausstattnngsge- schmack sah, nicht zu zweifeln war. Ähnliches erlebte ich nun in diesem Frühjahr. Ich arbeitete am Schlüsse eines Wertes, das nicht weniger eigenartig und ebenso schwie rig anzubringen war wie der Pilger Kamanita: »Der goldene Zweig. Dichtung und N o v e l l e n k r a n z aus der Zeit des Tiber ins«. Die paar Verleger-Verbindungen, die ich hatte, waren ziemlich unsicher, und ich mußte mir selber sagen, daß dies Werk zwar zu meinen besten gehöre, höchst wahrscheinlich aber auf lange Zeit ungelesen im Pulte liegen würde — kein ermnnternder Gedanke beim Schassen. Da lag eines Morgens auf dem Frühstückstisch ein Brief vom Leipziger Verlag Quelle L Meyer. Mit sehr liebenswür digen Worten schrieb der mir persönlich unbekannte Herr Quelle, er habe von einem Professor in Leipzig gehört, daß ich demnächst ein neues Werk beendige, für das wie auch für meine weiteren Bücher — er seinen Verlag in Vorschlag brachte. Ich schickte ihm sofort was fertig war — reichlich vier Fünftel —, und er erfreute mich außeror dentlich durch sofortige Übernahme. Mit welch freudiger Zuversicht konnte ich jetzt den schwierigen Schluß des Ganzen ansarbeitcn, wäh rend ich schon von der Druckerei die Korrekturen des Anfanges erhielt! Das sind meine zwei hübschesten Verleger-Erinnerungen. Ich habe auch weniger hübsche; aber warum bei einer solchen Gelegenheit nicht das Beste hervorsuchen? Karl G j e I l e r n p. Kleine Mitteilungen. Nachcntrichtung von Beiträgen in der Angestelltenversicherung. — Die Pflicht zur Zahlung der Versicherungsbeiträge obliegt bekanntlich dem Arbeitgeber, der bei der Gehaltszahlung die Hälfte dem Angestell ten in Abzug bringen kann. Diese Bestimmung ist wohl allen Inter essenten bekannt. Häufig verstoßen wird aber gegen die Vorschrift, daß, wenn der rechtzeitige Abzug unterblieben ist, er nur noch bei der nächstfolgenden Gehaltszahlung vorgenommen werden darf. Ein Ab weichen von dieser Vorschrift ist nur möglich, wenn die Beitrags zahlung des Arbeitgebers ohne Verschulden unterblieben ist. Qb ein solches Verschulden vorliegt, ist häufig ein Anlaß zu Zwistigkeiten. Eine Entscheidung kann nur von Fall zu Fall unter genauer Berück sichtigung der Umstände getroffen werden. Keineswegs aber spricht nach ausdrücklicher Entscheidung des Rentenausschusses der Angestell tenversicherung eine bloße Unkenntnis des Gesetzes den Arbeitgeber von dem Verschulden frei. Es ist vielmehr ausdrücklich dahin ent schieden worden, daß es seine Pflicht ist, sich über die etwaige Ver sicherungspflicht seines Angestellten zu unterrichten. Immerhin sind Fälle möglich — wenn z. B. eine amtliche Aus kunft vorliegt, die später durch den Beschluß einer Schieösinstanz um gestoßen worden ist usw. —, in denen der Arbeitgeber berechtigt ist, eine größere Anzahl von Beitragsanteilen nachträglich vom Angestell ten einznsordern. Hierdurch kann aber der Angestellte, dem größere Summen auf einmal in der Regel nicht zur Verfügung stehen, emp findlich betroffen werden. Es ist daher, was der Beachtung der be teiligten Kreise dringend empfohlen sei, vom Rentenausschusse ent schieden worden, daß nicht etwa der ganze Betrag bei der nächsten Ge haltszahlung gekürzt werden darf, sondern daß er ans die Gehalts zahlungen angemessen verteilt werden muß, um den Angestellten nicht übermäßig zu belasten. Nur wenn der Angestellte ans seinen Diensten scheidet, würde der Arbeitgeber berechtigt sein, seine Restforderung vom letzten Gehalt des Angestellten zu kürzen, um nicht gegebenenfalls in Verlust zu geraten. Auskunft in allen diesen Fragen erteilt der Ortsausschuß der Berliner Vertrauensmänner, VV. 35, Flottwell- straße 4. I. Sprechstunden: Dienstag, Donnerstag, Sonnabend von 1- 3 Uhr. Vollständiger Ladenschluß an Tonn- und Feiertagen. — Wie nns aus Klagen fnrt mitgeteilt wird, halten dort sämtliche Buchhand lungen auch in diesem Jahre ihre Geschäfte an Sonn- und Feiertagen vom 1. Mai bis 15. September geschlossen. Dem Verein Deutscher Zcitungsverleger in Magdeburg ging auf seine unter dem 11. Mai an den Reichskanzler in der Papi er frage gerichtete Eingabe folgende Antwort zu: »Die Neichsleitung hat bei ihren Bemühungen, der deutschen Presse das Dnrchhalten zu ermög lichen, auf die schwierigen Verhältnisse der kleinen nnö mittleren Presse stets besonders Rücksicht genommen und gedenkt dies auch weiterhin zu tun. Es liegt also kein Anlaß zu der Befürchtung vor, daß eine einseitige Verteilung des Druckpapiers zugunsten einer be stimmten Vcrbrauchergrnppe in Frage kommen könnte. Der Stellvertreter des Reichskanzlers: Helfferich. 583
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